Die Gebäudeautomation umfasst die Einbindung und Vernetzung der technischen Anlagen zur zentralen Überwachung, Steuerung und Regelung des Gebäudebetriebs. Hierzu gehören die Installation der Automationsstationen, die Anbindung von Sensoren und Aktoren, die Umsetzung der Regelungsfunktionen sowie die Visualisierung und Bedienung der Anlagen. Ziel ist ein sicherer, transparenter und energieeffizienter Betrieb mit vollständiger Dokumentation und Übergabe an den Nutzer.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-04-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-03-09.
Auftragsbekanntmachung (2026-03-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Gebäudeautomation-Wiederaufbau Schulzentrum Schleiden
Referenznummer: 2026_5006_BL_03.211.01/03.241.01_WAP027/030/031/056_O
Kurze Beschreibung:
“Die Gebäudeautomation umfasst die Einbindung und Vernetzung der technischen Anlagen zur zentralen Überwachung, Steuerung und Regelung des Gebäudebetriebs....”
Kurze Beschreibung
Die Gebäudeautomation umfasst die Einbindung und Vernetzung der technischen Anlagen zur zentralen Überwachung, Steuerung und Regelung des Gebäudebetriebs. Hierzu gehören die Installation der Automationsstationen, die Anbindung von Sensoren und Aktoren, die Umsetzung der Regelungsfunktionen sowie die Visualisierung und Bedienung der Anlagen. Ziel ist ein sicherer, transparenter und energieeffizienter Betrieb mit vollständiger Dokumentation und Übergabe an den Nutzer.
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Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Heizungs- und sonstige Elektroinstallationen in Gebäuden📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Es werden keine Nebenangebote zugelassen. Nachunternehmerleistungen und Bietergemeinschaften sind zugelassen. Mehrere Hauptangebote sind nicht zugelassen. ...”
Beschreibung der Beschaffung
Es werden keine Nebenangebote zugelassen. Nachunternehmerleistungen und Bietergemeinschaften sind zugelassen. Mehrere Hauptangebote sind nicht zugelassen. Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden nachgefordert. Die Gebäudeautomation umfasst die Integration von Heizungs-, Lüftungs- und Sicherheitsanlagen über BACnet/IP sowie Modbus RTU. Die Ansteuerung und Überwachung der Brandschutzklappen erfolgt über Modbus-BSK-Module mit Rückmeldungen gemäß VDI 3814 und Einbindung in die ISP-Steuerungen. Muster sind nicht vorgesehen. Die Bedieneinrichtungen werden als Touchdisplays größer oder gleich 7 Zoll mit Farb- und Klartextanzeige gemäß VDI 3814 in den Schaltschranktüren der Automationsstationen ISP 01 bis 03 ausgeführt. Die Automatisierungseinrichtungen bestehen aus den Automationsstationen ISP 01.1, 02, 03 sowie ISP 01 KGS mit BACnet/IP-Kommunikation. Die zugehörigen Schaltschränke werden mit USV, Überspannungsschutz, Feldbus- und M-Bus-Schnittstellen ausgestattet und EMV-gerecht nach DIN 18386 Abschnitt 2 aufgebaut. Standorte sind: ISP 01.1 ZFT OG (Abstellraum), ISP 02 ALS 2 UG (Heizungsraum), ISP 03 ALS 1 UG (Heizungsraum) sowie ISP 01 KGS UG (Heizungsraum). Die Visualisierung erfolgt lokal über die Touchdisplays mit Trend- und Parameteranzeige; zusätzlich wird die Anbindung an die zentrale GLT der Stadt Schleiden über BACnet/IP vorbereitet. Die Feldverkabelung erfolgt 1:1 zwischen Sensoren, Aktoren und Automationsstationen, die Busverkabelung entsprechend der Systemtopologie (BACnet/IP über Ethernet, Modbus für BSK-Module). Die Anforderungen an EMV sowie Überspannungs- und Geräteschutz werden gemäß DIN 18386 Abschnitt 3.1 umgesetzt. Die Automationsstationen sind EMV-geprüft nach EN 61000-6-2/-6-4 und mindestens in Schutzart IP 43 gemäß DIN EN 60529 ausgeführt. Anforderungen aus dem Brandschutzkonzept werden durch die funktionale Einbindung der Brandschutzklappen in das Automationssystem erfüllt.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
