Das Land Rheinland-Pfalz schreibt eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer (dem späteren Auftragnehmer) je Los über die Übersetzungen in Leichte Sprache sowie die Übersetzungen in Deutsche Gebärdensprache (DGS) durch die Erstellung von Gebärdensprachvideos gemäß der BITV RP aus.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-02-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-01-08.
Auftragsbekanntmachung (2025-01-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung Leichte Sprache und Deutsche Gebärdensprache
Referenznummer: Z.24-0166
Kurze Beschreibung:
“Das Land Rheinland-Pfalz schreibt eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer (dem späteren Auftragnehmer) je Los über die Übersetzungen in...”
Kurze Beschreibung
Das Land Rheinland-Pfalz schreibt eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer (dem späteren Auftragnehmer) je Los über die Übersetzungen in Leichte Sprache sowie die Übersetzungen in Deutsche Gebärdensprache (DGS) durch die Erstellung von Gebärdensprachvideos gemäß der BITV RP aus.
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Übersetzungen in Leichte Sprache inkl. umfassender Qualitätskontrolle und Korrekturschleifen.”
Zusätzliche Informationen:
“#Besonders geeignet für:selbst#
Für die Übersetzung von Informationen in Leichter Sprache gilt das Regelwerk des Netzwerkes für Leichte Sprache...”
Zusätzliche Informationen
#Besonders geeignet für:selbst#
Für die Übersetzung von Informationen in Leichter Sprache gilt das Regelwerk des Netzwerkes für Leichte Sprache (https://www.netzwerk-leichte-sprache.de/de/) in der aktuellsten Fassung.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Übersetzungsdienste📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dolmetscherdienste📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Diese Rahmenvereinbarung ist vorrangig für die öffentlichen Auftraggeber des Landes Rheinland-Pfalz und deren nachgeordneten Dienststellen und...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Diese Rahmenvereinbarung ist vorrangig für die öffentlichen Auftraggeber des Landes Rheinland-Pfalz und deren nachgeordneten Dienststellen und Einrichtungen.
Siehe auch Teil R - Besondere Vertragsbedingungen, Ziffer 2.1.
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Ort der Leistung: Koblenz, Kreisfreie Stadt🏙️
Dauer: 24 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Siehe Abschnitt "Verlängerung" der Rahmenvereinbarung bzw. des Vertrags” Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Es geht um Übersetzungen in die Deutsche Gebärdensprache durch die Erstellung von Gebärdensprachvideos inkl. Qualitätskontrolle und Korrekturschleifen.”
Zusätzliche Informationen:
“#Besonders geeignet für:selbst#” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-02-18 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-02-18 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 71
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind mit dem Angebot folgende...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind mit dem Angebot folgende Unterlagen vorzulegen:
a) Anlage "Teil A - Eigenerklärung Betriebs- u. Berufshaftpflichtversicherung": Erklärung, dass eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung besteht bzw. im Fall der Zuschlagserteilung abgeschlossen und während der Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Der Versicherungsnachweis (Kopie der Police oder aktuelle Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, nicht älter als 6 Monate) ist der Vergabestelle auf Anforderung innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorzulegen.
Mindestanforderung an die Deckungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung: Die Betriebshaftpflichtversicherung muss über folgende Mindestdeckungssummen je Schadensfall, mindestens 2fach maximiert, abgeschlossen sein:
- Personenschäden mindestens 1.000.000 EUR
- Sachschäden mindestens 1.000.000 EUR
- Vermögensschäden mindestens 250.000 EUR
b) Anlage "Teil A - Unternehmensdarstellung Los 1 bzw. Los 2" (Eigenerklärung): Es sind zwingend folgende Angaben zu machen:
- Gesamtjahresumsatz bezogen auf die letzten 3 Jahre
- Jahresumsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags bezogen auf die letzten 3 Jahre
- Bilanzsumme des letzten verfügbaren Geschäftsjahres
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eignung zur Berufsausübung: Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
a) Der Bieter bzw....”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Eignung zur Berufsausübung: Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
a) Der Bieter bzw. Bewerber sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit der Anlage (Eigenerklärung) "Teil A - Eigenerklärungen" zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen.
