Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Landesamt für Asyl und Rückführungen (LfAR), beauftragt den Auftragnehmer mit den Sprachmittlungsdienstleistungen im Rahmen von Schubmaßnahmen (Kleincharter sowie Sammelcharter). Das Sprachmittlungspersonal unterstützt die Fachkräfte des Auftraggebers sowie alle bei einer Rückführung von vollziehbar ausreisepflichtigen Personen beteiligten Vertreter anderer Behörden und stellt die Kommunikation zwischen den Fachkräften und den Rückzuführenden sicher.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-09-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-08-13.
Auftragsbekanntmachung (2024-08-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung Sprachmittlungsdienstleistungen bei Schubmaßnahmen beim LfAR
Referenznummer: 0270.ZV-33-24-04
Kurze Beschreibung:
“Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Landesamt für Asyl und Rückführungen (LfAR), beauftragt den Auftragnehmer mit den...”
Kurze Beschreibung
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Landesamt für Asyl und Rückführungen (LfAR), beauftragt den Auftragnehmer mit den Sprachmittlungsdienstleistungen im Rahmen von Schubmaßnahmen (Kleincharter sowie Sammelcharter).
Das Sprachmittlungspersonal unterstützt die Fachkräfte des Auftraggebers sowie alle bei einer Rückführung von vollziehbar ausreisepflichtigen Personen beteiligten Vertreter anderer Behörden und stellt die Kommunikation zwischen den Fachkräften und den Rückzuführenden sicher.
Mehr anzeigen
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dolmetscherdienste📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 3
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 3
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Sprachmittlungsdienstleistungen für afrikanische Sprachen gemäß Leistungsverzeichnis
Maximalabnahmemenge: 3000 Stunden” Dauer
Datum des Beginns: 2024-12-01 📅
Datum des Endes: 2026-11-30 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Die Rahmenvereinbarung beginnt am 01.12.2024 und endet mit Ablauf des 30.11.2026. Die Vereinbarung verlängert sich um jeweils 12 Monate – längstens bis zum...”
Beschreibung der Optionen
Die Rahmenvereinbarung beginnt am 01.12.2024 und endet mit Ablauf des 30.11.2026. Die Vereinbarung verlängert sich um jeweils 12 Monate – längstens bis zum 30.11.2028 –, wenn er nicht gekündigt wird. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Ende eines Ausführungszeitraumes (31.08.).
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Sprachmittlungsdienstleistungen für asiatische Sprachen gemäß Leistungsverzeichnis.
Maximalabnahmemenge: 3000 Stunden” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Sprachmittlungsdienstleistungen für europäische Sprachen gemäß Leistungsverzeichnis.
Maximalabnahmemenge: 3000 Stunden” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-09-16 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 44
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:...”
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“I. Mindestjahresumsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrags und II. Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung:...”
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Unternehmensreferenzen: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/6f058814-49c5-4a02-bc0c-565f7b0aff7d/suitabilitycriteria”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Ein-reichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Ange-bot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieterergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Hinweis: Die Zentrale Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Teilnahmeanträge/Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Aktenein-sicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 158-490281 (2024-08-13)