Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR) / Gebäudeautomation Errichtung der Mess-, Steuer- und Regelungstechnik für die technischen Anlagen der Gewerke HZG/KLT, Sanitär und RLT. Herstellung der Gebäudeautomation mit Automationsstationen, Informationsschwerpunkten, Schaltschränken, Bedien- und Anzeigeeinrichtungen sowie Feldgeräten für die Erfassung, Regelung, Steuerung, Überwachung und Störmeldung der technischen Anlagen. Anbindung und Regelung der Heizungs-, Kälte-, Lüftungs-, Sanitär- und Medienversorgungsanlagen inkl. Pumpen, Ventile, Klappen, Volumenstromregelungen, Temperatur-, Druck-, Feuchte- und Differenzdruckmessungen sowie Mess- und Zähleinrichtungen. Aufschaltung der Datenpunkte und Schnittstellen auf die Gebäudeautomation / GLT inkl. Parametrierung, Inbetriebnahme, Funktionsprüfung und Dokumentation. Integration erforderlicher Schnittstellen zu Fremdsystemen und technischen Anlagen, insbesondere zu Lüftungsgeräten, Kälteerzeugern, Fernwärme-/Fernkälteübergabe, Dachaggregaten, Sicherheits- und Betriebsüberwachung sowie Zähler- und Energiemanagementsystemen. Mit Wartungsvertrag Mit der Ausführung ist zu beginnen: innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den AG (§ 5 Abs. 2 Satz 2 VOB/B); die Aufforderung wird Ihnen vorauss. bis zum 04.11.2026 zugehen. Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen): innerhalb von 240 Werktagen nach vorstehend angegebener Frist für den Ausführungsbeginn. (5 Arbeitstage/ Woche) Besonderer Hinweis betr. Bieterfragen aufgrund besonderer äußerer Ereignisse (z.B. Sars-COV-2 oder Ukraine Krieg): Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Angebotserstellung etwaige mögliche bzw. erkennbare Beeinträchtigungen, z.B. in Bezug auf die Verfügbarkeit von Materialien und Produkten, Arbeitskräften, eine evtl. verzögerte Beibringung von geforderten Nachweisen, Auswirkungen auf etwaige Nachunternehmer etc. Fragen, die in diesem Zusammenhang auftreten, bitten wir rechtzeitig vor Angebotsfrist über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen.
Auftragsbekanntmachung (2026-09-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: MPI für Sicherheit und Privatsphäre, Bochum - Institutsneubau: Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR) / Gebäudeautomation
Referenznummer: Z.CSPY.000001.423.VOB.3125
Kurze Beschreibung:
Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR) / Gebäudeautomation
Errichtung der Mess-, Steuer- und Regelungstechnik für die technischen Anlagen der Gewerke HZG/KLT, Sanitär und RLT.
Herstellung der Gebäudeautomation mit Automationsstationen, Informationsschwerpunkten, Schaltschränken, Bedien- und Anzeigeeinrichtungen sowie Feldgeräten für die Erfassung, Regelung, Steuerung, Überwachung und Störmeldung der technischen Anlagen.
Anbindung und Regelung der Heizungs-, Kälte-, Lüftungs-, Sanitär- und Medienversorgungsanlagen inkl. Pumpen, Ventile, Klappen, Volumenstromregelungen, Temperatur-, Druck-, Feuchte- und Differenzdruckmessungen sowie Mess- und Zähleinrichtungen.
Aufschaltung der Datenpunkte und Schnittstellen auf die Gebäudeautomation / GLT inkl. Parametrierung, Inbetriebnahme, Funktionsprüfung und Dokumentation.
Integration erforderlicher Schnittstellen zu Fremdsystemen und technischen Anlagen, insbesondere zu Lüftungsgeräten, Kälteerzeugern, Fernwärme-/Fernkälteübergabe, Dachaggregaten, Sicherheits- und Betriebsüberwachung sowie Zähler- und Energiemanagementsystemen.
