Der Freistaat Bayern verfügt derzeit über 36 Justizvollzugsanstalten (22 selbständige und 14 angegliederte Anstalten). Die Leitung des gesamten bayerischen Justizvollzugs liegt beim Bayerischen Staatsministerium der Justiz (Abteilung F). In den bayerischen Justizvollzugsanstalten sind rund 12.000 Haftplätze eingerichtet. Die tatsächliche Belegung hat sich in den letzten Jahren unterschiedlich entwickelt. Im Jahr 2024 betrug die Durchschnittsbelegung 9.648 Gefangene. Informationen zum Justizvollzug in Bayern sind unter folgendem Link abrufbar: https://www.justiz.bayern.de/justizvollzug/. In den bayerischen Justizvollzugsanstalten befinden sich auch Inhaftierte, bei denen aufgrund mangelnder Kenntnisse der deutschen und englischen Sprache nicht unerhebliche Kommunikationsschwierigkeiten bestehen. Verständigungsprobleme treten dabei häufig auch in nicht vorhersehbaren Situationen auf und erfordern kurzfristige Abhilfe. Zur Überwindung der Sprachbarrieren soll durch die Dienstleistung „Videodolmetschen“ im Bedarfsfall auf schnelle und professionelle Weise die Kommunikation mit den Inhaftierten ermöglicht bzw. unterstützt werden. Gegenstand der Ausschreibung (Abschluss einer Rahmenvereinbarung) ist die Bereitstellung von Videodolmetschleistungen nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung in der Zeit vom 01.08.2025 bis 31.07.2027 (mit Verlängerungsoption bis längstens 31.07.2028).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-04-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-03-10.
Auftragsbekanntmachung (2025-03-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Videodolmetschen im bayerischen Justizvollzug
Referenznummer: 2025TKN000001
Kurze Beschreibung:
Der Freistaat Bayern verfügt derzeit über 36 Justizvollzugsanstalten (22 selbständige und 14 angegliederte Anstalten). Die Leitung des gesamten bayerischen Justizvollzugs liegt beim Bayerischen Staatsministerium der Justiz (Abteilung F). In den bayerischen Justizvollzugsanstalten sind rund 12.000 Haftplätze eingerichtet. Die tatsächliche Belegung hat sich in den letzten Jahren unterschiedlich entwickelt. Im Jahr 2024 betrug die Durchschnittsbelegung 9.648 Gefangene.
Informationen zum Justizvollzug in Bayern sind unter folgendem Link abrufbar: https://www.justiz.bayern.de/justizvollzug/.
In den bayerischen Justizvollzugsanstalten befinden sich auch Inhaftierte, bei denen aufgrund mangelnder Kenntnisse der deutschen und englischen Sprache nicht unerhebliche Kommunikationsschwierigkeiten bestehen. Verständigungsprobleme treten dabei häufig auch in nicht vorhersehbaren Situationen auf und erfordern kurzfristige Abhilfe.
Zur Überwindung der Sprachbarrieren soll durch die Dienstleistung „Videodolmetschen“ im Bedarfsfall auf schnelle und professionelle Weise die Kommunikation mit den Inhaftierten ermöglicht bzw. unterstützt werden. Gegenstand der Ausschreibung (Abschluss einer Rahmenvereinbarung) ist die Bereitstellung von Videodolmetschleistungen nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung in der Zeit vom 01.08.2025 bis 31.07.2027 (mit Verlängerungsoption bis längstens 31.07.2028).
Der Freistaat Bayern verfügt derzeit über 36 Justizvollzugsanstalten (22 selbständige und 14 angegliederte Anstalten). Die Leitung des gesamten bayerischen Justizvollzugs liegt beim Bayerischen Staatsministerium der Justiz (Abteilung F). In den bayerischen Justizvollzugsanstalten sind rund 12.000 Haftplätze eingerichtet. Die tatsächliche Belegung hat sich in den letzten Jahren unterschiedlich entwickelt. Im Jahr 2024 betrug die Durchschnittsbelegung 9.648 Gefangene.
Informationen zum Justizvollzug in Bayern sind unter folgendem Link abrufbar: https://www.justiz.bayern.de/justizvollzug/.
