FE 15.0704/2022/DRB

Bundesanstalt für Straßenwesen

FE 15.0704/2022/DRB „Innovationen im Betonbrückenbau – Anforderungen an die Regelungen der ZTV-ING“ Im Modernisierungsnetz der Autobahn liegt der Großteil der Teilbauwerke liegt mit 13% in der Längenklasse 2 ≤ 5 m und mit 68 % in der Längenklasse 5 ≤ 30 m. Unter Modernisierung werden alle erforderlichen Maßnahmen zur Ertüchtigung und ggf. Erneuerung des Bestandes verstanden. Gerade bei kleineren Brücken kann die Technologie „Verstärkung mit Aufbeton“ Statisch/Konstruktive Defizite des Brückenüberbaus soweit reduzieren, dass eine Verlängerung der Nutzungsdauer möglich ist. Nicht geregelt ist die Aufbetonverstärkung mit dem innovativen Baustoff Ultrahochfester Beton (UHPC), bei der auf den Einbau von Abdichtung und Belag auf der Verstärkungsschicht verzichtet werden kann und die Gradiente beibehalten werden kann. Ziel dieses Forschungsprojektes ist es, die Aufbetonverstärkung mit UHPC von defizitären Brücken mit kleinen Längen zu untersuchen. Dazu ist zunächst die Verbundtragfähigkeit – insbesondere unter Ermüdungsbeanspruchung - theoretisch und experimentell unter Einhaltung des deutschen Sicherheitsniveaus zu klären. Es soll darüber hinaus die Verstärkungswirkung bei typischen Querschnitten (Platte, Plattenbalken) hinsichtlich Biegung und Querkraft aufgezeigt werden. Sämtliche relevanten konstruktive Details sind zu erarbeiten. Weiterhin ist die Ausführung solcher Baumaßnahmen zu untersuchen. Die Ergebnisse sind in einer Planungshilfe zur „Aufbetonverstärkung von Betonbrücken mit direkt befahrener UHPC – Schicht“ zusammen zu fassen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-08-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-05-27.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2024-05-27 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2024-05-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: FE 15.0704/2022/DRB
Referenznummer: Z2sä-FE 15.0704/2022/DRB
Kurze Beschreibung:
FE 15.0704/2022/DRB „Innovationen im Betonbrückenbau – Anforderungen an die Regelungen der ZTV-ING“ Im Modernisierungsnetz der Autobahn liegt der Großteil der Teilbauwerke liegt mit 13% in der Längenklasse 2 ≤ 5 m und mit 68 % in der Längenklasse 5 ≤ 30 m. Unter Modernisierung werden alle erforderlichen Maßnahmen zur Ertüchtigung und ggf. Erneuerung des Bestandes verstanden. Gerade bei kleineren Brücken kann die Technologie „Verstärkung mit Aufbeton“ Statisch/Konstruktive Defizite des Brückenüberbaus soweit reduzieren, dass eine Verlängerung der Nutzungsdauer möglich ist. Nicht geregelt ist die Aufbetonverstärkung mit dem innovativen Baustoff Ultrahochfester Beton (UHPC), bei der auf den Einbau von Abdichtung und Belag auf der Verstärkungsschicht verzichtet werden kann und die Gradiente beibehalten werden kann. Ziel dieses Forschungsprojektes ist es, die Aufbetonverstärkung mit UHPC von defizitären Brücken mit kleinen Längen zu untersuchen. Dazu ist zunächst die Verbundtragfähigkeit – insbesondere unter Ermüdungsbeanspruchung - theoretisch und experimentell unter Einhaltung des deutschen Sicherheitsniveaus zu klären. Es soll darüber hinaus die Verstärkungswirkung bei typischen Querschnitten (Platte, Plattenbalken) hinsichtlich Biegung und Querkraft aufgezeigt werden. Sämtliche relevanten konstruktive Details sind zu erarbeiten. Weiterhin ist die Ausführung solcher Baumaßnahmen zu untersuchen. Die Ergebnisse sind in einer Planungshilfe zur „Aufbetonverstärkung von Betonbrücken mit direkt befahrener UHPC – Schicht“ zusammen zu fassen.
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Produkte/Dienstleistungen: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung 📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 151260.5 EUR 💰
Informationen über Lose
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 1
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 1
Beschreibung
Interne Kennung: Z2sä-15.0704/2022/DRB
Beschreibung der Beschaffung:
