Die DAB Digitalagentur Berlin GmbH beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit einer Agentur zu schließen, um die Bekanntheit und die Entwicklung der Marke "DAB Digitalagentur Berlin" voranzutreiben. Gegenstand der Ausschreibung sind die stetige technische Betreuung der Website digitalagentur.berlin sowie die Kreation von Kommunikationsmaterialien für die Social Media Kanäle, Webseiten und weitere Kommunikationskanäle der DAB Digitalagentur Berlin GmbH. Basisleistungen des Rahmenvertrages sind zudem die Beratung der Auftraggeberin und Unterstützung bei der Konzeption von Kommunikationsmaßnahmen, die auf die Marketing-Strategie und Bekanntheit der Auftraggeberin einzahlen sowie das Projektmanagement bei der Entwicklung und Umsetzung dieser. Neben diesen Basisleistungen umfasst die Rahmenvereinbarung auch optionale Leistungen, wie die Weiterentwicklung der Website und angeschlossener Apps, die Erstellung von diversen Kommunikationsmaterialien, die Konzeption und Umsetzung von Online-Marketing-Maßnahmen, den zielgruppenspezifischen Mediaeinkauf, die Durchführung von Schulungen sowie die Beauftragung von Dienstleistungen Dritter für die Auftraggeberin. Die Vereinbarung soll für 48 Monate geschlossen werden. Im Folgenden werden die einzelnen Teile der Ausschreibung erläutert und konkretisiert.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-02-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-01-21.
Auftragsbekanntmachung (2025-01-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag Marketing, Kommunikation und Design
Referenznummer: 250003-29-1
Kurze Beschreibung:
“Die DAB Digitalagentur Berlin GmbH beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit einer Agentur zu schließen, um die Bekanntheit und die Entwicklung der Marke...”
Kurze Beschreibung
Die DAB Digitalagentur Berlin GmbH beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit einer Agentur zu schließen, um die Bekanntheit und die Entwicklung der Marke "DAB Digitalagentur Berlin" voranzutreiben. Gegenstand der Ausschreibung sind die stetige technische Betreuung der Website digitalagentur.berlin sowie die Kreation von Kommunikationsmaterialien für die Social Media Kanäle, Webseiten und weitere Kommunikationskanäle der DAB Digitalagentur Berlin GmbH. Basisleistungen des Rahmenvertrages sind zudem die Beratung der Auftraggeberin und Unterstützung bei der Konzeption von Kommunikationsmaßnahmen, die auf die Marketing-Strategie und Bekanntheit der Auftraggeberin einzahlen sowie das Projektmanagement bei der Entwicklung und Umsetzung dieser. Neben diesen Basisleistungen umfasst die Rahmenvereinbarung auch optionale Leistungen, wie die Weiterentwicklung der Website und angeschlossener Apps, die Erstellung von diversen Kommunikationsmaterialien, die Konzeption und Umsetzung von Online-Marketing-Maßnahmen, den zielgruppenspezifischen Mediaeinkauf, die Durchführung von Schulungen sowie die Beauftragung von Dienstleistungen Dritter für die Auftraggeberin. Die Vereinbarung soll für 48 Monate geschlossen werden. Im Folgenden werden die einzelnen Teile der Ausschreibung erläutert und konkretisiert.
Die Basisleistungen des Rahmenvertrages gliedern sich in vier Leistungsbausteine: - Technische Betreuung, - Kreation sowie Projektmanagement, - Beratung und Konzeption, - Online-Marketing. Diese vier Leistungsbausteine, die der Auftragnehmer in Abstimmung mit der Auftraggeberin stetig erbringen soll, werden in der Leistungsbeschreibung konkretisiert.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Werbe- und Marketingdienstleistungen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Marketing-Beratung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Öffentlichkeitsarbeit📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Website-Gestaltung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Marketing📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“DAB Digitalagentur Berlin GmbH”
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Dauer: 12 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Die Auftraggeberin kann auf Basis der Rahmenvereinbarung optionale Leistungen, wie die Weiterentwicklung der Website und angeschlossener Apps, die...”
