Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des Rahmenvertrages sind im Wesentlichen die nachfolgenden Leistungen:
1. Grundberatung (mit Abschluss des Rahmenvertrages bereits beauftragt)
o Entgegennahme der Kundenanrufe;
o Beratung der Endkreditnehmer und InteressentInnen (gelegentlich Hausbanken) rund um die Förderprogramme der Rentenbank, insbesondere zu Förderdarlehen, mit Schwerpunkt auf folgenden Themen:
- Vorstellung der Rentenbank inkl. Förderauftrag und Geschäftszweck
- Prozesserläuterung zum Hausbankenverfahren
- Einordnung von Kunden und Ihren Investitionsvorhaben in die entsprechenden Förderprogramme
- Erläuterung Risikogerechtes Zinssystem und Konditionen
- Erstberatung bei Bestandsgeschäftsvorfällen
2. Beratung zum „Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz“ (mit Abschluss des Rahmenvertrags ebenfalls beauftragt)
o Entgegennahme der Kundenanrufe;
o Beratung der Endkreditnehmer und InteressentInnen zu einem richtlinienbasierten Förderprogramm („Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz“). Im Rahmen des Förderprogramms werden Zuschüsse zu Investitionen vergeben, die anhand einer Positivliste identifiziert werden.
Die Tätigkeit des Auftragnehmers beinhaltet hauptsächlich folgende Beratungsschwerpunkte:
o Vorstellung der Rentenbank inkl. Förderauftrag und Geschäftszweck
o Erläuterung des Antragsprozesses und Beratung zu Fristen
o Erläuterung der Voraussetzungen der Förderfähigkeit eines Kunden bzw. des Investitionsvorhabens
o Beantwortung von Fragen zum Antragsportal
3. Weitere Abrufe werden nach Bedarf vorgenommen werden.
4. Allgemeine abrufübergreifende Leistungen des Auftragnehmers sind:
o Bereitstellung der Anruferdaten für den Second-Level-Support (z. B. durch ein Ticketsystem);
o Dokumentation der Resultate der Anrufe und Weiteleitung der Resultate an die Rentenbank nach entsprechenden Vorgaben (z. Bsp. Anrufer und Thema der Frage);
o Technische Anrufüberleitung an den 1st-Level-Service der Rentenbank im Fall von erhöhten Anrufer-Zahlen, die die vertraglich vorgesehenen Kapazitäten übertreffen;
o Schulung und Nachschulung der Mitarbeiter durch den Auftragnehmer entsprechend den Vorgaben und Informationen (FAQs) der Rentenbank.
5. Die Einzelheiten der zu erbringenden Leistung ergeben sich aus dem Vertrag.