Das BfJ beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung für die Dauer von vier Jahren mit einer Übersetzungsagentur zu schließen. Gegenstand der Rahmenvereinbarung soll die Übersetzung vorwiegend von juristischen Fachtexten sowie vereinzelt von Texten aus anderen Fachgebieten, die im Rahmen der Zuständigkeiten und Tätigkeiten des Bundesamts für Justiz (BfJ) anfallen, aus sämtlichen Sprachen der Welt ins Deutsche und aus dem Deutschen in sämtliche Sprachen der Welt sein. Im Rahmen der Zuständigkeiten und Tätigkeiten des BfJ besteht ein erheblicher Übersetzungsbedarf. Dieser ist geprägt durch ein Massengeschäft mit einer hohen Zahl von Kleinst- und Kleinaufträgen, die in zahlreichen Sprachen anfallen. Um die große Bandbreite der benötigten sprachmittlerischen Leistungen abdecken zu können, verfügt das BfJ über einen hauseigenen Sprachendienst. Dieser fertigt Übersetzungen teilweise selbst, teilweise vergibt er Übersetzungsaufträge an externe Sprachdienstleister. In den erfahrungsgemäß häufig benötigten Sprachen erfolgt die Vergabe grundsätzlich an freiberufliche Übersetzer/innen. Zur Deckung des verbleibenden, oft schwer vorhersehbaren Übersetzungsbedarfs arbeitet der Sprachendienst darüber hinaus mit einer Übersetzungsagentur zusammen, die alle Sprachen aus einer Hand bedient. Weitere Informationen zur Leistung sind der beigefügten Leistungsbeschreibung (LB) zu entnehmen.
Auftragsbekanntmachung (2026-11-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Ausschreibung „Rahmenvereinbarung Übersetzung juristischer Fachtexte („Agenturvertrag“)
Referenznummer: 2026 0001 7540
Kurze Beschreibung:
Das BfJ beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung für die Dauer von vier Jahren mit einer Übersetzungsagentur zu schließen. Gegenstand der Rahmenvereinbarung soll die Übersetzung vorwiegend von juristischen Fachtexten sowie vereinzelt von Texten aus anderen Fachgebieten, die im Rahmen der Zuständigkeiten und Tätigkeiten des Bundesamts für Justiz (BfJ) anfallen, aus sämtlichen Sprachen der Welt ins Deutsche und aus dem Deutschen in sämtliche Sprachen der Welt sein.
Im Rahmen der Zuständigkeiten und Tätigkeiten des BfJ besteht ein erheblicher Übersetzungsbedarf. Dieser ist geprägt durch ein Massengeschäft mit einer hohen Zahl von Kleinst- und Kleinaufträgen, die in zahlreichen Sprachen anfallen. Um die große Bandbreite der benötigten sprachmittlerischen Leistungen abdecken zu können, verfügt das BfJ über einen hauseigenen Sprachendienst. Dieser fertigt Übersetzungen teilweise selbst, teilweise vergibt er Übersetzungsaufträge an externe Sprachdienstleister. In den erfahrungsgemäß häufig benötigten Sprachen erfolgt die Vergabe grundsätzlich an freiberufliche Übersetzer/innen. Zur Deckung des verbleibenden, oft schwer vorhersehbaren Übersetzungsbedarfs arbeitet der Sprachendienst darüber hinaus mit einer Übersetzungsagentur zusammen, die alle Sprachen aus einer Hand bedient.
Weitere Informationen zur Leistung sind der beigefügten Leistungsbeschreibung (LB) zu entnehmen.
Das BfJ beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung für die Dauer von vier Jahren mit einer Übersetzungsagentur zu schließen. Gegenstand der Rahmenvereinbarung soll die Übersetzung vorwiegend von juristischen Fachtexten sowie vereinzelt von Texten aus anderen Fachgebieten, die im Rahmen der Zuständigkeiten und Tätigkeiten des Bundesamts für Justiz (BfJ) anfallen, aus sämtlichen Sprachen der Welt ins Deutsche und aus dem Deutschen in sämtliche Sprachen der Welt sein.
Im Rahmen der Zuständigkeiten und Tätigkeiten des BfJ besteht ein erheblicher Übersetzungsbedarf. Dieser ist geprägt durch ein Massengeschäft mit einer hohen Zahl von Kleinst- und Kleinaufträgen, die in zahlreichen Sprachen anfallen. Um die große Bandbreite der benötigten sprachmittlerischen Leistungen abdecken zu können, verfügt das BfJ über einen hauseigenen Sprachendienst. Dieser fertigt Übersetzungen teilweise selbst, teilweise vergibt er Übersetzungsaufträge an externe Sprachdienstleister. In den erfahrungsgemäß häufig benötigten Sprachen erfolgt die Vergabe grundsätzlich an freiberufliche Übersetzer/innen. Zur Deckung des verbleibenden, oft schwer vorhersehbaren Übersetzungsbedarfs arbeitet der Sprachendienst darüber hinaus mit einer Übersetzungsagentur zusammen, die alle Sprachen aus einer Hand bedient.
