In jüngster Vergangenheit wurde eine erhöhte Anzahl von Radbrüchen an Güterwagen dokumentiert. Ein schwerwiegender Unfall im Gotthard-Tunnel in der Schweiz hat die Relevanz des Themas aufgezeigt. Gegenwärtig widmen sich mehrere Untersuchungsbehörden und Forschungseinrichtungen, darunter auch eine Arbeitsgruppe des JNS der ERA, der Erforschung dieses Themas. Im Eisenbahnsektor bestehen derzeit unterschiedliche Bewertungen bezüglich der Ursachen dieses Phänomens. Der Stand der Forschung zum Thema Radbrüche und den damit zusammenhängenden Unfällen ist derzeit sehr unübersichtlich, da dieser auf unterschiedliche Institutionen und Länder verteilt ist. Ziel ist es daher, den aktuellen Kenntnisstand sowie bekannte Forschungsaktivitäten zu dieser Fragestellung in einer Vorstudie zu analysieren und zu schließende Forschungslücken und Informationsbedarfe für die weitere Forschung herauszuarbeiten. Insbesondere soll erhoben werden, welche Einflüsse zu Rissen in Rädern bei Güterwagen führen, ob diese durch einzelne Ereignisse oder dauerhafte Einwirkung entstehen und wie diese Einflüsse minimiert oder vermieden werden können. Hierzu werden Ursachen und Folgenabschätzung gegenübergestellt. Die Erkenntnisse der Studie stellen zeitnah einen neutralen Überblick über den weiteren Forschungsbedarf dar und liefern eine wissenschaftlich begründete Priorisierung, welche weiteren Untersuchungen folgen müssen.
Auftragsbekanntmachung (2026-10-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Forschungsprojekt - DZSF - Vorstudie Radbrüche
Referenznummer: 111vb/032-0099#021
Kurze Beschreibung:
In jüngster Vergangenheit wurde eine erhöhte Anzahl von Radbrüchen an Güterwagen dokumentiert. Ein schwerwiegender Unfall im Gotthard-Tunnel in der Schweiz hat die Relevanz des Themas aufgezeigt. Gegenwärtig widmen sich mehrere Untersuchungsbehörden und Forschungseinrichtungen, darunter auch eine Arbeitsgruppe des JNS der ERA, der Erforschung dieses Themas. Im Eisenbahnsektor bestehen derzeit unterschiedliche Bewertungen bezüglich der Ursachen dieses Phänomens. Der Stand der Forschung zum Thema Radbrüche und den damit zusammenhängenden Unfällen ist derzeit sehr unübersichtlich, da dieser auf unterschiedliche Institutionen und Länder verteilt ist.
Ziel ist es daher, den aktuellen Kenntnisstand sowie bekannte Forschungsaktivitäten zu dieser Fragestellung in einer Vorstudie zu analysieren und zu schließende Forschungslücken und Informationsbedarfe für die weitere Forschung herauszuarbeiten. Insbesondere soll erhoben werden, welche Einflüsse zu Rissen in Rädern bei Güterwagen führen, ob diese durch einzelne Ereignisse oder dauerhafte Einwirkung entstehen und wie diese Einflüsse minimiert oder vermieden werden können. Hierzu werden Ursachen und Folgenabschätzung gegenübergestellt.
Die Erkenntnisse der Studie stellen zeitnah einen neutralen Überblick über den weiteren Forschungsbedarf dar und liefern eine wissenschaftlich begründete Priorisierung, welche weiteren Untersuchungen folgen müssen.
In jüngster Vergangenheit wurde eine erhöhte Anzahl von Radbrüchen an Güterwagen dokumentiert. Ein schwerwiegender Unfall im Gotthard-Tunnel in der Schweiz hat die Relevanz des Themas aufgezeigt. Gegenwärtig widmen sich mehrere Untersuchungsbehörden und Forschungseinrichtungen, darunter auch eine Arbeitsgruppe des JNS der ERA, der Erforschung dieses Themas. Im Eisenbahnsektor bestehen derzeit unterschiedliche Bewertungen bezüglich der Ursachen dieses Phänomens. Der Stand der Forschung zum Thema Radbrüche und den damit zusammenhängenden Unfällen ist derzeit sehr unübersichtlich, da dieser auf unterschiedliche Institutionen und Länder verteilt ist.
Ziel ist es daher, den aktuellen Kenntnisstand sowie bekannte Forschungsaktivitäten zu dieser Fragestellung in einer Vorstudie zu analysieren und zu schließende Forschungslücken und Informationsbedarfe für die weitere Forschung herauszuarbeiten. Insbesondere soll erhoben werden, welche Einflüsse zu Rissen in Rädern bei Güterwagen führen, ob diese durch einzelne Ereignisse oder dauerhafte Einwirkung entstehen und wie diese Einflüsse minimiert oder vermieden werden können. Hierzu werden Ursachen und Folgenabschätzung gegenübergestellt.
