Das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge (LaZuF) des Landes Schleswig-Holstein betreibt derzeit in Neumünster, Boostedt, Rendsburg und Bad Segeberg, Kiel, Glückstadt und Seeth Landesunterkünfte (LUK). Die Gesamtkapazität aller Standorte liegt aktuell bei ca. 8.500 Plätzen. Im Laufe des Jahres 2025 soll die Kapazität auf 6.250 Plätze reduziert werden und es ist geplant nur noch 5 Liegenschaften zu betreiben. Welche Standorte final betrieben werden, ist derzeit noch nicht entschieden. Es ist somit mit Änderungen zu den aktuellen Gegebenheiten zu rechnen. Am Standort Neumünster befindet sich die Erstaufnahmeeinrichtung. Zusätzlich findet eine Registrierung von Schutzsuchenden aus der Ukraine am Standort in Seeth statt. Die Anzahl der Plätze und auch die jeweilige Belegung unterliegen Schwankungen. Standorte können hinzukommen oder Liegenschaften geschlossen werden. Das LaZuF ist als zuständige Ausländerbehörde und Vertragspartner an allen aktiven Standorten mit Mitarbeitenden vertreten. Eingerichtet ist an allen Standorten des LaZuF ein Ärztlicher Dienst (ÄD, entspricht einer allgemeinmedizinischen Praxis). Eingerichtet ist ebenfalls eine Polizeistation an allen Standorten der LUK, die montags bis freitags tagsüber besetzt ist. Ein Betreuungsverband ist an den Standorten der LUK vor Ort. Das Selbstverständnis und die Verpflichtung des Landesamtes als Träger und Hausherr der LUK zu einer Willkommenskultur und dem Ziel der integrationsorientierten Verteilung von Bewohnenden mit Bleibeperspektive sowie der Unterstützung nachhaltiger Rückkehr von Bewohnenden ohne Bleibeperspektive muss konzeptionell wie in der Umsetzung vom Leistungserbringer gelebt und mitgetragen werden. Die benötigten Sprachen richten sich nach den Herkunftsländern der Bewohnenden der LUK und unterliegen stetigen Veränderungen. Die Anzahl der benötigten Dolmetschenden ist abhängig von den Zugangszahlen und kann stark schwanken. Dieses gilt auch für die nachfolgenden aufgeführten regelmäßigen Dolmetschereinsätze, die bedarfsgerecht regelmäßig überprüft und angepasst werden. Zur Durchführung der sogenannten Registrierung (genannt EASY) haben sich Ausländer nach § 22 Asylgesetz (AsylG) bei einer Aufnahmeeinrichtung persönlich zu melden. Im Rahmen der Registrierung erfolgt die Zuweisung eines Asylsuchenden in die Erstaufnahmeeinrichtung, die für ihn zuständig ist. Das EASY–System ist eine vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) genutzte IT-Anwendung zur Erstverteilung der Asylbegehrenden auf die deutschen Bundesländer. Im Rahmen dieses Erstkontaktes sind Dolmetscherleistungen zu erbringen. Für die in den LUK untergebrachten Asylbewerber ist das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge (LaZuF) die zuständige Ausländerbehörde. Im Rahmen der ausländerrechtlichen Betreuung sind ebenfalls Dolmetscherleistungen zu erbringen. Darüber hinaus sind optional Dolmetscherleistungen für bereits laufende oder zukünftige Aufgaben des LaZuF zu erbringen. Das beinhaltet unter anderem auch projektbegleitende Dolmetscher- und Übersetzungstätigkeiten und den optionalen Einsatz von medizinischen Sprachmittlern / Dolmetschern.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-11-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-10-24.
Auftragsbekanntmachung (2024-10-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung Dolmetscherleistung
Referenznummer: ZV-L8-24-1578000-412 .07
Kurze Beschreibung:
Das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge (LaZuF) des Landes Schleswig-Holstein betreibt derzeit in Neumünster, Boostedt, Rendsburg und Bad Segeberg, Kiel, Glückstadt und Seeth Landesunterkünfte (LUK). Die Gesamtkapazität aller Standorte liegt aktuell bei ca. 8.500 Plätzen. Im Laufe des Jahres 2025 soll die Kapazität auf 6.250 Plätze reduziert werden und es ist geplant nur noch 5 Liegenschaften zu betreiben. Welche Standorte final betrieben werden, ist derzeit noch nicht entschieden. Es ist somit mit Änderungen zu den aktuellen Gegebenheiten zu rechnen. Am Standort Neumünster befindet sich die Erstaufnahmeeinrichtung. Zusätzlich findet eine Registrierung von Schutzsuchenden aus der Ukraine am Standort in Seeth statt.
