Bekanntmachungsschreiben Im Bezirk Berlin Prenzlauer Berg, in der Bornholmer Str. 8 in 10439 Berlin, wird ein Mehrfamilienhaus des Baujahres 1906 komplett saniert. Das Gebäude in Massivbauweise ist komplett unterkellert und umfasst Vorderhaus, Quergebäude, so wie 1. und 2. Seitenflügel. Nach der Modernisierung und dem damit einhergehenden Dachgeschoßausbau beinhaltet es im Erdgeschoß 5 Gewerbeeinheiten mit Nutzungsflächen zwischen 37m² und 100m², sowie 43 Wohnungen mit 1 bis 5 Zimmern und Nut-zungsflächen von 33m² bis 127m². Die 1 bis 5 Zimmer-Wohnungen haben eine Größe von ca. 33 m² bis ca.127 m². Einige Wohnungen sind mit Balkonen bzw. Terrassen ausgestattet. Im Erdgeschoss werden fünf separate Gewerbeeinheiten gebildet. Bei der Gewerbenutzung wird von einer Belegung von ca. 4-6 Mitarbeitern und Betriebszeiten an Werktagen in der Zeit von 6:00 bis 22:00 Uhr ausgegangen. Da die späteren Nutzer der Gewerbeflächen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht feststehen, sind Angaben über vertretene Branchen und die genaue Anzahl und Art der Beschäf-tigten noch nicht möglich. Es wird derzeit davon ausgegangen, dass die Flächen als Büroflächen oder als kleine Gewerbeflächen mit wenig Personenverkehr, wie z.B. Optiker, Friseur oder Physiotherapie genutzt werden. Die Gewerbeeinheiten werden im VH über Zugänge aus dem Treppenhaus bzw. der Durchfahrt, sowie über je eine Ladentür zur Straße erschlossen. Im Seitenflüge 2 und dem Quergebäude besitzen sie jeweils einen Zugang vom Hof bzw. der 2. Durchfahrt. Das Gebäude wird den Standard eines "KfW-Effizienzhauses 55" nach EnEV 2013 vom 18.November erreichen. Die Einhaltung der Vorgaben etwaiger neuerer Fassungen der EnEV, welche nach der Bauantragsstel-lung erlassen werden, ist ausdrücklich nicht geschuldet und wird planerisch nicht mehr realisiert und umgesetzt. Maßgebend ist insoweit die bei Bauantragstellung geltende EnEV 2013. Aufgrund des erhöhten Leistungsbedarfes (Dachausbau, Wärmepumpen usw.) wird ein neuer Elekt-rohausanschluss installiert, welcher mit 3x200A abgesichert ist. In den Zählerräumen sind zentrale Zähleranlagen sowie Unterverteilungen für die allgemein genutzten Bereiche vorgesehen. Die Zuleitungen werden unter Putz in den Treppenhäu-sern bis in die Wohnungen geführt und dort auf die Unterverteilung aufgelegt. Jede Wohnung erhält eine eigene Unterverteilung mit Multimediafeld und separater Zuleitung ab der zentralen Zähleranlage. Die Anbindung der Wohnungen an das Glasfasernetz erfolgt über Speedpipes, die vom zentralen LWL-Anschlusskasten aus in die jeweiligen Multimediafelder der Wohnungs-Unterverteilungen geführt werden. Die tatsächliche Glasfaserverlegung und -aufschaltung innerhalb der Speedpipes erfolgt durch den künftigen Netzbetreiber bzw. Telekommunikationsanbieter. Die Übergabepunkte und Verteilsysteme für die Multimediadienste werden in den Hausanschluss- bzw. Zählerräumen vorgesehen. Vom Multimediafeld aus werden die Multimediadosen in der Wohnung versorgt (mittels Cat7 / Koax Leitungen) Die Anbindung der Wohnanlage an das TV- Breitbandkabelnetz sowie an das Telefonnetz ist von der Bereitstellung der Anbieter abhängig. Im Untergeschoss (Mieterkeller) werden die Leitungen sichtbar im Elektroinstallationsrohr und auf Kabeltrassen verlegt. Der zur Wohnung gehörende Kellerraum erhält eine Leuchte und eine Schalter-/Steckdosenkombination. Die Stromversorgung der Mieterkeller erfolgt über den jeweiligen wohnungsbezogenen Stromzähler. Im Bereich der Hauseingänge wird je ein Klingeltableau mit Gegensprechanlage positioniert, so wie an der Toreinfahrt ein Klingeltableau für alle Aufgänge und Gewerbeeinheiten. In der Wohnung wird im Bereich der Eingangstür eine Audio-Gegensprechstelle montiert. Des Weiteren wird im Treppenhaus bzw. den Hofzugängen der Gewerbeeinheiten für jede Wohnungs-tür ein Etagenruftaster vorgesehen. Die Treppenhausbereiche werden mit einer Beleuchtungsstärke von 100 Lux ausgeleuchtet. Die Schaltung der Beleuchtung im Treppenhaus erfolgt über in den Leuchten integrierte Bewe-gungsmelder. Die Beleuchtung im Hof wird über einen Dämmerungsschalter und Bewegungsmelder geschaltet. Für die Allgemeinbereiche (Treppenhaus, Fahrradabstellraum, allgemeine Haustechnikräume, Keller-gang, Außenbereich,...) wird eine allgemeine Stromversorgungsanlage einschließlich der notwendigen Leuchten und einer gesonderten Zählung eingerichtet, die dem Haus zugeordnet ist. Auf dem Dach wird eine PV-Anlage mit ca. 23kWp errichtet. Leistungsfähigkeit: Mindestumsatz 1.4 Mio € netto in den letzten 3 Jahren pro Jahr Referenzen: 2 vergleichbare Referenzen im Bestand mit mind. 500.000,00 € netto aus den letzten 5 Jahren
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-04-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-03-04.
