Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: In Bezug auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit müssen folgende Anforderungen vom Bieter erfüllt werden:
Wissenschaftliche Kompetenz und aktuelle, einschlägige Kenntnisse zu folgenden Eignungskriterien:
1. Vorschriften und Regelungen im Umweltschutz (Gewässer- und Bodenschutz)
2. Vorschriften und Regelwerken des Gleisbaus
3. Verfahren und Methoden im Bereich Ausbreitungsberechnung und/oder Umweltmodellierung insbesondere für die Kompartimente Boden und/oder Gewässer, Probenahme, Schadstoffbewertung, wissenschaftliche Literaturstudie
4. Verschiedenen Modellierungssoftware und Programmierungsmöglichkeiten
5. Methoden und Grundsätze zur Qualitätssicherung in Laboren und für die Datenverarbeitung,
6. Konzeption, Durchführung und Auswertung von wissenschaftlichen Untersuchungen;
7. Erstellung von wissenschaftlichen Berichten.
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird anhand einer vom Bieter zusammengestellten Referenzliste für die oben geforderten Kompetenzen überprüft. Daher ist ein aussagekräftiger Nachweis über einschlägige Qualifikationen und Kompetenzen - z.B. durch vergleichbare Projekte, Veröffentlichungen und Mitarbeit in Normungsausschüssen (max. 5, aussagekräftige, möglichst aktuelle Quellen) - beizufügen.
Zu jeder Referenz sind folgende Angaben unter Verwendung des Vordrucks der Anlage 2 (Referenzliste) zu machen:
• Auftraggeber, inkl. Kontaktdaten;
• Inhaltlich aussagekräftige Kurzbeschreibung des Projektes. Der Bieter hat den Bezug zur ausgeschriebenen Leistung nachvollziehbar zu belegen;
• Zuordnung zum geforderten Eignungskriterium;
• Leistungszeitraum.
Es ist darüber hinaus nachzuweisen, dass die mit der Durchführung der einzelnen Teilleistungen beauftragten Personen die hierfür notwendigen Kompetenzen und Kenntnisse haben, durch z.B. Abschlusszeugnisse, Qualifikationsnachweise, Referenzprojekte.
Die Bildung einer Bietergemeinschaft zur besseren Abdeckung der geforderten technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist möglich. Die Aufgabenverteilung und die Zuständigkeiten für jede Teilleistung müssen dargelegt werden und es muss die Benennung eines Projektverantwortlichen erfolgen.