Die Anzahl der Plätze und auch die jeweilige Belegung unterliegen Schwankungen. Standorte können hinzukommen oder Liegenschaften geschlossen werden. Das LaZuF ist als zuständige Ausländerbehörde und Vertragspartner an allen aktiven Standorten mit Mitarbeitenden vertreten.
Eingerichtet ist an allen Standorten des LaZuF ein Ärztlicher Dienst (ÄD, entspricht einer allgemeinmedizinischen Praxis). Eingerichtet ist ebenfalls eine Polizeistation an allen Standorten der LUK, die montags bis freitags tagsüber besetzt ist. Ein Betreuungsverband ist an den Standorten der LUK vor Ort.
Das Selbstverständnis und die Verpflichtung des Landesamtes als Träger und Hausherr der LUK zu einer Willkommenskultur und dem Ziel der integrationsorientierten Verteilung von Bewohnenden mit Bleibeperspektive sowie der Unterstützung nachhaltiger Rückkehr von Bewohnenden ohne Bleibeperspektive muss konzeptionell wie in der Umsetzung vom Leistungserbringer gelebt und mitgetragen werden.
Die benötigten Sprachen richten sich nach den Herkunftsländern der Bewohnenden der LUK und unterliegen stetigen Veränderungen. Die Anzahl der benötigten Dolmetschenden ist abhängig von den Zugangszahlen und kann stark schwanken. Dieses gilt auch für die nachfolgenden aufgeführten regelmäßigen Dolmetschereinsätze, die bedarfsgerecht regelmäßig überprüft und angepasst werden.
Zur Durchführung der sogenannten Registrierung (genannt EASY) haben sich Ausländer nach § 22 Asylgesetz (AsylG) bei einer Aufnahmeeinrichtung persönlich zu melden. Im Rahmen der Registrierung erfolgt die Zuweisung eines Asylsuchenden in die Erstaufnahmeeinrichtung, die für ihn zuständig ist. Das EASY–System ist eine vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) genutzte IT-Anwendung zur Erstverteilung der Asylbegehrenden auf die deutschen Bundesländer. Im Rahmen dieses Erstkontaktes sind Dolmetscherleistungen zu erbringen.
Für die in den LUK untergebrachten Asylbewerber ist das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge (LaZuF) die zuständige Ausländerbehörde. Im Rahmen der ausländerrechtlichen Betreuung sind ebenfalls Dolmetscherleistungen zu erbringen.
Darüber hinaus sind optional Dolmetscherleistungen für bereits laufende oder zukünftige Aufgaben des LaZuF zu erbringen. Das beinhaltet unter anderem auch projektbegleitende Dolmetscher- und Übersetzungstätigkeiten und den optionalen Einsatz von medizinischen Sprachmittlern / Dolmetschern.
Das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge (LaZuF) des Landes Schleswig-Holstein betreibt derzeit in Neumünster, Boostedt, Rendsburg und Bad Segeberg, Kiel, Glückstadt und Seeth Landesunterkünfte (LUK). Die Gesamtkapazität aller Standorte liegt aktuell bei ca. 8.500 Plätzen. Im Laufe des Jahres 2025 soll die Kapazität auf 6.250 Plätze reduziert werden und es ist geplant nur noch 5 Liegenschaften zu betreiben. Welche Standorte final betrieben werden, ist derzeit noch nicht entschieden. Es ist somit mit Änderungen zu den aktuellen Gegebenheiten zu rechnen. Am Standort Neumünster befindet sich die Erstaufnahmeeinrichtung. Zusätzlich findet eine Registrierung von Schutzsuchenden aus der Ukraine am Standort in Seeth statt.
Die Anzahl der Plätze und auch die jeweilige Belegung unterliegen Schwankungen. Standorte können hinzukommen oder Liegenschaften geschlossen werden. Das LaZuF ist als zuständige Ausländerbehörde und Vertragspartner an allen aktiven Standorten mit Mitarbeitenden vertreten.
Eingerichtet ist an allen Standorten des LaZuF ein Ärztlicher Dienst (ÄD, entspricht einer allgemeinmedizinischen Praxis). Eingerichtet ist ebenfalls eine Polizeistation an allen Standorten der LUK, die montags bis freitags tagsüber besetzt ist. Ein Betreuungsverband ist an den Standorten der LUK vor Ort.
