Der Landkreis Nienburg/Weser plant den Neubau einer Feuerwehrtechnischen Zentrale (FTZ) im Gewerbegebiet des Ortes Lemke, Gemeinde Marklohe. Es handelt sich um einen Ersatzneubau für die bestehende FTZ in der Verdener Landstraße in Nienburg. Das Raumprogramm umfasst ca. 8.200 m² Nutzflächen, sowie ca. 9.140 m² Außenbereiche – Bewegungs- und Übungsflächen. Hierzu steht ein ca. 3,4 ha großes Baufeld zur Verfügung. Im Rahmen des Projektes ist die Errichtung einer Gebäudeautomationsanlage vorgesehen. Die Gebäudeautomation umfasst die Automations-, Raumautomations- und Managementebene zur Überwachung, Steuerung, Regelung und Visualisierung der technischen Anlagen. Im Projekt sind zwei zentrale Automationsschwerpunkte vorgesehen. Ergänzend hierzu werden jeweils Automationsschwerpunkte in der Fahrzeughalle, Werkstatthalle und Logistikhalle verortet. Für die Raumautomation werden in den jeweiligen Unterverteilungsbereichen der Elektrotechnik Raumautomationsverteiler angeordnet. Diese Raumautomationsverteiler bilden die Funktionen der Raumautomation ab. Die Einbindung der Sonnenschutzantriebe, Fensterkontakte sowie der Ventile der Fußbodenheizung erfolgt über I/O-Module, welche auf die Raumautomationsverteiler aufgeschaltet werden. Die Beleuchtung wird über KNX-DALI-Aktoren eingebunden, welche in den Unterverteilungen der Elektrotechnik installiert werden. Die jeweiligen Schnittstellen und Kommunikationswege sind mit den Gewerken Elektrotechnik und Gebäudeautomation entsprechend abzustimmen. Für die Anlagentechnik sind im Projekt ca. 500 physikalische Datenpunkte sowie ca. 550 gemeinsame Datenpunkte vorgesehen. Im Bereich der Raumautomation sind ca. 700 physikalische Datenpunkte sowie ca. 2.000 gemeinsame Datenpunkte vorhanden.
Auftragsbekanntmachung (2026-08-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Gebäudeautomation
Referenznummer: 10-121-2018-01-481.01
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Nienburg/Weser plant den Neubau einer Feuerwehrtechnischen
Zentrale (FTZ) im Gewerbegebiet des Ortes Lemke, Gemeinde Marklohe. Es handelt sich um einen Ersatzneubau für die bestehende FTZ in der Verdener Landstraße in Nienburg. Das Raumprogramm umfasst ca. 8.200 m² Nutzflächen, sowie ca. 9.140 m² Außenbereiche – Bewegungs- und Übungsflächen. Hierzu steht ein ca. 3,4 ha großes Baufeld zur Verfügung.
Im Rahmen des Projektes ist die Errichtung einer Gebäudeautomationsanlage vorgesehen. Die Gebäudeautomation umfasst die Automations-, Raumautomations- und Managementebene zur Überwachung, Steuerung, Regelung und Visualisierung der technischen Anlagen.
Im Projekt sind zwei zentrale Automationsschwerpunkte vorgesehen. Ergänzend hierzu werden jeweils Automationsschwerpunkte in der Fahrzeughalle, Werkstatthalle und Logistikhalle verortet. Für die Raumautomation werden in den jeweiligen Unterverteilungsbereichen der Elektrotechnik Raumautomationsverteiler angeordnet. Diese Raumautomationsverteiler bilden die Funktionen der Raumautomation ab. Die Einbindung der Sonnenschutzantriebe, Fensterkontakte sowie der Ventile der Fußbodenheizung erfolgt über I/O-Module, welche auf die Raumautomationsverteiler aufgeschaltet werden. Die Beleuchtung wird über KNX-DALI-Aktoren eingebunden, welche in den Unterverteilungen der Elektrotechnik installiert werden. Die jeweiligen Schnittstellen und Kommunikationswege sind mit den Gewerken Elektrotechnik und Gebäudeautomation entsprechend abzustimmen.
Für die Anlagentechnik sind im Projekt ca. 500 physikalische Datenpunkte sowie ca. 550 gemeinsame Datenpunkte vorgesehen. Im Bereich der Raumautomation sind ca. 700 physikalische Datenpunkte sowie ca. 2.000 gemeinsame Datenpunkte vorhanden.
Der Landkreis Nienburg/Weser plant den Neubau einer Feuerwehrtechnischen
Zentrale (FTZ) im Gewerbegebiet des Ortes Lemke, Gemeinde Marklohe. Es handelt sich um einen Ersatzneubau für die bestehende FTZ in der Verdener Landstraße in Nienburg. Das Raumprogramm umfasst ca. 8.200 m² Nutzflächen, sowie ca. 9.140 m² Außenbereiche – Bewegungs- und Übungsflächen. Hierzu steht ein ca. 3,4 ha großes Baufeld zur Verfügung.
