Der Klimawandel ist heute schon omnipräsent und macht sich beispielsweise durch eine erhöhte Häufigkeit und Stärke von Extremwetterereignissen bemerkbar. Auch Bahnhöfe und Haltepunkte sowie die sich in und an ihnen befindenden Reisenden und Beschäftigten sind diesen Witterungsereignissen ausgesetzt. Ein klimaangepasster Bahnhof der Zukunft ist deshalb eine notwendige Bedingung für die Sicherstellung einer sicheren, barrierefreien und attraktiven Nutzung des Verkehrsträgers Schiene. Viele Bahnhöfe in Deutschland sind jedoch bisher unzureichend ausgestattet, um den Zugang zu und Aufenthalt in Gebäuden und an Bahnsteigen auch bei extremeren klimatischen Bedingungen zuverlässig gewährleisten zu können. Das Ziel dieses Projektes ist es, derzeitige und zukünftig sich durch den Klimawandel ändernde Witterungseinflüsse näher zu untersuchen, die auf Bahnhöfe sowie Reisende und Beschäftigte in und an diesen wirken. Es werden Anpassungsmaßnahmen recherchiert, entwickelt, hinsichtlich Investitions- und Betriebskosten bewertet sowie in einer Handreichung der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-11-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-09-02.
Auftragsbekanntmachung (2025-09-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Forschungsprojekt - DZSF - Klimaangepasster Bahnhof - Erhöhung der Resilienz von Bahnhöfen und Haltepunkten bezüglich der Folgen des Klimawandels
Referenznummer: 111vb/025-0099#012
Kurze Beschreibung:
“Der Klimawandel ist heute schon omnipräsent und macht sich beispielsweise durch eine erhöhte Häufigkeit und Stärke von Extremwetterereignissen bemerkbar....”
Kurze Beschreibung
Der Klimawandel ist heute schon omnipräsent und macht sich beispielsweise durch eine erhöhte Häufigkeit und Stärke von Extremwetterereignissen bemerkbar. Auch Bahnhöfe und Haltepunkte sowie die sich in und an ihnen befindenden Reisenden und Beschäftigten sind diesen Witterungsereignissen ausgesetzt. Ein klimaangepasster Bahnhof der Zukunft ist deshalb eine notwendige Bedingung für die Sicherstellung einer sicheren, barrierefreien und attraktiven Nutzung des Verkehrsträgers Schiene. Viele Bahnhöfe in Deutschland sind jedoch bisher unzureichend ausgestattet, um den Zugang zu und Aufenthalt in Gebäuden und an Bahnsteigen auch bei extremeren klimatischen Bedingungen zuverlässig gewährleisten zu können. Das Ziel dieses Projektes ist es, derzeitige und zukünftig sich durch den Klimawandel ändernde Witterungseinflüsse näher zu untersuchen, die auf Bahnhöfe sowie Reisende und Beschäftigte in und an diesen wirken. Es werden Anpassungsmaßnahmen recherchiert, entwickelt, hinsichtlich Investitions- und Betriebskosten bewertet sowie in einer Handreichung der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-11-03 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-11-04 08:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 4
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die Eignungskriterien für die Teilnahme an dieser öffentlichen Ausschreibung lauten: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Unterpunkt 3.2. der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Eignungskriterien für die Teilnahme an dieser öffentlichen Ausschreibung lauten: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Unterpunkt 3.2. der Bieterinformation), wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Unterpunkt 3.3.); sowie Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Unterpunkt 3.4.). Bei Bietergemeinschaften ist kurz darzustellen, wie die Partner zu einer Teilleistung beitragen und die Eignung im gesamten Projekt sichergestellt wird.
Eignungskriterien werden nicht gewichtet. Die Prüfung erfolgt aufgrund der eingereichten Eigenerklärung zur Eignung (Anlage 3) und der Referenzliste (Anlage 2). Nachweise werden nur vom späteren Auftragnehmer abgefordert.
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“In Bezug auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit müssen folgende Anforderungen vom Bieter erfüllt werden:
Wissenschaftliche Kompetenz und...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
In Bezug auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit müssen folgende Anforderungen vom Bieter erfüllt werden:
Wissenschaftliche Kompetenz und aktuelle, einschlägige Kenntnisse zu folgenden Eignungskriterien:
1. Eisenbahnwesen (vornehmlich mit Bezug zu Bahnhöfen),
2. Bauingenieurwesen,
3. Meteorologie (Witterungseinwirkungen auf Infrastruktur oder Menschen),
4. Sozial- oder Verhaltenswissenschaften (vornehmlich mit Bezug zu Akzeptanz- oder Bedarfsforschung)
5. Konzeption, Durchführung und Auswertung von wissenschaftlichen Untersuchungen;
6. Erstellung von wissenschaftlichen Berichten.
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird anhand einer vom Bieter zusammengestellten Referenzliste für die oben geforderten Kompetenzen überprüft. Daher ist ein aussagekräftiger Nachweis über einschlägige Qualifikationen und Kompetenzen - z.B. durch vergleichbare Projekte, Veröffentlichungen und Mitarbeit in Normungsausschüssen (je max. 2, möglichst aktuelle, relevante Quellen) beizufügen.
Zu jeder Referenz sind folgende Angaben unter Verwendung des Vordrucks der Anlage 2 (Referenzliste) zu machen:
• Auftraggeber, inkl. Kontaktdaten;
• Inhaltlich aussagekräftige Kurzbeschreibung des Projektes. Der Bieter hat den Bezug zur ausgeschriebenen Leistung nachvollziehbar zu belegen;
• Zuordnung zum geforderten Eignungskriterium;
• Leistungszeitraum.
Es ist darüber hinaus nachzuweisen, dass die mit der Durchführung der einzelnen Teilleistungen beauftragten Personen die hierfür notwendigen Kompetenzen und Kenntnisse haben, durch z.B. Abschlusszeugnisse, Qualifikationsnachweise, Referenzprojekte.
Die Bildung einer Bietergemeinschaft zur besseren Abdeckung der geforderten technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist möglich. Die Aufgabenverteilung und die Zuständigkeiten für jede Teilleistung müssen dargelegt werden und es muss die Benennung eines Projektverantwortlichen erfolgen.
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Nachweis erfolgt mittels Eigenerklärung des Bieters (Anlage 3).”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 00000
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: 0228 9499-0📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Absatz 3...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 168-574331 (2025-09-02)