Das Selbstverständnis und die Verpflichtung des Landesamtes als Träger und Hausherr der LUK zu einer Willkommenskultur und dem Ziel der integrationsorientierten Verteilung von Bewohnenden mit Bleibeperspektive sowie der Unterstützung nachhaltiger Rückkehr von Bewohnenden ohne Bleibeperspektive muss konzeptionell wie in der Umsetzung vom Leistungserbringer gelebt und mitgetragen werden.
Die benötigten Sprachen richten sich nach den Herkunftsländern der Bewohnenden der LUK und unterliegen stetigen Veränderungen. Die Anzahl der benötigten Dolmetschenden ist abhängig von den Zugangszahlen und kann stark schwanken. Dieses gilt auch für die nachfolgenden aufgeführten regelmäßigen Dolmetschereinsätze, die bedarfsgerecht regelmäßig überprüft und angepasst werden.
Zur Durchführung der sogenannten Registrierung (genannt EASY) haben sich Ausländer nach § 22 Asylgesetz (AsylG) bei einer Aufnahmeeinrichtung persönlich zu melden. Im Rahmen der Registrierung erfolgt die Zuweisung eines Asylsuchenden in die Erstaufnahmeeinrichtung, die für ihn zuständig ist. Das EASY–System ist eine vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) genutzte IT-Anwendung zur Erstverteilung der Asylbegehrenden auf die deutschen Bundesländer. Im Rahmen dieses Erstkontaktes sind Dolmetscherleistungen zu erbringen.
Für die in den LUK untergebrachten Asylbewerber ist das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge (LaZuF) die zuständige Ausländerbehörde. Im Rahmen der ausländerrechtlichen Betreuung sind ebenfalls Dolmetscherleistungen zu erbringen.
Darüber hinaus sind optional Dolmetscherleistungen für bereits laufende oder zukünftige Aufgaben des LaZuF zu erbringen. Das beinhaltet unter anderem auch projektbegleitende Dolmetscher- und Übersetzungstätigkeiten und den optionalen Einsatz von medizinischen Sprachmittlern / Dolmetschern.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dolmetscherdienste📦 Beschreibung
Interne Kennung: ZV-L8-24-1578000-412 .07
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Im Rahmen dieses Erstkontaktes sind Dolmetscherleistungen zu erbringen. Für die in den LUK untergebrachten Asylbewerber ist das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge (LaZuF) die zuständige Ausländerbehörde. Im Rahmen der ausländerrechtlichen Betreuung sind ebenfalls Dolmetscherleistungen zu erbringen. Auch werden regelmäßig medizinische Dolmetschende für den Ärztlichen Dienst in den Landesunterkünften benötigt. Darüber hinaus sind optional Dolmetscherleistungen für bereits laufende oder zukünftige Aufgaben des LaZuF zu erbringen. Das beinhaltet unter anderem auch projektbegleitende Dolmetscher, Unterstützung von Rückführungsmaßnahmen des Landesamtes und Übersetzungstätigkeiten.
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Leistungsumfang Dolmetscherleistungen:
Gängige Sprachen sind derzeit:
• Arabisch
• Sorani
• Farsi
• Kurmanci
• Dari
• Türkisch
• Russisch / Ukrainisch
• Armenisch
Daneben werden derzeit häufig Einsätze für folgende Sprachen verzeichnet:
• Englisch
• Tigrinia
• Amharisch
• Tuvi
• Georgisch
• Somali
• Serbisch
Einsätze für weitere, nachfolgend aufgeführte Sprachen sind gelegentlich:
• Französisch
• Spanisch
• Albanisch
• Suhavili
• Kinyarwanda
• Ibo
• Bosnisch
• Romani
• Mazedonisch
• Hausa
• Vietnamesisch
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Für diese Rahmenvereinbarungen gilt die folgenden Höchstwert für die Dienstleistung:
Der Höchstwert an Budget beträgt für die maximale Laufzeit von 4 Jahren insgesamt 60.000.000 Euro.
Bei Erreichen des Höchstwerts endet der Vertrag automatisch auch vor Ende der vorgesehenen Vertragslaufzeit.
Es besteht keine Verpflichtung zur Mindestabnahme und die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich erbrachten Leistungen.
