Auftragsbekanntmachung (2025-03-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung Agilität in der NRW.BANK
Referenznummer: 716-004476-00-101-79520
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvereinbarung Agilität in der NRW.BANK”
Produkte/Dienstleistungen: Coaching📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand dieser Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung über Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Einsatz als Agiler Coach oder Scrum Master für...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung über Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Einsatz als Agiler Coach oder Scrum Master für die NRW.BANK. Hierbei geht es einerseits um die Ausübung der Rollen "Agiler Coach" und "Scrum Master" als auch um die Unterstützung der intern besetzten Rollen der agilen Lieferorganisation. Die NRW.BANK wendet an verschiedenen Stellen agile Methoden und Praktiken an, um die Vorteile von Agilität bei ihrer Aufgabe als Förderbank zu nutzen. Zur weiteren Etablierung und Unterstützung der praktischen Anwendung sollen auch externe Agile Coaches und Scrum Master eingesetzt werden. Dies erfolgt vornehmlich in der neuen virtuellen agilen Lieferorganisation, darüber hinaus in agilen und hybriden Projekten sowie in der Linie. Die agile Lieferorganisation der NRW.BANK ist eine dauerhafte (daher: stehende) Struktur, in der Veränderungsvorhaben bearbeitet werden. Diese umfassen sowohl Themen, die bislang in Projekten umgesetzt wurden, als auch solche, die in der Linie entwickelt werden - etwa Produktentwicklungen. Die Lieferorganisation ist skaliert aufgebaut. Übergeordnete Change-Module sind stehende, virtuelle Einheiten, denen jeweils ein Themengebiet zugeordnet ist, in dem sämtliche Vorhaben gebündelt bearbeitet werden. Die Bearbeitung erfolgt in darunterliegenden agilen Teams. Auf Ebene der Module kommen Rollen wie Chief Product Owner und Agile Coaches zum Einsatz, innerhalb der Teams Product Owner, Scrum Master, Developer sowie Experten. Beide Ebenen arbeiten mit Stakeholdern zusammen. Grundlage der agilen Lieferorganisation ist eine bankweite Priorisierung aller Veränderungsvorhaben. Die übergreifende Organisation der agilen Lieferorganisation erfolgt zentral über eine aufbauorganisatorisch verankerte Einheit. Je nach Art der Veränderungsvorhaben ist auch eine Bearbeitung in Form eines agilen oder hybriden Projekts möglich. Hier kommen die Rollen Product Owner/Projektleitung, Scrum Master und Developer zum Einsatz. Hybride Projekte kombinieren Methoden des klassischen und des agilen Projektmanagements. In der Linie wird mithilfe von Agile Coaches reflektiert, inwieweit agile Methoden und Praktiken situativ geeignete Optionen bieten. Die Rahmenvereinbarung wird mit bis zu acht Unternehmen geschlossen. Die Vergabe der Einzelaufträge erfolgt mittels eines erneuten Vergabeverfahrens zwischen den Unternehmen, die Parteien der Rahmenvereinbarung sind. Die Rahmenvereinbarung tritt am 1. Juni 2025 in Kraft und hat eine Grundlaufzeit bis zum 31. Mai 2027. Sie verlängert sich jeweils wiederkehrend um ein weiteres Jahr, soweit sie nicht sechs Monate vor dem jeweiligen Ablauf von der NRW.BANK schriftlich gekündigt wird, höchstens aber bis zum 31. Mai 2029. Das in Aussicht genommene Auftragsvolumen beträgt 9.400 Personentage bezogen auf die maximal zulässige Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung von vier Jahren. Eine Mindestabnahmeverpflichtung der NRW.BANK besteht nicht. Für sämtliche auf dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge gilt in Summe eine verbindliche Höchstabnahmegrenze von 10.800 Personentagen, bezogen auf die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung einschließlich sämtlicher vorgesehener Verlängerungsmöglichkeiten. Die Höchstabnahmegrenze bezieht sich auf sämtliche Zahlungen der NRW.BANK an die Auftragnehmerin, einschließlich der Honorare. Die NRW.BANK ist nicht dazu verpflichtet, Aufträge im Sinne dieser Rahmenvereinbarung unter der Rahmenvereinbarung zu vergeben (vgl. Erwägungsgrund Nr. 61 der Richtlinie 2014/24/EU).
