Ziel Ziel des Forschungsvorhabens ist es, die Rechts- und Planungssicherheit bei artenschutzrechtlichen Konflikten im Zusammenhang mit der Sanierung von Eisenbahntunneln zu erhöhen. Untersucht werden Wirksamkeit und Annahme von verschiedenen Ersatzquartieren sowie weitere Artenschutzmaßnahmen für Fledermäuse. Dabei sollen Daten zur artspezifischen Ausgestaltung klassischer und innovativer Ersatzquartiere, insbesondere hinsichtlich der Überwinterung, erfasst werden. Die Ergebnisse sollen standardisierbare Grundlagen schaffen, Verfahren beschleunigen und die rechtssichere Planung in Genehmigungsprozessen unterstützen. Beschreibung Eisenbahntunnel werden aufgrund ihrer besonderen klimatischen Bedingungen oft von verschiedenen Fledermausarten als Quartier genutzt. Alle in Deutschland vorkommenden Fledermausarten sind in Anhang IV der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) gelistet und zählen somit zu den gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG streng geschützten Arten. Daher gelten für sie entsprechende Zugriffsverbote. In den kommenden Jahrzehnten müssen mehrere Hundert Eisenbahntunnel saniert werden. Bei älteren Eisenbahntunneln handelt es sich regelmäßig um Fledermausquartiere, sodass deren Sanierung erhebliche Auswirkungen auf betroffene Fledermauspopulationen haben kann. Der Schaffung von Ersatzquartieren als vorgezogene Ausgleichmaßnahme (CEF-Maßnahme) zur Vermeidung von artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen oder als populationsstützende Maßnahme (FCS-Maßnahme) im Zusammenhang mit einer artenschutzrechtlichen Ausnahme kommt daher eine besondere Bedeutung zu. Wissenslücken zur Quartiernutzung von Fledermäusen führen zu Unsicherheiten, Verzögerungen und Kostensteigerungen in Genehmigungsverfahren und erschweren eine schnelle, rechtssichere Umsetzung von Sanierungsprojekten.
Auftragsbekanntmachung (2026-07-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Forschungsprojekt - DZSF - Fledermausschutz bei Tunnelsanierungen
Referenznummer: 111vb/032-0099#013
Kurze Beschreibung:
Ziel
Ziel des Forschungsvorhabens ist es, die Rechts- und Planungssicherheit bei artenschutzrechtlichen Konflikten im Zusammenhang mit der Sanierung von Eisenbahntunneln zu erhöhen. Untersucht werden Wirksamkeit und Annahme von verschiedenen Ersatzquartieren sowie weitere Artenschutzmaßnahmen für Fledermäuse. Dabei sollen Daten zur artspezifischen Ausgestaltung klassischer und innovativer Ersatzquartiere, insbesondere hinsichtlich der Überwinterung, erfasst werden. Die Ergebnisse sollen standardisierbare Grundlagen schaffen, Verfahren beschleunigen und die rechtssichere Planung in Genehmigungsprozessen unterstützen.
Beschreibung
Eisenbahntunnel werden aufgrund ihrer besonderen klimatischen Bedingungen oft von verschiedenen Fledermausarten als Quartier genutzt. Alle in Deutschland vorkommenden Fledermausarten sind in Anhang IV der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) gelistet und zählen somit zu den gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG streng geschützten Arten. Daher gelten für sie entsprechende Zugriffsverbote.
In den kommenden Jahrzehnten müssen mehrere Hundert Eisenbahntunnel saniert werden. Bei älteren Eisenbahntunneln handelt es sich regelmäßig um Fledermausquartiere, sodass deren Sanierung erhebliche Auswirkungen auf betroffene Fledermauspopulationen haben kann. Der Schaffung von Ersatzquartieren als vorgezogene Ausgleichmaßnahme (CEF-Maßnahme) zur Vermeidung von artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen oder als populationsstützende Maßnahme (FCS-Maßnahme) im Zusammenhang mit einer artenschutzrechtlichen Ausnahme kommt daher eine besondere Bedeutung zu. Wissenslücken zur Quartiernutzung von Fledermäusen führen zu Unsicherheiten, Verzögerungen und Kostensteigerungen in Genehmigungsverfahren und erschweren eine schnelle, rechtssichere Umsetzung von Sanierungsprojekten.