1. Hinweis zur Laufzeit des Vertrags Für die Laufzeit des Vertrags wird...”
Zusätzliche Informationen
#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
1. Hinweis zur Laufzeit des Vertrags Für die Laufzeit des Vertrags wird ausschließlich verwiesen auf das Formblatt 214. 2. Zusätzliche Hinweise Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. 3. Hinweis zu Formvorgaben Sofern ein Formblatt eine Unterschrift oder einen Firmenstempel vorsieht, gilt diese Anforderung als erfüllt, sobald der Bieter das ausgefüllte Formblatt über sein Benutzerkonto auf der E-Vergabeplattform hochlädt. Die elektronische Einreichung des Angebots samt aller Formblätter bringt den Rechtsbindungswillen des Bieters zum Ausdruck und bestätigt, dass sämtliche eingereichten Unterlagen und Erklärungen Bestandteil seines Angebots sind, unabhängig davon, ob einzelne Dokumente eine handschriftliche Unterschrift oder einen Stempel enthalten. Ein Ausschluss des Angebots allein aufgrund fehlender Unterschriften oder Stempel auf einzelnen Formblättern erfolgt daher nicht.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Installation von Schaltanlagen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Automatisierungssystem📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Schulzentrum Schleiden”
Ort der Leistung: Euskirchen🏙️
Dauer: 19 (WEEK)
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Ja, im Rahmen von § 132 GWB.” Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-16 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-04-16 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Auf der E-Vergabeplattform (Vergabeportal Wirtschaftsregion Aachen - Düren - Euskirchen - Heinsberg)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der...”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
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Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Neben einer Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister als HwO Handwerksmeister...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Neben einer Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister als HwO Handwerksmeister Elektro sollte folgendes aufgeführt werden: Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 521 EU) - Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU (Formular 523 EU) - Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister als HwO HANDWERKSMEISTER ELEKTRO - Unternehmensinformationen (für statistische Zwecke) auf gesondertes Verlangen: - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialkassen - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Bedingungen für die Ausführung des Auftrags 1. Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) Der Bieter hat die Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags 1. Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) Der Bieter hat die Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) mit dem Angebot abzugeben (siehe Formular 522). 2. Russland Bezug Der Bieter hat die Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5ki Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2023/2878 des Rates vom 18. Dezember 2023, ausgefüllt mit dem Angebot abzugeben (Formular 523).
“#Bekanntmachungs-ID: CXQ1YYCYWML#
Bereits hochgeladene Angebote können aus technischen Gründen nicht um weitere Unterlagen ergänzt werden. Ebenso ist es...”
#Bekanntmachungs-ID: CXQ1YYCYWML#
Bereits hochgeladene Angebote können aus technischen Gründen nicht um weitere Unterlagen ergänzt werden. Ebenso ist es aus technischen Gründen nicht möglich, dass bereits auf der E-Vergabeplattform hochgeladene Unterlagen im Nachhinein bearbeitet werden. Es besteht jedoch technisch die Möglichkeit, dass der Bieter bis zum aktualisierten Fristablauf ein weiteres vollständiges Angebot hochlädt. In diesem Fall sollte der Bieter zuvor hochgeladene Angebote über die E-Vergabeplattform zurückziehen. Für den Fall, dass nach Ablauf der zuletzt geltenden Angebotsfrist mehrere Angebote eines Bieters eingegangen sind und der Bieter auch nicht per Nachricht über die Kommunikationsfunktion der E-Vergabeplattform zuvor eingegangene Angebote zurückgezogen hat, bezieht der Auftraggeber in die Wertung der Angebote nur das Angebot Bieters ein mit dem hinsichtlich des Fristablaufs der Angebotsfrist zeitlich jüngsten Eingangsdatum (Datum und Uhrzeit), wie es die E-Vergabeplattform dokumentiert hat. Zuvor eingegangene zeitlich ältere Angebote desselben Bieters gelten automatisch als zurückgenommen und werden nicht gewertet.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland - Spruchkörper Köln
Nationale Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrhld-k@bezreg-koeln.nrw.de📧
Telefon: +49 0221-147-3045📞
Fax: +49 0221-147-2889 📠
URL: https://www.bezreg-koeln.nrw.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 048-164357 (2026-03-09)
Auftragsbekanntmachung (2026-03-24) Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Es werden keine Nebenangebote zugelassen. Nachunternehmerleistungen und Bietergemeinschaften sind zugelassen. Mehrere Hauptangebote sind nicht zugelassen. ...”