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Zusätzliche Informationen:
“1. Bestandteile der Rahmenvereinbarung sind in der folgenden Reihen- und Rangfolge: a) Text dieser Rahmenvereinbarung b) Anlage 01: Antworten auf...”
Zusätzliche Informationen
1. Bestandteile der Rahmenvereinbarung sind in der folgenden Reihen- und Rangfolge: a) Text dieser Rahmenvereinbarung b) Anlage 01: Antworten auf Bieterfragen und Hinweise der NRW.BANK im Vergabeverfahren. c) Anlage 02: Leistungsbeschreibung d) Anlage 03: Preisblatt (= Vordruck 08) e) Anlage 04: Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung (= Vordruck 02) - soweit relevant - f) Anlage 05: Eigenerklärung wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Eigenerklärung tech-nische und berufliche Leistungsfähigkeit ( = Vordrucke 05 und 05a) - soweit relevant - g) Anlage 06: Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe, Nachweis Unterauftragnehmer (= Vordrucke 07 und 07a) - soweit relevant - h) Anlage 07: Verantwortlicher Ansprechpartner der Auftragnehmerin (= Vordruck 06) i) Anlage 08: Verpflichtungserklärung Datenschutz j) Anlage 09: Regelungen zum Datenschutz - soweit relevant - k) Anlage 10: Verpflichtungserklärung Compliance/ Insidervorschriften l) Anlage 11: Bedingungen für den Fremdfirmeneinsatz m) Anlage 12: Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen gemäß § 50a EStG n) Anlage 13: Beraterkonzept (Vordruck 09) p) Anlage 14: Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil B (VOL/B) q) Anlage 15: Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB - Tariftreue- und Verga-begesetz Nordrhein-Westfalen) 2. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auftragsnehmerin finden keine Anwendung. Dies gilt sowohl für diese Rahmenvereinbarung als auch für die Einzelverträge oder Leistungsabrufe.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-04-28 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-04-28 12:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 1
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: (1.) Soweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bieter je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: (1.) Soweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bieter je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen. (2.) Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister sowie die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28. März 2014, S. 65) aufgeführt. (3.) Im Fall von Bietergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied zu führen, dessen Beruf erlaubnispflichtig ist. (4.) Der Nachweis muss, soweit erforderlich, im Rahmen des Angebots in elektronischer Form (z. B. als Scan der Originalurkunde oder Datei) vorgelegt werden. § 50 VgV bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Mindestumsatz: (1.) Bieter müssen eine Erklärung über ihren Netto-Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mindestumsatz: (1.) Bieter müssen eine Erklärung über ihren Netto-Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung abgeben, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. (2.) Mindestanforderung: Der Netto-Gesamtumsatz muss in jedem der drei genannten Geschäftsjahre mindestens 1.000.000 Euro betragen haben (3.) Geschäftsjahre, für die Umsätze angegeben werden, müssen jeweils zeitlich abgelaufen sein. Das laufende Geschäftsjahr zählt nicht dazu. Es ist unerheblich, ob das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entspricht oder ob ein Jahresabschluss vorliegt (4.) Die Erklärung ist im Rahmen des Angebots jeweils auf dem Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung in elektronischer Form vorzulegen. § 50 VgV bleibt unberührt. (5.) Im Fall von Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied den Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung gesondert vorlegen. Die NRW.BANK prüft auf dieser Grundlage, ob die Summe der Umsätze aller Mitglieder die Mindestanforderung erfüllt.
