Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
In Bezug auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit müssen folgende Anforderungen vom Bieter erfüllt werden:
Wissenschaftliche Kompetenz und aktuelle, einschlägige Kenntnisse zu
- Vorschriften und Regelungen in den Bereichen des Schienenverkehrs und der Infrastruktur, Klimatechnik/-anforderungen und biologischen/mikrobiologischen Gefahrenstoffen
- Verfahren und Methoden im Bereich Strömungslehre, Bahntechnik, Virologie/Mikrobiologie, Modellierung und Simulationsrechnungen,
- Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 oder vergleichbarer Labor-Qualitätssicherungsnachweise
- Erfahrungen im Bereich der Standardisierung von Methoden und Entwicklung/Optimierung von Verfahren und Hygienekonzepten,
- Konzeption, Durchführung und Auswertung von wissenschaftlichen Untersuchungen;
- Erstellung von wissenschaftlichen Berichten, Datenanalysen und praxisorientierten Handlungsempfehlungen.
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird anhand einer vom Bieter zusammengestellten Referenzliste für die oben geforderten Kompetenzen überprüft. Daher ist ein aussagekräftiger Nachweis über einschlägige Qualifikationen und Kompetenzen - z.B. durch vergleichbare Projekte, Veröffentlichungen und Mitarbeit in Normungsausschüssen (3-5 aussagekräftige, möglichst aktuelle, relevante Quellen) - beizufügen.
Zu jeder Referenz sind folgende Angaben unter Verwendung des Vordrucks der Anlage 2 (Referenzliste) zu machen:
- Auftraggeber, mit Nennung eines Ansprechpartners;
- Inhaltlich aussagekräftige Kurzbeschreibung des Projektes. Der Bieter hat den Bezug zur ausgeschriebenen Leistung nachvollziehbar zu belegen;
- Leistungszeitraum.
Es ist darüber hinaus nachzuweisen, dass die mit der Durchführung der einzelnen Arbeitspakete beauftragten Personen die hierfür notwendigen Kompetenzen und Kenntnisse haben, durch z.B. Abschlusszeugnisse, Qualifikationsnachweise, Referenzprojekte.
Die Bildung einer Bietergemeinschaft zur besseren Abdeckung der geforderten technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist möglich. Die Aufgabenverteilung und die Zuständigkeiten für jedes Arbeitspaket müssen dargelegt werden und es muss die Benennung eines Projektverantwortlichen erfolgen.