Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
3.2. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
In Bezug auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit müssen folgende Anforderungen vom Bieter erfüllt werden:
Wissenschaftliche Kompetenz und aktuelle, einschlägige Kenntnisse zu folgenden Eignungskriterien:
1. Grundkenntnisse im Bereich Vorschriften und Regelungen im Umwelt-, Natur- und Arten-schutz, Verkehrssicherheit und dem Schienenverkehr,
2. Verfahren und Methoden aus dem Bereich Vegetationsmanagement, Pflanzenkunde, Pflanzenkartierung und Simulationsberechnung,
3. Verfahren und Methoden aus dem Bereich wirtschaftliche Bewertung, insbesondere Kosten-Nutzen Berechnung von Ingenieurbauwerken und Dienstleistungen,
4. Konstruktiven Entwicklungsprozessen sowie ein technisches Verständnis für Bahnanlagen und Gleisaufbau,
5. Konzeption, Durchführung und Auswertung von wissenschaftlichen Untersuchungen,
6. Erstellung von wissenschaftlichen Berichten.
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird anhand einer vom Bieter zusammengestellten Referenzliste für die oben geforderten Kompetenzen überprüft. Daher ist ein aussagekräftiger Nachweis über einschlägige Qualifikationen und Kompetenzen - z.B. durch vergleichbare Projekte, Veröffentlichungen und Mitarbeit in Normungsausschüssen (max. 5 aussagekräftige, möglichst aktuelle Quellen) - beizufügen.
Zu jeder Referenz sind folgende Angaben unter Verwendung des Vordrucks der Anlage 2 (Referenzliste) zu machen:
• Auftraggeber, inkl. Kontaktdaten;
• Inhaltlich aussagekräftige Kurzbeschreibung des Projektes. Der Bieter hat den Bezug zur ausgeschriebenen Leistung nachvollziehbar zu belegen;
• Zuordnung zum geforderten Eignungskriterium;
• Leistungszeitraum.
Es ist darüber hinaus nachzuweisen, dass die mit der Durchführung der einzelnen Teilleistungen beauftragten Personen die hierfür notwendigen Kompetenzen und Kenntnisse haben, durch z.B. Abschlusszeugnisse, Qualifikationsnachweise, Referenzprojekte.
Die Bildung einer Bietergemeinschaft zur besseren Abdeckung der geforderten technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist möglich. Die Aufgabenverteilung und die Zuständigkeiten für jede Teilleistung müssen dargelegt werden und es muss die Benennung eines Projektverantwortlichen erfolgen.