Das Ziel des vorliegenden Forschungsvorhabens ist die grundsätzliche Beantwortung der Frage, ob der Einsatz eines Betons mit Biokohlezusätzen in der Eisenbahninfrastruktur technisch machbar, wirtschaftlich sowie umweltverträglich ist. Es sollen Erkenntnisse und Daten gewonnen werden, die den Weg zu einer weitergehenden Forschung bis hin zu einer Normung von Biokohle-Beton ebnen sollen. Damit soll die breite Anwendung von Biokohle-Beton angeregt und perspektivisch eine wirksame CO2-Senke in der (Eisenbahn)Bauindustrie etabliert werden, was das Bauen mit Beton nachhaltiger machen würde. Beton ist einer der wichtigsten Baustoffe weltweit. Der Zement in ihm wirkt als Bindemittel der Gesteinskörnung. Die klassische Zementproduktion ist jedoch sehr CO2-intensiv und ist für ca. 8 % aller weltweiten CO2-Emissionen verantwortlich. Die Zugabe von Biokohle, welche einen hohen Anteil reinen Kohlenstoffs enthält, im Beton ist eine potenzielle, praktische Möglichkeit, große Mengen atmosphärischen CO2 dauerhaft zu speichern. Erste Abschätzungen zeigen, dass ein solcher Beton mehr Kohlenstoff speichern könnte als für die Herstellung seines enthaltenen Zements freigesetzt wurde. Auf diese Art und Weise würde Biokohle-Beton eine CO2-Senke bilden und einen wirksamen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Allerdings bestehen zahlreiche technische Fragen, von der Verträglichkeit zwischen Biokohle und Beton bis hin zu den mechanischen Eigenschaften und der praktischen Baubarkeit von Biokohle-Beton. Diese Fragen sollen im Rahmen dieses Vorhabens zu einem guten Teil beantwortet werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-01-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-10-07.
Auftragsbekanntmachung (2025-10-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Forschungsprojekt - DZSF - Untersuchung zum Einsatz von Biokohle im Beton als dauerhafte CO2-Senke
Referenznummer: 111vb/025-0099#017
Kurze Beschreibung:
“Das Ziel des vorliegenden Forschungsvorhabens ist die grundsätzliche Beantwortung der Frage, ob der Einsatz eines Betons mit Biokohlezusätzen in der...”
Kurze Beschreibung
Das Ziel des vorliegenden Forschungsvorhabens ist die grundsätzliche Beantwortung der Frage, ob der Einsatz eines Betons mit Biokohlezusätzen in der Eisenbahninfrastruktur technisch machbar, wirtschaftlich sowie umweltverträglich ist. Es sollen Erkenntnisse und Daten gewonnen werden, die den Weg zu einer weitergehenden Forschung bis hin zu einer Normung von Biokohle-Beton ebnen sollen. Damit soll die breite Anwendung von Biokohle-Beton angeregt und perspektivisch eine wirksame CO2-Senke in der (Eisenbahn)Bauindustrie etabliert werden, was das Bauen mit Beton nachhaltiger machen würde. Beton ist einer der wichtigsten Baustoffe weltweit. Der Zement in ihm wirkt als Bindemittel der Gesteinskörnung. Die klassische Zementproduktion ist jedoch sehr CO2-intensiv und ist für ca. 8 % aller weltweiten CO2-Emissionen verantwortlich. Die Zugabe von Biokohle, welche einen hohen Anteil reinen Kohlenstoffs enthält, im Beton ist eine potenzielle, praktische Möglichkeit, große Mengen atmosphärischen CO2 dauerhaft zu speichern. Erste Abschätzungen zeigen, dass ein solcher Beton mehr Kohlenstoff speichern könnte als für die Herstellung seines enthaltenen Zements freigesetzt wurde. Auf diese Art und Weise würde Biokohle-Beton eine CO2-Senke bilden und einen wirksamen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Allerdings bestehen zahlreiche technische Fragen, von der Verträglichkeit zwischen Biokohle und Beton bis hin zu den mechanischen Eigenschaften und der praktischen Baubarkeit von Biokohle-Beton. Diese Fragen sollen im Rahmen dieses Vorhabens zu einem guten Teil beantwortet werden.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-01-20 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-01-21 08:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 4
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die Eignungskriterien für die Teilnahme an dieser öffentlichen Ausschreibung lauten: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Unterpunkt 3.2. der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Eignungskriterien für die Teilnahme an dieser öffentlichen Ausschreibung lauten: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Unterpunkt 3.2. der Bieterinformation), wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Unterpunkt 3.3.); sowie Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Unterpunkt 3.4.). Bei Bietergemeinschaften ist kurz darzustellen, wie die Partner zu einer Teilleistung beitragen und die Eignung im gesamten Projekt sichergestellt wird.