Ziel
Ziel des Forschungsvorhabens ist es, die Rechts- und Planungssicherheit bei artenschutzrechtlichen Konflikten im Zusammenhang mit der Sanierung von Eisenbahntunneln zu erhöhen. Untersucht werden Wirksamkeit und Annahme von verschiedenen Ersatzquartieren sowie weitere Artenschutzmaßnahmen für Fledermäuse. Dabei sollen Daten zur artspezifischen Ausgestaltung klassischer und innovativer Ersatzquartiere, insbesondere hinsichtlich der Überwinterung, erfasst werden. Die Ergebnisse sollen standardisierbare Grundlagen schaffen, Verfahren beschleunigen und die rechtssichere Planung in Genehmigungsprozessen unterstützen.
Beschreibung
Eisenbahntunnel werden aufgrund ihrer besonderen klimatischen Bedingungen oft von verschiedenen Fledermausarten als Quartier genutzt. Alle in Deutschland vorkommenden Fledermausarten sind in Anhang IV der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) gelistet und zählen somit zu den gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG streng geschützten Arten. Daher gelten für sie entsprechende Zugriffsverbote.
In den kommenden Jahrzehnten müssen mehrere Hundert Eisenbahntunnel saniert werden. Bei älteren Eisenbahntunneln handelt es sich regelmäßig um Fledermausquartiere, sodass deren Sanierung erhebliche Auswirkungen auf betroffene Fledermauspopulationen haben kann. Der Schaffung von Ersatzquartieren als vorgezogene Ausgleichmaßnahme (CEF-Maßnahme) zur Vermeidung von artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen oder als populationsstützende Maßnahme (FCS-Maßnahme) im Zusammenhang mit einer artenschutzrechtlichen Ausnahme kommt daher eine besondere Bedeutung zu. Wissenslücken zur Quartiernutzung von Fledermäusen führen zu Unsicherheiten, Verzögerungen und Kostensteigerungen in Genehmigungsverfahren und erschweren eine schnelle, rechtssichere Umsetzung von Sanierungsprojekten.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 254204.5 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: siehe oben (Punkt 2)
Titel: siehe oben (Punkt 2)
Beschreibung der Beschaffung: siehe oben (Punkt 2)
Produkte/Dienstleistungen: Planung und Ausführung von Forschung und Entwicklung📦
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Folgende Nachhaltigkeitskriterien werden in der Angebotswertung berücksichtigt:
Das Ergebnis des Projekts wird dabei helfen, den Schienenverkehr zu stärken und auf die Zukunft besser auszurichten, und ist damit nach Definition bereits nachhaltig. Zusätzlich verpflichten sich der AN und das EBA nachhaltig zu agieren und unnötige Belastungen für die Umwelt zu vermei-den. Dies ist bei der Planung der Projektdurchführung, ebenso wie bei der Reiseplanung zu beach-ten. Daraus ergeben sich folgende, konkrete Forderungen.
Soweit möglich werden Abstimmungsgespräche über digitale Kommunikationsmittel erfolgen, also Video- und Telefonkonferenzen.
Sind persönliche Treffen notwendig (wie z.B. Projektauftakt), so sollten diese Reisen mit umwelt-freundlichen Verkehrsmitteln durchgeführt werden.
Für alle Druckerzeugnisse im Projekt wird Recyclingpapier (idealerweise mit Gütesiegel Blauer Engel oder vergleichbar) verwendet.
Folgende Nachhaltigkeitskriterien werden in der Angebotswertung berücksichtigt:
Das Ergebnis des Projekts wird dabei helfen, den Schienenverkehr zu stärken und auf die Zukunft besser auszurichten, und ist damit nach Definition bereits nachhaltig. Zusätzlich verpflichten sich der AN und das EBA nachhaltig zu agieren und unnötige Belastungen für die Umwelt zu vermei-den. Dies ist bei der Planung der Projektdurchführung, ebenso wie bei der Reiseplanung zu beach-ten. Daraus ergeben sich folgende, konkrete Forderungen.
Soweit möglich werden Abstimmungsgespräche über digitale Kommunikationsmittel erfolgen, also Video- und Telefonkonferenzen.
Sind persönliche Treffen notwendig (wie z.B. Projektauftakt), so sollten diese Reisen mit umwelt-freundlichen Verkehrsmitteln durchgeführt werden.