Weitere Informationen zur Leistung sind der beigefügten Leistungsbeschreibung (LB) zu entnehmen.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Übersetzungsdienste📦 Beschreibung
Interne Kennung: 2026 0001 74540
Titel: Rahmenvereinbarung Übersetzung juristischer Fachtexte („Agenturvertrag“)
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Leistungsgegenstand sind Übersetzungen aus sämtlichen Sprachen
der Welt ins Deutsche und aus dem Deutschen in sämtliche Sprachen der Welt. Das
Maximalauftragsvolumen der Rahmenvereinbarung (für die gesamte Laufzeit) beläuft
sich auf 231.278 Normzeilen. Der angegebene Schätzwert stellt gleichzeitig den Höchstwert dar. Näheres kann der Leistungsbeschreibung
entnommen werden.
Leistungsgegenstand sind Übersetzungen aus sämtlichen Sprachen
der Welt ins Deutsche und aus dem Deutschen in sämtliche Sprachen der Welt. Das
Maximalauftragsvolumen der Rahmenvereinbarung (für die gesamte Laufzeit) beläuft
sich auf 231.278 Normzeilen. Der angegebene Schätzwert stellt gleichzeitig den Höchstwert dar. Näheres kann der Leistungsbeschreibung
entnommen werden.
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Postleitzahl: 53113
Stadt: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2027-02-01 📅
Datum des Endes: 2031-01-31 📅
Vergabekriterien
Kriterium:
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste
Angebot erteilt (§ 58 Absatz 1 VgV). Die Bieter haben die Anlage 1 zur Leistungbeschreibung auszufüllen. Für alle Angebote, die danach
nicht ausgeschlossen wurden, gelten als Zuschlagskriterien der Preis sowie die
Qualität/Fachliche Wertung (§ 58 Absatz 2 VgV).
Die Zuschlagskriterien wurden mit folgender Gewichtung gewählt:
a) Gesamtpreis (80 %)
b) Qualität/Fachliche Wertung (20 %):
Sprachlicher Ausdruck in den Angebotsunterlagen (Anlage 1.9 und 1.9.1 zu den
BWB)
Die Bewertungsmatrix zu den Zuschlagskriterien kann der Anlage 4 entnommen
werden. Das wirtschaftlichste Angebot ist also dasjenige mit dem ausschließlich
nach der Bewertungsmatrix ermittelten höchsten Gesamtwertungsergebnis.
Es wird auf die Ausschreibungsunterlagen verwiesen.
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste
Angebot erteilt (§ 58 Absatz 1 VgV). Die Bieter haben die Anlage 1 zur Leistungbeschreibung auszufüllen. Für alle Angebote, die danach
nicht ausgeschlossen wurden, gelten als Zuschlagskriterien der Preis sowie die
Qualität/Fachliche Wertung (§ 58 Absatz 2 VgV).
Die Zuschlagskriterien wurden mit folgender Gewichtung gewählt:
a) Gesamtpreis (80 %)
b) Qualität/Fachliche Wertung (20 %):
Sprachlicher Ausdruck in den Angebotsunterlagen (Anlage 1.9 und 1.9.1 zu den
BWB)
Die Bewertungsmatrix zu den Zuschlagskriterien kann der Anlage 4 entnommen
werden. Das wirtschaftlichste Angebot ist also dasjenige mit dem ausschließlich
nach der Bewertungsmatrix ermittelten höchsten Gesamtwertungsergebnis.
Es wird auf die Ausschreibungsunterlagen verwiesen.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-12-02 23:59:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 VgV
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Vorhandensein einer Mindestanzahl von jährlich durchschnittliche 3 fest angestellten Mitarbeitern pro Kalenderjahr in den letzten drei Geschäftsjahren, nachzuweisen durch Eigenerklärung
Eignungskriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
- Zertifizierung nach der Qualitätsnorm DIN EN ISO 17100
oder vergleichbar
- Zertifizierung nach der Norm DIN EN ISO 9001 für
Qualitätsmanagementsysteme oder vergleichbar
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Zwei Referenzen (mind. eine Referenz zur vergleichbaren Tätigkeit aus den Kalenderjahren 2023 bis 2025 und mind. eine Referenz zu einer vergleichbaren Rahmenvereinbarung)
Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Bereitstellung einer festen Ansprechperson mit sehr guten
Deutschkenntnissen (mindestens C 1-Niveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen), die fachlich qualifiziert ist
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Beschreibung: Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung i. H. v.