Im Rahmen dieses Erstkontaktes sind Dolmetscherleistungen zu erbringen. Für die in den LUK untergebrachten Asylbewerber ist das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge (LaZuF) die zuständige Ausländerbehörde. Im Rahmen der ausländerrechtlichen Betreuung sind ebenfalls Dolmetscherleistungen zu erbringen. Auch werden regelmäßig medizinische Dolmetschende für den Ärztlichen Dienst in den Landesunterkünften benötigt. Darüber hinaus sind optional Dolmetscherleistungen für bereits laufende oder zukünftige Aufgaben des LaZuF zu erbringen. Das beinhaltet unter anderem auch projektbegleitende Dolmetscher, Unterstützung von Rückführungsmaßnahmen des Landesamtes und Übersetzungstätigkeiten.
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Leistungsumfang Dolmetscherleistungen:
Gängige Sprachen sind derzeit:
• Arabisch
• Sorani
• Farsi
• Kurmanci
• Dari
• Türkisch
• Russisch / Ukrainisch
• Armenisch
Daneben werden derzeit häufig Einsätze für folgende Sprachen verzeichnet:
• Englisch
• Tigrinia
• Amharisch
• Tuvi
• Georgisch
• Somali
• Serbisch
Einsätze für weitere, nachfolgend aufgeführte Sprachen sind gelegentlich:
• Französisch
• Spanisch
• Albanisch
• Suhavili
• Kinyarwanda
• Ibo
• Bosnisch
• Romani
• Mazedonisch
• Hausa
• Vietnamesisch
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Für diese Rahmenvereinbarungen gilt die folgenden Höchstwert für die Dienstleistung:
Der Höchstwert an Budget beträgt für die maximale Laufzeit von 4 Jahren insgesamt 60.000.000 Euro.
Bei Erreichen des Höchstwerts endet der Vertrag automatisch auch vor Ende der vorgesehenen Vertragslaufzeit.
Es besteht keine Verpflichtung zur Mindestabnahme und die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich erbrachten Leistungen.
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Faire Arbeitsbedingungen.
Gefördertes soziales Ziel: Faire Arbeitsbedingungen
Postleitzahl: 24539
Stadt: Neumünster
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Neumünster, Kreisfreie Stadt
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-02-01 📅
Datum des Endes: 2026-01-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 3
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Das LaZuF hat Verlängerungsoptionen für jeweils 12 Monate bis maximal zum 31.01.2029. Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn das LaZuF ihn nicht mindestens drei Monat vor Ende der jeweiligen Vertragszeit kündigt. Spätestes Vertragsende: 31.01.2029
Das LaZuF hat Verlängerungsoptionen für jeweils 12 Monate bis maximal zum 31.01.2029. Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn das LaZuF ihn nicht mindestens drei Monat vor Ende der jeweiligen Vertragszeit kündigt. Spätestes Vertragsende: 31.01.2029
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-11-29 07:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-12-02 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Bieter und deren Bevollmächtigte sind zur Submission/Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2024-12-02 09:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Bieter und deren Bevollmächtigte sind zur Submission/Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-11-25 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Ferner werden Preisangaben nicht nachgefordert, wenn es sich um wesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Ferner werden Preisangaben nicht nachgefordert, wenn es sich um wesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer benennen.
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer benennen.
6. Eigenerklärung über den Nachweis einer entsprechend bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung.
Technische und berufliche Fähigkeiten
7. Erklärung (Formblatt) über mindestens eine Referenz der im Wesentlichen in den letzten drei Jahren (2021 bis 2023) erbrachten vergleichbaren Leistungen auf dem Gebiet der Dolmetscherdienstleistung von Asylsuchenden unter Angabe von Leistungsumfang, Dauer des Vertrages, Öffentlicher Auftraggeber sowie der Auftragssumme mit Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
8. Eigenerklärung über die persönliche Eignung des einzusetzenden Personals getrennt nach,
- Anzahl und der individuellen beruflichen Qualifikation.
9. Eigenerklärung über die Kenntnisse von medizinischen Dolmetschenden über medizinische Fachbegriffe in den entsprechenden Sprachen.
10. Eigenerklärung über die Anforderungen an die Mitarbeitenden (Ziffer 3.8 in der Leistungsbeschreibung).
11. Eigenerklärung (Formblatt), ob im Falle eines Auftrages, der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Die Eigenerklärung ist dem Angebot beizufügen, auch wenn zum Zeit-punkt der Auftragsvergabe keine Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern vorgesehen ist.
11a. ggf. ausgefüllte Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen.
7. Erklärung (Formblatt) über mindestens eine Referenz der im Wesentlichen in den letzten drei Jahren (2021 bis 2023) erbrachten vergleichbaren Leistungen auf dem Gebiet der Dolmetscherdienstleistung von Asylsuchenden unter Angabe von Leistungsumfang, Dauer des Vertrages, Öffentlicher Auftraggeber sowie der Auftragssumme mit Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
8. Eigenerklärung über die persönliche Eignung des einzusetzenden Personals getrennt nach,
- Anzahl und der individuellen beruflichen Qualifikation.