Beschreibung der Beschaffung
Es werden keine Nebenangebote zugelassen. Nachunternehmerleistungen und Bietergemeinschaften sind zugelassen. Mehrere Hauptangebote sind nicht zugelassen. Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden nachgefordert. Angebotsfrist: 16.04.2026 Bindefrist: 19.06.2026 Die Gebäudeautomation umfasst die Integration von Heizungs-, Lüftungs- und Sicherheitsanlagen über BACnet/IP sowie Modbus RTU. Die Ansteuerung und Überwachung der Brandschutzklappen erfolgt über Modbus-BSK-Module mit Rückmeldungen gemäß VDI 3814 und Einbindung in die ISP-Steuerungen. Muster sind nicht vorgesehen. Die Bedieneinrichtungen werden als Touchdisplays größer oder gleich 7 Zoll mit Farb- und Klartextanzeige gemäß VDI 3814 in den Schaltschranktüren der Automationsstationen ISP 01 bis 03 ausgeführt. Die Automatisierungseinrichtungen bestehen aus den Automationsstationen ISP 01.1, 02, 03 sowie ISP 01 KGS mit BACnet/IP-Kommunikation. Die zugehörigen Schaltschränke werden mit USV, Überspannungsschutz, Feldbus- und M-Bus-Schnittstellen ausgestattet und EMV-gerecht nach DIN 18386 Abschnitt 2 aufgebaut. Standorte sind: ISP 01.1 ZFT OG (Abstellraum), ISP 02 ALS 2 UG (Heizungsraum), ISP 03 ALS 1 UG (Heizungsraum) sowie ISP 01 KGS UG (Heizungsraum). Die Visualisierung erfolgt lokal über die Touchdisplays mit Trend- und Parameteranzeige; zusätzlich wird die Anbindung an die zentrale GLT der Stadt Schleiden über BACnet/IP vorbereitet. Die Feldverkabelung erfolgt 1:1 zwischen Sensoren, Aktoren und Automationsstationen, die Busverkabelung entsprechend der Systemtopologie (BACnet/IP über Ethernet, Modbus für BSK-Module). Die Anforderungen an EMV sowie Überspannungs- und Geräteschutz werden gemäß DIN 18386 Abschnitt 3.1 umgesetzt. Die Automationsstationen sind EMV-geprüft nach EN 61000-6-2/-6-4 und mindestens in Schutzart IP 43 gemäß DIN EN 60529 ausgeführt. Anforderungen aus dem Brandschutzkonzept werden durch die funktionale Einbindung der Brandschutzklappen in das Automationssystem erfüllt.
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Folgende Klarstellungen wurden vorgenommen: - eindeutige Festlegung der Automationsschwerpunkte und der daraus abzuleitenden Automationsstationen - Vorgaben...”
Text
Folgende Klarstellungen wurden vorgenommen: - eindeutige Festlegung der Automationsschwerpunkte und der daraus abzuleitenden Automationsstationen - Vorgaben zur anzusetzenden Feldanzahl je Schaltschrank - Präzisierung der Ableitung physikalischer Ein- und Ausgänge aus den GA-Funktionslisten - Klarstellung zur integrierten Kalkulation sämtlicher Hardware-, Software- und Integrationsleistungen innerhalb der Funktionspositionen - ergänzende Festlegungen zur Stationsstruktur sowie zur Dimensionierung der Schaltschrankanlagen
“Zur Verbesserung der Kalkulationssicherheit wurden insbesondere folgende Klarstellungen vorgenommen: - eindeutige Festlegung der Automationsschwerpunkte und...”