b) Der Bieter bzw. Bewerber sowie benannte Unterauftragnehmer haben die Anlage "Teil A - Eigenerklärung Sanktionen EU" mit dem Angebot vorzulegen. Liegt ein Bezug zu Russland vor, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
c) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bietergemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus ist auch "Teil A - Bietergemeinschaft" vollständig ausgefüllt und von allen Mitgliedern handschriftlich unterzeichnet und eingescannt elektronisch vorzulegen.
d) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat jeder benannte Unterauftragnehmer die unter a) und b) genannten Unterlagen sowie die Anlage "Teil A - Verfügbarkeitserklärung" (Eigenerklärung) vorzulegen (sämtliche Eigenerklärungen jeweils handschriftlich unterzeichnet und eingescannt). Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben in der Anlage "Teil A - Unterauftragnehmer" anzuführen.
Auf gesonderte Anforderung durch die Vergabestelle sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
aa) Bescheinigung, Nachweis, dass der Bieter bzw. Bewerber im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mit dem Angebot folgende Unterlagen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mit dem Angebot folgende Unterlagen vorzulegen:
a) Der Bieter hat in der Anlage "Teil A - Referenzen Los 1 bzw. Los 2" Referenzprojekte über wesentliche Leistungen anzugeben. Es gelten dabei die folgenden losspezifischen Mindestanforderungen:
Referenzen zu Los 1 Leichte Sprache:
Gefordert wird die Benennung von mindestens vier (4) Referenzprojekten im Bereich Übersetzungen von Webseiteninhalten in Leichte Sprache gemäß dem Regelwerk des Netzwerkes für Leichte Sprache in den letzten fünf (5) Jahren (gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV).
Die zu benennenden Referenzen müssen im Hinblick auf die Komplexität der Leistungsausführung hinsichtlich den geforderten Leistungen mit der abzuschließenden Rahmenvereinbarung vergleichbar sein. Vergleichbar im Hinblick auf die Komplexität bedeutet insbesondere, dass folgende inhaltliche Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen erfüllt werden müssen:
- Mindestens zwei (2) Referenzen müssen für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht worden sein.
- Mindestens eine (1) Referenz muss eine Auftragsmenge von 90 Normseiten beinhalten.
- Mindestens zwei (2) Referenzen müssen zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist abgeschlossen sein und mindestens drei (3) Monaten bestanden haben oder seit mindestens drei (3) Monaten ungekündigt bestehen.
Referenzen zu Los 2 Deutsche Gebärdensprache:
Gefordert wird die Benennung von mindestens drei (3) Referenzprojekten über wesentliche einschlägige Leistungen im Bereich Übersetzungen von Webseiteninhalten in die deutsche Gebärdensprache (DGS) durch die Erstellung von Gebärdensprachvideos in den letzten fünf (5) Jahren (gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Die zu benennenden Referenzen müssen im Hinblick auf die Komplexität der Leistungsausführung hinsichtlich den geforderten Leistungen mit der abzuschließenden Rahmenvereinbarung vergleichbar sein.
Vergleichbar im Hinblick auf die Komplexität bedeutet insbesondere, dass folgende inhaltliche Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen erfüllt werden müssen:
- Mindestens zwei (2) Referenzen müssen für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht worden sein.
- Mindestens eine (1) Referenz muss eine Auftragsmenge von 360 Filmminuten beinhalten.
- Mindestens zwei (2) Referenzen müssen zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist abgeschlossen sein und mindestens drei (3) Monaten bestanden haben oder seit mindestens drei (3) Monaten ungekündigt bestehen.
b) Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist die Anlage "Teil A - Unternehmensdarstellung Los 1 bzw. Los 2" (Eigenerklärung) vorzulegen und folgende Angaben zu machen:
- zur technischen Ausrüstung, den Maßnahmen zur Qualitätssicherung und - falls zutreffend - den Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens,
- zu den Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen während der Auftragsausführung anwendet,
- zur durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Beschäftigten und Führungskräfte für den Zeitraum der letzten 3 Jahre. Es gelten dabei die folgenden losspezifischen Mindestanforderungen:
Los 1 - Leichte Sprache: Im Jahr 2024 mindestens zwei (2) Übersetzer*innen, davon:
- Mindestens ein/e (1) Übersetzer*in mit einer einschlägigen Berufserfahrung von mindestens fünf (5) Jahren.