9. Eigenerklärung über die Kenntnisse von medizinischen Dolmetschenden über medizinische Fachbegriffe in den entsprechenden Sprachen.
10. Eigenerklärung über die Anforderungen an die Mitarbeitenden (Ziffer 3.8 in der Leistungsbeschreibung).
11. Eigenerklärung (Formblatt), ob im Falle eines Auftrages, der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Die Eigenerklärung ist dem Angebot beizufügen, auch wenn zum Zeit-punkt der Auftragsvergabe keine Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern vorgesehen ist.
11a. ggf. ausgefüllte Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen.
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
12. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer, vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt gem. § 44 Abs. 1 VgV.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Arbeitsgemeinschaft (mindestens GbR)
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: Verstoß führt zum Ausschluss.
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Die GMSH ist zentrale Beschaffungsstelle i. S. d. § 120 Abs. 4 GWB. Damit ist sie verpflichtet, bei allen europaweiten Ausschreibungen das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe- Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge / Angebote in Papierform ist bei
dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
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Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
1. Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 VGSH erforderlichen Verpflichtungserklärungen mit Einreichung des Angebots abgeben. Die Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
2. Eigenerklärung zu Aufträgen und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, eingefügt mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022.
3. Aussagekräftige Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens (max. 4 DIN-A-4-Seiten).
4.Eigenerklärung, dass das Wettbewerbsregister keine negativen Eintragungen enthält.
5. Unterschriebenes Angebotsschreiben (Formblatt) mit den Erklärungen, dass Sie die Ausschreibungsbedingungen anerkennen und keine Kartellabreden, Preisbindungen oder ähnliche Abreden getroffen haben und die Wirksamkeit unternehmenseigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB vorliegen bzw. Darstellung von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB.
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Die GMSH ist zentrale Beschaffungsstelle i. S. d. § 120 Abs. 4 GWB. Damit ist sie verpflichtet, bei allen europaweiten Ausschreibungen das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe- Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge / Angebote in Papierform ist bei
dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
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Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
1. Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 VGSH erforderlichen Verpflichtungserklärungen mit Einreichung des Angebots abgeben. Die Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
2. Eigenerklärung zu Aufträgen und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, eingefügt mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022.
3. Aussagekräftige Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens (max. 4 DIN-A-4-Seiten).
4.Eigenerklärung, dass das Wettbewerbsregister keine negativen Eintragungen enthält.
5. Unterschriebenes Angebotsschreiben (Formblatt) mit den Erklärungen, dass Sie die Ausschreibungsbedingungen anerkennen und keine Kartellabreden, Preisbindungen oder ähnliche Abreden getroffen haben und die Wirksamkeit unternehmenseigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB vorliegen bzw. Darstellung von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Nationale Registrierungsnummer: t:04319884542
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postleitzahl: 24105
Postort: Kiel
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Telefon: +49 4319884542📞
Fax: +49 4319884702 📠
URL: https://www.e-vergabe-sh.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
Nationale Registrierungsnummer: 01-2002-79-FB412
Postanschrift: Küterstrasse 30
Postleitzahl: 24103
Kontaktperson: Fachbereich 412
E-Mail: e-vergabe-beschaffung@gmsh.de📧
Telefon: +49 4315991940📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Unionvergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die
Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt
der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Unionvergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die
Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt
der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-10-28+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 210-655364 (2024-10-24)
Auftragsbekanntmachung (2024-11-26) Objekt Dauer
Datum des Beginns: 2025-04-01 📅
Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-12-13 07:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-12-16 09:00:00 📅
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Eröffnungstermin: 2024-12-16 09:00:00 📅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-12-02 10:00:00 📅
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-11-26+01:00 📅
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000 Neuer Wert
Text:
Leistungsbeginn: 01. April 2025
Bindefrist: 28. Februar 2025
Fragenschluss: 02. Dezember 2024
Angebotsschluss: 13. Dezember 2024
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Änderung der Auftragsunterlagen am ✅
Datum der Änderung der Auftragsunterlagen: 2024-11-27 📅
Andere zusätzliche Informationen
Leistungsbeginn: 01.04.2025
Bindefrist: 28.02.2025
Fragenschluss: 02. Dezember 2024
Angebotsschluss: 13. Dezember 2024
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 78930603-e9d8-4fe1-b7c0-7d2091b3f7be-01
Quelle: OJS 2024/S 232-727633 (2024-11-26)