Die besonders leicht verständliche Sprache als Teilbereich der barrierefreien Kommunikation gewinnt stetig an Bedeutung. Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales sowie seine nachgeordneten Behörden und der Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für Menschen mit Behinderung, der Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für das Ehrenamt und der Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für Aussiedler und Vertriebene haben in den Jahren 2022 und 2023 einen Rahmenvertrag für Übersetzung von Texten in besonders leicht verständliche Sprache in Anspruch genommen. Damit wurden sehr positive Erfahrungen gemacht und eine Vielzahl von Dokumenten in leicht verständlicher Sprache erstellt. Dieser Rahmenvertrag endet zum 31.12.2024. Da auch über dieses Datum hinaus den genannten Stellen die Möglichkeit gegeben werden soll, Übersetzungen über einen Rahmenvertrag abrufen zu können, soll ab dem 01.03.2025 ein neuer Rahmenvertrag geschlossen werden. Vorgesehen ist erneut ein Rahmenvertrag, mit dem die Übersetzung von Texten und Formularen und die Erläuterung von Bescheiden u. ä. in besonders leicht verständliche Sprache sowie eine fachliche Beratung zur besonders leicht verständlichen Sprache im Hinblick auf Webseiten beauftragt werden kann. Die Vorhabenbeschreibung im Einzelnen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-01-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-11-27.
Auftragsbekanntmachung (2024-11-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Übersetzung von Texten in besonders leicht verständliche Sprache (Rahmenvertrag)
Referenznummer: 2024AHE000018
Kurze Beschreibung:
“Die besonders leicht verständliche Sprache als Teilbereich der barrierefreien Kommunikation gewinnt stetig an Bedeutung. Das Bayerische Staatsministerium...”
Kurze Beschreibung
Die besonders leicht verständliche Sprache als Teilbereich der barrierefreien Kommunikation gewinnt stetig an Bedeutung. Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales sowie seine nachgeordneten Behörden und der Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für Menschen mit Behinderung, der Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für das Ehrenamt und der Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für Aussiedler und Vertriebene haben in den Jahren 2022 und 2023 einen Rahmenvertrag für Übersetzung von Texten in besonders leicht verständliche Sprache in Anspruch genommen. Damit wurden sehr positive Erfahrungen gemacht und eine Vielzahl von Dokumenten in leicht verständlicher Sprache erstellt. Dieser Rahmenvertrag endet zum 31.12.2024. Da auch über dieses Datum hinaus den genannten Stellen die Möglichkeit gegeben werden soll, Übersetzungen über einen Rahmenvertrag abrufen zu können, soll ab dem 01.03.2025 ein neuer Rahmenvertrag geschlossen werden. Vorgesehen ist erneut ein Rahmenvertrag, mit dem die Übersetzung von Texten und Formularen und die Erläuterung von Bescheiden u. ä. in besonders leicht verständliche Sprache sowie eine fachliche Beratung zur besonders leicht verständlichen Sprache im Hinblick auf Webseiten beauftragt werden kann.
Die Vorhabenbeschreibung im Einzelnen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Übersetzungsdienste📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 640 000 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die besonders leicht verständliche Sprache als Teilbereich der barrierefreien Kommunikation gewinnt stetig an Bedeutung. Das Bayerische Staatsministerium...”
Beschreibung der Beschaffung
Die besonders leicht verständliche Sprache als Teilbereich der barrierefreien Kommunikation gewinnt stetig an Bedeutung. Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales sowie seine nachgeordneten Behörden und der Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für Menschen mit Behinderung, der Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für das Ehrenamt und der Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für Aussiedler und Vertriebene haben in den Jahren 2022 und 2023 einen Rahmenvertrag für Übersetzung von Texten in besonders leicht verständliche Sprache in Anspruch genommen. Damit wurden sehr positive Erfahrungen gemacht und eine Vielzahl von Dokumenten in leicht verständlicher Sprache erstellt. Dieser Rahmenvertrag endet zum 31.12.2024. Da auch über dieses Datum hinaus den genannten Stellen die Möglichkeit gegeben werden soll, Übersetzungen über einen Rahmenvertrag abrufen zu können, soll ab dem 01.03.2025 ein neuer Rahmenvertrag geschlossen werden. Vorgesehen ist erneut ein Rahmenvertrag, mit dem die Übersetzung von Texten und Formularen und die Erläuterung von Bescheiden u. ä. in besonders leicht verständliche Sprache sowie eine fachliche Beratung zur besonders leicht verständlichen Sprache im Hinblick auf Webseiten beauftragt werden kann.