- Mindestens ein/e (1) Übersetzer*in mit einer einschlägigen Berufserfahrung von mindestens einem (1) Jahr.
- Los 2 - Deutsche Gebärdensprache: Im Jahr 2024 mindestens zwei (2) Dolmetscher*innen mit entsprechendem Berufsabschluss (siehe nachfolgende Auflistung) und einer einschlägigen Berufserfahrung von mindestens zwei (2) Jahren. Berufsabschlüsse: Diplom, Bachelor oder Master in GSD (Universität oder FH), Staatl. geprüfte/r GSD (staatliche Prüfungsamt Darmstadt und staatl. Prüfungsstelle München; andere staatliche Prüfungsstellen, sofern sie den vorgenannten gleichzusetzen sind), Geprüfte/r GSD (IHK Düsseldorf).
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Die Zahlungsbedingungen richten sich nach § 17 VOL/B. Einzelheiten zu den Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit Abgabe des Angebotes die Anlage "Teil A - Tariftreueerklärung"...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit Abgabe des Angebotes die Anlage "Teil A - Tariftreueerklärung" vorzulegen und sich für die Dauer der Wirksamkeit des Vertrages zu verpflichten, die Regelungen des rheinland-pfälzischen Landestariftreuegesetz - LTTG in der jeweils gültigen Fassung (einsehbar z.B. unter: https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/) einzuhalten.
Fehlt die Erklärung bei Angebotsabgabe und wird sie auch nach Aufforderung nicht vorgelegt, so wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen (§ 3 Abs. 1 S. 3 und § 4 Abs. 6 S. 1 LTTG).
Mit Abgabe des Angebotes erkennt der Bieter die den Vergabeunterlagen beigefügten (besonderen) Vertragsbedingungen an.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
“Bekanntmachungs-ID: CXS2YY5Y11YNXCHR
Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch im webbasierten "Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz"...”
Bekanntmachungs-ID: CXS2YY5Y11YNXCHR
Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch im webbasierten "Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz" durchgeführt.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz bereitgestellt. Sie können dort u.a. über die Suchfunktion ("Bekanntmachungen finden") und Eingabe der unten stehenden Bekanntmachungs-ID aufgefunden und - ohne vorherige Registrierung - unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Ein anderweitiger Versand der Vergabeunterlagen (z.B. per E-Mail) erfolgt nicht.
Für die Abgabe von Angeboten ist zwingend eine Registrierung und Freischaltung für den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz erforderlich (§ 9 Abs. 3 VgV).
Zugelassen sind ausschließlich elektronische Angebote.
Diese müssen über das sog. Bietertool auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz abgegeben werden (vgl. § 53 Abs. 1 VgV).
Es sind folgende Möglichkeiten der Abgabe von elektronischen Angeboten zugelassen:
- Textform ("einfache" elektronische Signatur)
- Fortgeschrittene elektronische Signatur
- Qualifizierte elektronische Signatur
Die Abgabe von Angeboten in Papierform ist unzulässig!
Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz zu stellen.
Die weiteren mit dem elektronischen Angebot vorzulegenden Unterlagen ergeben sich aus der Anlage "Teil A - Liste beizufügender Unterlagen".
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz
Nationale Registrierungsnummer: 9160ea74-b4ee-4937-80d9-d43a0bbe776b
Postanschrift: Bauhofstr. 9
Postleitzahl: 55116
Postort: Mainz
Region: Trier, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@mastd.rlp.de📧
Telefon: +49 6131162027📞
Fax: +49 6131162452 📠 Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Nationale Registrierungsnummer: 0984c1a1-2fd0-45b9-83b9-7913cf9bdb28
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postleitzahl: 55116
Postort: Mainz
Region: Mainz, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Telefon: +49 6131162234📞
Fax: +49 6131162113 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Nationale Registrierungsnummer: 021580f2-981d-4423-967d-cfb195f7f5ed
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postleitzahl: 55116
Postort: Mainz
Region: Mainz, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Telefon: +49 6131162234📞
Fax: +49 6131162113 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 006-010921 (2025-01-08)