Beschreibung der Optionen
Die Auftraggeberin kann auf Basis der Rahmenvereinbarung optionale Leistungen, wie die Weiterentwicklung der Website und angeschlossener Apps, die Erstellung von diversen Kommunikations-materialien, die Konzeption und Umsetzung von Online-Marketing-Maßnahmen, den zielgruppenspezifischen Mediaeinkauf, die Durchführung von Schulungen sowie die Beauftragung von Dienstleistungen Dritter für die Auftraggeberin beauftragen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept/Arbeitsproben
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-02-24 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-02-24 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Erklärungen zu Ausschlussgründen/Angaben zum Unternehmen - EU: -Wirt-124 EU P Erklärungen zu Ausschlussgründen/ Angaben zum Unternehmen - EU” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Angaben zum Gesamtumsatz und Umsatz mit vergleichbaren Leistungen und Beschäftigtenzahl: - Gesamtumsätze des Unternehmens über jedes der letzten drei...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Angaben zum Gesamtumsatz und Umsatz mit vergleichbaren Leistungen und Beschäftigtenzahl: - Gesamtumsätze des Unternehmens über jedes der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2024, 2023, 2022, wenn 2024 noch nicht abgeschlossen, dann: 2023, 2022, 2021). Bei Bietergemeinschaften gilt der kumulierte Umsatz. Im Fall von verbundenen Unternehmen sind die Umsätze zu konsolidieren. - Umsatz vergleichbarer Leistungen Der Bieter hat die Angaben zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, zu erbringen (2024, 2023, 2022, wenn 2024 noch nicht abgeschlossen, dann: 2023, 2022, 2021). - Der Bieter hat die Angaben zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl und die Zahl der Führungskräfte in den letzten 3 Jahren, zu erbringen.
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Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Betriebshaftpflichtversicherung: Der Bieter hat nachzuweisen, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Betriebshaftpflichtversicherung: Der Bieter hat nachzuweisen, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen besteht, bzw. dass eine solche Betriebshaftpflichtversicherung durch eine Versicherung zum Leistungsbeginn in Deckung genommen wird: (1) für Personen- und Sachschäden: mindestens EUR 1.000.000,- (2) für Vermögensschäden: mindestens EUR 100.000,- sofern gesetzlich keine höheren Deckungssummen vorgeschrieben sind. Die Begrenzung der Gesamtleistungen für alle Versicherungsleistungen eines Versicherungsjahres darf nicht geringer sein als das Doppelte der oben angeführten Deckungssummen (mindestens EUR 2.000.000,- pro Versicherungsjahr für Personen- und Sachschäden, mindestens EUR 200.000,- pro Versicherungsjahr für Vermögensschäden).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Unternehmensreferenzen Nr. 1: 2 Unternehmensreferenzen im Bereich "Beratung zur strategischen Unternehmenskommunikation", die mit dem gegenständlichen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Unternehmensreferenzen Nr. 1: 2 Unternehmensreferenzen im Bereich "Beratung zur strategischen Unternehmenskommunikation", die mit dem gegenständlichen Auftrag vergleichbar sind. Die Referenzen dürfen nicht älter als 3 Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist). Als vergleichbar gilt ein Auftrag, wenn folgende Parameter erfüllt sind: -Projekt erfasst digitale Dienstleistungen
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Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Unternehmensreferenzen Nr. 2: 3 Unternehmensreferenzen im Bereich "Konzeption, Design und Umsetzung einer nicht-kommerziellen Website", die mit dem...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Unternehmensreferenzen Nr. 2: 3 Unternehmensreferenzen im Bereich "Konzeption, Design und Umsetzung einer nicht-kommerziellen Website", die mit dem gegenständlichen Auftrag vergleichbar sind, -Bei mindestens 2 Referenzen muss ein Open-Source-CMS verwendet worden sein, dabei mindestens 1 Referenz mit TYPO3.
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Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Unternehmensreferenzen Nr. 3: 3 Unternehmensreferenzen im Bereich "Online-Marketing/SEO-Optimierung", die mit dem gegenständlichen Auftrag vergleichbar...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Unternehmensreferenzen Nr. 3: 3 Unternehmensreferenzen im Bereich "Online-Marketing/SEO-Optimierung", die mit dem gegenständlichen Auftrag vergleichbar sind: - mindestens 1 Referenz muss der Auftragsgegenstand die Konzeption und Umsetzung von Online-Marketing-Maßnahmen für nicht-kommerzielle Online-Angebote umfasst haben. - mindestens 1 Referenz muss der Auftragsgegenstand die Konzeption und Umsetzung von Online-Marketing-Maßnahmen im B2B-Bereich umfasst haben. - mindestens 1 Referenz muss der Auftragsgegenstand die Entwicklung und Umsetzung eines Tracking-Konzeptes zur Performance-Steuerung umfasst haben.