Für alle Druckerzeugnisse im Projekt wird Recyclingpapier (idealerweise mit Gütesiegel Blauer Engel oder vergleichbar) verwendet.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Dauer: 36 Monate Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Siehe hierzu die Vergabeunterlagen Bieterinformation und Leistungsbeschreibung
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-09-01 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3 Monate Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-08-21 12:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Die Angebotsunterlagen sind fristgerecht und vollständig einzureichen. Sollten weitere Angaben vom Auftraggeber gewünscht sein, so kann dieser selbige nachfordern, bzw. dem Bieter ermöglichen, im Zuge von Angebotsaufklärungen Korrekturen an den abgegebenen Unterlagen vorzunehmen. Im Weiteren gelten die Bestimmungen des § 56 VgV.
Die Angebotsunterlagen sind fristgerecht und vollständig einzureichen. Sollten weitere Angaben vom Auftraggeber gewünscht sein, so kann dieser selbige nachfordern, bzw. dem Bieter ermöglichen, im Zuge von Angebotsaufklärungen Korrekturen an den abgegebenen Unterlagen vorzunehmen. Im Weiteren gelten die Bestimmungen des § 56 VgV.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die Eignungskriterien für die Teilnahme an dieser öffentlichen Ausschreibung lauten: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Unterpunkt 3.2. der Bieterinformation), wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Unterpunkt 3.3. der Bieterinformation); sowie Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Unterpunkt 3.4. der Bieterinformation). Eignungskriterien werden nicht gewichtet. Die Prüfung erfolgt aufgrund der eingereichten Eigenerklärung zur Eignung (Anlage 3) und der Referenzliste (Anlage 2). Nachweise werden nur vom späteren Auftragnehmer abgefordert.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Eignungskriterien für die Teilnahme an dieser öffentlichen Ausschreibung lauten: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Unterpunkt 3.2. der Bieterinformation), wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Unterpunkt 3.3. der Bieterinformation); sowie Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Unterpunkt 3.4. der Bieterinformation). Eignungskriterien werden nicht gewichtet. Die Prüfung erfolgt aufgrund der eingereichten Eigenerklärung zur Eignung (Anlage 3) und der Referenzliste (Anlage 2). Nachweise werden nur vom späteren Auftragnehmer abgefordert.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Zu jeder Referenz sind folgende Angaben unter Verwendung des Vordrucks der Anlage 2 (Referenzliste) zu machen:
• Auftraggeber, inkl. Kontaktdaten;
• Inhaltlich aussagekräftige Kurzbeschreibung des Projektes. Der Bieter hat den Bezug zur ausgeschriebenen Leistung nachvollziehbar zu belegen;
• Zuordnung zum geforderten Eignungskriterium;
• Leistungszeitraum.
Es ist darüber hinaus nachzuweisen, dass die mit der Durchführung der einzelnen Teilleistungen beauftragten Personen die hierfür notwendigen Kompetenzen und Kenntnisse haben, durch z.B. Abschlusszeugnisse, Qualifikationsnachweise, Referenzprojekte.
Die Bildung einer Bietergemeinschaft zur besseren Abdeckung der geforderten technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist möglich. Die Aufgabenverteilung und die Zuständigkeiten für jede Teilleistung müssen dargelegt werden und es muss die Benennung eines Projektverantwortlichen erfolgen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zu jeder Referenz sind folgende Angaben unter Verwendung des Vordrucks der Anlage 2 (Referenzliste) zu machen:
• Auftraggeber, inkl. Kontaktdaten;
• Inhaltlich aussagekräftige Kurzbeschreibung des Projektes. Der Bieter hat den Bezug zur ausgeschriebenen Leistung nachvollziehbar zu belegen;
• Zuordnung zum geforderten Eignungskriterium;
• Leistungszeitraum.
Es ist darüber hinaus nachzuweisen, dass die mit der Durchführung der einzelnen Teilleistungen beauftragten Personen die hierfür notwendigen Kompetenzen und Kenntnisse haben, durch z.B. Abschlusszeugnisse, Qualifikationsnachweise, Referenzprojekte.
Die Bildung einer Bietergemeinschaft zur besseren Abdeckung der geforderten technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist möglich. Die Aufgabenverteilung und die Zuständigkeiten für jede Teilleistung müssen dargelegt werden und es muss die Benennung eines Projektverantwortlichen erfolgen.
Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
In Bezug auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit müssen folgende Anforderungen vom Bieter erfüllt werden:
Wissenschaftliche Kompetenz und aktuelle, einschlägige Kenntnisse zu folgenden Eignungskriterien:
1. Natur- und Artenschutzrecht insbesondere in Bezug auf Bauvorhaben im Schienenverkehr
2. Normen und Regelwerke des Schienenverkehrs, Kosten-Nutzen-Analyse
3. Naturschutz, Biologie von Fledermäusen.
4. Konzeption, Durchführung und Auswertung von wissenschaftlichen Untersuchungen;
5. Erstellung von wissenschaftlichen Berichten.
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird anhand einer vom Bieter zusammengestellten Referenzliste für die oben geforderten Kompetenzen überprüft. Daher ist ein aussagekräftiger Nachweis über einschlägige Qualifikationen und Kompetenzen - z.B. durch vergleichbare Projekte, Veröffentlichungen und Mitarbeit in Normungsausschüssen (je max. 5, aussagekräftige, möglichst aktuelle, relevante, Quellen) - beizufügen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
In Bezug auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit müssen folgende Anforderungen vom Bieter erfüllt werden:
Wissenschaftliche Kompetenz und aktuelle, einschlägige Kenntnisse zu folgenden Eignungskriterien:
1. Natur- und Artenschutzrecht insbesondere in Bezug auf Bauvorhaben im Schienenverkehr
2. Normen und Regelwerke des Schienenverkehrs, Kosten-Nutzen-Analyse
3. Naturschutz, Biologie von Fledermäusen.
4. Konzeption, Durchführung und Auswertung von wissenschaftlichen Untersuchungen;
5. Erstellung von wissenschaftlichen Berichten.
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird anhand einer vom Bieter zusammengestellten Referenzliste für die oben geforderten Kompetenzen überprüft. Daher ist ein aussagekräftiger Nachweis über einschlägige Qualifikationen und Kompetenzen - z.B. durch vergleichbare Projekte, Veröffentlichungen und Mitarbeit in Normungsausschüssen (je max. 5, aussagekräftige, möglichst aktuelle, relevante, Quellen) - beizufügen.
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Der Bieter hat nachzuweisen, dass kein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vorliegt. Hierzu hat er eine Eigenerklärung nach den §§ 123, 124 GWB vorzulegen (Anlage 3 der Angebotsunterlagen).
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird die Vergabestelle eine Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG beim Bundeskartellamt und aus dem Gewebezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Von Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen ist zusätzlich die „Garantieerklärung zur Vermeidung unzulässiger Beihilfen und Quersubventionen“ (Anlage 4 der Angebotsunterlagen) vorzulegen.
Mehrfachbeteiligungen, d.h., zum Beispiel und nicht abschließend, die parallele Beteiligung als Einzelbieter und gleichzeitig als Gesellschafter einer Bietergemeinschaft, sind unzulässig. Diese führen zum Ausschluss sämtlicher hiervon betroffener Angebote, sofern die betroffenen Bieter nicht nachweisen, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden. Mehrfachbeteiligungen von Nachunternehmen sind zulässig, sofern diese keinen maßgeblichen Einfluss auf die Angebotsgestaltung haben.
Der Bieter hat nachzuweisen, dass kein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vorliegt. Hierzu hat er eine Eigenerklärung nach den §§ 123, 124 GWB vorzulegen (Anlage 3 der Angebotsunterlagen).
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird die Vergabestelle eine Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG beim Bundeskartellamt und aus dem Gewebezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Von Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen ist zusätzlich die „Garantieerklärung zur Vermeidung unzulässiger Beihilfen und Quersubventionen“ (Anlage 4 der Angebotsunterlagen) vorzulegen.
Mehrfachbeteiligungen, d.h., zum Beispiel und nicht abschließend, die parallele Beteiligung als Einzelbieter und gleichzeitig als Gesellschafter einer Bietergemeinschaft, sind unzulässig. Diese führen zum Ausschluss sämtlicher hiervon betroffener Angebote, sofern die betroffenen Bieter nicht nachweisen, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden. Mehrfachbeteiligungen von Nachunternehmen sind zulässig, sofern diese keinen maßgeblichen Einfluss auf die Angebotsgestaltung haben.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: t022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postleitzahl: Bonn
Postort: 53113
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +0049-(0)228-94990📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Name und Adressen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-07-01+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 125-453139 (2026-07-01)