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Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Referenzen: (1.) Bieter müssen geeignete Referenzen über zuvor ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der im Zeitraum vom 27.03.2022 bis zum 26.03.2025...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Referenzen: (1.) Bieter müssen geeignete Referenzen über zuvor ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der im Zeitraum vom 27.03.2022 bis zum 26.03.2025 erbrachten wesentlichen Leistungen angeben. Für jede Referenz sind der Erbringungszeitraum sowie der Leistungsempfänger (öffentlicher oder privater Auftraggeber) zu benennen. (2.) Mindestanforderungen: Mindestens 5 Referenzen über Beratungs- und Unterstützungsleistungen als Scrum Master mit jeweils folgenden Anforderungen (kumulativ): (a.) Erbringung von Beratungs- und Unterstützungsleistungen für einen Referenzkunden (b.) im Einsatz als Scrum Master (c.) im skalierten Umfeld mit mindestens zwei zusammenarbeitenden Teams im Sinne der Agilen Frameworks (d.) über einen Zeitraum von mindestens drei Monaten pro Referenz im Zeitraum vom 27.03.2022 bis zum 26.03.2025 und mindestens 5 Referenzen über Beratungs- und Unterstützungsleistungen als Agiler Coach mit jeweils folgenden Anforderungen (kumulativ): (a.) Erbringung von Beratungs- und Unterstützungsleistungen für einen Referenzkunden (b.) im Einsatz als Agiler Coach (c.) im skalierten Umfeld mit mindestens zwei zusammenarbeitenden Teams im Sinne der Agilen Frameworks (d.) über einen Zeitraum von mindestens drei Monaten im Zeitraum vom 27.03.2022 bis zum 26.03.2025 (3.) Die Referenzangaben sind im Hinblick auf die Erfüllung der Mindestanforderungen aussagekräftig zu erläutern. Ein bloßes "Ja" oder eine formelhafte Angabe genügt nicht. Es sind alle abgefragten Angaben vollständig in den Vordruck einzutragen. Unvollständige Referenzangaben werden nicht berücksichtigt. Nachforderungen in Bezug auf einzelne oder fehlende Referenzangaben erfolgen nicht. (4.) Die Referenzangaben sind im Rahmen des Angebots durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung in elektronischer Form vorzulegen. Sofern mehr Referenzen angegeben werden sollen, als der Vordruck Felder vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt werden. § 50 VgV bleibt unberührt. (5.) Im Fall von Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied den Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung gesondert vorlegen. Die NRW.BANK prüft auf dieser Grundlage, ob die insgesamt angegebenen Referenzen geeignet sind und die Mindestanforderung erfüllt ist.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Siehe Vertragsunterlagen.”
“Bekanntmachungs-ID: CXPNYH5D74F
1. Die Weitergabe von Teilen des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an andere Unternehmen ist gemäß § 36 VgV...”
Bekanntmachungs-ID: CXPNYH5D74F
1. Die Weitergabe von Teilen des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an andere Unternehmen ist gemäß § 36 VgV zulässig. Ein Unterauftrag im Sinne dieses Vergabeverfahrens liegt vor, wenn ein anderes Unternehmen (auch: Freelancer) einen Teil der ausgeschriebenen Leistung im eigenen Namen, mit eigenem Personal und in eigener Verantwortung für den Bieter ausführt, ohne selbst Vertragspartner der NRW.BANK zu werden. Gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 VgV hat jeder Bieter bereits mit dem Angebot die Teile des Auftrags anzugeben, die er an Unterauftragnehmer zu vergeben beabsichtigt. Soweit zumutbar, sind auch die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Hierfür ist der Vordruck 07: Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe (VHB 533a EU) zu verwenden. Die NRW.BANK kann gemäß § 36 Abs. 1 Satz 2 VgV von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die verbindliche Benennung der Unterauftragnehmer sowie gemäß § 47 VgV den Nachweis darüber verlangen, dass dem Bieter die zur Auftragsausführung erforderlichen Ressourcen dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen. Für diesen Nachweis ist der Vordruck 07a: Nachweis Unterauftragnehmer (VHB 533b EU) zu verwenden. Sofern bereits der Vordruck 534a EU: Erklärung Eignungsleihe vorgelegt wurde, kann die Vorlage des Vordrucks 07a entfallen. Beruft sich ein Bieter gemäß § 47 VgV auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zur Erfüllung von Eignungskriterien, ist bereits mit dem Angebot eine entsprechende Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass ihm die betreffenden Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stehen. Bei einer Eignungsleihe im Bereich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist hierfür