Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-19 13:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-03-19 13:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 59
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“1. Vorlage mit dem Angebot:
Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1. Vorlage mit dem Angebot:
Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Der Nachweis kann wie folgt erbracht werden:
Die Erklärungen sind entweder mittels Angabe der Registriernummer beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (präqualifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt 124 (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abzugeben.
2. Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so hat er den Nachweis auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für diese Unternehmen vorzulegen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“1. Vorlage mit dem Angebot:
a) Erklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation
b) Erklärung zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Pflicht zur Zahlung von...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1. Vorlage mit dem Angebot:
a) Erklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation
b) Erklärung zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung
c) Erklärung zur Mitgliedschaft bei der zuständigen Berufsgenossenschaft
d) Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von § 6e EU VOB/A und zu ggf. ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne von § 6f EU Abs. 1 VOB/A.
2. Vorlage auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist:
a) Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (sofern zutreffend)
b) aktuell gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit das Unternehmen beitragspflichtig ist. Wenn keine Beitragspflicht besteht, ist dies in einem An- oder Begleitschreiben zu erklären und dem AG vorzulegen.
c) aktuell gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Wenn nicht, ist dies in einem An- oder Begleitschreiben zu erklären und dem AG vorzulegen.
d) aktuell gültige Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
e) aktuell gültige Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft mit Angabe der Lohnsummen
3. Allgemeine Hinweise: Die Erklärungen gemäß 1. sind entweder mittels Angabe der Registriernummer beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (präqualifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt 124 (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abzugeben.
Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen gemäß 2. entfällt für präqualifizierte Unternehmen, soweit diese Unterlagen für den AG abrufbar in dem PQ-Verzeichnis vorliegen. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen gleichwertige Unterlagen vorlegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so hat er die Erklärungen gemäß 1. und die Unterlagen gemäß 2. auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für diese Unternehmen vorzulegen.
4. Weiterer Hinweis: Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG anfordern.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Aktuell gültiger Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung oder Eigenerklärung diese bei Vertragszuschlag mindestens in der geforderten Höhe abzuschließen.”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Aktuell gültiger Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung oder Eigenerklärung diese bei Vertragszuschlag mindestens in der geforderten Höhe abzuschließen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal. Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“1. Vorlage mit dem Angebot:
Erklärung zu bestehenden Eintragungen im Handelsregister
2. Vorlage auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1. Vorlage mit dem Angebot:
Erklärung zu bestehenden Eintragungen im Handelsregister
2. Vorlage auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist:
Handelsregisterauszug.
3. Allgemeine Hinweise: Die Erklärungen gemäß 1. sind entweder mittels Angabe der Registriernummer beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (präqualifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt 124 (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abzugeben.
Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen gemäß 2. entfällt für präqualifizierte Unternehmen, soweit diese Unterlagen für den AG abrufbar in dem PQ-Verzeichnis vorliegen. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen gleichwertige Unterlagen vorlegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so hat er die Erklärungen gemäß 1. und die Unterlagen gemäß 2. auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für diese Unternehmen vorzulegen.
4. Weiterer Hinweis: Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG anfordern.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“1. Vorlage mit dem Angebot:
Erklärung zu bestehenden Eintragungen in die Handwerksrolle oder bei der Industrie-und Handelskammer
2. Vorlage auf gesondertes...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1. Vorlage mit dem Angebot:
Erklärung zu bestehenden Eintragungen in die Handwerksrolle oder bei der Industrie-und Handelskammer
2. Vorlage auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist:
Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. beider Industrie- und Handelskammer (soweit zutreffend)
3. Allgemeine Hinweise: Die Erklärungen gemäß 1. sind entweder mittels Angabe der Registriernummer beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (präqualifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt 124 (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abzugeben.
Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen gemäß 2. entfällt für präqualifizierte Unternehmen, soweit diese Unterlagen für den AG abrufbar in dem PQ-Verzeichnis vorliegen. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen gleichwertige Unterlagen vorlegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so hat er die Erklärungen gemäß 1. und die Unterlagen gemäß 2. auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für diese Unternehmen vorzulegen.
4. Weiterer Hinweis: Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG anfordern.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“1) Vorlage mit dem Angebot:
a) Erklärung, in den letzten fünf Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt zu haben
Mindestanforderung:
Mindestens...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1) Vorlage mit dem Angebot:
a) Erklärung, in den letzten fünf Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt zu haben
Mindestanforderung:
Mindestens vorzulegen sind drei (3) Referenznachweise aus den letzten fünf Kalenderjahren der Ausführung von Bauleistungen für Elektroinstallationsarbeiten, in einer vergleichbaren Art und einem vergleichbaren Umfang der ausgeschriebenen Leistung.
Die Nachweise müssen umfassen:
Angaben zu Ansprechpartner, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, eingesetzten Arbeitnehmern, Art/Umfang/Besonderheiten der Leistung, Art der Baumaßnahme, vertragliche Bindung sowie Bestätigung der vertragsgemäßen Ausführung durch den Referenzgeber (Auftraggeber)
2) Vorlage auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist:
a) Drei Referenznachweise zu der Erklärung gemäß vorstehender Ziffer 1) a).
Allgemeine Hinweise: Die Erklärungen gemäß 1) a) sind entweder mittels Angabe der Registriernummer beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (präqualifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt 124 (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abzugeben.
Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen gemäß 2) a) entfällt für präqualifizierte Unternehmen, mit Ausnahme von Referenznachweisen, soweit die im PQ Verzeichnis abrufbaren Referenznachweise zur Erfüllung der Mindestanforderungen nicht ausreichend sind. In diesem Fall sind die Referenznachweise mit dem Angebot vorzulegen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so hat er die Erklärungen gemäß 1) und die Unterlagen gemäß 2) auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für diese Unternehmen vorzulegen.
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Geforderte Kautionen und Garantien:
“- Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 Prozent der...”
Geforderte Kautionen und Garantien
- Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.
- Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt 2 Prozent, nicht wie im FB214H angegeben von der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme berechnet, sondern von der Bruttosumme der Schlussrechnung, sofern die Auftragssumme mindestens 50.000 € ohne Umsatzsteuer beträgt.
“Weitere allgemeine Hinweise:
- Auftraggeber ist der:
Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Region Ingolstadt
Auf der Schanz 30, 85049 Ingolstadt”
Weitere allgemeine Hinweise:
- Auftraggeber ist der:
Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Region Ingolstadt
Auf der Schanz 30, 85049 Ingolstadt
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer: 09-0318006-60
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postleitzahl: 80538
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 89 2176-2411📞
Fax: +49 89 2176-2847 📠
URL: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 031-106607 (2026-02-10)