Bei der Baumaßnahme handelt es sich um die Ertüchtigung / Generalsanierung und Erweiterung des Carl- Friedrich von- Weizsäcker Gymnasiums am Karl- Mücher-Weg 2 in 40880 Ratingen. Im Rahmen der Gesamtsanierung des Standortes wurde vor Sanierung der Bestandsgebäude ein Erweiterungsbau neu errichtet, der sich bereits in Betrieb befindet. Der Erweiterungsbau wurde dreigeschossig errichtet und bindet über einen verglasten Übergang im 1.OG an das Bestandsgebäude an. Um den Neubau in Betrieb nehmen zu können, wurde die Energieversorgung des Standortes überplant und ein neuer Trafo 630kVA an der Zufahrt Schützenstraße errichtet. Dieser Trafo speist auf die neu errichtete Niedespannungshauptverteilung NSHV (BJ. 2021/22) im Technikkeller des Hauptgebäudes. Im Technikkeller des Bauteil West sind die Zentraleinheiten für die Sanierung des Bestandes in insgesamt 4 aufeinanderfolgenden Bauabschnitten bereits neu errichtet (montiert, programmiert, SV-Abnahme und derzeit in Regelbetrieb): - Sicherheitsbeleuchtung Fa. CEAG - Datennetz - Serverschränke mit LWL-Verbindungen zu den Datenschränken in den Bereichen - Brandmeldeanlage Fa. Hekatron, aufgeschaltet auf die Anlage Neubau, diese ist aufgeschaltet auf die Feuerwehr, dort ist auch die Erstzufahrt mit FSE + FSD. - ELA-Anlage Fa. THUM EAD, Düsseldorf - Zentral-/ Mutteruhr Fa. Bürk
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-02-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-01-07.
Auftragsbekanntmachung (2025-01-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Carl-Friedrich von Weizsäcker Gymnasium , Sanierung Bestand BA 3; Elektroinstallation KG 440+450 - 3.BA
Referenznummer: 33 ZV 184/24 B
Kurze Beschreibung:
“Bei der Baumaßnahme handelt es sich um die Ertüchtigung / Generalsanierung und Erweiterung des Carl- Friedrich von- Weizsäcker Gymnasiums am Karl-...”
Kurze Beschreibung
Bei der Baumaßnahme handelt es sich um die Ertüchtigung / Generalsanierung und Erweiterung des Carl- Friedrich von- Weizsäcker Gymnasiums am Karl- Mücher-Weg 2 in 40880 Ratingen. Im Rahmen der Gesamtsanierung des Standortes wurde vor Sanierung der Bestandsgebäude ein Erweiterungsbau neu errichtet, der sich bereits in Betrieb befindet. Der Erweiterungsbau wurde dreigeschossig errichtet und bindet über einen verglasten Übergang im 1.OG an das Bestandsgebäude an. Um den Neubau in Betrieb nehmen zu können, wurde die Energieversorgung des Standortes überplant und ein neuer Trafo 630kVA an der Zufahrt Schützenstraße errichtet. Dieser Trafo speist auf die neu errichtete Niedespannungshauptverteilung NSHV (BJ. 2021/22) im Technikkeller des Hauptgebäudes. Im Technikkeller des Bauteil West sind die Zentraleinheiten für die Sanierung des Bestandes in insgesamt 4 aufeinanderfolgenden Bauabschnitten bereits neu errichtet (montiert, programmiert, SV-Abnahme und derzeit in Regelbetrieb): - Sicherheitsbeleuchtung Fa. CEAG - Datennetz - Serverschränke mit LWL-Verbindungen zu den Datenschränken in den Bereichen - Brandmeldeanlage Fa. Hekatron, aufgeschaltet auf die Anlage Neubau, diese ist aufgeschaltet auf die Feuerwehr, dort ist auch die Erstzufahrt mit FSE + FSD. - ELA-Anlage Fa. THUM EAD, Düsseldorf - Zentral-/ Mutteruhr Fa. Bürk
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Produkte/Dienstleistungen: Installation von Elektroanlagen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Das vorliegende Leistungsverzeichnis beinhaltet die Elektroinstallation für den Bauabschnitt III, Bauteil Süd der Baumaßnahme Sanierung Hauptgebäude. Aus...”
Beschreibung der Beschaffung
Das vorliegende Leistungsverzeichnis beinhaltet die Elektroinstallation für den Bauabschnitt III, Bauteil Süd der Baumaßnahme Sanierung Hauptgebäude. Aus dem Leistungsumfang wurden die Beleuchtungskörper und die Steuerelemente (Präsenzmelder, DALI und HCLSteuerelemente) für den Altbau (Bestandsgebäude) herausgelöst. Diese wurden nach Freigabe der Förderung durch das BMU separat ausgeschrieben.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-02-07 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-02-07 09:01:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Zentrale Vergabestelle der Stadt Ratingen, Verwaltungsgebäude Poststraße 21, 40878 Ratingen
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Es sind nur Bedienstete/Beschäftigte der Vergabestelle zugelassen.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 28
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“- Mit dem Angebot vorzulegen: Eigenerklärung zur Eignung bei nicht präqualifizierten Unternehmen, - Mit dem Angebot vorzulegen: Eigenerklärung zur...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
- Mit dem Angebot vorzulegen: Eigenerklärung zur Eignung bei nicht präqualifizierten Unternehmen, - Mit dem Angebot vorzulegen: Eigenerklärung zur Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit/Gesetzestreue. - Von den Unternehmen, deren Angebote in die engere Wahl für eine Auftragsvergabe kommen, sind auf Verlangen der Vergabestelle während der Prüfung der Angebote vorzulegen: Fotokopien der Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, einer Krankenkasse, der Berufsgenossenschaft jeweils nicht älter als 12 Monate im Zeitpunkt der Submission sowie Referenzliste (mind. drei Referenzen unterschiedlicher öffentlicher Verwaltungen). Wenn eine Unterlage den Hinweis "gilt nur im Original" o. ä. enthält, ist zwingend das Original (keine Fotokopie) vorzulegen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: - Mit dem Angebot vorzulegen wenn zutreffend: Erklärung über Nachunternehmerleistungen. - Mit dem...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: - Mit dem Angebot vorzulegen wenn zutreffend: Erklärung über Nachunternehmerleistungen. - Mit dem Angebot vorzulegen wenn zutreffend: Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft. - Mit dem Angebot vorzulegen wenn zutreffend: Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen. - Vom Bestbieter vor Auftragsvergabe vorzulegen wenn zutreffend: Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“VOB/B”
“Bekanntmachungs-ID: CXPTYY5DK70” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Nationale Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrhld-k@bez-reg-koeln.nrw.de📧
Telefon: +49 2211473045📞
Fax: +49 2211472889 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter/die Bieterin den Bestimmungen über...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter/die Bieterin den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebotegemäß § 62 VgV. Vergaberechtsverstöße sind vom Antragsteller eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammergegenüber der Vergabestelle zu rügen. Ansonsten gilt gemäß § 160 Absatz 3 GWB, dass ein Nachprüfungsantragunzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Absatz 3 Satz 1GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. §134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 006-011048 (2025-01-07)