Auftragsbekanntmachung (2026-03-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Elektroarbeiten, WE 485 Bornholmer Str. 8 in 10439 Berlin
Referenznummer: 040-26
Kurze Beschreibung:
Bekanntmachungsschreiben
Im Bezirk Berlin Prenzlauer Berg, in der Bornholmer Str. 8 in 10439 Berlin, wird ein Mehrfamilienhaus des Baujahres 1906 komplett saniert. Das Gebäude in Massivbauweise ist komplett unterkellert und umfasst Vorderhaus, Quergebäude, so wie 1. und 2. Seitenflügel. Nach der Modernisierung und dem damit einhergehenden Dachgeschoßausbau beinhaltet es im Erdgeschoß 5 Gewerbeeinheiten mit Nutzungsflächen zwischen 37m² und 100m², sowie 43 Wohnungen mit 1 bis 5 Zimmern und Nut-zungsflächen von 33m² bis 127m². Die 1 bis 5 Zimmer-Wohnungen haben eine Größe von ca. 33 m² bis ca.127 m². Einige Wohnungen sind mit Balkonen bzw. Terrassen ausgestattet.
Im Erdgeschoss werden fünf separate Gewerbeeinheiten gebildet. Bei der Gewerbenutzung wird von einer Belegung von ca. 4-6 Mitarbeitern und Betriebszeiten an Werktagen in der Zeit von 6:00 bis 22:00 Uhr ausgegangen. Da die späteren Nutzer der Gewerbeflächen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht feststehen, sind Angaben über vertretene Branchen und die genaue Anzahl und Art der Beschäf-tigten noch nicht möglich. Es wird derzeit davon ausgegangen, dass die Flächen als Büroflächen oder als kleine Gewerbeflächen mit wenig Personenverkehr, wie z.B. Optiker, Friseur oder Physiotherapie genutzt werden.
Die Gewerbeeinheiten werden im VH über Zugänge aus dem Treppenhaus bzw. der Durchfahrt, sowie über je eine Ladentür zur Straße erschlossen. Im Seitenflüge 2 und dem Quergebäude besitzen sie jeweils einen Zugang vom Hof bzw. der 2. Durchfahrt.
Das Gebäude wird den Standard eines "KfW-Effizienzhauses 55" nach EnEV 2013 vom 18.November erreichen.
Die Einhaltung der Vorgaben etwaiger neuerer Fassungen der EnEV, welche nach der Bauantragsstel-lung erlassen werden, ist ausdrücklich nicht geschuldet und wird planerisch nicht mehr realisiert und umgesetzt. Maßgebend ist insoweit die bei Bauantragstellung geltende EnEV 2013.
Aufgrund des erhöhten Leistungsbedarfes (Dachausbau, Wärmepumpen usw.) wird ein neuer Elekt-rohausanschluss installiert, welcher mit 3x200A abgesichert ist.
In den Zählerräumen sind zentrale Zähleranlagen sowie Unterverteilungen für die
allgemein genutzten Bereiche vorgesehen. Die Zuleitungen werden unter Putz in den Treppenhäu-sern bis in die Wohnungen geführt und dort auf die Unterverteilung aufgelegt.
Jede Wohnung erhält eine eigene Unterverteilung mit Multimediafeld und separater Zuleitung ab der zentralen Zähleranlage. Die Anbindung der Wohnungen an das Glasfasernetz erfolgt über Speedpipes, die vom zentralen LWL-Anschlusskasten aus in die jeweiligen Multimediafelder der Wohnungs-Unterverteilungen geführt werden. Die tatsächliche Glasfaserverlegung und -aufschaltung innerhalb der Speedpipes erfolgt durch den künftigen Netzbetreiber bzw. Telekommunikationsanbieter.