Die Erkenntnisse der Studie stellen zeitnah einen neutralen Überblick über den weiteren Forschungsbedarf dar und liefern eine wissenschaftlich begründete Priorisierung, welche weiteren Untersuchungen folgen müssen.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 208001.58 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: Gesamtleistung
Titel: Gesamtleistung
Beschreibung der Beschaffung: Siehe Angaben unter Punkt 2 "Verfahren"
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Das Ergebnis des Projekts wird dabei helfen, den Schienenverkehr zu stärken und auf die Zukunft besser auszurichten und ist damit nach Definition bereits nachhaltig. Zusätzlich verpflichten sich der AN und das EBA, nachhaltig zu agieren und unnötige Belastungen für die Umwelt zu vermeiden. Dies ist bei der Planung der Projektdurchführung ebenso wie bei der Reiseplanung zu beachten. Daraus ergeben sich folgende, konkreten Forderungen.
Soweit möglich werden Abstimmungsgespräche über digitale Kommunikationsmittel erfolgen, also Video- und Telefonkonferenzen.
Sind persönliche Treffen wie z. B. zum Projektauftakt notwendig, so sollten diese Reisen mit umweltfreundlichen Verkehrsmitteln durchgeführt werden.
Für alle Druckerzeugnisse im Projekt wird Recyclingpapier (idealerweise mit Gütesiegel Blauer Engel oder vergleichbar) verwendet.
Das Ergebnis des Projekts wird dabei helfen, den Schienenverkehr zu stärken und auf die Zukunft besser auszurichten und ist damit nach Definition bereits nachhaltig. Zusätzlich verpflichten sich der AN und das EBA, nachhaltig zu agieren und unnötige Belastungen für die Umwelt zu vermeiden. Dies ist bei der Planung der Projektdurchführung ebenso wie bei der Reiseplanung zu beachten. Daraus ergeben sich folgende, konkreten Forderungen.
Soweit möglich werden Abstimmungsgespräche über digitale Kommunikationsmittel erfolgen, also Video- und Telefonkonferenzen.
Sind persönliche Treffen wie z. B. zum Projektauftakt notwendig, so sollten diese Reisen mit umweltfreundlichen Verkehrsmitteln durchgeführt werden.
Für alle Druckerzeugnisse im Projekt wird Recyclingpapier (idealerweise mit Gütesiegel Blauer Engel oder vergleichbar) verwendet.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Postanschrift: Heinemannstraße 6
Postleitzahl: 53175
Stadt: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Dauer: 9 Monate Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität 70%
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-11-23 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-11-24 08:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 4 Monate Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2026-11-24 08:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-11-13 12:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Die Angebotsunterlagen sind fristgerecht vollständig einzureichen. Sollten weitere Angaben vom Auftraggeber gewünscht sein, so kann dieser selbige nachfordern, bzw. dem Bieter ermöglichen, im Zuge von Angebotsaufklärungen Korrekturen an den abgegebenen Unterlagen vorzunehmen. Im Weiteren gelten die Bestimmungen des § 56 VgV.
Die Angebotsunterlagen sind fristgerecht vollständig einzureichen. Sollten weitere Angaben vom Auftraggeber gewünscht sein, so kann dieser selbige nachfordern, bzw. dem Bieter ermöglichen, im Zuge von Angebotsaufklärungen Korrekturen an den abgegebenen Unterlagen vorzunehmen. Im Weiteren gelten die Bestimmungen des § 56 VgV.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die Eignungskriterien für die Teilnahme an dieser öffentlichen Ausschreibung lauten: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Unterpunkt 3.2. der Bieterinformation), wirtschaftliche
und finanzielle Leistungsfähigkeit (Unterpunkt 3.3.); sowie Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Unterpunkt 3.4.). Bei Bietergemeinschaften ist kurz darzustellen, wie die Partner zu einer Teilleistung beitragen und die Eignung im gesamten Projekt sichergestellt wird.
Eignungskriterien werden nicht gewichtet. Die Prüfung erfolgt aufgrund der eingereichten Eigenerklärung zur Eignung (Anlage 3) und der Referenzliste (Anlage 2). Nachweise werden nur vom späteren Auftragnehmer abgefordert.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Eignungskriterien für die Teilnahme an dieser öffentlichen Ausschreibung lauten: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Unterpunkt 3.2. der Bieterinformation), wirtschaftliche
und finanzielle Leistungsfähigkeit (Unterpunkt 3.3.); sowie Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Unterpunkt 3.4.). Bei Bietergemeinschaften ist kurz darzustellen, wie die Partner zu einer Teilleistung beitragen und die Eignung im gesamten Projekt sichergestellt wird.
