Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: In Bezug auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit müssen folgende Anforderungen vom Bieter erfüllt werden:
Wissenschaftliche Kompetenz und aktuelle, einschlägige Kenntnisse zu folgenden Eignungskriterien:
1. Durchführung und Auswertung akustischer Messungen an Schienenfahrzeugen, insbesondere von Stillstand- und Abstellgeräuschen.
2. Schalltechnische Untersuchungen im Rahmen der Immissionsprognose, wünschenswerterweise von Abstellanlagen.
3. Kenntnisse der für das Projekt relevanten bahnakustischen Normen und Regelwerke (unter anderem prEN ISO 3095:2023(D) Anhang G, VDV-Mitteilung 1541, TSI Noise Standgeräusch und TA Lärm).
4. Akkreditierte Stelle für DIN EN ISO 3095 oder vergleichbarer Labor-Qualitätssicherungsnachweis.
5. Kenntnisse im Eisenbahnbereich, insbesondere zur Akustik von Schienenfahrzeugen.
6. Konzeption, Durchführung und Auswertung von wissenschaftlichen Untersuchungen im Bereich Bahnakustik.
7. Erstellung von wissenschaftlichen Berichten und Publikationen.
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird anhand einer vom Bieter zusammengestellten Referenzliste für die oben geforderten Kompetenzen überprüft. Daher ist ein aussagekräftiger Nachweis über einschlägige Qualifikationen und Kompetenzen - z.B. durch vergleichbare Projekte, Veröffentlichungen und Mitarbeit in Normungsausschüssen (2-5 aussagekräftige, möglichst aktuelle und relevante Quellen pro Eignungskriterium) - beizufügen.
Zu jeder Referenz sind folgende Angaben unter Verwendung des Vordrucks der Anlage 2 (Referenzliste) zu machen:
• Auftraggeber, inkl. Kontaktdaten;
• Inhaltlich aussagekräftige Kurzbeschreibung des Projektes. Der Bieter hat den Bezug zur ausgeschriebenen Leistung nachvollziehbar zu belegen;
• Zuordnung zum geforderten Eignungskriterium;
• Leistungszeitraum.
Es ist darüber hinaus nachzuweisen, dass die mit der Durchführung der einzelnen Teilleistungen beauftragten Personen die hierfür notwendigen Kompetenzen und Kenntnisse haben, durch z.B. Abschlusszeugnisse, Qualifikationsnachweise, Referenzprojekte.
Die Bildung einer Bietergemeinschaft zur besseren Abdeckung der geforderten technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist möglich. Die Aufgabenverteilung und die Zuständigkeiten für jede Teilleistung müssen dargelegt werden und es muss die Benennung eines Projektverantwortlichen erfolgen.