der Vordruck 05: Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (VHB 534b EU) zu verwenden. Bei einer Eignungsleihe im Bereich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist der Vordruck 05a: Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit (VHB 534a EU) zu verwenden. Die NRW.BANK behält sich gemäß § 47 Abs. 1 Satz 2 VgV vor, ergänzende Nachweise oder Erklärungen zum Nachweis der tatsächlichen Verfügbarkeit der Kapazitäten zu verlangen. Die Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern oder die Berufung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen im Wege der Eignungsleihe berührt nicht die alleinige vertragliche Verantwortlichkeit des Bieters gegenüber der NRW.BANK. Für sämtliche Unterauftragnehmer - unabhängig von der Stufe der Leistungserbringung - gelten die Vorgaben des § 128 Abs. 1 GWB. Die Bieter haben sicherzustellen, dass auch sämtliche Unterauftragnehmer, die an der Ausführung des Auftrags mitwirken, die geltenden umweltbezogenen, sozialen und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen einhalten, die auf Unionsrecht, nationalem Recht, in Tarifverträgen oder in Rechts- und Verwaltungsvorschriften beruhen. Die Verpflichtung zur Einhaltung dieser Vorschriften trifft Unterauftragnehmer in gleicher Weise wie den Hauptauftragnehmer. Die NRW.BANK überprüft vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt sie die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann sie verlangen, dass dieser ersetzt wird. Die NRW.BANK kann dem Bieter dafür eine Frist setzen. 2. Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, ist von jedem Bieter mit dem Angebot die Eigenerklärung Ausschlussgründe gemäß Vordruck 04: Eigenerklärung Ausschlussgründe (VHB 521 EU) abzugeben (bei Bietergemeinschaften: jedes Mitglied einzeln). Zum Nachweis, dass kein Ausschlussgrund nach § 19 Absatz 3 MiLoG vorliegt, ist von jedem Bieter mit dem Angebot die Eigenerklärung Mindestlohngesetz gemäß Vordruck 04a: Eigenerklärung Mindestlohngesetz (VHB 522) abzugeben (bei Bietergemeinschaften: jedes Mitglied einzeln). Zum Nachweis, dass keine Sanktionstatbestände nach Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 vorliegen, ist von jedem Bieter mit dem Angebot die Eigenerklärung Sanktionen gemäß Vordruck 04b: Eigenerklärung Sanktionen (VHB 523 EU) abzugeben (bei Bietergemeinschaften: jedes Mitglied einzeln). 3. Die NRW.BANK führt das Vergabeverfahren nach Maßgabe des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV), des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW) sowie aller weiteren einschlägigen bundes- und landesrechtlichen Vorschriften in ihrer jeweils geltenden Fassung durch. Im Falle von Abweichungen oder Widersprüchen zwischen den Vergabeunterlagen und den gesetzlichen Regelungen sind ausschließlich die gesetzlichen Verfahrensvorschriften maßgeblich. Die Vergabeunterlagen sind in einem solchen Fall im Lichte der geltenden Rechtsvorschriften auszulegen. Die Bewerbungsbedingungen dienen der Orientierung und enthalten arbeitserleichternde Hinweise sowie ausgestaltende Vorgaben. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder rechtliche Verbindlichkeit. Sie ersetzen nicht die eigenverantwortliche Kenntnis und Beachtung der maßgeblichen vergaberechtlichen Bestimmungen. Bei inhaltlichen Abweichungen oder Widersprüchen zwischen der Auftragsbekanntmachung und den Bewerbungsbedingungen ist ausschließlich die jeweils zuletzt veröffentlichte Fassung der Auftragsbekanntmachung maßgeblich. 4. Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen: 01 Angebotsvordruck 02 Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (nur falls einschlägig) 03 Eigenerklärung zur Eignung (Umsatz & Referenzen) 04 Eigenerklärung Ausschlussgründe (§§ 123, 124 GWB) 05 Eigenerklärung MiLoG (§ 19 Abs. 3 MiLoG) 06 Eigenerklärung Sanktionen (Art. 5k EU-VO 833/2014) 07 Eignungsleihe - wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (nur falls einschlägig) 08 Eignungsleihe - technische und berufliche Leistungsfähigkeit (nur falls einschlägig) 09 Verantwortlicher Ansprechpartner 10 Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe (nur falls einschlägig) 11 Nachweis Unterauftragnehmer (nur falls gefordert) 12 Preisblatt (einheitlicher Tagessatz) 13 Beraterkonzept (max. 10 Seiten, Word-Format)
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Name: Vergabekammer Rheinland C/O Bezirksregierung Köln
Nationale Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Telefon: +49 221147-3045📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 063-205045 (2025-03-27)
