Der Goethe-Institut e.V. plant die Beschaffung von Leistungen für Wartung und Weiterentwicklung seiner J2EE-Anwendung "Check-out engine". Diese Anwendung ist das Herzstück des Webshops des Goethe-Instituts. Eine detaillierte Beschreibung der geforderten Leistung befindet sich in Anlage A Leistungsbeschreibung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-01-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-12-12.
Auftragsbekanntmachung (2025-12-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Software Serviceleistungen Check-out-engine
Reference number: 02/202512
Kurze Beschreibung:
“Der Goethe-Institut e.V. plant die Beschaffung von Leistungen für Wartung und Weiterentwicklung seiner J2EE-Anwendung "Check-out engine". Diese Anwendung...”
Kurze Beschreibung
Der Goethe-Institut e.V. plant die Beschaffung von Leistungen für Wartung und Weiterentwicklung seiner J2EE-Anwendung "Check-out engine". Diese Anwendung ist das Herzstück des Webshops des Goethe-Instituts. Eine detaillierte Beschreibung der geforderten Leistung befindet sich in Anlage A Leistungsbeschreibung.
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Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen in Verbindung mit Software📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Für den Betrieb der Check-out engine werden folgende Serviceleistungen benötigt: 1. Betriebsüberwachung / Monitoring 2. Support 3. Test und Fehleranalyse...”
Beschreibung der Beschaffung
Für den Betrieb der Check-out engine werden folgende Serviceleistungen benötigt: 1. Betriebsüberwachung / Monitoring 2. Support 3. Test und Fehleranalyse 4. Entwicklung von Fehlerbeseitigungen 5. Entwicklung von neuen Funktionen 6. Dokumentation 7. Beratung
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-01-16 15:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-01-19 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Öffnung der Angebote erfolgt nach § 55 Abs. 2 S. 1 VgV. Bieter sind gemäß § 55 Abs. 2 S. 2 VgV zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Soweit notwendig sind mit dem Angebot die folgenden Unterlagen einzureichen: 1. Im Falle der Eignungsleihe (= Inanspruchnahme der Fachkunde oder...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Soweit notwendig sind mit dem Angebot die folgenden Unterlagen einzureichen: 1. Im Falle der Eignungsleihe (= Inanspruchnahme der Fachkunde oder Leistungsfähigkeit eines Unterauftragnehmers oder sonstigen Dritten) hat der Bieter eine verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden bzw. dass der Dritte die Leistung ausführen wird (§ 47 Abs. 1 VgV) (Formblatt Anlage B4.). Jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss zudem folgende Erklärungen vorlegen (Anforderungen an Unternehmen): (1) Erklärungen gemäß Anlage B5 (Erklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen). (2) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. (3) Nimmt der Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bieters und des (jeweils) anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen (§ 47 Abs. 3 VgV).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Mit dem Angebot sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen: 2. Nachweis von mind. 3 erfolgreich abgeschlossenen Referenzprojekten (Anlage B.7)”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mit dem Angebot sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen: 2. Nachweis von mind. 3 erfolgreich abgeschlossenen Referenzprojekten (Anlage B.7)
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“3. Für Mitarbeiter*innen in Schlüsselpositionen a. Deutschkenntnisse fließend in Wort und Schrift. b. Zwei (2) Jahre Berufserfahrung in der im Projekt...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
3. Für Mitarbeiter*innen in Schlüsselpositionen a. Deutschkenntnisse fließend in Wort und Schrift. b. Zwei (2) Jahre Berufserfahrung in der im Projekt vorgesehenen Position c. Wahrnehmung einer vergleichbaren Funktion in mindestens einem der aufgeführten Referenzprojekte Die Angaben sind in Anlage B9 Mitarbeiter einzutragen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“4. Umsatz mit vergleichbaren Leistungen mind. 300.000 Euro in den letzten drei Geschäftsjahren (Anlage B.6)”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“5. Aktuelle positive Bankerklärung bzgl. der Bonität des Bieters (nicht älter als 3 Monate)”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“(6) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“6. Handelsregisterauszug”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“7. Basisinformation zum Unternehmen des Bieters (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. zu den an der Bietergemeinschaft beteiligten...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
7. Basisinformation zum Unternehmen des Bieters (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. zu den an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil) (soweit zutreffend) (Formblatt Anlage B2.); 8. Eigenerklärung (soweit erforderlich) der Bietergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bietergemeinschaft vertritt einschließlich Nachweis der Vertretungsmacht (Anlage B.3.). 9. Eigenerklärung des Bieters, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 AEntG, § 98c AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bieter, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind (Formblatt Anlage B.5.);
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“1) Öffentliche Aufträge und Konzessionen dürfen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
1) Öffentliche Aufträge und Konzessionen dürfen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 aufweisen. Mit dem Angebot erfolgt daher eine Abfrage des "Nichtvorliegens eines Russlandbezugs" aller Bieter mit der Anlage B.8. Eigenerklärung Russlandbezug. Jeder Bieter ist verpflichtet diese Erklärung abzugeben. Sollte es sich bei dem Bieter um eine Bietergemeinschaft handeln, so muss die Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert abgegeben werden.
“#Bekanntmachungs-ID: CXP4YHX5WRY#” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: 53133
Postanschrift: Villemombler Str 76
Postleitzahl: 53133
Postort: Bonn
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 2289499-562📞
Fax: +49 2289499-163 📠
URL: https://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist insbesondere unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 241-829842 (2025-12-12)