In den bayerischen Justizvollzugsanstalten befinden sich auch Inhaftierte, bei denen aufgrund mangelnder Kenntnisse der deutschen und englischen Sprache nicht unerhebliche Kommunikationsschwierigkeiten bestehen. Verständigungsprobleme treten dabei häufig auch in nicht vorhersehbaren Situationen auf und erfordern kurzfristige Abhilfe.
Zur Überwindung der Sprachbarrieren soll durch die Dienstleistung „Videodolmetschen“ im Bedarfsfall auf schnelle und professionelle Weise die Kommunikation mit den Inhaftierten ermöglicht bzw. unterstützt werden. Gegenstand der Ausschreibung (Abschluss einer Rahmenvereinbarung) ist die Bereitstellung von Videodolmetschleistungen nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung in der Zeit vom 01.08.2025 bis 31.07.2027 (mit Verlängerungsoption bis längstens 31.07.2028).
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dolmetscherdienste📦 Beschreibung
Interne Kennung: b0c5ff0f-ee17-4147-8b2b-6c9387ac7064
Zusätzliche Informationen:
zu Nr. 5.1.15 (Rahmenvereinbarung):
Der Auftraggeber hat für die Rahmenvereinbarung eine Höchstmenge von 15.600 Abrufen (Sprachdienstleistungen) festgelegt. Zu den Details wird auf die Regelung in der Leistungsbeschreibung verwiesen.
Zu Nr. 5.1.16 (Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung):
Entgegen der systemseitigen (nicht änderbaren) Angaben wird weder ein Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitgestellt, noch sind Teilnahmeanträge möglich (Offenes Verfahren).
Zu Nr. 8.1 ORG-0003:
Entgegen der systemseitigen (nicht änderbaren) Angaben wird weder ein Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitgestellt, noch sind Teilnahmeanträge möglich (Offenes Verfahren).
zu Nr. 5.1.15 (Rahmenvereinbarung):
Der Auftraggeber hat für die Rahmenvereinbarung eine Höchstmenge von 15.600 Abrufen (Sprachdienstleistungen) festgelegt. Zu den Details wird auf die Regelung in der Leistungsbeschreibung verwiesen.
Zu Nr. 5.1.16 (Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung):
Entgegen der systemseitigen (nicht änderbaren) Angaben wird weder ein Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitgestellt, noch sind Teilnahmeanträge möglich (Offenes Verfahren).
Zu Nr. 8.1 ORG-0003:
Entgegen der systemseitigen (nicht änderbaren) Angaben wird weder ein Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitgestellt, noch sind Teilnahmeanträge möglich (Offenes Verfahren).
Dauer
Datum des Beginns: 2025-08-01 📅
Datum des Endes: 2027-07-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Die Laufzeit kann einseitig durch den Auftraggeber einmalig um ein Jahr verlängert werden.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Beschreibung
Ort der Leistung: Aichach-Friedberg🏙️
Postleitzahl: 86551
Stadt: Aichach und andere Justizvollzugsanstalten in Bayern
Land: Deutschland 🇩🇪
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-04-10 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 81 Tage Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-03-26 14:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 56 Abs. 2 und 3 VgV. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Mindestanforderung: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird ein Jahresumsatz von mindestens 250.000 Euro (netto) je Jahr in den letzten beiden Geschäftsjahren gefordert.