Mit Wartungsvertrag
Mit der Ausführung ist zu beginnen: innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den AG (§ 5 Abs. 2 Satz 2 VOB/B); die Aufforderung wird Ihnen vorauss. bis zum 04.11.2026 zugehen. Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen): innerhalb von 240 Werktagen nach vorstehend
angegebener Frist für den Ausführungsbeginn. (5 Arbeitstage/ Woche)
Besonderer Hinweis betr. Bieterfragen aufgrund besonderer äußerer Ereignisse (z.B. Sars-COV-2 oder Ukraine Krieg): Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Angebotserstellung etwaige mögliche bzw. erkennbare Beeinträchtigungen, z.B. in Bezug auf die Verfügbarkeit von Materialien und Produkten, Arbeitskräften, eine evtl. verzögerte Beibringung von geforderten Nachweisen, Auswirkungen auf etwaige Nachunternehmer etc. Fragen, die in diesem Zusammenhang auftreten, bitten wir rechtzeitig vor Angebotsfrist über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen.
Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR) / Gebäudeautomation
Errichtung der Mess-, Steuer- und Regelungstechnik für die technischen Anlagen der Gewerke HZG/KLT, Sanitär und RLT.
Herstellung der Gebäudeautomation mit Automationsstationen, Informationsschwerpunkten, Schaltschränken, Bedien- und Anzeigeeinrichtungen sowie Feldgeräten für die Erfassung, Regelung, Steuerung, Überwachung und Störmeldung der technischen Anlagen.
Anbindung und Regelung der Heizungs-, Kälte-, Lüftungs-, Sanitär- und Medienversorgungsanlagen inkl. Pumpen, Ventile, Klappen, Volumenstromregelungen, Temperatur-, Druck-, Feuchte- und Differenzdruckmessungen sowie Mess- und Zähleinrichtungen.
Aufschaltung der Datenpunkte und Schnittstellen auf die Gebäudeautomation / GLT inkl. Parametrierung, Inbetriebnahme, Funktionsprüfung und Dokumentation.
Integration erforderlicher Schnittstellen zu Fremdsystemen und technischen Anlagen, insbesondere zu Lüftungsgeräten, Kälteerzeugern, Fernwärme-/Fernkälteübergabe, Dachaggregaten, Sicherheits- und Betriebsüberwachung sowie Zähler- und Energiemanagementsystemen.
Mit Wartungsvertrag
Mit der Ausführung ist zu beginnen: innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den AG (§ 5 Abs. 2 Satz 2 VOB/B); die Aufforderung wird Ihnen vorauss. bis zum 04.11.2026 zugehen. Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen): innerhalb von 240 Werktagen nach vorstehend
angegebener Frist für den Ausführungsbeginn. (5 Arbeitstage/ Woche)
Besonderer Hinweis betr. Bieterfragen aufgrund besonderer äußerer Ereignisse (z.B. Sars-COV-2 oder Ukraine Krieg): Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Angebotserstellung etwaige mögliche bzw. erkennbare Beeinträchtigungen, z.B. in Bezug auf die Verfügbarkeit von Materialien und Produkten, Arbeitskräften, eine evtl. verzögerte Beibringung von geforderten Nachweisen, Auswirkungen auf etwaige Nachunternehmer etc. Fragen, die in diesem Zusammenhang auftreten, bitten wir rechtzeitig vor Angebotsfrist über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen.
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Installation von Schaltanlagen📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: 453fb8e9-be33-4518-aec1-878f424f91c4
Zusätzliche Informationen:
Bzgl. der geschätzten Laufzeit unter 5.1.3: bei der Anzahl der Tage handelt es sich
um Werktage (Mo-Fr).
Postleitzahl: 44803
Stadt: Bochum, Hans-Dobbertin-Str. und Suttner-Nobel-Allee
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Bochum, Kreisfreie Stadt
🏙️
Dauer: 240 Tage Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-10-15 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-10-15 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Bieter sind zur Submission nicht zugelassen.
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Plattform deutsche eVergabe-elektronische Öffnung
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Eröffnungstermin: 2026-10-15 10:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: Bieter sind zur Submission nicht zugelassen.
