Die AOK plant am Standort Homberg/Ohm die bauliche Erweiterung ihres Bildungszentrums Homberg/Ohm um ein neues Projekt- und Innovationscenter (P-I-C). Die Bestandsanlage aus den 1990er Jahren befindet sich am Stadtrand von Homberg/ Ohm (Hessen / Kreis Vogelsberg) im Lärchenweg 20. Das Projekt- und Innovationcenter PIC- und der Restaurantbereich sind in konventioneller Bauweise als Stahlbeton Skelettkonstruktion mit Flachdecken geplant. Der viergeschossige Baukörper wird durch einen in massiver Bauweise geplanten Verbindungsbau mit Satteldach an den Bestand angeschlossen. Die Dachflächen der neu errichteten Baukörper sind als Umkehrdächer mit Retention und intensiver Dachbegrünung geplant. Die Fassade ist mit einer Primärfassade (Holzrahmenbau) als Raumabschluss und Sekundärfassade als vorgelagertes Fassadenelement (Stahlbau) mit Austritten geplant.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-02-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-01-24.
Auftragsbekanntmachung (2025-01-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Erweiterungsbau "Projekt - und Innovationscenters" inkl. Umbau des Bildungszentrums der AOK Hessen | Homberg (Ohm) - Elektrotechnische Anlagen
Referenznummer: VG_2024_101
Kurze Beschreibung:
Die AOK plant am Standort Homberg/Ohm die bauliche Erweiterung ihres
Bildungszentrums Homberg/Ohm um ein neues Projekt- und Innovationscenter (P-I-C).
Die Bestandsanlage aus den 1990er Jahren befindet sich am Stadtrand von Homberg/
Ohm (Hessen / Kreis Vogelsberg) im Lärchenweg 20.
Das Projekt- und Innovationcenter PIC- und der Restaurantbereich sind in konventioneller
Bauweise als Stahlbeton Skelettkonstruktion mit Flachdecken geplant. Der
viergeschossige Baukörper wird durch einen in massiver Bauweise geplanten
Verbindungsbau mit Satteldach an den Bestand angeschlossen. Die Dachflächen der neu
errichteten Baukörper sind als Umkehrdächer mit Retention und intensiver
Dachbegrünung geplant.
Die Fassade ist mit einer Primärfassade (Holzrahmenbau) als Raumabschluss und
Sekundärfassade als vorgelagertes Fassadenelement (Stahlbau) mit Austritten geplant.
Die AOK plant am Standort Homberg/Ohm die bauliche Erweiterung ihres
Bildungszentrums Homberg/Ohm um ein neues Projekt- und Innovationscenter (P-I-C).
Die Bestandsanlage aus den 1990er Jahren befindet sich am Stadtrand von Homberg/
Ohm (Hessen / Kreis Vogelsberg) im Lärchenweg 20.
Das Projekt- und Innovationcenter PIC- und der Restaurantbereich sind in konventioneller
Bauweise als Stahlbeton Skelettkonstruktion mit Flachdecken geplant. Der
viergeschossige Baukörper wird durch einen in massiver Bauweise geplanten
Verbindungsbau mit Satteldach an den Bestand angeschlossen. Die Dachflächen der neu
errichteten Baukörper sind als Umkehrdächer mit Retention und intensiver
Dachbegrünung geplant.
Die Fassade ist mit einer Primärfassade (Holzrahmenbau) als Raumabschluss und
Sekundärfassade als vorgelagertes Fassadenelement (Stahlbau) mit Austritten geplant.
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten📦 Beschreibung
Interne Kennung: VG_2024_101
Beschreibung der Beschaffung:
Leistungskennwerte Elektrotechnische Anlagen:
KG 443 Niederspannungsschaltanlagen
KG 444 Niederspannungsinstallation
KG 445 Beleuchtung
KG 446 Erdungs- und Blitzschutzanlagen
KG 448 Beschattungsanlage
KG 449 Sonstiges
KG 450 Fernmelde- und Informationstechnischeanlagen
KG 457 EDV-Anlagen
KG 456 Brandmeldeanlagen
KG 452.1 Ausstattung Behinderten WC
KG 452 Such-und Signalanlage
KG 443 Niederspannungsschaltanlagen
KG 444 Niederspannungsinstallation
KG 445 Beleuchtung
KG 446 Erdungs- und Blitzschutzanlagen
KG 448 Beschattungsanlage
KG 449 Sonstiges
KG 450 Fernmelde- und Informationstechnischeanlagen
KG 457 EDV-Anlagen
KG 456 Brandmeldeanlagen
KG 452.1 Ausstattung Behinderten WC
KG 452 Such-und Signalanlage
Zusätzliche Informationen:
Ausführungsablauf:
Ausführungsbeginn 12 WT nach Aufforderung durch den AG, die Aufforderung wird Ihnen
voraussichtlich am 17. März 2025 zugeteilt.
Fertigstellung nach 178 WT des vorgenannten Ausführungsbeginn.