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Mindestanforderung: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird der Nachweis einer bestehenden Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 400.000 Euro je Schadensfall (bei einer Jahreshöchstleistung von mind. 5.000.000 Euro insgesamt), welche die Risiken bei Fehlleistungen des Dolmetscherdienstes abdeckt und für daraus fällig Ansprüche aufkommt, gefordert. Mit dem Begriff Schadensfall muss auch die Fehlleistung des Dolmetschers/der Dolmetscherin erfasst sein. Alternativ eine verbindliche Erklärung, aus der sich ergibt, dass im Falle der Zuschlagserteilung eine solche Versicherung abgeschlossen wird.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mindestanforderung: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird der Nachweis einer bestehenden Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 400.000 Euro je Schadensfall (bei einer Jahreshöchstleistung von mind. 5.000.000 Euro insgesamt), welche die Risiken bei Fehlleistungen des Dolmetscherdienstes abdeckt und für daraus fällig Ansprüche aufkommt, gefordert. Mit dem Begriff Schadensfall muss auch die Fehlleistung des Dolmetschers/der Dolmetscherin erfasst sein. Alternativ eine verbindliche Erklärung, aus der sich ergibt, dass im Falle der Zuschlagserteilung eine solche Versicherung abgeschlossen wird.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Mindestanforderung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wird ein Nachweis und die Darstellung von mindestens einem vergleichbaren Referenzprojekt im Bereich Videodolmetschen in den letzten drei Jahren (beginnend ab März 2022) gefordert. Die Leistung in dieser Referenz muss insbesondere in der Komplexität mit der gegenständlichen Auftragsgestaltung vergleichbar sein. In zeitlicher Hinsicht muss die Leistungsdauer der Referenzleistung mindestens 12 Monate umfasst haben oder bei länger dauernden (noch laufenden) Verträgen ein Zeitraum von mindestens 12 Monaten bereits erreicht sein.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mindestanforderung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wird ein Nachweis und die Darstellung von mindestens einem vergleichbaren Referenzprojekt im Bereich Videodolmetschen in den letzten drei Jahren (beginnend ab März 2022) gefordert. Die Leistung in dieser Referenz muss insbesondere in der Komplexität mit der gegenständlichen Auftragsgestaltung vergleichbar sein. In zeitlicher Hinsicht muss die Leistungsdauer der Referenzleistung mindestens 12 Monate umfasst haben oder bei länger dauernden (noch laufenden) Verträgen ein Zeitraum von mindestens 12 Monaten bereits erreicht sein.
Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Mindestanforderung: Die für die Auftragsdurchführung genutzte IT-Landschaft des Auftragnehmers ist Teil eines
Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS), das nach ISO/IEC 27001 (oder gleichwertig) oder nach BSI IT-Grundschutz basierend auf ISO/IEC 27001 (oder gleichwertig) zertifiziert ist. Zum Zeitpunkt des Beginns der Auftragsausführung muss eine gültige Zertifizierung (oder gleichwertig) vorliegen. Der Auftragnehmer ist zur regelmäßigen Aktualisierung und Anpassung seiner Sicherheitsstandards verpflichtet. Die Zusicherung der Implementierung eines im vorgenannten Sinne zertifizierten ISMS (oder gleichwertig) spätestens zum Zeitpunkt des Beginns der Leistungsausführung ist ausreichend. Die zur Verfügung gestellte Webanwendung und die zugrundeliegende Infrastruktur bzw. das Rechenzentrum, das die jeweilige Webapplikation hostet,
sollten ebenfalls im vorgenannten Sinne zertifiziert sein (oder gleichwertig). Die Gleichwertigkeit zu einer der vorgenannten Zertifizierungen ist vom Auftragnehmer mit dem Angebot nachzuweisen.
Für Bietergemeinschaften gilt:
Die Anforderungen zur Qualitätssicherung müssen - soweit sie wie oben genannt zwingend gefordert werden - bei demjenigen Mitglied der Bietergemeinschaft vorliegen, welches den maßgeblichen Teil der Leistung ausführt.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mindestanforderung: Die für die Auftragsdurchführung genutzte IT-Landschaft des Auftragnehmers ist Teil eines
Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS), das nach ISO/IEC 27001 (oder gleichwertig) oder nach BSI IT-Grundschutz basierend auf ISO/IEC 27001 (oder gleichwertig) zertifiziert ist. Zum Zeitpunkt des Beginns der Auftragsausführung muss eine gültige Zertifizierung (oder gleichwertig) vorliegen. Der Auftragnehmer ist zur regelmäßigen Aktualisierung und Anpassung seiner Sicherheitsstandards verpflichtet. Die Zusicherung der Implementierung eines im vorgenannten Sinne zertifizierten ISMS (oder gleichwertig) spätestens zum Zeitpunkt des Beginns der Leistungsausführung ist ausreichend. Die zur Verfügung gestellte Webanwendung und die zugrundeliegende Infrastruktur bzw. das Rechenzentrum, das die jeweilige Webapplikation hostet,
sollten ebenfalls im vorgenannten Sinne zertifiziert sein (oder gleichwertig). Die Gleichwertigkeit zu einer der vorgenannten Zertifizierungen ist vom Auftragnehmer mit dem Angebot nachzuweisen.