Die Übergabepunkte und Verteilsysteme für die Multimediadienste werden in den Hausanschluss- bzw. Zählerräumen vorgesehen.
Vom Multimediafeld aus werden die Multimediadosen in der Wohnung versorgt (mittels Cat7 / Koax Leitungen) Die Anbindung der Wohnanlage an das TV- Breitbandkabelnetz sowie an das Telefonnetz
ist von der Bereitstellung der Anbieter abhängig.
Im Untergeschoss (Mieterkeller) werden die Leitungen sichtbar im Elektroinstallationsrohr und auf Kabeltrassen verlegt.
Der zur Wohnung gehörende Kellerraum erhält eine Leuchte und eine Schalter-/Steckdosenkombination.
Die Stromversorgung der Mieterkeller erfolgt über den jeweiligen wohnungsbezogenen Stromzähler.
Im Bereich der Hauseingänge wird je ein Klingeltableau mit Gegensprechanlage positioniert, so wie an der Toreinfahrt ein Klingeltableau für alle Aufgänge und Gewerbeeinheiten.
In der Wohnung wird im Bereich der Eingangstür eine Audio-Gegensprechstelle montiert.
Des Weiteren wird im Treppenhaus bzw. den Hofzugängen der Gewerbeeinheiten für jede Wohnungs-tür ein Etagenruftaster vorgesehen.
Die Treppenhausbereiche werden mit einer Beleuchtungsstärke von 100 Lux ausgeleuchtet.
Die Schaltung der Beleuchtung im Treppenhaus erfolgt über in den Leuchten integrierte Bewe-gungsmelder. Die Beleuchtung im Hof wird über einen Dämmerungsschalter und Bewegungsmelder geschaltet.
Für die Allgemeinbereiche (Treppenhaus, Fahrradabstellraum, allgemeine Haustechnikräume, Keller-gang, Außenbereich,...) wird eine allgemeine Stromversorgungsanlage einschließlich der notwendigen Leuchten und einer gesonderten Zählung eingerichtet, die
dem Haus zugeordnet ist.
Auf dem Dach wird eine PV-Anlage mit ca. 23kWp errichtet.
Leistungsfähigkeit: Mindestumsatz 1.4 Mio € netto in den letzten 3 Jahren pro Jahr
Referenzen: 2 vergleichbare Referenzen im Bestand mit mind. 500.000,00 € netto aus den letzten 5 Jahren
Bekanntmachungsschreiben
Im Bezirk Berlin Prenzlauer Berg, in der Bornholmer Str. 8 in 10439 Berlin, wird ein Mehrfamilienhaus des Baujahres 1906 komplett saniert. Das Gebäude in Massivbauweise ist komplett unterkellert und umfasst Vorderhaus, Quergebäude, so wie 1. und 2. Seitenflügel. Nach der Modernisierung und dem damit einhergehenden Dachgeschoßausbau beinhaltet es im Erdgeschoß 5 Gewerbeeinheiten mit Nutzungsflächen zwischen 37m² und 100m², sowie 43 Wohnungen mit 1 bis 5 Zimmern und Nut-zungsflächen von 33m² bis 127m². Die 1 bis 5 Zimmer-Wohnungen haben eine Größe von ca. 33 m² bis ca.127 m². Einige Wohnungen sind mit Balkonen bzw. Terrassen ausgestattet.
Im Erdgeschoss werden fünf separate Gewerbeeinheiten gebildet. Bei der Gewerbenutzung wird von einer Belegung von ca. 4-6 Mitarbeitern und Betriebszeiten an Werktagen in der Zeit von 6:00 bis 22:00 Uhr ausgegangen. Da die späteren Nutzer der Gewerbeflächen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht feststehen, sind Angaben über vertretene Branchen und die genaue Anzahl und Art der Beschäf-tigten noch nicht möglich. Es wird derzeit davon ausgegangen, dass die Flächen als Büroflächen oder als kleine Gewerbeflächen mit wenig Personenverkehr, wie z.B. Optiker, Friseur oder Physiotherapie genutzt werden.
Die Gewerbeeinheiten werden im VH über Zugänge aus dem Treppenhaus bzw. der Durchfahrt, sowie über je eine Ladentür zur Straße erschlossen. Im Seitenflüge 2 und dem Quergebäude besitzen sie jeweils einen Zugang vom Hof bzw. der 2. Durchfahrt.
Das Gebäude wird den Standard eines "KfW-Effizienzhauses 55" nach EnEV 2013 vom 18.November erreichen.