Auftragsbekanntmachung (2025-04-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-04-30 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-04-30 12:01:00 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“(1.) Soweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bieter je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie niedergelassen sind, entweder die...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
(1.) Soweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bieter je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen. (2.) Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister sowie die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28. März 2014, S. 65) aufgeführt. (3.) Im Fall von Bietergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied zu führen, dessen Beruf erlaubnispflichtig ist. (4.) Der Nachweis muss, soweit erforderlich, im Rahmen des Angebots in elektronischer Form (z. B. als Scan der Originalurkunde oder Datei) vorgelegt werden. § 50 VgV bleibt unberührt.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“(1.) Bieter müssen eine Erklärung über ihren Netto-Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
(1.) Bieter müssen eine Erklärung über ihren Netto-Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung abgeben, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. (2.) Mindestanforderung: Der Netto-Gesamtumsatz muss in jedem der drei genannten Geschäftsjahre mindestens 1.000.000 Euro betragen haben (3.) Geschäftsjahre, für die Umsätze angegeben werden, müssen jeweils zeitlich abgelaufen sein. Das laufende Geschäftsjahr zählt nicht dazu. Es ist unerheblich, ob das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entspricht oder ob ein Jahresabschluss vorliegt (4.) Die Erklärung ist im Rahmen des Angebots jeweils auf dem Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung in elektronischer Form vorzulegen. § 50 VgV bleibt unberührt. (5.) Im Fall von Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied den Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung gesondert vorlegen. Die NRW.BANK prüft auf dieser Grundlage, ob die Summe der Umsätze aller Mitglieder die Mindestanforderung erfüllt.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“(1.) Bieter müssen geeignete Referenzen über zuvor ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der im Zeitraum vom 27.03.2022 bis zum 26.03.2025 erbrachten...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
(1.) Bieter müssen geeignete Referenzen über zuvor ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der im Zeitraum vom 27.03.2022 bis zum 26.03.2025 erbrachten wesentlichen Leistungen angeben. Für jede Referenz sind der Erbringungszeitraum sowie der Leistungsempfänger (öffentlicher oder privater Auftraggeber) zu benennen. (2.) Mindestanforderungen: Mindestens 5 Referenzen über Beratungs- und Unterstützungsleistungen als Scrum Master mit jeweils folgenden Anforderungen (kumulativ): (a.) Erbringung von Beratungs- und Unterstützungsleistungen für einen Referenzkunden (b.) im Einsatz als Scrum Master (c.) im skalierten Umfeld mit mindestens zwei zusammenarbeitenden Teams im Sinne der Agilen Frameworks (d.) über einen Zeitraum von mindestens drei Monaten pro Referenz im Zeitraum vom 27.03.2022 bis zum 26.03.2025 und mindestens 5 Referenzen über Beratungs- und Unterstützungsleistungen als Agiler Coach mit jeweils folgenden Anforderungen (kumulativ): (a.) Erbringung von Beratungs- und Unterstützungsleistungen für einen Referenzkunden (b.) im Einsatz als Agiler Coach (c.) im skalierten Umfeld mit mindestens zwei zusammenarbeitenden Teams im Sinne der Agilen Frameworks (d.) über einen Zeitraum von mindestens drei Monaten im Zeitraum vom 27.03.2022 bis zum 26.03.2025 (3.) Die Referenzangaben sind im Hinblick auf die Erfüllung der Mindestanforderungen aussagekräftig zu erläutern. Ein bloßes "Ja" oder eine formelhafte Angabe genügt nicht. Es sind alle abgefragten Angaben vollständig in den Vordruck einzutragen. Unvollständige Referenzangaben werden nicht berücksichtigt. Nachforderungen in Bezug auf einzelne oder fehlende Referenzangaben erfolgen nicht. (4.) Die Referenzangaben sind im Rahmen des Angebots durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung in elektronischer Form vorzulegen. Sofern mehr Referenzen angegeben werden sollen, als der Vordruck Felder vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt werden. § 50 VgV bleibt unberührt. (5.) Im Fall von Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied den Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung gesondert vorlegen. Die NRW.BANK prüft auf dieser Grundlage, ob die insgesamt angegebenen Referenzen geeignet sind und die Mindestanforderung erfüllt ist.
