Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Erfahrung des Bieters/der Bieterin, d. h. eines/einer am Verfahren als Bieter/in teilnehmenden freiberuflichen Übersetzers/Übersetzerin oder einer Übersetzungsagentur in Bezug auf den hier ausgeschriebenen Auftrag
2. Angemessene personelle Ausstattung des Bieters/der Bieterin durch Bereitstellung von Übersetzer(inne)n mit angemessener Fachkunde, Erfahrung und Qualifikation.: Zu 1: Nachzuweisen durch:
Zwei Referenzen von mit dem Vergabegegenstand vergleichbaren Übersetzungsleistungen.
Das heißt, es muss sich um Übersetzungen im juristischen Bereich aus der rumänischen in die deutsche Sprache handeln. Es kann sich dabei beispielweise um regelmäßige Übersetzungsaufträge von einem Gericht, einer Behörde, einer Rechtsanwaltskanzlei, einem Unternehmen o. ä., z. B. in Form einer Rahmenvereinbarung, handeln. (Hierfür ist die Anlage „Referenzen“ auszufüllen. Die Erklärung ist von dem/der Auftraggeber/in zu unterzeichnen. Alternativ kann auch ein Scan einer eventuellen Rahmenvereinbarung mit entsprechend geschwärzten Stellen, die für die Bewertung der Geeignetheit des Nachweises nicht erforderlich sind und deren Offenlegung nicht erwünscht ist, beigefügt werden. Eine Rahmenvereinbarung gilt in diesem Fall als eine der zwei erforderlichen Referenzen.). Die Auftraggeberin behält sich das Recht vor, die Referenzen zu prüfen, um z. B. nach der Zufriedenheit des Auftraggebers/der Auftraggeberin mit der Qualität der Übersetzungen zu fragen. Nicht deutschsprachige Nachweise sind als bescheinigte Übersetzung ins Deutsche vorzulegen.
Wichtig: Die Referenzen sind von dem/der Auftraggeber/in, d. h. dem/der Referenzgeber/in, zu unterzeichnen.
Zu 2: Die Fachkunde, Erfahrung und Qualifikation der Übersetzer/innen, die der/die Bieter/in einsetzen möchte, bzw. des bietenden freiberuflichen Übersetzers/der bietenden freiberuflichen Übersetzerin sind durch folgende Angaben nachzuweisen:
a) Angabe der Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (§ 46 Abs. 3 Nr. 2). Die am Verfahren als Bieter/innen teilnehmenden freiberuflichen Übersetzer/innen geben ihren Vor- und Nachnamen an.
b) Mindestens zwei Referenzen der eingeplanten Übersetzer/innen bzw. der am Verfahren als Bieter/innen teilnehmenden freiberuflichen Übersetzer/innen von mit dem Vergabegegenstand vergleichbaren Übersetzungsleistungen, d. h. es muss sich um Übersetzungen im juristischen Bereich aus der rumänischen in die deutsche Sprache handeln. Es kann sich dabei beispielweise um regelmäßige Übersetzungsaufträge von einem Gericht, einer Behörde, einer Rechtsanwaltskanzlei, einem Unternehmen o. ä., z. B. in Form einer Rahmenvereinbarung, handeln. (Hierfür ist die Anlage „Referenzen“ auszufüllen. Die Erklärung ist von dem/der Auftraggeber/in zu unterzeichnen. Alternativ kann auch ein Scan einer eventuellen Rahmenvereinbarung mit entsprechend geschwärzten Stellen, die für die Bewertung der Geeignetheit des Nachweises nicht erforderlich sind und deren Offenlegung nicht erwünscht ist, beigefügt werden. Eine Rahmenvereinbarung gilt in diesem Fall als eine der zwei erforderlichen Referenzen.). Die einzusetzenden Übersetzer/innen einer bietenden Übersetzungsagentur dürfen ihre eigene Zusammenarbeit mit dieser Agentur nicht als Referenz angeben.
Die am Verfahren als Bieter/innen teilnehmenden freiberuflichen Übersetzer/innen dürfen dieselben Referenzen wie oben unter Punkt 1 angeben.
Wichtig: Die Referenzen sind von dem/der Auftraggeber/in, d. h. dem/der Referenzgeber/in, zu unterzeichnen.
Nicht deutschsprachige Nachweise sind als bescheinigte Übersetzung ins Deutsche vorzulegen.
c) Nachweis darüber, dass der Schwerpunkt der Tätigkeit der eingeplanten Übersetzer/innen bzw. der am Verfahren als Bieter/innen teilnehmenden freiberuflichen Übersetzer/innen im juristischen Bereich liegt. (Hierfür ist die Anlage „Beruflicher Werdegang“ auszufüllen.).
d) Nachweis über eine übersetzungsbezogene bzw. sprachwissenschaftliche Ausbildung für Übersetzer oder staatlich anerkannte Prüfung für Übersetzer für die Sprachrichtung Rumänisch-Deutsch durch Vorlage eines entsprechenden Abschlusszeugnisses. Nicht deutschsprachige Nachweise sind als bescheinigte Übersetzung ins Deutsche vorzulegen.
e) Die Muttersprache oder eine der Muttersprachen entspricht der Zielsprache der Übersetzung (hier: Deutsch) oder die Zielsprache wird auf muttersprachlichem Niveau beherrscht. Nachweise sind zu erbringen z. B. in Form eines Sprachzertifikats (beispielsweise Goethe-Zertifikat, DaF-Zertifikat, DaZ-Zertifikat, Europa-Zertifikat) mit dem Niveau „C2“ nach dem „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen“ (GER) oder - sollte ein solcher Nachweis nicht vorhanden sein - in Form eines vergleichbaren Nachweises, wie ein Abschluss einer deutschen (Hoch)Schule, einer ausländischen (Hoch)Schule mit den entsprechenden Sprachnachweisen, oder in Form von Referenzen über die Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber, soziale Einrichtungen und bisherige Arbeitgeber. Die vergleichbaren Nachweise müssen ausführlich und plausibel sein (gegebenenfalls mit Erläuterung auf einem separaten Blatt), so dass von der Auftraggeberin zweifelsfrei nachvollzogen werden kann, inwiefern dadurch das oben genannte Kompetenzniveau „C2“ belegt ist. Die Auftraggeberin behält sich das Recht vor, die Belege zu prüfen und ggf. ergänzende Informationen nachzufordern. Nicht deutschsprachige Nachweise sind als bescheinigte Übersetzung ins Deutsche vorzulegen.
f) Vereidigung/Beeidigung/Ermächtigung als Übersetzer/in für die Sprachrichtung Rumänisch > Deutsch, nachzuweisen durch Vorlage eines entsprechenden Schriftstückes der Stelle, die die Vereidigung/Beeidigung/Ermächtigung vorgenommen hat. Nicht deutschsprachige Nachweise sind als bescheinigte Übersetzung ins Deutsche vorzulegen.