Die Einhaltung der Vorgaben etwaiger neuerer Fassungen der EnEV, welche nach der Bauantragsstel-lung erlassen werden, ist ausdrücklich nicht geschuldet und wird planerisch nicht mehr realisiert und umgesetzt. Maßgebend ist insoweit die bei Bauantragstellung geltende EnEV 2013.
Aufgrund des erhöhten Leistungsbedarfes (Dachausbau, Wärmepumpen usw.) wird ein neuer Elekt-rohausanschluss installiert, welcher mit 3x200A abgesichert ist.
In den Zählerräumen sind zentrale Zähleranlagen sowie Unterverteilungen für die
allgemein genutzten Bereiche vorgesehen. Die Zuleitungen werden unter Putz in den Treppenhäu-sern bis in die Wohnungen geführt und dort auf die Unterverteilung aufgelegt.
Jede Wohnung erhält eine eigene Unterverteilung mit Multimediafeld und separater Zuleitung ab der zentralen Zähleranlage. Die Anbindung der Wohnungen an das Glasfasernetz erfolgt über Speedpipes, die vom zentralen LWL-Anschlusskasten aus in die jeweiligen Multimediafelder der Wohnungs-Unterverteilungen geführt werden. Die tatsächliche Glasfaserverlegung und -aufschaltung innerhalb der Speedpipes erfolgt durch den künftigen Netzbetreiber bzw. Telekommunikationsanbieter.
Die Übergabepunkte und Verteilsysteme für die Multimediadienste werden in den Hausanschluss- bzw. Zählerräumen vorgesehen.
Vom Multimediafeld aus werden die Multimediadosen in der Wohnung versorgt (mittels Cat7 / Koax Leitungen) Die Anbindung der Wohnanlage an das TV- Breitbandkabelnetz sowie an das Telefonnetz
ist von der Bereitstellung der Anbieter abhängig.
Im Untergeschoss (Mieterkeller) werden die Leitungen sichtbar im Elektroinstallationsrohr und auf Kabeltrassen verlegt.
Der zur Wohnung gehörende Kellerraum erhält eine Leuchte und eine Schalter-/Steckdosenkombination.
Die Stromversorgung der Mieterkeller erfolgt über den jeweiligen wohnungsbezogenen Stromzähler.
Im Bereich der Hauseingänge wird je ein Klingeltableau mit Gegensprechanlage positioniert, so wie an der Toreinfahrt ein Klingeltableau für alle Aufgänge und Gewerbeeinheiten.
In der Wohnung wird im Bereich der Eingangstür eine Audio-Gegensprechstelle montiert.
Des Weiteren wird im Treppenhaus bzw. den Hofzugängen der Gewerbeeinheiten für jede Wohnungs-tür ein Etagenruftaster vorgesehen.
Die Treppenhausbereiche werden mit einer Beleuchtungsstärke von 100 Lux ausgeleuchtet.
Die Schaltung der Beleuchtung im Treppenhaus erfolgt über in den Leuchten integrierte Bewe-gungsmelder. Die Beleuchtung im Hof wird über einen Dämmerungsschalter und Bewegungsmelder geschaltet.
Für die Allgemeinbereiche (Treppenhaus, Fahrradabstellraum, allgemeine Haustechnikräume, Keller-gang, Außenbereich,...) wird eine allgemeine Stromversorgungsanlage einschließlich der notwendigen Leuchten und einer gesonderten Zählung eingerichtet, die
dem Haus zugeordnet ist.
Auf dem Dach wird eine PV-Anlage mit ca. 23kWp errichtet.
Leistungsfähigkeit: Mindestumsatz 1.4 Mio € netto in den letzten 3 Jahren pro Jahr
Referenzen: 2 vergleichbare Referenzen im Bestand mit mind. 500.000,00 € netto aus den letzten 5 Jahren
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Installation von Elektroanlagen📦 Beschreibung
Interne Kennung: 040-26
Beschreibung der Beschaffung:
Die Modernisierung umfasst die gesamte Elektroinstallation in den Nutzungseinheiten einschließlich einer Zählerzentralisation im Keller, einer Verstärkung des Hausanschlusses und einer Erschließung der Nutzungseinheiten mit je einem Glasfaseranschlusses in jeder Nutzungseinheit für deren Breitbandanbindung. Im Untergeschoss (Mieterkeller) werden die Leitungen sichtbar im Elektroinstallationsrohr und auf Kabeltrassen verlegt.
Der zur Wohnung gehörende Kellerraum erhält eine Leuchte und eine Schalter-/Steckdosenkombination. Die Stromversorgung der Mieterkeller erfolgt über den jeweiligen wohnungsbezogenen Stromzähler.
Im Bereich der Hauseingänge wird je ein Klingeltableau mit Gegensprechanlage positioniert, so wie an der Toreinfahrt ein Klingeltableau für alle Aufgänge und Gewerbeeinheiten.
