Im Zuge der Verbesserung der Nachhaltigkeit und der Umweltwirkungen unserer Verkehrswege gewinnt die Lärmreduzierung zunehmend an Bedeutung. Die Betonbauweise entwickelt hierzu seit Jahren lärmmindernde und gleichzeitig griffige Oberflächentexturen. Durch eine akustisch wirksame Grindingtexturierung der Betonoberfläche kann nachweislich eine gute Lärmreduzierung erreicht werden. Insbesondere direkt nach der Herstellung weisen diese Oberflächen hohe Lärmminderungswerte auf, welche jedoch während der Nutzung zurückgehen. Der vorherrschende Grund hierfür ist die mechanische Belastung durch den Verkehr, da die Stege der Textur durch die starke mechanische Belastung verschleißen. Während die beim Grinding in der Oberfläche angeschnittenen Gesteinskörner hinreichenden Verschleißwiderstand aufweisen, stellt die Mörtelmatrix in der obersten Ebene erfahrungsgemäß die "Schwachstelle" dar. Ziel dieses Forschungsvorhabens ist es daher, die Dauerhaftigkeit und damit die lärmmindernde Wirkung von Grindingtexturen auf neuen Fahrbahndecken aus Beton zu verbessern. Dazu sollen die verschiedenen Möglichkeiten einer zusätzlichen Verfestigung der Grindingstege durch chemisch wirksame Stoffe, wie sie auch aus anderen Anwendungen zur Vergütung von zementgebundenen Flächen bekannt sind, labortechnisch untersucht werden. Im Fokus steht dabei die Anwendung auf Oberflächen von Strecken mit neu hergestellter Betondecke mit Grindingtextur. Bei positiven Ergebnissen ist eine Ausweitung der Anwendung auf bestehende Strecken mit nachträglichem Grinding denkbar. Im Ergebnis soll eine Bewertung der Anwendung von festigkeitssteigernden Stoffen hinsichtlich u.a. dauerhafter Lärmminderung, Materialkennwerten und Umweltaspekten erfolgen. Bei positiven Ergebnissen können darauf aufbauend weitere Untersuchungen sowie erste Praxisanwendungen geplant und konzeptioniert werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-11-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-09-24.
Auftragsbekanntmachung (2025-09-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: FE 08.0280/2024/IGB - Erhöhung der Dauerhaftigkeit von Grindingtexturen durch Applikation festigkeitssteigernder anorganischer Produkte im Neubau
Referenznummer: Z2g - FE 08.0280/2024/IGB
Kurze Beschreibung:
Im Zuge der Verbesserung der Nachhaltigkeit und der Umweltwirkungen unserer Verkehrswege gewinnt die Lärmreduzierung zunehmend an Bedeutung. Die Betonbauweise entwickelt hierzu seit Jahren lärmmindernde und gleichzeitig griffige Oberflächentexturen. Durch eine akustisch wirksame Grindingtexturierung der Betonoberfläche kann nachweislich eine gute Lärmreduzierung erreicht werden. Insbesondere direkt nach der Herstellung weisen diese Oberflächen hohe Lärmminderungswerte auf, welche jedoch während der Nutzung zurückgehen. Der vorherrschende Grund hierfür ist die mechanische Belastung durch den Verkehr, da die Stege der Textur durch die starke mechanische Belastung verschleißen. Während die beim Grinding in der Oberfläche angeschnittenen Gesteinskörner hinreichenden Verschleißwiderstand aufweisen, stellt die Mörtelmatrix in der obersten Ebene erfahrungsgemäß die "Schwachstelle" dar.
Ziel dieses Forschungsvorhabens ist es daher, die Dauerhaftigkeit und damit die lärmmindernde Wirkung von Grindingtexturen auf neuen Fahrbahndecken aus Beton zu verbessern. Dazu sollen die verschiedenen Möglichkeiten einer zusätzlichen Verfestigung der Grindingstege durch chemisch wirksame Stoffe, wie sie auch aus anderen Anwendungen zur Vergütung von zementgebundenen Flächen bekannt sind, labortechnisch untersucht werden. Im Fokus steht dabei die Anwendung auf Oberflächen von Strecken mit neu hergestellter Betondecke mit Grindingtextur. Bei positiven Ergebnissen ist eine Ausweitung der Anwendung auf bestehende Strecken mit nachträglichem Grinding denkbar. Im Ergebnis soll eine Bewertung der Anwendung von festigkeitssteigernden Stoffen hinsichtlich u.a. dauerhafter Lärmminderung, Materialkennwerten und Umweltaspekten erfolgen. Bei positiven Ergebnissen können darauf aufbauend weitere Untersuchungen sowie erste Praxisanwendungen geplant und konzeptioniert werden.