Im Modernisierungsnetz der Autobahn liegt der Großteil der Teilbauwerke liegt mit 13% in der Längenklasse 2 ≤ 5 m und mit 68 % in der Längenklasse 5 ≤ 30 m. Unter Modernisierung werden alle erforderlichen Maßnahmen zur Ertüchtigung und ggf. Erneuerung des Bestandes verstanden. Gerade bei kleineren Brücken kann die Technologie „Verstärkung mit Aufbeton“ Statisch/Konstruktive Defizite des Brückenüberbaus soweit reduzieren, dass eine Verlängerung der Nutzungsdauer möglich ist. Nicht geregelt ist die Aufbetonverstärkung mit dem innovativen Baustoff Ultrahochfester Beton (UHPC), bei der auf den Einbau von Abdichtung und Belag auf der Verstärkungsschicht verzichtet werden kann und die Gradiente beibehalten werden kann. Ziel dieses Forschungsprojektes ist es, die Aufbetonverstärkung mit UHPC von defizitären Brücken mit kleinen Längen zu untersuchen. Dazu ist zunächst die Verbundtragfähigkeit – insbesondere unter Ermüdungsbeanspruchung - theoretisch und experimentell unter Einhaltung des deutschen Sicherheitsniveaus zu klären. Es soll darüber hinaus die Verstärkungswirkung bei typischen Querschnitten (Platte, Plattenbalken) hinsichtlich Biegung und Querkraft aufgezeigt werden. Sämtliche relevanten konstruktive Details sind zu erarbeiten. Weiterhin ist die Ausführung solcher Baumaßnahmen zu untersuchen. Die Ergebnisse sind in einer Planungshilfe zur „Aufbetonverstärkung von Betonbrücken mit direkt befahrener UHPC – Schicht“ zusammen zu fassen.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Postleitzahl: 51427
Stadt: Bergisch Gladbach
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Rheinisch-Bergischer Kreis 🏙️
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis
Preis (Gewichtung): 50
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Es gelten die für das Verfahren veröffentlichten Teilnahmebedingungen (Nr. 3 der Vergabe- und Vertragsunterlagen).
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-08-20 06:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-08-20 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 13 Wochen
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2024-08-20 09:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen: siehe § 56 VgV
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
. - Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum), Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen. und - ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaft-pflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen. Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen. Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten
Kenntnisse und Erfahrung mit der Prüfung von Betonverbundkörpern aus UHPC: nachzuweisen durch Referenzliste mit 1 abgeschlossener Prüfung aus den letzten 5 Jahren Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
Kenntnisse und Erfahrung mit der Nachrechnung und Verstärkung von Betonbrücken: nachzuweisen durch Referenzliste mit 1 abgeschlossenem Projekt aus den letzten 5 Jahren Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten die in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe. Nichtvorliegen der genannten Ausschlussgründe sind nachzuweisen durch Eigenerklärung, siehe Vergabeunterlage Nr. 4 (vgl. Teilnahmebedingungen Nr. 4.4).

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Bundesanstalt für Straßenwesen
Nationale Registrierungsnummer: 991-00122FUE-48
Postanschrift: Brüderstraße 53
Postleitzahl: 51427
Postort: Bergisch Gladbach
Region: Rheinisch-Bergischer Kreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Referat Z2, Externe Forschungsvergabe
E-Mail: forschungsvergabe@bast.de 📧
Telefon: 000 📞
URL: https://www.bast.de 🌏
Federführendes Mitglied
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=681030 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Objekt
Art des Vertrags: Dienstleistungen

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt
Abteilung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 228 9499 0 📞
Fax: +49 228 9499163 📠
URL: https://bundeskartellamt.bund.de 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen: - Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes. - Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB: Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber. - Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung: Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-05-27+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 102-312854 (2024-05-27)