Im Rahmen des Projektes ist die Errichtung einer Gebäudeautomationsanlage vorgesehen. Die Gebäudeautomation umfasst die Automations-, Raumautomations- und Managementebene zur Überwachung, Steuerung, Regelung und Visualisierung der technischen Anlagen.
Im Projekt sind zwei zentrale Automationsschwerpunkte vorgesehen. Ergänzend hierzu werden jeweils Automationsschwerpunkte in der Fahrzeughalle, Werkstatthalle und Logistikhalle verortet. Für die Raumautomation werden in den jeweiligen Unterverteilungsbereichen der Elektrotechnik Raumautomationsverteiler angeordnet. Diese Raumautomationsverteiler bilden die Funktionen der Raumautomation ab. Die Einbindung der Sonnenschutzantriebe, Fensterkontakte sowie der Ventile der Fußbodenheizung erfolgt über I/O-Module, welche auf die Raumautomationsverteiler aufgeschaltet werden. Die Beleuchtung wird über KNX-DALI-Aktoren eingebunden, welche in den Unterverteilungen der Elektrotechnik installiert werden. Die jeweiligen Schnittstellen und Kommunikationswege sind mit den Gewerken Elektrotechnik und Gebäudeautomation entsprechend abzustimmen.
Für die Anlagentechnik sind im Projekt ca. 500 physikalische Datenpunkte sowie ca. 550 gemeinsame Datenpunkte vorgesehen. Im Bereich der Raumautomation sind ca. 700 physikalische Datenpunkte sowie ca. 2.000 gemeinsame Datenpunkte vorhanden.
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Elektroinstallationsarbeiten📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 530 717 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: 68787157-5579-418e-8652-182fadbf9c6e
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Automatisierungssystem📦
Postleitzahl: 31608
Stadt: Marklohe
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Nienburg (Weser)
🏙️ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-09-29 09:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-09-18 23:59:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Sofern das Bieterunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. eingetragen ist, genügt die Angabe der PQ-Nummer. Sollte sich die Präqualifikation nicht auf alle ausgeschriebenen Leistungsbereiche erstrecken, ist für die von der Präqualifikation nicht abdeckten Leistungsbereiche ebenfalls eine Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt 124 bzw. eine EEE abzugeben. Sich hierauf beziehende Bestätigungen sind auf gesondertes Verlangen vorzulegen. Nicht präqualifizierte Bieterunternehmen haben als vorläufigen Eignungsnachweis das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. die EEE mit dem Angebot einzureichen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieterunternehmens in die engere Wahl, sind die in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. der EEE genannten Bestätigungen der Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen vorzulegen. Werden Nachunternehmen benannt, gelten die Anforderungen entsprechend. Sofern das Unternehmen nicht zur Teilnahme an den Sozialkassenverfahren der Bauwirtschaft verpflichtet ist, ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung über die geleisteten gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge - d.h. von den Krankenkassen beizubringen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Sofern das Bieterunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. eingetragen ist, genügt die Angabe der PQ-Nummer. Sollte sich die Präqualifikation nicht auf alle ausgeschriebenen Leistungsbereiche erstrecken, ist für die von der Präqualifikation nicht abdeckten Leistungsbereiche ebenfalls eine Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt 124 bzw. eine EEE abzugeben. Sich hierauf beziehende Bestätigungen sind auf gesondertes Verlangen vorzulegen. Nicht präqualifizierte Bieterunternehmen haben als vorläufigen Eignungsnachweis das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. die EEE mit dem Angebot einzureichen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieterunternehmens in die engere Wahl, sind die in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. der EEE genannten Bestätigungen der Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen vorzulegen. Werden Nachunternehmen benannt, gelten die Anforderungen entsprechend. Sofern das Unternehmen nicht zur Teilnahme an den Sozialkassenverfahren der Bauwirtschaft verpflichtet ist, ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung über die geleisteten gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge - d.h. von den Krankenkassen beizubringen.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Vorzulegen sind mindestens drei Referenznachweise zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, innerhalb der letzten fünf Jahre fertiggestellt wurden und mindestens die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme inkl. Abnahmeprüfungen umfassen. Davon zwei Referenzen, die folgende Anforderung erfüllen: Auftragsvolumen je mind. 600.000 EUR netto (unternehmenseigene Leistung). Mindestens eine der Referenzen muss eine integrale Raumautomation aufweisen. Mindestens eine der Referenzen muss mindestens zwei Automationsschwerpunkte aufweisen. Mindestens eine der Referenzen muss eine neu errichtete MBE beinhalten.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Vorzulegen sind mindestens drei Referenznachweise zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, innerhalb der letzten fünf Jahre fertiggestellt wurden und mindestens die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme inkl. Abnahmeprüfungen umfassen. Davon zwei Referenzen, die folgende Anforderung erfüllen: Auftragsvolumen je mind. 600.000 EUR netto (unternehmenseigene Leistung). Mindestens eine der Referenzen muss eine integrale Raumautomation aufweisen. Mindestens eine der Referenzen muss mindestens zwei Automationsschwerpunkte aufweisen. Mindestens eine der Referenzen muss eine neu errichtete MBE beinhalten.
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewertung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewertung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-08-27+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 166-595886 (2026-08-27)