Für Bietergemeinschaften gilt:
Die Anforderungen zur Qualitätssicherung müssen - soweit sie wie oben genannt zwingend gefordert werden - bei demjenigen Mitglied der Bietergemeinschaft vorliegen, welches den maßgeblichen Teil der Leistung ausführt.
Mindestanforderung: Der Auftragnehmer muss über ein Qualitätsmanagementsystem nach ISO 9001 (oder gleichwertig) verfügen. Zum Zeitpunkt des Beginns der Auftragsausführung muss eine gültige Zertifizierung (oder gleichwertig) vorliegen. Der Auftragnehmer ist zur regelmäßigen Aktualisierung und Anpassung des Qualitätsmanagements verpflichtet. Die Zusicherung der Implementierung eines Qualitätsmanagements nach ISO 9001 (oder gleichwertig) spätestens zum Zeitpunkt des Beginns der Leistungsausführung ist ausreichend.
Für Bietergemeinschaften gilt:
Die Anforderung zur Qualitätssicherung muss bei demjenigen Mitglied der Bietergemeinschaft vorliegen, welches den maßgeblichen Teil der Leistung ausführt.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mindestanforderung: Der Auftragnehmer muss über ein Qualitätsmanagementsystem nach ISO 9001 (oder gleichwertig) verfügen. Zum Zeitpunkt des Beginns der Auftragsausführung muss eine gültige Zertifizierung (oder gleichwertig) vorliegen. Der Auftragnehmer ist zur regelmäßigen Aktualisierung und Anpassung des Qualitätsmanagements verpflichtet. Die Zusicherung der Implementierung eines Qualitätsmanagements nach ISO 9001 (oder gleichwertig) spätestens zum Zeitpunkt des Beginns der Leistungsausführung ist ausreichend.
Für Bietergemeinschaften gilt:
Die Anforderung zur Qualitätssicherung muss bei demjenigen Mitglied der Bietergemeinschaft vorliegen, welches den maßgeblichen Teil der Leistung ausführt.
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV.
Ausschlussgrund nach Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Eigenerklärung): Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a. durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers / Bieters in Russland, b. durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber / Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50 %, c. durch das Handeln der Bewerber / Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und / oder b zutrifft. Es wird bestätigt, dass die am Auftrag beteiligten Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, die zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören und auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV.
Ausschlussgrund nach Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Eigenerklärung): Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a. durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers / Bieters in Russland, b. durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber / Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50 %, c. durch das Handeln der Bewerber / Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und / oder b zutrifft. Es wird bestätigt, dass die am Auftrag beteiligten Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, die zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören und auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-03-10+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 049-155814 (2025-03-10)
Auftragsbekanntmachung (2025-04-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Freistaat Bayern verfügt derzeit über 36 Justizvollzugsanstalten (22 selbständige und 14 angegliederte Anstalten). Die Leitung des gesamten bayerischen Justizvollzugs liegt beim Bayerischen Staatsministerium der Justiz (Abteilung F). In den bayerischen Justizvollzugsanstalten sind rund 12.000 Haftplätze eingerichtet. Die tatsächliche Belegung hat sich in den letzten Jahren unterschiedlich entwickelt. Im Jahr 2024 betrug die Durchschnittsbelegung 9.648 Gefangene.
Informationen zum Justizvollzug in Bayern sind unter folgendem Link abrufbar: https://www.justiz.bayern.de/justizvollzug/.
In den bayerischen Justizvollzugsanstalten befinden sich auch Inhaftierte, bei denen aufgrund mangelnder Kenntnisse der deutschen und englischen Sprache nicht unerhebliche Kommunikationsschwierigkeiten bestehen. Verständigungsprobleme treten dabei häufig auch in nicht vorhersehbaren Situationen auf und erfordern kurzfristige Abhilfe.
Zur Überwindung der Sprachbarrieren soll durch die Dienstleistung „Videodolmetschen“ im Bedarfsfall auf schnelle und professionelle Weise die Kommunikation mit den Inhaftierten ermöglicht bzw. unterstützt werden. Gegenstand der Ausschreibung (Abschluss einer Rahmenvereinbarung) ist die Bereitstellung von Videodolmetschleistungen nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung in der Zeit vom 01.10.2025 bis 30.09.2027 (mit Verlängerungsoption bis längstens 30.09.2028).