In der Wohnung wird im Bereich der Eingangstür eine Audio-Gegensprechstelle montiert.
Des Weiteren wird im Treppenhaus bzw. den Hofzugängen der Gewerbeeinheiten für jede Wohnungstür ein Etagenruftaster vorgesehen.
Die Treppenhausbereiche werden mit einer Beleuchtungsstärke von 100 Lux ausgeleuchtet.
Die Schaltung der Beleuchtung im Treppenhaus erfolgt über in den Leuchten integrierte Bewe-gungsmelder. Die Beleuchtung im Hof wird über einen Dämmerungsschalter und Bewegungsmelder geschaltet. Für die Allgemeinbereiche (Treppenhaus, Fahrradabstellraum, allgemeine Haustechnikräume, Keller-gang, Außenbereich,...) wird eine allgemeine Stromversorgungsanlage einschließlich der notwendigen Leuchten und einer gesonderten Zählung eingerichtet, die
dem Haus zugeordnet ist.
Auf dem Dach wird eine PV-Anlage mit ca. 23kWp errichtet
Die Modernisierung umfasst die gesamte Elektroinstallation in den Nutzungseinheiten einschließlich einer Zählerzentralisation im Keller, einer Verstärkung des Hausanschlusses und einer Erschließung der Nutzungseinheiten mit je einem Glasfaseranschlusses in jeder Nutzungseinheit für deren Breitbandanbindung. Im Untergeschoss (Mieterkeller) werden die Leitungen sichtbar im Elektroinstallationsrohr und auf Kabeltrassen verlegt.
Der zur Wohnung gehörende Kellerraum erhält eine Leuchte und eine Schalter-/Steckdosenkombination. Die Stromversorgung der Mieterkeller erfolgt über den jeweiligen wohnungsbezogenen Stromzähler.
Im Bereich der Hauseingänge wird je ein Klingeltableau mit Gegensprechanlage positioniert, so wie an der Toreinfahrt ein Klingeltableau für alle Aufgänge und Gewerbeeinheiten.
In der Wohnung wird im Bereich der Eingangstür eine Audio-Gegensprechstelle montiert.
Des Weiteren wird im Treppenhaus bzw. den Hofzugängen der Gewerbeeinheiten für jede Wohnungstür ein Etagenruftaster vorgesehen.
Die Treppenhausbereiche werden mit einer Beleuchtungsstärke von 100 Lux ausgeleuchtet.
Die Schaltung der Beleuchtung im Treppenhaus erfolgt über in den Leuchten integrierte Bewe-gungsmelder. Die Beleuchtung im Hof wird über einen Dämmerungsschalter und Bewegungsmelder geschaltet. Für die Allgemeinbereiche (Treppenhaus, Fahrradabstellraum, allgemeine Haustechnikräume, Keller-gang, Außenbereich,...) wird eine allgemeine Stromversorgungsanlage einschließlich der notwendigen Leuchten und einer gesonderten Zählung eingerichtet, die
dem Haus zugeordnet ist.
Auf dem Dach wird eine PV-Anlage mit ca. 23kWp errichtet
Zusätzliche Informationen:
Für das hier ausgeschriebene Gewerk Elektroarbeiten des Bauvorhabens wurde auf Grundlage der Kostenschätzung eine absolute Kostenobergrenze von 1.124.460,55 € (brutto) festgelegt, welche unbedingt einzuhalten ist. Die Kostenobergrenze wurde ermittelt auf der Grundlage eines festgelegten Investitionsbudgets. Dieses Investitionsbudget stellt die für das Bauvorhaben maximal zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel und damit die maximal zulässige Vergütung da, die für die zu vergebenen Ausführungsleistungen versprochen und ausgegeben werden kann und darf. Eine nachträgliche Budgeterhöhung oder anderweitige Darstellung fehlender finanzieller Mittel ist ausgeschlossen.
Der Auftraggeber behält sich vor Angebote, die über der Kostenobergrenze liegen vom Vergabeverfahren auszuschließen.
Für das hier ausgeschriebene Gewerk Elektroarbeiten des Bauvorhabens wurde auf Grundlage der Kostenschätzung eine absolute Kostenobergrenze von 1.124.460,55 € (brutto) festgelegt, welche unbedingt einzuhalten ist. Die Kostenobergrenze wurde ermittelt auf der Grundlage eines festgelegten Investitionsbudgets. Dieses Investitionsbudget stellt die für das Bauvorhaben maximal zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel und damit die maximal zulässige Vergütung da, die für die zu vergebenen Ausführungsleistungen versprochen und ausgegeben werden kann und darf. Eine nachträgliche Budgeterhöhung oder anderweitige Darstellung fehlender finanzieller Mittel ist ausgeschlossen.