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Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Mindestanforderung Schlüsselpersonal: Alle benannten Mitarbeiter stehen für die Ausführung des Auftrages zur Verfügung. Der Auftraggeberin ist es wichtig,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mindestanforderung Schlüsselpersonal: Alle benannten Mitarbeiter stehen für die Ausführung des Auftrages zur Verfügung. Der Auftraggeberin ist es wichtig, dass vom Bieter gewährleistet sein muss, im Falle von Abwesenheit in Urlaub und Krankheit seiner Mitarbeiter, dass diese vertreten werden können, damit nicht Gefahr droht, dass Umsetzungen von Projekten der Auftraggeberin gefährdet sind. Es muss sichergestellt werden, dass die Projekte und Umsetzungen der Auftraggeberin fortgesetzt und umgesetzt werden können. Dem Auftragnehmer steht es frei, weiteres Fachpersonal zur Unterstützung der Projekte und deren Umsetzungen hinzuzuziehen. Dieses Fachpersonal ist im Rahmen der Eignungsprüfung nicht zu benennen. Die für die Ausführung des Auftrags vorgesehenen Mitarbeiter beherrschen die deutsche Sprache in Wort und Schrift so gut, dass eine unbeeinträchtigte Kommunikation mit den Mitarbeitern der Auftraggeberin gewährleistet ist. Projektleiter: Die Auftraggeberin legt besonderen Wert auf enge Zusammenarbeit im direkten Dialog und flexible und zeitnahe Umsetzbarkeit etwaiger sich im Projektverlauf herausstellender organisatorischer Änderungsnotwendigkeiten. Der Auftragnehmer hat deshalb den namhaft gemachten Projektleiter, der für alle Angelegenheiten der Auftragsdurchführung verantwortlich und mit Personalhoheit für seinen Mitarbeiterstab ausgestattet ist, als gesamtverantwortlichen Ansprechpartner für die Auftraggeberin bereit zu stellen. Der Projektleiter ist für die operative Planung und Steuerung des Rahmenvertrags verantwortlich, einschließlich für die Beratung zu allen Fragen der strategischen Unternehmenskommunikation sowie der Markenführung und Kommunikationsstrategie sowie die Projektleitung für die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Anforderung und Leistungen. Dazu muss er hinreichend befähigt sein, sämtliche das Projekt betreffende Entscheidungen für den Bieter vorzunehmen. Der Projektleiter übernimmt alle Abstimmungen mit der Auftraggeberin sowie die Abwicklungsmodalitäten. Der Projektleiter muss: (1) zumindest 6 Jahre Berufserfahrung in der Entwicklung und Beratung von Marken und deren Kommunikation aufweisen; (2) nachweisen, dass er bereits erfolgreich an 3 Projekten als Projektleitung, mitgearbeitet hat. Zum Nachweis der Eignung hat der Bieter mit dem Angebot 3 Referenzen des Projektleiters anzugeben. (1) mindestens 1 Referenz digitale Dienstleistungen (2) mindestens 1 Referenz Open-Source-CMS verwendet haben (3) mindestens 1 Referenz Typo3 verwendet haben Projektleiter-Stellvertreter: Der Bieter hat einen Projektleiter-Stellvertreter zu benennen, der den Projektleiter im Falle einer Verhinderung zu jedem beliebigen Zeitpunkt vollumfänglich vertreten kann. Der Projektleiter-Stellvertreter muss: (1) zumindest 6 Jahre Berufserfahrung in der Entwicklung und Beratung von Marken und deren Kommunikation aufweisen; (2) nachweisen, dass er bereits erfolgreich an 2 Projekten als Projektleitung oder Stellvertretung, mitgearbeitet hat. Zum Nachweis der Eignung hat der Bieter mit Angebotslegung 2 Referenzen des Projektleiter-Vertreters nachzuweisen. 3 Mitarbeiter:in Creative Direction: Der Bieter hat eine/n Mitarbeiter:in Creative Direction zu benennen, der/die für die konzeptionelle und gestalterische Leitung der Contententwicklung zuständig ist. Der Mitarbeiter verantwortet alle Leistungen entsprechend den in der Leistungsbeschreibung genannten Vorgaben. Der/die Mitarbeiter:in Creative-Direction muss: (1) zumindest 5 Jahre Berufserfahrung in der Konzeption und Gestaltung von digitalen Contentformaten aufweisen; (2) nachweisen, dass er:sie bereits erfolgreich an 3 Projekten, die die Anforderungen für die Unternehmensreferenzen im Bereich Content erfüllen, als Creative Director:in, mitgearbeitet hat. Zum Nachweis der Eignung hat der Bieter mit dem Angebot 3 Referenzen des Mitarbeiters Creative Direction anzugeben.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“siehe Vergabeunterlagen (Leistungsbeschreibung und Vertragsbedingungen)”
“Bekanntmachungs-ID: CXP4Y8YHXA5” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Berlin
Nationale Registrierungsnummer: t03090138316
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Telefon: 00493090138316📞
Fax: 00493090137613 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die maßgeblichen Regelungen befinden sich im GWB: § 134 Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die maßgeblichen Regelungen befinden sich im GWB: § 134 Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 015-044925 (2025-01-21)