Der Freistaat Bayern verfügt derzeit über 36 Justizvollzugsanstalten (22 selbständige und 14 angegliederte Anstalten). Die Leitung des gesamten bayerischen Justizvollzugs liegt beim Bayerischen Staatsministerium der Justiz (Abteilung F). In den bayerischen Justizvollzugsanstalten sind rund 12.000 Haftplätze eingerichtet. Die tatsächliche Belegung hat sich in den letzten Jahren unterschiedlich entwickelt. Im Jahr 2024 betrug die Durchschnittsbelegung 9.648 Gefangene.
Informationen zum Justizvollzug in Bayern sind unter folgendem Link abrufbar: https://www.justiz.bayern.de/justizvollzug/.
In den bayerischen Justizvollzugsanstalten befinden sich auch Inhaftierte, bei denen aufgrund mangelnder Kenntnisse der deutschen und englischen Sprache nicht unerhebliche Kommunikationsschwierigkeiten bestehen. Verständigungsprobleme treten dabei häufig auch in nicht vorhersehbaren Situationen auf und erfordern kurzfristige Abhilfe.
Zur Überwindung der Sprachbarrieren soll durch die Dienstleistung „Videodolmetschen“ im Bedarfsfall auf schnelle und professionelle Weise die Kommunikation mit den Inhaftierten ermöglicht bzw. unterstützt werden. Gegenstand der Ausschreibung (Abschluss einer Rahmenvereinbarung) ist die Bereitstellung von Videodolmetschleistungen nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung in der Zeit vom 01.10.2025 bis 30.09.2027 (mit Verlängerungsoption bis längstens 30.09.2028).
zu Nr. 5.1.15 (Rahmenvereinbarung):
Der Auftraggeber hat für die Rahmenvereinbarung eine Höchstmenge von 15.600 Abrufen (Sprachdienstleistungen) festgelegt. Zu den Details wird auf die Regelung in der Leistungsbeschreibung verwiesen.
Zu Nr. 5.1.16 (Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung):
Entgegen der systemseitigen (nicht änderbaren) Angaben wird weder ein Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitgestellt, noch sind Teilnahmeanträge möglich (Offenes Verfahren).
Zu Nr. 8.1 ORG-0003:
Entgegen der systemseitigen (nicht änderbaren) Angaben wird weder ein Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitgestellt, noch sind Teilnahmeanträge möglich (Offenes Verfahren).
Zu Nr. 5.1.9 (Eignungskriterien):
Im Falle einer Eignungsleihe sind die entsprechenden Eignungsanforderungen für das eignungsverleihende Unternehmen nachzuweisen.
zu Nr. 5.1.15 (Rahmenvereinbarung):
Der Auftraggeber hat für die Rahmenvereinbarung eine Höchstmenge von 15.600 Abrufen (Sprachdienstleistungen) festgelegt. Zu den Details wird auf die Regelung in der Leistungsbeschreibung verwiesen.
Zu Nr. 5.1.16 (Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung):
Entgegen der systemseitigen (nicht änderbaren) Angaben wird weder ein Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitgestellt, noch sind Teilnahmeanträge möglich (Offenes Verfahren).
Zu Nr. 8.1 ORG-0003:
Entgegen der systemseitigen (nicht änderbaren) Angaben wird weder ein Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitgestellt, noch sind Teilnahmeanträge möglich (Offenes Verfahren).
Zu Nr. 5.1.9 (Eignungskriterien):
Im Falle einer Eignungsleihe sind die entsprechenden Eignungsanforderungen für das eignungsverleihende Unternehmen nachzuweisen.
Dauer
Datum des Beginns: 2025-10-01 📅
Datum des Endes: 2027-09-30 📅
Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-05-22 23:59:00 📅
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 101 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-05-08 14:00:00 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Mindestanforderung: Die für die Auftragsdurchführung genutzte IT-Infrastruktur des Auftragnehmers ist Teil eines
Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS), das nach ISO/IEC 27001 (oder gleichwertig) oder nach BSI IT-Grundschutz basierend auf ISO/IEC 27001 (oder gleichwertig) zertifiziert ist. Zum Zeitpunkt des Beginns der Auftragsausführung muss eine gültige Zertifizierung (oder gleichwertig) vorliegen. Der Auftragnehmer ist zur regelmäßigen Aktualisierung und Anpassung seiner Sicherheitsstandards verpflichtet. Die Zusicherung der Implementierung eines im vorgenannten Sinne zertifizierten ISMS (oder gleichwertig) spätestens zum Zeitpunkt des Beginns der Leistungsausführung ist ausreichend. Die Gleichwertigkeit zu einer der vorgenannten Zertifizierungen ist vom Auftragnehmer mit dem Angebot nachzuweisen.