Postanschrift: Lärchenweg 20
Postleitzahl: 35315
Stadt: Homberg/Ohm
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Vogelsbergkreis
🏙️
Dauer: 178 Tage
Maximale Verlängerungen: 0
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-02-25 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-02-25 10:05:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 59 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-02-25 10:05:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-02-17 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Anlage D.01 Musterbauvertrag
Anlage B.02 BAULEITUNG
Anlage B.03 Datenschutzbestimmungen
Anlage B.04 Eigenerklärung Russlandsanktionen
Anlage B.05 Verpflichtungserklärung Tariftreue
Anlage B.06 Eigenerklärung Haftpflicht
Anlage C.01 Bürgschaft Vertragserfüllung
Anlage C.02 Bürgschaft Mängelanspruch
VVB 124 - Eigenerklärung zur Eignung 07-2019
VVB 211 - Aufforderung zur Abgabe eines Angebots 07-2019
VVB 212 - Teilnahmebedingungen 07-2019
VVB 213 - Angebotsschreiben Lose - Einheitliche Fassung 07-2019
VVB 221 - Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation 12-2017
VVB 222 - Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme 12-2017
VVB 223 - Aufgliederung der Einheitspreise
VVB 233 - Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen 12-2017
VVB 234 - Erklärung Bieter-_Arbeitsgemeinschaft 12-2017
VVB 235 - VVB 235 - Verzeichnis der Leistungen_Kapazitaeten anderer Unternehmen 12-2017 (1)
VVB 236 - Verpflichtungserklärung
VVB 248 - Erklaerung zur Verwendung von Holzprodukten 12-2017
Anlage D.01 Musterbauvertrag
Anlage B.02 BAULEITUNG
Anlage B.03 Datenschutzbestimmungen
Anlage B.04 Eigenerklärung Russlandsanktionen
Anlage B.05 Verpflichtungserklärung Tariftreue
Anlage B.06 Eigenerklärung Haftpflicht
Anlage C.01 Bürgschaft Vertragserfüllung
Anlage C.02 Bürgschaft Mängelanspruch
VVB 124 - Eigenerklärung zur Eignung 07-2019
VVB 211 - Aufforderung zur Abgabe eines Angebots 07-2019
VVB 212 - Teilnahmebedingungen 07-2019
VVB 213 - Angebotsschreiben Lose - Einheitliche Fassung 07-2019
VVB 221 - Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation 12-2017
VVB 222 - Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme 12-2017
VVB 223 - Aufgliederung der Einheitspreise
VVB 233 - Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen 12-2017
VVB 234 - Erklärung Bieter-_Arbeitsgemeinschaft 12-2017
VVB 235 - VVB 235 - Verzeichnis der Leistungen_Kapazitaeten anderer Unternehmen 12-2017 (1)
VVB 236 - Verpflichtungserklärung
VVB 248 - Erklaerung zur Verwendung von Holzprodukten 12-2017
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Erklärung der Bieterin/des Bieters zu einer Betriebshaftpflichtversicherung
(Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung gem. Anlage B.06 der Bewerbungsbedingungen).
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Sonstiges: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die "Präqualifikation von Bauunternehmen e.V." oder "Auftragsberatungsstelle Hessen e.V." (Präqualifikationsverzeichnisse). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung (VVB 124)" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Bitte ergänzend beachteten:
Die unterzeichnete Anlage "Verpflichtungserklärung Tariftreue" (Anlage B.05), die Anlage "Eigenerklärung Russlandsanktionen" (Anlage B.04), die Anlage "Eigenerklärung Haftpflicht" (Anlage B.06) sind mit dem Angebot einzureichen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Sonstiges: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die "Präqualifikation von Bauunternehmen e.V." oder "Auftragsberatungsstelle Hessen e.V." (Präqualifikationsverzeichnisse). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung (VVB 124)" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Bitte ergänzend beachteten:
Die unterzeichnete Anlage "Verpflichtungserklärung Tariftreue" (Anlage B.05), die Anlage "Eigenerklärung Russlandsanktionen" (Anlage B.04), die Anlage "Eigenerklärung Haftpflicht" (Anlage B.06) sind mit dem Angebot einzureichen.
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eignung zur Berufsausübung: Die ausgefüllte und unterzeichnete "Eigenerklärung zur Eignung (VVB 124)" ist mit dem Angebot einzureichen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
VVB 124 - Eigenerklaerung zur Eignung 07-2019
Anl B.04 Eigenerklärung Russlandsanktionen
Anl B.05 Verpflichtungserklärung Tariftreue
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Anl B.06 Eigenerklärung Haftpflicht
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Eigenerklärung Russlandsanktionen (Anlage B.04 der Bewerbungsbedingungen).
Verpflichtungserklärung zur Tariftreue, gemäß der "Verpflichtungserklärung Tariftreue" Anlage B.05
Eigenerklärung zur Haftpflichtversicherung gemäß der "Eigenerklärung Haftpflicht" (Anlage B.06)
Eigenerklärung Russlandsanktionen (Anlage B.04 der Bewerbungsbedingungen).
Verpflichtungserklärung zur Tariftreue, gemäß der "Verpflichtungserklärung Tariftreue" Anlage B.05
Eigenerklärung zur Haftpflichtversicherung gemäß der "Eigenerklärung Haftpflicht" (Anlage B.06)
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 13 weitere
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
siehe Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen in folgendem Vergabeverfahren (Anlage VVB 124)
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5SYTR3ZKTF7
Ausführungsablauf:
Ausführungsbeginn 12 WT nach Aufforderung durch den AG, die Aufforderung wird Ihnen
voraussichtlich am 17. März 2025 zugeteilt.
Fertigstellung nach 178 WT des vorgenannten Ausführungsbeginn.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: T. +49 22894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartelamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Rechtsbehelfsbelehrungen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Einlegung von Rechtsbehelfen
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden..."
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Rechtsbehelfsbelehrungen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Einlegung von Rechtsbehelfen
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden..."
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-01-24+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 018-054762 (2025-01-24)