“Bekanntmachungs-ID: CXPNYH5D74F
1. Die Weitergabe von Teilen des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an andere Unternehmen ist gemäß § 36 VgV...”
Bekanntmachungs-ID: CXPNYH5D74F
1. Die Weitergabe von Teilen des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an andere Unternehmen ist gemäß § 36 VgV zulässig. Ein Unterauftrag im Sinne dieses Vergabeverfahrens liegt vor, wenn ein anderes Unternehmen (auch: Freelancer) einen Teil der ausgeschriebenen Leistung im eigenen Namen, mit eigenem Personal und in eigener Verantwortung für den Bieter ausführt, ohne selbst Vertragspartner der NRW.BANK zu werden. Gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 VgV hat jeder Bieter bereits mit dem Angebot die Teile des Auftrags anzugeben, die er an Unterauftragnehmer zu vergeben beabsichtigt. Soweit zumutbar, sind auch die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Hierfür ist der Vordruck 07: Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe (VHB 533a EU) zu verwenden. Die NRW.BANK kann gemäß § 36 Abs. 1 Satz 2 VgV von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die verbindliche Benennung der Unterauftragnehmer sowie gemäß § 47 VgV den Nachweis darüber verlangen, dass dem Bieter die zur Auftragsausführung erforderlichen Ressourcen dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen. Für diesen Nachweis ist der Vordruck 07a: Nachweis Unterauftragnehmer (VHB 533b EU) zu verwenden. Sofern bereits der Vordruck 534a EU: Erklärung Eignungsleihe vorgelegt wurde, kann die Vorlage des Vordrucks 07a entfallen. Beruft sich ein Bieter gemäß § 47 VgV auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zur Erfüllung von Eignungskriterien, ist bereits mit dem Angebot eine entsprechende Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass ihm die betreffenden Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stehen. Bei einer Eignungsleihe im Bereich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist hierfür der Vordruck 05: Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (VHB 534b EU) zu verwenden. Bei einer Eignungsleihe im Bereich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist der Vordruck 05a: Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit (VHB 534a EU) zu verwenden. Die NRW.BANK behält sich gemäß § 47 Abs. 1 Satz 2 VgV vor, ergänzende Nachweise oder Erklärungen zum Nachweis der tatsächlichen Verfügbarkeit der Kapazitäten zu verlangen. Die Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern oder die Berufung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen im Wege der Eignungsleihe berührt nicht die alleinige vertragliche Verantwortlichkeit des Bieters gegenüber der NRW.BANK. Für sämtliche Unterauftragnehmer - unabhängig von der Stufe der Leistungserbringung - gelten die Vorgaben des § 128 Abs. 1 GWB. Die Bieter haben sicherzustellen, dass auch sämtliche Unterauftragnehmer, die an der Ausführung des Auftrags mitwirken, die geltenden umweltbezogenen, sozialen und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen einhalten, die auf Unionsrecht, nationalem Recht, in Tarifverträgen oder in Rechts- und Verwaltungsvorschriften beruhen. Die Verpflichtung zur Einhaltung dieser Vorschriften trifft Unterauftragnehmer in gleicher Weise wie den Hauptauftragnehmer. Die NRW.BANK überprüft vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt sie die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann sie verlangen, dass dieser ersetzt wird. Die NRW.BANK kann dem Bieter dafür eine Frist setzen. 2. Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, ist von jedem Bieter mit dem Angebot die Eigenerklärung Ausschlussgründe gemäß Vordruck 04: Eigenerklärung Ausschlussgründe (VHB 521 EU) abzugeben (bei Bietergemeinschaften: jedes Mitglied einzeln). Zum Nachweis, dass kein Ausschlussgrund nach § 19 Absatz 3 MiLoG vorliegt, ist von jedem Bieter mit dem Angebot die Eigenerklärung Mindestlohngesetz gemäß Vordruck 04a: Eigenerklärung Mindestlohngesetz (VHB 522) abzugeben (bei Bietergemeinschaften: jedes Mitglied einzeln). Zum Nachweis, dass keine Sanktionstatbestände nach Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 vorliegen, ist von jedem Bieter mit dem Angebot die Eigenerklärung Sanktionen gemäß Vordruck 04b: Eigenerklärung Sanktionen (VHB 523 EU) abzugeben (bei Bietergemeinschaften: jedes Mitglied einzeln). 3. Die NRW.BANK führt das Vergabeverfahren nach Maßgabe des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV), des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW) sowie aller weiteren einschlägigen bundes- und landesrechtlichen Vorschriften in ihrer jeweils geltenden Fassung durch. Im Falle von Abweichungen oder Widersprüchen zwischen den Vergabeunterlagen und den gesetzlichen Regelungen sind ausschließlich die gesetzlichen Verfahrensvorschriften maßgeblich. Die Vergabeunterlagen sind in einem solchen Fall im Lichte der geltenden Rechtsvorschriften auszulegen. Die Bewerbungsbedingungen dienen der Orientierung und enthalten arbeitserleichternde Hinweise sowie ausgestaltende Vorgaben. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder rechtliche Verbindlichkeit. Sie ersetzen nicht die eigenverantwortliche Kenntnis und Beachtung der maßgeblichen vergaberechtlichen Bestimmungen. Bei inhaltlichen Abweichungen oder Widersprüchen zwischen der Auftragsbekanntmachung und den Bewerbungsbedingungen ist ausschließlich die jeweils zuletzt veröffentlichte Fassung der Auftragsbekanntmachung maßgeblich. 4. Nach Ablauf der Angebotsfrist können Bieter zu Präsentationen eingeladen werden. Die Präsentationen dienen ausschließlich der Verifizierung der im Angebot gemachten qualitativen Bestandteile des Beraterkonzepts. Eine Bewertung der Präsentation erfolgt nicht. Die Entscheidung, ob einer Präsentation zur Verifizierung der im Angebot gemachten qualitativen Bestandteile des Beraterkonzepts erforderlich ist, trifft die NRW.BANK nach pflichtgemäßem Ermessen. Der zeitliche Umfang der Präsentation beträgt 30 Minuten pro Bieter. Es müssen alle im Beraterkonzept vorgesehenen Berater persönlich an der Präsentation teilnehmen. Die Präsentationen finden voraussichtlich am 19.05.2025 statt. Eine gesonderte Einladung mit genauer Uhrzeit und organisatorischen Hinweisen erfolgt rechtzeitig über das Vergabeportal. 5. Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen: 01 Angebotsvordruck 02 Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (nur falls einschlägig) 03 Eigenerklärung zur Eignung (Umsatz & Referenzen) 04 Eigenerklärung Ausschlussgründe (§§ 123, 124 GWB) 05 Eigenerklärung MiLoG (§ 19 Abs. 3 MiLoG) 06 Eigenerklärung Sanktionen (Art. 5k EU-VO 833/2014) 07 Eignungsleihe - wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (nur falls einschlägig) 08 Eignungsleihe - technische und berufliche Leistungsfähigkeit (nur falls einschlägig) 09 Verantwortlicher Ansprechpartner 10 Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe (nur falls einschlägig) 11 Nachweis Unterauftragnehmer (nur falls gefordert) 12 Preisblatt (einheitlicher Tagessatz) 13 Beraterkonzept (max. 10 Seiten, Word-Format)
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Text:
“Die in Ziff. 5.1.12 der europaweiten Auftragsbekanntmachung genannte Frist für den Eingang der Angebote wurde von ursprünglich 28.04.2025 bis zum...”