Zur Verbesserung der Kalkulationssicherheit wurden insbesondere folgende Klarstellungen vorgenommen: - eindeutige Festlegung der Automationsschwerpunkte und der daraus abzuleitenden Automationsstationen - Vorgaben zur anzusetzenden Feldanzahl je Schaltschrank - Präzisierung der Ableitung physikalischer Ein- und Ausgänge aus den GA-Funktionslisten - Klarstellung zur integrierten Kalkulation sämtlicher Hardware-, Software- und Integrationsleistungen innerhalb der Funktionspositionen - ergänzende Festlegungen zur Stationsstruktur sowie zur Dimensionierung der Schaltschrankanlagen Ziel dieser Anpassungen ist es, eine möglichst eindeutige und für alle Bieter vergleichbare Kalkulationsgrundlage zu schaffen, ohne die funktionsorientierte Ausschreibungslogik grundsätzlich zu verändern. Ein entsprechend überarbeitetes Leistungsverzeichnis stellen wir über die Vergabeplattform unter dem Reiter Vergabeunterlagen/ Leistungsbeschreibungen zur Verfügung. Wir gehen davon aus, dass die vorgenannten Klarstellungen zu einer verbesserten Nachvollziehbarkeit der Leistungsanforderungen beitragen und bitten Sie, Ihre Kalkulation auf dieser Grundlage vorzunehmen.
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Quelle: OJS 2026/S 059-205296 (2026-03-24)
Auftragsbekanntmachung (2026-04-01)
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Positionen gemäß DIN 276Schaltschränke (Kostengruppe 480 bzw. 481)” Andere zusätzliche Informationen
“Eine erneute Überarbeitung der Leistugsbeschreibung mit Ergänzung der Positionen gemäß DIN 276 zu Schaltschränke (Kostengruppe 480 bzw. 481) Mit diesen...”
Eine erneute Überarbeitung der Leistugsbeschreibung mit Ergänzung der Positionen gemäß DIN 276 zu Schaltschränke (Kostengruppe 480 bzw. 481) Mit diesen präzisierten Angaben möchten wir Transparenz schaffen und bitten Sie, Ihre Kalkulation auf dieser Basis dieser Leistungsbeschreibung zur erstellen. Hinweise für bereits eingegangenen Angeboten: Bereits hochgeladene Angebote können aus technischen Gründen nicht um weitere Unterlagen ergänzt werden. Ebenso ist es aus technischen Gründen nicht möglich, dass bereits auf der E-Vergabeplattform hochgeladene Unterlagen im Nachhinein bearbeitet werden. Es besteht jedoch technisch die Möglichkeit, dass der Bieter bis zum aktualisierten Fristablauf ein weiteres vollständiges Angebot hochlädt. In diesem Fall sollte der Bieter zuvor hochgeladene Angebote über die E-Vergabeplattform zurückziehen. Für den Fall, dass nach Ablauf der zuletzt geltenden Angebotsfrist mehrere Angebote eines Bieters eingegangen sind und der Bieter auch nicht per Nachricht über die Kommunikationsfunktion der E-Vergabeplattform zuvor eingegangene Angebote zurückgezogen hat, bezieht der Auftraggeber in die Wertung der Angebote nur das Angebot Bieters ein mit dem hinsichtlich des Fristablaufs der Angebotsfrist zeitlich jüngsten Eingangsdatum (Datum und Uhrzeit), wie es die E-Vergabeplattform dokumentiert hat. Zuvor eingegangene zeitlich ältere Angebote desselben Bieters gelten automatisch als zurückgenommen und werden nicht gewertet. Sollten Sie Fragen haben, schreiben Sie uns bitte - wie gewohnt- über die Kommunikation der E-Vergabeplattform.
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Quelle: OJS 2026/S 065-226852 (2026-04-01)