Im Zuge der Verbesserung der Nachhaltigkeit und der Umweltwirkungen unserer Verkehrswege gewinnt die Lärmreduzierung zunehmend an Bedeutung. Die Betonbauweise entwickelt hierzu seit Jahren lärmmindernde und gleichzeitig griffige Oberflächentexturen. Durch eine akustisch wirksame Grindingtexturierung der Betonoberfläche kann nachweislich eine gute Lärmreduzierung erreicht werden. Insbesondere direkt nach der Herstellung weisen diese Oberflächen hohe Lärmminderungswerte auf, welche jedoch während der Nutzung zurückgehen. Der vorherrschende Grund hierfür ist die mechanische Belastung durch den Verkehr, da die Stege der Textur durch die starke mechanische Belastung verschleißen. Während die beim Grinding in der Oberfläche angeschnittenen Gesteinskörner hinreichenden Verschleißwiderstand aufweisen, stellt die Mörtelmatrix in der obersten Ebene erfahrungsgemäß die "Schwachstelle" dar.
Ziel dieses Forschungsvorhabens ist es daher, die Dauerhaftigkeit und damit die lärmmindernde Wirkung von Grindingtexturen auf neuen Fahrbahndecken aus Beton zu verbessern. Dazu sollen die verschiedenen Möglichkeiten einer zusätzlichen Verfestigung der Grindingstege durch chemisch wirksame Stoffe, wie sie auch aus anderen Anwendungen zur Vergütung von zementgebundenen Flächen bekannt sind, labortechnisch untersucht werden. Im Fokus steht dabei die Anwendung auf Oberflächen von Strecken mit neu hergestellter Betondecke mit Grindingtextur. Bei positiven Ergebnissen ist eine Ausweitung der Anwendung auf bestehende Strecken mit nachträglichem Grinding denkbar. Im Ergebnis soll eine Bewertung der Anwendung von festigkeitssteigernden Stoffen hinsichtlich u.a. dauerhafter Lärmminderung, Materialkennwerten und Umweltaspekten erfolgen. Bei positiven Ergebnissen können darauf aufbauend weitere Untersuchungen sowie erste Praxisanwendungen geplant und konzeptioniert werden.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 201 682 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: Z2g - FE 08.0280/2024/IGB
Postleitzahl: 51427
Stadt: Bergisch Gladbach
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Rheinisch-Bergischer Kreis
🏙️ Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 50
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Es gelten die für das Verfahren veröffentlichten Teilnahmebedingungen (Nr. 3 der Vergabe- und Vertragsunterlagen).
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-11-06 06:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-11-06 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 13 Wochen Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-11-06 09:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen: siehe § 56 VgV
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen.
und
- ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaft-pflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen.
und
- ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaft-pflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Erfahrungen und Kenntnisse im Bereich der Baustoffchemie, nachzuweisen durch mindestens 2 Referenzprojekte aus
den letzten 5 Jahren. - Einzutragen in die Referenzliste Nr. 1.
Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erfahrungen und Kenntnisse im Bereich der Baustoffchemie, nachzuweisen durch mindestens 2 Referenzprojekte aus
den letzten 5 Jahren. - Einzutragen in die Referenzliste Nr. 1.
Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
Erfahrung und Kenntnis in der prüftechnischen Ansprache von Laborbetonen und Oberflächentexturen, nachzuweisen durch mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten 3 Jahren. - Einzutragen in die Referenzliste Nr. 2.
Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erfahrung und Kenntnis in der prüftechnischen Ansprache von Laborbetonen und Oberflächentexturen, nachzuweisen durch mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten 3 Jahren. - Einzutragen in die Referenzliste Nr. 2.
Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
Erfahrung im Erstellen wissenschaftlicher Berichte und der Dokumentationen von komplexen wissenschaftlichen Sachverhalten, nachzuweisen durch mindestens 2 Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren. - Einzutragen in die Referenzliste Nr. 3.
Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erfahrung im Erstellen wissenschaftlicher Berichte und der Dokumentationen von komplexen wissenschaftlichen Sachverhalten, nachzuweisen durch mindestens 2 Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren. - Einzutragen in die Referenzliste Nr. 3.
Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten die in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe. Nichtvorliegen der genannten Ausschlussgründe sind nachzuweisen durch Eigenerklärung, siehe Vergabeunterlage Nr. 4 (vgl. Teilnahmebedingungen Nr. 4.4).
Die Ausschreibung erfolgt unter dem Vorbehalt der
Verfügbarkeit der Haushaltsmittel. Ein Zuschlag kann erst nach Verabschiedung
des Haushalts 2025 erfolgen. Das BMF geht derzeit von einer Verabschiedung des
Bundeshaushalts im September 2025 aus.
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: t:022894990
Abteilung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 228 9499 0📞
Fax: +49 228 9499163 📠
URL: https://bundeskartellamt.bund.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-09-24+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 184-627700 (2025-09-24)