Text
Die in Ziff. 5.1.12 der europaweiten Auftragsbekanntmachung genannte Frist für den Eingang der Angebote wurde von ursprünglich 28.04.2025 bis zum 30.04.2025, 12:00 Uhr, verlängert. Entsprechend hat sich die Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen vom 21.04.2025 auf den 23.04.2025 verschoben. Auch insofern wurde die Auftragsbekanntmachung berichtigt.
“Verlängerung der Angebotsfrist”
Quelle: OJS 2025/S 070-228072 (2025-04-07)
Auftragsbekanntmachung (2025-04-24) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-05-07 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-05-07 12:01:00 📅
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“In dem vorliegenden Vergabeverfahren wurde die Angebotsfrist vom 30.04.2025, 12:00 Uhr, bis zum 07.05.2025, 12:00 Uhr verlängert. Entsprechend verschiebt...”
Text
In dem vorliegenden Vergabeverfahren wurde die Angebotsfrist vom 30.04.2025, 12:00 Uhr, bis zum 07.05.2025, 12:00 Uhr verlängert. Entsprechend verschiebt sich auch die Frist zur Einreichung von Bieterfragen auf den 30.07.2025.
“Verlängerung der Angebotsfrist aufgrund der hohen Anzahl eingegangener Bieterfragen.”
Quelle: OJS 2025/S 081-266726 (2025-04-24)
Auftragsbekanntmachung (2025-05-05) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-05-12 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-05-12 12:01:00 📅
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Text:
“Die Frist zur Angebotsabgabe wird bis zum 12.05.2025, 12:00 Uhr, verlängert.” Andere zusätzliche Informationen
“Verlängerung der Angebotsfrist aufgrund der Beantwortung der eingegangenen Bieterfragen”
Quelle: OJS 2025/S 088-291894 (2025-05-05)
Auftragsbekanntmachung (2025-05-07)
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Text:
“In Ziff. 5.1.10 der Auftragsbekanntmachung wurde die Beschreibung des Kriteriums "Preis" unter Nr. (6.) wie folgt geändert: Alte (gestrichene) Angaben: Für...”
Text
In Ziff. 5.1.10 der Auftragsbekanntmachung wurde die Beschreibung des Kriteriums "Preis" unter Nr. (6.) wie folgt geändert: Alte (gestrichene) Angaben: Für die Wertung des Angebotspreises ist ausschließlich der im Vordruck 08 angegebene Bruttopreis pro Personentag maßgeblich. Der Bieter mit dem niedrigsten Bruttopreis pro Personentag erhält die Höchstpunktzahl von 30 Punkten. Alle weiteren Angebote werden im Verhältnis zum niedrigsten Preis wie folgt bewertet: 30 Punkte dividiert durch den höchsten angebotenen Preis pro Personentag multipliziert mit dem bieterseits angebotenen Preis pro Personentag. Neue Angaben: Für die Wertung des Angebotspreises ist ausschließlich der im Vordruck 08 angegebene Bruttopreis pro Personentag maßgeblich. Der Bieter mit dem niedrigsten Bruttopreis pro Personentag erhält die Höchstpunktzahl von 30 Punkten. Alle weiteren Angebote werden im Verhältnis zum niedrigsten Preis wie folgt bewertet: 30 Punkte multipliziert mit dem niedrigsten angebotenen Bruttopreis pro Personentag dividiert durch den Bruttopreis pro Personentag des jeweils betrachteten Bieters