Der Auftraggeber behält sich vor Angebote, die über der Kostenobergrenze liegen vom Vergabeverfahren auszuschließen.
Postanschrift: Bornholmer Str. 8
Postleitzahl: 10439
Stadt: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-08-10 📅
Datum des Endes: 2027-08-02 📅
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Beschleunigtes Verfahren:
Die elektronische Übermittlung der Angebote gemäß § 10a EU Abs. 4 VOB/A EU wird akzeptiert.
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-22 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-04-22 09:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 91 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich ✅
Eröffnungstermin: 2026-04-22 09:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-04-17 09:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: Siehe § 16a EU VOB/A
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Bewerber/bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft erklärt, dass
• er/sie alle rechtlichen (insbesondere berufsrechtlichen) Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt/erfüllen,
• über sein/ihr Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
• er/sie sich nicht in Liquidation befindet/befinden,
• er/sie im Rahmen seiner/ihrer beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat/haben, die seine/ihre Zuverlässigkeit als möglichen Erbringer der ausgeschriebenen Leistungen entfallen lassen würde,
• er/sie seine/ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auftraggebers ordnungsgemäß erfüllt hat/haben,
• keine der Personen, deren Verhalten ihm/ihnen zuzurechnen ist, aus einem der in § 123 GWB genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist,
• er/sie sich bewusst ist/sind, dass eine falsche Angabe den Ausschluss aus dem Bewerberkreis zur Folge haben kann,
• insbesondere die getätigten Angaben und Erklärungen zu den Eignungskriterien der Wahrheit entsprechen und
• er/sie die Regelungen des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) und des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) zur Kenntnis genommen hat/haben und weder die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG noch die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 AEntG bzw. §98c AufenthG vorliegen,
Die Gewobag behält sich vor, vor Zuschlagserteilung geeignete Nachweise von den Bewerbern/ den Bewerbergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können. Legt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft die geforderten Nachweise nach Aufforderung durch die Gewobag nicht, nicht fristgemäß oder nicht vollständig vor, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Bei Bewerbern/Bewerbergemeinschaften aus dem EU-Ausland sind von der Gewobag geforderte Nachweise nach dem Recht ihres Heimatstaates zu erbringen. Soweit es um Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister geht, muss das Register Auskunft über nachfolgende Vorgänge erbringen: Verwaltungsentscheidungen (Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, Konzessionen etc.), Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung während eines Rücknahme- oder Widerrufverfahrens, Bußgeldentscheidungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Ordnungswidrigkeiten sowie bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Straftaten. Sämtliche Nachweise, Bescheinigungen bzw. Erklärungen sind auf Verlangen des Auftraggebers auch für Nachunternehmer zu erbringen. Diese Anforderung gilt auch für Nachunternehmer von Bewerbern aus dem EU-Ausland.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bewerber/bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft erklärt, dass
• er/sie alle rechtlichen (insbesondere berufsrechtlichen) Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt/erfüllen,
• über sein/ihr Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
• er/sie sich nicht in Liquidation befindet/befinden,
• er/sie im Rahmen seiner/ihrer beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat/haben, die seine/ihre Zuverlässigkeit als möglichen Erbringer der ausgeschriebenen Leistungen entfallen lassen würde,
• er/sie seine/ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auftraggebers ordnungsgemäß erfüllt hat/haben,
• keine der Personen, deren Verhalten ihm/ihnen zuzurechnen ist, aus einem der in § 123 GWB genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist,
• er/sie sich bewusst ist/sind, dass eine falsche Angabe den Ausschluss aus dem Bewerberkreis zur Folge haben kann,
• insbesondere die getätigten Angaben und Erklärungen zu den Eignungskriterien der Wahrheit entsprechen und
• er/sie die Regelungen des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) und des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) zur Kenntnis genommen hat/haben und weder die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG noch die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 AEntG bzw. §98c AufenthG vorliegen,
Die Gewobag behält sich vor, vor Zuschlagserteilung geeignete Nachweise von den Bewerbern/ den Bewerbergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können. Legt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft die geforderten Nachweise nach Aufforderung durch die Gewobag nicht, nicht fristgemäß oder nicht vollständig vor, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Bei Bewerbern/Bewerbergemeinschaften aus dem EU-Ausland sind von der Gewobag geforderte Nachweise nach dem Recht ihres Heimatstaates zu erbringen. Soweit es um Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister geht, muss das Register Auskunft über nachfolgende Vorgänge erbringen: Verwaltungsentscheidungen (Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, Konzessionen etc.), Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung während eines Rücknahme- oder Widerrufverfahrens, Bußgeldentscheidungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Ordnungswidrigkeiten sowie bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Straftaten. Sämtliche Nachweise, Bescheinigungen bzw. Erklärungen sind auf Verlangen des Auftraggebers auch für Nachunternehmer zu erbringen. Diese Anforderung gilt auch für Nachunternehmer von Bewerbern aus dem EU-Ausland.