Bei Inanspruchnahme der SIP-Infrastruktur eines externen Unternehmens ist auch für diesen Bereich ein zertifiziertes ISMS (oder gleichwertig) oder alternativ ein C5-Testat (C5:2020) erforderlich (Die Zusicherung der Einhaltung spätestens zum Beginn der Leistungsausführung ist ausreichend).
Die (Teil-)Anwendung zur Buchung der Videodolmetschleistung muss durch ein zertifiziertes ISMS (oder gleichwertig) oder durch Einhaltung der in der Leistungsbeschreibung genannten Anforderungen abgedeckt sein (Die Zusicherung der Einhaltung spätestens zum Beginn der Leistungsausführung ist ausreichend).
Für Bietergemeinschaften gilt:
Die Anforderungen zur Qualitätssicherung müssen - soweit sie wie oben genannt zwingend gefordert werden - bei demjenigen Mitglied der Bietergemeinschaft vorliegen, welches den maßgeblichen Teil der Leistung ausführt.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mindestanforderung: Die für die Auftragsdurchführung genutzte IT-Infrastruktur des Auftragnehmers ist Teil eines
Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS), das nach ISO/IEC 27001 (oder gleichwertig) oder nach BSI IT-Grundschutz basierend auf ISO/IEC 27001 (oder gleichwertig) zertifiziert ist. Zum Zeitpunkt des Beginns der Auftragsausführung muss eine gültige Zertifizierung (oder gleichwertig) vorliegen. Der Auftragnehmer ist zur regelmäßigen Aktualisierung und Anpassung seiner Sicherheitsstandards verpflichtet. Die Zusicherung der Implementierung eines im vorgenannten Sinne zertifizierten ISMS (oder gleichwertig) spätestens zum Zeitpunkt des Beginns der Leistungsausführung ist ausreichend. Die Gleichwertigkeit zu einer der vorgenannten Zertifizierungen ist vom Auftragnehmer mit dem Angebot nachzuweisen.
Bei Inanspruchnahme der SIP-Infrastruktur eines externen Unternehmens ist auch für diesen Bereich ein zertifiziertes ISMS (oder gleichwertig) oder alternativ ein C5-Testat (C5:2020) erforderlich (Die Zusicherung der Einhaltung spätestens zum Beginn der Leistungsausführung ist ausreichend).
Die (Teil-)Anwendung zur Buchung der Videodolmetschleistung muss durch ein zertifiziertes ISMS (oder gleichwertig) oder durch Einhaltung der in der Leistungsbeschreibung genannten Anforderungen abgedeckt sein (Die Zusicherung der Einhaltung spätestens zum Beginn der Leistungsausführung ist ausreichend).
Für Bietergemeinschaften gilt:
Die Anforderungen zur Qualitätssicherung müssen - soweit sie wie oben genannt zwingend gefordert werden - bei demjenigen Mitglied der Bietergemeinschaft vorliegen, welches den maßgeblichen Teil der Leistung ausführt.
In dem Vergabeverfahren waren Änderungen insbesondere im Bereich der technischen Anforderungen (Leistungskriterien, Leistungsbeschreibung) erforderlich.
Die Änderungen des Vergabeverfahrens umfassen im Wesentlichen:
- die Leistungsbeschreibung
- die Anpassung der Verfahrensfristen
- die Anpassung/Aufnahme einzelner Vergabedokumente (z.B. Erklärungsformulare)
In dem Vergabeverfahren waren Änderungen insbesondere im Bereich der technischen Anforderungen (Leistungskriterien, Leistungsbeschreibung) erforderlich.
Die Änderungen des Vergabeverfahrens umfassen im Wesentlichen:
- die Leistungsbeschreibung
- die Anpassung der Verfahrensfristen
- die Anpassung/Aufnahme einzelner Vergabedokumente (z.B. Erklärungsformulare)
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 35bbd257-5c61-4ca8-8211-23435f9413d7-01
Quelle: OJS 2025/S 082-270956 (2025-04-25)