mindestens 500,000,00 EUR pro Schadensfall für Vermögensschäden und
i. H. v. mindestens 500,000,00 EUR pro Schadensfall für
Datenschutzrechtsverletzungen
Ausschlussgrund:
Betrug
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
+ 10 weitere
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Gemäß den Bestimmungender §§ 123, 124 und 125 des GWB können die in dem Dokument - Anlage 5 zuden Bewerbungsbedingungen - Eigenerklärung des Bieters zu den Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 und 125 GWB - aufgeführten Kriterien zu
einem Ausschluss führen und müssen daher vom Bieter bestätigt werden. Dies
betrifft folgende Ausschlusskriterien:
-Der Bieter bestätigt, dass er keine rechtskräftigen Verurteilungen oder rechtskräftigen Festsetzungen einer Geldbuße nach § 30 OWiG in den letzten 5 Jahren (maßgeblich ist das Datum der Rechtskraft) gemäß §§ 123 GWB vorzuweisen hat.
- Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist. - Der Bieter bestätigt, dass kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt wurde. – Der Bieter bestätigt, dass kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren eröffnet wurde.
- Der Bieter bestätigt, dass kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren Verfahrens mangels Masse abgelehnt wurde.
- Der Bieter bestätigt, dass kein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, und es ist nicht erforderlich, diesen vorzulegen.
- Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet.
- Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen seine Tätigkeit nicht eingestellt hat.
- Der Bieter bestätigt, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende
umwelt-, sozial oder arbeitsrechtliche Vorschriften verstoßen wurde.
- Der Bieter bestätigt, dass er nicht gemäß § 8 Absatz 1 Nummer 2 bis 5, §§ 10 bis 11 es Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, gemäß § 404 Absatz 1 oder 2 Nummer 3 des dritten Buches Sozialgesetzbuch, gemäß §§ 15, 15a, 16 Absatz 1 Nummer 1, 1c, 1d, 1f oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, gemäß § 266a Absatz 1 bis 4 des Strafgesetzbuches, gemäß § 23 Absatz 1 Nummer 1 bis 9 und 11, Absatz 2 des Arbeitnehmerentsendegesetzes oder gemäß § 21 Absatz 1 Nummer 1 bis 8, 10 und 11, Schriftstück bearbeiten Absatz 2 des Mindestlohngesetzes mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500,00 Euro oder gemäß § 24 Absatz 1 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit einer Geldbuße von mindestens 150.000,00 Euro, gemäß § 24 Absatz 2 Satz 2 i. V. m. § 24 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ist einer Geldbuße von wenigstens 1.500.000,00 Euro, gemäß § 24 Absatz 2 Satz 2 i. V. m. § 24 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit einer Geldbuße von wenigstens 2.000.000,00 Euro oder gemäß § 24 Absatz 3 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit einer Geldbuße von wenigstens 0,35 Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes bestraft worden ist.
- Der Bieter bestätigt, dass gegen sein Unternehmen nach § 13 Absatz 1 Bundestariftreuegesetz kein Verstoß unanfechtbar festgellt wurde.
- Der Bieter bestätigt, dass weder sein Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten
seinem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
- Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen keine Vereinbarungen mit einem anderen Unternehmen getroffen hat oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder erwirken sollen.
- Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen sich nicht in einer Situation befindet, in der ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht. Ein solcher Konflikt, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person beeinträchtigen könnte und nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen wirksam beseitigt werden kann, liegt nicht vor.
- Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen nicht bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, was zu einer Wettbewerbsverzerrung geführt hätte. Eine solche Wettbewerbsverzerrung, die nicht durch andere, weniger einschneidende
Maßnahmen beseitigt werden kann, liegt nicht vor.
- Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Durchführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat. Es kam weder zu einer vorzeitigen Beendigung, Schadensersatz oder einer vergleichbaren Rechtsfolge. Hinweis (vgl. § 126 GWB): Wenn ein Unternehmen, bei dem ein Ausschlussgrund vorliegt, keine oder keine ausreichenden Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB ergriffen hat, darf es gem. § 126 GWB: 1. bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 123 GWB höchstens fünf Jahre ab dem Tag der rechtskräftigen Verurteilung von der Teilnahme an Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, 2. bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 124 GWB höchstens drei Jahre ab dem betreffenden Ereignis von der Teilnahme an Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Gemäß den Bestimmungender §§ 123, 124 und 125 des GWB können die in dem Dokument - Anlage 5 zuden Bewerbungsbedingungen - Eigenerklärung des Bieters zu den Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 und 125 GWB - aufgeführten Kriterien zu
einem Ausschluss führen und müssen daher vom Bieter bestätigt werden. Dies
betrifft folgende Ausschlusskriterien:
-Der Bieter bestätigt, dass er keine rechtskräftigen Verurteilungen oder rechtskräftigen Festsetzungen einer Geldbuße nach § 30 OWiG in den letzten 5 Jahren (maßgeblich ist das Datum der Rechtskraft) gemäß §§ 123 GWB vorzuweisen hat.
- Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist. - Der Bieter bestätigt, dass kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt wurde. – Der Bieter bestätigt, dass kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren eröffnet wurde.
- Der Bieter bestätigt, dass kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren Verfahrens mangels Masse abgelehnt wurde.
- Der Bieter bestätigt, dass kein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, und es ist nicht erforderlich, diesen vorzulegen.
- Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet.
- Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen seine Tätigkeit nicht eingestellt hat.
- Der Bieter bestätigt, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende
umwelt-, sozial oder arbeitsrechtliche Vorschriften verstoßen wurde.
- Der Bieter bestätigt, dass er nicht gemäß § 8 Absatz 1 Nummer 2 bis 5, §§ 10 bis 11 es Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, gemäß § 404 Absatz 1 oder 2 Nummer 3 des dritten Buches Sozialgesetzbuch, gemäß §§ 15, 15a, 16 Absatz 1 Nummer 1, 1c, 1d, 1f oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, gemäß § 266a Absatz 1 bis 4 des Strafgesetzbuches, gemäß § 23 Absatz 1 Nummer 1 bis 9 und 11, Absatz 2 des Arbeitnehmerentsendegesetzes oder gemäß § 21 Absatz 1 Nummer 1 bis 8, 10 und 11, Schriftstück bearbeiten Absatz 2 des Mindestlohngesetzes mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500,00 Euro oder gemäß § 24 Absatz 1 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit einer Geldbuße von mindestens 150.000,00 Euro, gemäß § 24 Absatz 2 Satz 2 i. V. m. § 24 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ist einer Geldbuße von wenigstens 1.500.000,00 Euro, gemäß § 24 Absatz 2 Satz 2 i. V. m. § 24 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit einer Geldbuße von wenigstens 2.000.000,00 Euro oder gemäß § 24 Absatz 3 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit einer Geldbuße von wenigstens 0,35 Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes bestraft worden ist.
- Der Bieter bestätigt, dass gegen sein Unternehmen nach § 13 Absatz 1 Bundestariftreuegesetz kein Verstoß unanfechtbar festgellt wurde.
- Der Bieter bestätigt, dass weder sein Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten
seinem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
- Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen keine Vereinbarungen mit einem anderen Unternehmen getroffen hat oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder erwirken sollen.
- Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen sich nicht in einer Situation befindet, in der ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht. Ein solcher Konflikt, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person beeinträchtigen könnte und nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen wirksam beseitigt werden kann, liegt nicht vor.
- Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen nicht bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, was zu einer Wettbewerbsverzerrung geführt hätte. Eine solche Wettbewerbsverzerrung, die nicht durch andere, weniger einschneidende
Maßnahmen beseitigt werden kann, liegt nicht vor.
- Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Durchführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat. Es kam weder zu einer vorzeitigen Beendigung, Schadensersatz oder einer vergleichbaren Rechtsfolge. Hinweis (vgl. § 126 GWB): Wenn ein Unternehmen, bei dem ein Ausschlussgrund vorliegt, keine oder keine ausreichenden Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB ergriffen hat, darf es gem. § 126 GWB: 1. bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 123 GWB höchstens fünf Jahre ab dem Tag der rechtskräftigen Verurteilung von der Teilnahme an Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, 2. bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 124 GWB höchstens drei Jahre ab dem betreffenden Ereignis von der Teilnahme an Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Aus technischen Gründen ist es erforderlich, die detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung - ebenfalls an dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich darauf verwiesen.
Aus technischen Gründen ist es erforderlich, die detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung - ebenfalls an dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich darauf verwiesen.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesamt für Justiz
Nationale Registrierungsnummer: 991-18383-39
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: ausschreibungen@bfj.bund.de📧
Telefon: 000📞 Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=883851🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=883851🌏
ID des Steuergesetzgebungsdokuments: unused-id
ID des Umweltgesetzgebungsdokuments: unused-id
ID des Arbeitsgesetzgebungsdokuments: unused-id
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen Körper überprüfen Wie: Name und Adressen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-11-02+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 213-762694 (2026-11-02)