Auftragsbekanntmachung (2025-12-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Barrierefreier Livestream des Landtags Nordrhein-Westfalen und Videos-on-Demand
Referenznummer: 25220 LO
Kurze Beschreibung:
“Barrierefreier Livestream des Landtags
Nordrhein-Westfalen und Videos-on-Demand”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dolmetscherdienste📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Landtag Nordrhein-Westfalen überträgt seit September 2021 seine Plenarsitzungen inklusive Sondersitzungen sowie ausgewählte Veranstaltungen des...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Landtag Nordrhein-Westfalen überträgt seit September 2021 seine Plenarsitzungen inklusive Sondersitzungen sowie ausgewählte Veranstaltungen des Präsidenten zusätzlich zum regulären Livestream in einem separaten barrierefreien Livestream. Zudem können auch Fachausschüsse einen barrierefreien Livestream für einzelne Tagesordnungspunkte oder eine gesamte Sitzung beantragen.
Der barrierefreie Livestream besteht aus dem Live-Bild des Plenarsaals samt Ton, einer Darstellung in Deutscher Gebärdensprache (DGS) sowie der Einblendung einer Live-Untertitelung (im Weiteren: barrierefreier Stream). Die barrierefreien Livestreams werden im Nachgang der Sitzungen auf der Internetseite des Landtags als Videos-on-Demand zur Verfügung gestellt.
Mit diesem Vergabeverfahren soll ein Dienstleister für die Fortsetzung des barri-erefreien Streamings ab 1. Juni 2026 ausgewählt werden. Der Vertrag ist auf zwei Jahre angelegt.
Der Landtag tagt in Sitzungszeiten in der Regel an zwei bis drei Tagen pro Monat, und zwar mittwochs, donnerstags und freitags. Die Plenarsitzungen an Freitagen können ggf. entfallen. Die Entscheidung wird jeweils am Mittwoch der Vorwoche vom Ältestenrat mit Festlegung der Tagesordnungen getroffen.
Die Plenartage für das Jahr 2026 stehen grundsätzlich fest (siehe Dokument L04). Änderungen der Termine sind allerdings auch noch im laufenden Jahr möglich.
Alle Livestreams des Landtags Nordrhein-Westfalen sind über die Internetseite www.landtag.nrw.de abrufbar.
Die barrierefreien Livestreams werden zusätzlich als Videos-on-Demand zur Verfügung gestellt. Eine nachträgliche Bearbeitung der Live-Untertitelung ist in der Regel nicht vorgesehen. Der Landtag behält sich allerdings vor, diese in Einzelfällen nachträglich bearbeiten zu lassen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-01-27 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-01-27 09:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 38
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“E01 Unternehmensdarstellung”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“E02 Umsatzentwicklung”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“E03 Mitarbeiterzahl”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“E04 Nachweis einer Haftpflichtversicherung” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Die zu beauftragende Dienstleistung kann nicht in Lose aufgeteilt werden.”
“#Bekanntmachungs-ID: CXS7YM6YTJVP6W89#
siehe Dokument L01 Leistungsverzeichnis, Dokument L01a Hinweise zum Vergabeverfahren und Dokument L05 Wertungsmatrix” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Nationale Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 8
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Telefon: +49 2211470📞
Fax: +49 221147-2889 📠
URL: https://www.bezreg-koeln.nrw.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB.
Die Vergabekammer leitet gem. § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB.
Die Vergabekammer leitet gem. § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Die Fristen, insbesondere des § 160 Abs. 3 GWB, sind zu beachten.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist u.a. gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, erhoben wird.
Der vollständige Wortlaut des § 160 Abs. 3 GWB lautet:
1Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 243-838223 (2025-12-16)