Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Landesamt für Asyl und Rückführungen (LfAR), beauftragt den Auftragnehmer mit den Sprachmittlungsdienstleistungen im Rahmen von Schubmaßnahmen (Kleincharter sowie Sammelcharter). Das Sprachmittlungspersonal des AN unterstützt die Fachkräfte des AG sowie alle bei einer Rückführung von vollziehbar ausreisepflichtigen Personen beteiligten Vertreter anderer Behörden und stellt die Kommunikation zwischen den Fachkräften und den Rückzuführenden sicher.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-04-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-03-10.
Auftragsbekanntmachung (2026-03-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Sprachmittlungsdienstleistungen bei Schubmaßnahmen beim bayerischen LfAR
Referenznummer: 0270.ZV-33-25-02
Kurze Beschreibung:
“Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Landesamt für Asyl und Rückführungen (LfAR), beauftragt den Auftragnehmer mit den...”
Kurze Beschreibung
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Landesamt für Asyl und Rückführungen (LfAR), beauftragt den Auftragnehmer mit den Sprachmittlungsdienstleistungen im Rahmen von Schubmaßnahmen (Kleincharter sowie Sammelcharter).
Das Sprachmittlungspersonal des AN unterstützt die Fachkräfte des AG sowie alle bei einer Rückführung von vollziehbar ausreisepflichtigen Personen beteiligten Vertreter anderer Behörden und stellt die Kommunikation zwischen den Fachkräften und den Rückzuführenden sicher.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dolmetscherdienste📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 3
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 3
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Äthiopien (i. bes.: Amharisch,)
Côte d’Ivoire (i. bes.: Französisch, Dioula)
Dem. Republik Kongo (i. bes.: Französisch, Lingala)
Gambia (insb. Englisch,...”
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Zusätzliche Informationen:
“Die Rahmenvereinbarung wird mit maximal drei Auftragnehmern geschlossen. Die Einzelabrufe erfolgen getrennt nach Losen nach dem Kaskadenprinzip. Die...”
Zusätzliche Informationen
Die Rahmenvereinbarung wird mit maximal drei Auftragnehmern geschlossen. Die Einzelabrufe erfolgen getrennt nach Losen nach dem Kaskadenprinzip. Die detaillierten Modalitäten des Einzelabrufs entnehmen Sie bitte der Rahmenvereinbarung Ziffer 1.5.
Die Höchstabrufmenge beträgt pro Los 4200 Stunden.
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Ort der Leistung: Freising🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-07-01 📅
Datum des Endes: 2028-06-30 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Mehr anzeigen Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-10 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Für Details: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/7950a83f-00af-4b32-aec4-b53a3250e2ca/suitabilitycriteria”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn (10) Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs.2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als fünfzehn (15) Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Hinweis: Die Zentrale Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrages verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Teilnahmeanträge/Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs-und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 050-171646 (2026-03-10)
Auftragsbekanntmachung (2026-04-02) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-17 10:00:00 📅
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 53