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens EUR 2,5 Mio. für Personen und Sachschäden sowie Verletzungen datenschutzrechtlicher Bestimmungen, sowie einer Deckungssumme von mindestens EUR 500.000 für Vermögensschäden, jeweils 2fach maximiert auf alle Versicherungsfälle. Die Versicherung ist binnen 10 Werktagen nach Vertragsunterzeichnung und vor Beginn der Leistungserbringung unaufgefordert nachzuweisen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens EUR 2,5 Mio. für Personen und Sachschäden sowie Verletzungen datenschutzrechtlicher Bestimmungen, sowie einer Deckungssumme von mindestens EUR 500.000 für Vermögensschäden, jeweils 2fach maximiert auf alle Versicherungsfälle. Die Versicherung ist binnen 10 Werktagen nach Vertragsunterzeichnung und vor Beginn der Leistungserbringung unaufgefordert nachzuweisen.
Umsatz vergleichbarer Leistungen in 2023, 2024 und 2025
Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen:
Mindestanforderungen: Gefordert wird ein Jahresmindestumsatz vergleichbarer Leistungen von 1,4 Mio. Euro netto im Durchschnitt der letzten drei Jahre
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Umsatz vergleichbarer Leistungen in 2023, 2024 und 2025
Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen:
Mindestanforderungen: Gefordert wird ein Jahresmindestumsatz vergleichbarer Leistungen von 1,4 Mio. Euro netto im Durchschnitt der letzten drei Jahre
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Vergleichbare Referenzprojekte aus dem Bereich Elektroarbeiten (mit Ausführungen zu folgenden Punkten: Bezeichnung Referenzprojekt; Beschreibung der erbrachten Leistung; Unternehmen (welches die Leistung erbracht hat), Auftraggeber, Ansprechpartner Auftraggeber, Volumen der eigenen erbrachten Leistung (in EUR netto) ; Zeitraum der Leistungserbringung)
Eine Referenz darf nicht älter als 5 Jahre sein (gerechnet vom Tag der Bekanntmachung dieser Vergabe) ; Mindestens 2 Referenzen.
Mindestanforderungen: erfolgreich fertiggestellte ähnliche Leistungen, insbesondere Elektroarbeiten, in vergleichbarer Größenordnung während der letzten 5 Kalenderjahre min. 500.000,00 €/ netto pro Referenz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Vergleichbare Referenzprojekte aus dem Bereich Elektroarbeiten (mit Ausführungen zu folgenden Punkten: Bezeichnung Referenzprojekt; Beschreibung der erbrachten Leistung; Unternehmen (welches die Leistung erbracht hat), Auftraggeber, Ansprechpartner Auftraggeber, Volumen der eigenen erbrachten Leistung (in EUR netto) ; Zeitraum der Leistungserbringung)
Eine Referenz darf nicht älter als 5 Jahre sein (gerechnet vom Tag der Bekanntmachung dieser Vergabe) ; Mindestens 2 Referenzen.
Mindestanforderungen: erfolgreich fertiggestellte ähnliche Leistungen, insbesondere Elektroarbeiten, in vergleichbarer Größenordnung während der letzten 5 Kalenderjahre min. 500.000,00 €/ netto pro Referenz
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe: Es dürfen keine Ausschlussgründe gemäß §123 sowie §124 GWB vorliegen.
a) Die auf der elektronisch angegebenen e-Vergabeplattform abrufbaren Unterlagen sind zwingend zu verwenden. Interessierte Bieter werden gebeten, sich auf der e-Vergabeplattform als Bieter mit ihren Kontaktdaten registrieren zu lassen, damit sie gegebenenfalls über Antworten zu Bieterfragen und Klarstellungen informiert werden können. Sofern keine Registrierung erfolgt, haben sich die Bieter selbst auf der angegebenen e-Vergabeplattform über etwaige Veränderungen im Verfahren zu informieren.
b) Die Angebotsunterlagen sind auszufüllen und elektronisch auf der angegebenen e-Vergabeplattform einzureichen.
c) Fragen können bis zum 17.04.2026 über die e-Vergabeplattform gestellt werden. Die Beantwortung erfolgt auf elektronischem Wege über die e-Vergabeplattform; die Antworten werden aus Gründen der Gleichbehandlung und der Transparenz grundsätzlich allen Bietern anonymisiert zur Verfügung gestellt. Etwaige mündlich erteilte Auskünfte sind unverbindlich und stehen unter dem Vorbehalt der Bestätigung in Textform. Verbindlich und bindend für den Auftraggeber sind allein die von ihm über die e-Vergabeplattform verschickten Mitteilungen in Textform.
