AST-BZ-Server_II

Verkehrsverbund und Fördergesellschaft Nordhessen mbH

Der NVV nimmt als Verkehrsverbund im Rahmen der Vorgaben der Aufgabenträger die Belange des Schienenpersonennahverkehrs, des Verbundbusverkehrs und des regionalen Busnahverkehrs wahr und berücksichtigt dabei auch flexible Bedienungsformen. Dazu zählen z. B. Bedarfsverkehre wie AnrufSammelTaxi (AST) sowie andere Formen von "On-Demand-Verkehren". Für den Betrieb der AST-Buchungszentrale sowie den Betrieb der Serverinfrastruktur für die Buchungssoftware der AST-Buchungszentrale benötigt der NVV einen Dienstleister.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-04-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-03-25.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-03-25 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-03-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: AST-BZ-Server_II
Referenznummer: 2026_03_25
Kurze Beschreibung:
Der NVV nimmt als Verkehrsverbund im Rahmen der Vorgaben der Aufgabenträger die Belange des Schienenpersonennahverkehrs, des Verbundbusverkehrs und des regionalen Busnahverkehrs wahr und berücksichtigt dabei auch flexible Bedienungsformen. Dazu zählen z. B. Bedarfsverkehre wie AnrufSammelTaxi (AST) sowie andere Formen von "On-Demand-Verkehren". Für den Betrieb der AST-Buchungszentrale sowie den Betrieb der Serverinfrastruktur für die Buchungssoftware der AST-Buchungszentrale benötigt der NVV einen Dienstleister.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Call-Center 📦
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2

1️⃣
Interne Kennung: 1
Titel: AST-Buchungszentrale
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung der Beschaffung:
ür den Betrieb der AST-Buchungszentrale benötigt der NVV einen Dienstleister, der die gesamte Abwicklung und Bearbeitung telefonischer Buchungen von bedarfsgesteuerten Verkehren im NVV-Gebiet sowie weiterer damit einhergehender Leistungen durchführt. Diese Leistung wird als Los 1 ausgeschrieben. Für den Betrieb der Serverinfrastruktur für die Buchungssoftware der AST-Buchungszentrale benötigt der NVV einen kompetenten Dienstleister, der die gesamte Installation und den Betrieb der notwendigen Serverinfrastruktur für die bedarfsgesteuerten Verkehre im NVV-Gebiet sowie aller damit einhergehender Leistungen durchführt. Diese Dienstleistung wird als Los 2 ausgeschrieben.
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Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Die Leistungserbringung kann in einem Umkreis vom 100 km um den Erfüllungsort herum erfolgen.
Postanschrift: Rainer-Dierichs-Platz 1
Postleitzahl: 34117
Stadt: Kassel
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Kassel, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-06-01 📅
Datum des Endes: 2030-05-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Optionale 2-malige Verlängerung um jeweils 1 Jahr bis maximal 31.05.2032.
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 75.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

2️⃣
Interne Kennung: 2
Titel: Serverinfrastruktur
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Server 📦
Vergabekriterien
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Server 📦

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Verfahren dient lediglich der Nachfristsetzung im Verfahren 2026_02_19: AST-BZ-Server.
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-07 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 8 Wochen
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-03-31 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Erklärungen und Unterlagen, die mit Angebotsabgabe nicht eingereicht wurden, obwohl sie mit dem Angebot vorzulegen waren, können von der Vergabestelle nachgefordert werden. Die Ermessensausübung zur Nachforderung wird sich nach § 56 Abs. 2, 3 VgV richten.
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Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Gewichtung (Punkte, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Beschaffung unterliegt den Verpflichtungen aus der Verordnung 2022/2560 über drittstaatliche Subventionen