Eignungskriterien werden nicht gewichtet. Die Prüfung erfolgt aufgrund der eingereichten Eigenerklärung zur Eignung (Anlage 3) und der Referenzliste (Anlage 2). Nachweise werden nur vom späteren Auftragnehmer abgefordert.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
In Bezug auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit müssen folgende Anforderungen vom Bieter erfüllt werden:
Wissenschaftliche Kompetenz und aktuelle, einschlägige Kenntnisse zu folgenden Eignungskriterien:
1. Schienenfahrzeuge; Mindestens 2 Veröffentlichung in der nationalen Fachpresse in den letzten 3 Jahren.
2. Radsätze und/oder Bremsentechnik im SGV
3. Konzeption, Durchführung und Auswertung von wissenschaftlichen Untersuchungen;
4. Erstellung von wissenschaftlichen Berichten.
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird anhand einer vom Bieter zusammengestellten Referenzliste für die oben geforderten Kompetenzen überprüft. Daher ist ein aussagekräftiger Nachweis über einschlägige Qualifikationen und Kompetenzen - z. B. durch vergleichbare Projekte, Veröffentlichungen und Mitarbeit in Normungsausschüssen (je eine, aussagekräftige, möglichst aktuelle Quelle) - beizufügen.
Zu jeder Referenz sind folgende Angaben unter Verwendung des Vordrucks der Anlage 2 (Referenzliste) zu machen:
• Auftraggeber, inkl. Kontaktdaten;
• Inhaltlich aussagekräftige Kurzbeschreibung des Projektes. Der Bieter hat den Bezug zur ausgeschriebenen Leistung nachvollziehbar zu belegen;
• Zuordnung zum geforderten Eignungskriterium;
• Leistungszeitraum.
Es ist darüber hinaus nachzuweisen, dass die mit der Durchführung der einzelnen Teilleistungen beauftragten Personen die hierfür notwendigen Kompetenzen und Kenntnisse haben, durch z. B. Abschlusszeugnisse, Qualifikationsnachweise, Referenzprojekte.
Die Bildung einer Bietergemeinschaft zur besseren Abdeckung der geforderten technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist möglich. Die Aufgabenverteilung und die Zuständigkeiten für jede Teilleistung müssen dargelegt werden und es muss die Benennung eines Projektverantwortlichen erfolgen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
In Bezug auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit müssen folgende Anforderungen vom Bieter erfüllt werden:
Wissenschaftliche Kompetenz und aktuelle, einschlägige Kenntnisse zu folgenden Eignungskriterien:
1. Schienenfahrzeuge; Mindestens 2 Veröffentlichung in der nationalen Fachpresse in den letzten 3 Jahren.
2. Radsätze und/oder Bremsentechnik im SGV
3. Konzeption, Durchführung und Auswertung von wissenschaftlichen Untersuchungen;
4. Erstellung von wissenschaftlichen Berichten.
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird anhand einer vom Bieter zusammengestellten Referenzliste für die oben geforderten Kompetenzen überprüft. Daher ist ein aussagekräftiger Nachweis über einschlägige Qualifikationen und Kompetenzen - z. B. durch vergleichbare Projekte, Veröffentlichungen und Mitarbeit in Normungsausschüssen (je eine, aussagekräftige, möglichst aktuelle Quelle) - beizufügen.
Zu jeder Referenz sind folgende Angaben unter Verwendung des Vordrucks der Anlage 2 (Referenzliste) zu machen:
• Auftraggeber, inkl. Kontaktdaten;
• Inhaltlich aussagekräftige Kurzbeschreibung des Projektes. Der Bieter hat den Bezug zur ausgeschriebenen Leistung nachvollziehbar zu belegen;
• Zuordnung zum geforderten Eignungskriterium;
• Leistungszeitraum.
Es ist darüber hinaus nachzuweisen, dass die mit der Durchführung der einzelnen Teilleistungen beauftragten Personen die hierfür notwendigen Kompetenzen und Kenntnisse haben, durch z. B. Abschlusszeugnisse, Qualifikationsnachweise, Referenzprojekte.
Die Bildung einer Bietergemeinschaft zur besseren Abdeckung der geforderten technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist möglich. Die Aufgabenverteilung und die Zuständigkeiten für jede Teilleistung müssen dargelegt werden und es muss die Benennung eines Projektverantwortlichen erfolgen.
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Der Nachweis erfolgt mittels Eigenerklärung (Anlage 3) des Bieters.
Ausschlussgrund: Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Beschreibung der Ausschlussgründe: Sinngemäß in Anwendung von § 123 / 124 GWB
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 00000
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: 0228 9499-0📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-10-22+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 206-736589 (2026-10-22)