Die Vorhabenbeschreibung im Einzelnen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung
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Zusätzliche Informationen:
“Für diesen Rahmenvertrag werden folgende Höchstmengen festgesetzt:
1. Übersetzungen gemäß Ziffer II. 1. a) der Leistungsbeschreibung: 3.892 Normenseiten...”
Zusätzliche Informationen
Für diesen Rahmenvertrag werden folgende Höchstmengen festgesetzt:
1. Übersetzungen gemäß Ziffer II. 1. a) der Leistungsbeschreibung: 3.892 Normenseiten Ausgangstext á 1.800 Zeichen inklusive Leerzeichen
2. Erläuterungen gemäß Ziffer II. 1. b) der Leistungsbeschreibung: 152 Normenseiten Ausgangstext á 1.800 Zeichen inklusive Leerzeichen
3. Beratung gemäß Ziffer II. 1. c) der Leistungsbeschreibung: 145 Beratungsstunden
Mehr anzeigen Dauer
Datum des Beginns: 2025-03-03 📅
Datum des Endes: 2029-02-28 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-01-14 23:59:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 45
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/baad5e5c-78f7-497d-9151-952d3fd7fb0e/suitabilitycriteria” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/baad5e5c-78f7-497d-9151-952d3fd7fb0e/suitabilitycriteria” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/baad5e5c-78f7-497d-9151-952d3fd7fb0e/suitabilitycriteria
-Mindestens zwei...”
-Mindestens zwei vergleichbare Referenzen hinsichtlich Leistungen gemäß Ziffer II. 1. a) der Leistungsbeschreibung, d.h. die Übersetzung von Texten (hierunter fallen z.B. auch Infobroschüren, Flyer, Texte von Videos) und Formularen in besonders leicht verständliche Sprache und deren Bebilderung, ihre Überprüfung durch Menschen mit Lernschwierigkeiten sowie die Qualitätssicherung von Websites und Print-Materialien, die aus der Übersetzung hervorgehen,
und
-Mindestens eine vergleichbare Referenz hinsichtlich Leistungen gemäß Ziffer II. 1. c) der Leistungsbeschreibung, d.h. die fachliche Beratung und Begleitung bei einer Strukturierung des Bereichs für besonders leicht verständliche Sprache einer Website, ggf. mit einer eigenen Navigation sowie die fachliche Beratung und Begleitung bei Anpassungen des Webdesigns insoweit, dass es eine standardisierte, zielgruppengerechte Darstellung für die übersetzten Texte abbilden kann (nicht gemeint ist die Programmierung des Webdesigns).
Die Referenzprojekte müssen in den vergangenen drei Jahren ab Bekanntmachung des Vergabeverfahrens durchgeführt worden sein, Referenzprojekte, die vor über drei Jahren durchgeführt wurden, werden nicht berücksichtigt.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Zur Durchführung des Auftrags werden ausschließlich ausgebildete bzw. zertifizierte Übersetzerinnen und Übersetzer eingesetzt und der übersetzte Text muss...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Zur Durchführung des Auftrags werden ausschließlich ausgebildete bzw. zertifizierte Übersetzerinnen und Übersetzer eingesetzt und der übersetzte Text muss von mindestens zwei Menschen mit Lernschwierigkeiten geprüft werden.
“Für diesen Rahmenvertrag werden folgende Höchstmengen festgesetzt:
1. Übersetzungen gemäß Ziffer II. 1. a) der Leistungsbeschreibung: 3.892 Normen-seiten...”
Für diesen Rahmenvertrag werden folgende Höchstmengen festgesetzt:
1. Übersetzungen gemäß Ziffer II. 1. a) der Leistungsbeschreibung: 3.892 Normen-seiten Ausgangstext á 1.800 Zeichen inklusive Leerzeichen
2. Erläuterungen gemäß Ziffer II. 1. b) der Leistungsbeschreibung: 152 Normenseiten Ausgangstext á 1.800 Zeichen inklusive Leerzeichen
3. Beratung gemäß Ziffer II. 1. c) der Leistungsbeschreibung: 145 Beratungsstunden
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 232-725791 (2024-11-27)