d) Bewerbergemeinschaften haben die bereitgestellte Bietergemeinschaftserklärung auszufüllen und einzureichen, wonach sie im Fall einer Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft mit gesamtschuldnerischer Haftung bilden und in der sie einen bevollmächtigten Vertreter benennen.
e) Bieter, die sich hinsichtlich der Eignung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen berufen, haben mit ihrem Angebot die bereitgestellte Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorzulegen, wonach die für den Auftrag erforderlichen Mittel dem Bewerber tatsächlich zur Verfügung stehen
f) Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft erklärt, dass
• dass er/sie Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 833/2014 zur Kenntnis genommen hat, erklärt, nicht von den Verbotstatbeständen betroffen zu sein, und bei der Ausführung des Auftrags zu beachten. Nach dieser Regelung ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:
a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a) genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) genannten Organisationen handeln,
auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfallen, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Bestimmungen über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe).
Soweit der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft von den Verbotstatbeständen betroffen sein sollte, ist er/sie verpflichtet, mit dem Angebot eine ausführliche Darlegung abzugeben, die es der Gewobag ermöglicht, über den Ausschluss aus dem Vergabeverfahren zu entscheiden.
a) Die auf der elektronisch angegebenen e-Vergabeplattform abrufbaren Unterlagen sind zwingend zu verwenden. Interessierte Bieter werden gebeten, sich auf der e-Vergabeplattform als Bieter mit ihren Kontaktdaten registrieren zu lassen, damit sie gegebenenfalls über Antworten zu Bieterfragen und Klarstellungen informiert werden können. Sofern keine Registrierung erfolgt, haben sich die Bieter selbst auf der angegebenen e-Vergabeplattform über etwaige Veränderungen im Verfahren zu informieren.
b) Die Angebotsunterlagen sind auszufüllen und elektronisch auf der angegebenen e-Vergabeplattform einzureichen.
c) Fragen können bis zum 17.04.2026 über die e-Vergabeplattform gestellt werden. Die Beantwortung erfolgt auf elektronischem Wege über die e-Vergabeplattform; die Antworten werden aus Gründen der Gleichbehandlung und der Transparenz grundsätzlich allen Bietern anonymisiert zur Verfügung gestellt. Etwaige mündlich erteilte Auskünfte sind unverbindlich und stehen unter dem Vorbehalt der Bestätigung in Textform. Verbindlich und bindend für den Auftraggeber sind allein die von ihm über die e-Vergabeplattform verschickten Mitteilungen in Textform.
d) Bewerbergemeinschaften haben die bereitgestellte Bietergemeinschaftserklärung auszufüllen und einzureichen, wonach sie im Fall einer Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft mit gesamtschuldnerischer Haftung bilden und in der sie einen bevollmächtigten Vertreter benennen.
e) Bieter, die sich hinsichtlich der Eignung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen berufen, haben mit ihrem Angebot die bereitgestellte Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorzulegen, wonach die für den Auftrag erforderlichen Mittel dem Bewerber tatsächlich zur Verfügung stehen
f) Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft erklärt, dass
• dass er/sie Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 833/2014 zur Kenntnis genommen hat, erklärt, nicht von den Verbotstatbeständen betroffen zu sein, und bei der Ausführung des Auftrags zu beachten. Nach dieser Regelung ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:
a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a) genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) genannten Organisationen handeln,
auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfallen, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Bestimmungen über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe).
Soweit der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft von den Verbotstatbeständen betroffen sein sollte, ist er/sie verpflichtet, mit dem Angebot eine ausführliche Darlegung abzugeben, die es der Gewobag ermöglicht, über den Ausschluss aus dem Vergabeverfahren zu entscheiden.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabekammer des Landes Berlin
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Telefon: +4930 90138316📞
Fax: +4930 90137613 📠
URL: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber der Vergabestelle binnen 10 Kalendertagen zu rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB. Bei Verstößen, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, hat die Rüge gegenüber der Vergabestelle bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist zu erfolgen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt die Vergabestelle mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der oben genannten Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§§ 160 Abs. 3 Nr. 4, 161 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, sofern der Nachprüfungsantrag der Vergabestelle erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich nach Ablauf von 10 Tagen nach Absendung (per Fax oder elektronisch) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 2n GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber der Vergabestelle binnen 10 Kalendertagen zu rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB. Bei Verstößen, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, hat die Rüge gegenüber der Vergabestelle bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist zu erfolgen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt die Vergabestelle mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der oben genannten Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§§ 160 Abs. 3 Nr. 4, 161 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, sofern der Nachprüfungsantrag der Vergabestelle erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich nach Ablauf von 10 Tagen nach Absendung (per Fax oder elektronisch) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 2n GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-03-04+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 045-153471 (2026-03-04)