Eignungskriterien werden nicht gewichtet. Die Prüfung erfolgt aufgrund der eingereichten Eigenerklärung zur Eignung (Anlage 3) und der Referenzliste (Anlage 2). Nachweise werden nur vom späteren Auftragnehmer abgefordert.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“In Bezug auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit müssen folgende Anforderungen vom Bieter erfüllt werden:
Wissenschaftliche Kompetenz und...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
In Bezug auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit müssen folgende Anforderungen vom Bieter erfüllt werden:
Wissenschaftliche Kompetenz und aktuelle, einschlägige Kenntnisse zu folgenden Eignungskriterien:
1. Betontechnologie; mindestens 2 Veröffentlichungen in der nationalen oder internationalen Fachpresse in den letzten 5 Jahren;
2. Durchführung betontechnologischer Untersuchungen;
3. Durchführung umwelttechnischer Untersuchungen im Zusammenhang mit Bauvorhaben und Bauprodukten;
4. Erfahrung in der Entwicklung von Betonrezepturen für Bauvorhaben und in der Herstellung von Betonfertigteilen;
5. Konzeption, Durchführung und Auswertung wissenschaftlicher Untersuchungen;
6. Erstellung hochwertiger wissenschaftlicher Berichten.
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird anhand einer vom Bieter zusammengestellten Referenzliste für die oben geforderten Kompetenzen überprüft. Daher ist ein aussagekräftiger Nachweis über einschlägige Qualifikationen und Kompetenzen – z. B. durch Projekte, Veröffentlichungen, Mitarbeit in Normungsausschüssen oder Erstellung von Gutachten (je min. eine, aussagekräftige, möglichst aktuelle, verfügbare, am besten open source, Quelle) - beizufügen.
Zu jeder Referenz sind folgende Angaben unter Verwendung des Vordrucks der Anlage 2 (Referenzliste) zu machen:
• Auftraggeber, inkl. Kontaktdaten;
• Inhaltlich aussagekräftige Kurzbeschreibung des Projektes. Der Bieter hat den Bezug zur ausgeschriebenen Leistung nachvollziehbar zu belegen;
• Zuordnung zum geforderten Eignungskriterium;
• Leistungszeitraum.
Es ist darüber hinaus nachzuweisen, dass die mit der Durchführung der einzelnen Teilleistungen beauftragten Personen die hierfür notwendigen Kompetenzen und Kenntnisse haben, durch z. B. Abschlusszeugnisse, Qualifikationsnachweise, Referenzprojekte.
Die Bildung einer Bietergemeinschaft zur besseren Abdeckung der geforderten technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist möglich. Die Aufgabenverteilung und die Zuständigkeiten für jede Teilleistung müssen dargelegt werden und es muss die Benennung eines Projektverantwortlichen erfolgen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Nachweis erfolgt mittels Eigenerklärung des Bieters (Anlage 3).”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 00000
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: 0228 9499-0📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Absatz 3...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 193-657777 (2025-10-07)