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Los 1: Berechtigung bzgl. des ermäßigten Steuersatzes für Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, Blindenwerkstätten und Integrationsunternehmen.
Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Los 1: Konzept zum Info- und Störungsmanagement: In diesem Konzept soll dargestellt werden, wie aktuelle Informationen inklusive gemeldeter Störungen verarbeitet und den Agent*innen zugänglich gemacht werden Konzept zur Qualitätssicherung und Schulungskonzept.
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Los 1: Beschreibung der technischen Ausstattung und technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Datenschutz. Los 2: Beschreibung der technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Datenschutz.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Los 1: Mit dem Angebot für Los 1 sind Referenzen mit ausführlichen Angaben zu bereits erbrachten, vergleichbaren Leistungen des AN im Bereich der Buchung, Bearbeitung und Abwicklung von AST-Fahrten oder vergleichbaren bedarfsgesteuerten Verkehrsangeboten möglichst in tabellarischer Form anzugeben (Referenzen). Einzureichen sind mindestens 2, höchstens 3 Referenzen aus den letzten 3-5 Betriebsjahren. Die Referenzen für Los 1 sollen Angaben zu den konkreten Leistungsinhalten, dem Vertragspartner und Ansprechpartner, dem Leistungszeitraum, der Buchungssoftware und der Größenordnung (Buchungsvolumen) enthalten. Gefordert wird eine mindestens 5-jährige Tätigkeit im Bereich der Buchung von Fahrtwünschen für die ÖPNV-, Taxi- oder Mietwagenbranche unter Verwendung einer Buchungssoftware (Mindestbedingung). Los 2: Mit dem Angebot für Los 2 sind Referenzen mit ausführlichen Angaben zu bereits erbrachten, vergleichbaren Leistungen des AN im Bereich des Betreibens von Serverinfrastruktur möglichst in tabellarischer Form anzugeben (Referenzen). Einzureichen sind mindestens 2, höchstens 3 Referenzen aus den letzten 3-5 Betriebsjahren. Die Referenzen für Los 2 sollen Angaben zu den konkreten Leistungsinhalten, dem Vertragspartner und Ansprechpartner und dem Leistungszeitraum enthalten. Die inhaltlichen Anforderungen an die Referenzen für das Los 1 und das Los 2 können durch dieselben Referenzen abgedeckt werden, wobei die geforderten Leistungsinhalte jeweils im Hinblick auf das Los 1 und das Los 2 gesondert darzustellen sind.
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Los 1 Mit dem Angebot für Los 1 nennt der AN nennt seine Geschäftsumsätze aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Los 2 Mit dem Angebot für Los 2 nennt der AN seine Geschäftsumsätze aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eine Sicherheitsleistung muss nur in Form einer Berufshaftpflichtversicherung geleistet werden.
Informationen über reservierte Verträge
Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, die die soziale und berufliche Eingliederung von behinderten oder benachteiligten Personen zum Ziel haben
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr.
1 GWB: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129, § 129b des Strafgesetzbuches (StGB).
1 GWB: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon erlangt, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129b des Strafgesetzbuches (StGB) und der geltenden Embargo-Verordnungen der EU und EU-Verordnungen zur Bekämpfung von Terrorismusfinanzierung in ihrer jeweils aktuellen Fassung.
3 GWB: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 261 und § 89c des Strafgesetzbuches (StGB).
4, Nr. 5 GWB: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 263, § 264 des Strafgesetzbuches (StGB).
Zwingende Ausschlussgründe gem. § 123 Abs. 1 Nr. 6, Nr. 7, Nr. 8 und Nr. 9 GWB: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach §§ 299, 299a, 299b, 108 e, und 333, 334, 335a des Strafgesetzbuches (StGB) sowie Art. 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung.
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Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 232, 232a Abs. 1-5, 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (StGB).
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Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 4 GWB: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn das Unternehmen seiner Pflicht zur Zahlung von
Steuern und Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung dieser Verpflichtung nachweisen kann. Hiervon erfasst werden auch Fälle der Steuersäumnis sowie Steuerhinterziehung nach § 370 AO.
Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung dieser Verpflichtung nachweisen kann. Dies erfasst auch Fälle der Vorenthaltung und Veruntreuung von Sozialversicherungsbeiträgen gem. § 266a StGB und Zahlungsverpflichtungen aufgrund einer tariflichen Sozialkasse.
Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB:
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Hierunter fallen insb. Verstöße gegen die in Anhang X der RL 2014/247EU aufgeführten Abkommen.
Der öffentliche Auftraggeber kann ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung eines öffentlichen Auftrags nachweislich gegen geltende sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Hierunter fallen insb. Verstöße gegen die in Anhang X der RL 2014/24/EU aufgeführten internationalen Abkommen.
Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde. Dies betrifft insb. die ordnungsgemäße Auszahlung von Löhnen und Gehältern, Abführung der Lohnsteuer sowie den jeweiligen Anteilen zu Kranken-, Arbeitslosen- und Sozialversicherungen.
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Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr.
2 GWB. Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn ein Teilnehmer am Rechts- und Wirtschaftsverkehr nicht mehr in der Lage ist, seinen finanziellen Verpflichtungen rechtzeitig und vollständig nachzukommen, vgl. § 17 InsO.
2 GWB. Insolvenz bedeutet grundsätzlich die Zahlungsunfähigkeit des Teilnehmers, in Abgrenzung zum Ausschlussgrund "Zahlungsunfähigkeit" erfasst der Ausschlussgrund "Insolvenz" insb. Fälle, in denen über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren nach §§ 11 ff. InsO eröffnet oder beantragt worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wurde.
2 GWB: Der öffentliche Auftraggeber kann ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme ausschließen, wenn das Unternehmen seine Tätigkeit eingestellt hat.
2 GWB: Ein mit der Insolvenz vergleichbares Verfahren meint hier ein dem deutschen Insolvenzverfahren nach der Insolvenzordnung (InsO) vergleichbares Verfahren in anderen Ländern.
3 GWB: Der öffentliche Auftraggeber kann Teilnehmer zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme ausschließen, wenn sie über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügen, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
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Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr.
5 GWB: Der öffentliche Auftraggeber kann Teilnehmer zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens ausschließen, insb., wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht beseitigt werden kann.
6 GWB: Der öffentliche Auftraggeber kann Teilnehmer zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens ausschließen, wenn eine Verzerrung des Wettbewerbs daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
7 GWB: Der öffentliche Auftraggeber kann Teilnehmer zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
8, Nr. 9 GWB: Der öffentliche Auftraggeber kann Teilnehmer zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens ausschließen, insb. wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe und Eignungskriterien getäuscht oder Auskünfte zurückgehalten hat oder versucht hat, die Entscheidungsfindung der öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen sowie fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten.

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Verkehrsverbund und Fördergesellschaft Nordhessen mbH
Nationale Registrierungsnummer: HRB 5592
Postanschrift: Rainer-Dierichs-Platz 1
Postleitzahl: 34117
Postort: Kassel
Region: Kassel, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Rechtsabteilung NVV
E-Mail: rechtsabteilung@nvv.de 📧
Telefon: +49 56170949-0 📞
URL: https://www.nvv.de/ 🌏
Adresse des Käuferprofils: https://www.nvv.de/ 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YG1ML6X/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YG1ML6X 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YG1ML6X 🌏
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 127288-2026
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YG1ML6X#
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
Nationale Registrierungsnummer: 06-22630029-17
Postleitzahl: 64278
Postort: Darmstadt
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@rpda.hessen.de 📧
Telefon: +49 615-1120 📞
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-03-25+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 061-212502 (2026-03-25)