Zusätzliche Informationen: Plattform deutsche eVergabe-elektronische Öffnung
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-10-08 23:59:00 📅
Zusätzliche Informationen:
§ 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Aus technischen Gründen hier
dargestellt: Kriterium: "Eignung zur Berufsausübung -Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der
Eintragung
in einem Berufs- oder Handelsregister"; Kriterium " Wirtschaftliche und
finanzielle
Leistungsfähigkeit" und Kriterium: "Technische und berufliche
Leistungsfähigkeit":
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den
Eintrag in
die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis)
und geben hierzu die PQ-Nummer mit dem Teilnahmeantrag/ dem Angebot
an. Beruft sich der Bewerber/ Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten
anderer Unternehmen,
oder bewirbt sich eine Bewerber-/ Bietergemeinschaft, ist die jeweilige
Nummer im
Präqualifikationsverzeichnis auch für diese Unternehmen bzw. alle
Mitglieder einer
Bewerber-/ Bietergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag/ dem Angebot
anzugeben.
Wir weisen darauf hin, dass die im PQ Verzeichnis hinterlegten Referenzen
und Dokumente
auf Aktualität und Vergleichbarkeit mit der hier zu vergebende Leistung
geprüft werden.
Unterlagen und Referenzen die nicht aktuell und vergleichbar sind führen
zum Ausschluss
des Angebotes. Auftragsspezifische Einzelnachweise (von präqualifizierten
und nicht
präqualifizierten Unternehmen vorzulegen): Mit dem Angebot sind die Teile
des Auftrags,
die als Unteraufträge an andere Unternehmen vergeben werden sollen, zu
benennen (Formblatt
235).
Mit dem Angebot sind 3 Referenzen aus den letzten 5 Jahren über nach Art
und Umfang
vergleichbare Leistungen einzureichen (gilt für alle Bieter, auch für
präqualifizierte
Bieter). Das den Vergabeunterlagen beigefügte VHB-Formblatt 444 ist
hierfür jeweils
verbindlich zu verwenden. Eine Bestätigung des Referenzgebers über die
jeweils benannte
Referenz ist hierbei nicht zwingend erforderlich.
Bei präqualifizierten Bietern ist es ausreichend, wenn Sie mit der
Angebotsabgabe
bestätigen, dass wir die geforderten vorgenannten 3 vergleichbaren
Referenzen aus
dem PQ-Verzeichnis der weiteren Prüfung unterziehen können.
Nicht präqualifizierte Unternehmen geben über das Formblatt 124 mit ihrem
Teilnahmeantrag
/ Angebot eine entsprechende Eigenerklärung ab. Beruft sich der Bewerber/
Bieter zur
Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, oder
bewirbt sich
eine Bewerber-/ Bietergemeinschaft, ist die Eigenerklärung über das
Formblatt 124
auch von diesen Unternehmen bzw. von jedem Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft
mit Teilnahmeantrag/ Angebot abzugeben.
https://www.mpg.de/de/einkauf/eigenerklaerung-zur-eignung-vhb-124
Für nicht präqualifizierte Unternehmen gilt: Der Auftraggeber behält sich
vor, von
den Bietern der engeren Wahl zu den Eigenerklärungen die entsprechenden,
im Formblatt
124 genannten Nachweise und Belege anzufordern.
https://www.mpg.de/de/einkauf/eigenerklaerung-zur-eignung-vhb-124
Auf gesondertes Verlangen sind für Nachunternehmer/andere Unternehmen
außerhalb einer
Eignungsleihe Nachweise zur Eignung (PQ-Nummer oder Eigenerklärung
nach 124 sowie
entsprechende Nachweise) sowie eine Verpflichtungserklärung (Formblatt
236) abzugeben.
Der Auftraggeber behält sich vor, Bescheinigungen zum Beleg der Angaben
innerhalb
angemessener Fristsetzung nach Aufforderung anzufordern.
Nimmt der Bieter/Bewerber bzw. die Bieter-/ Bewerbergemeinschaft im
Hinblick auf die
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im
Rahmen einer
Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen
diese gemeinsam
mit dem Bieter/Bewerber bzw. der Bieter-/ Bewerbergemeinschaft für die
Auftragsausführung
haften; von Bewerbern /Bewerbergemeinschaften ist die Haftungserklärung
gleichzeitig
mit der „Verpflichtungserklärung“ (Formblatt 236) mit dem Teilnahmeantrag
abzugeben,
von Bietern/ Bietergemeinschaften mit dem Angebot. Wertungsrelevante
Unterlagen sind
von der Nachforderung ausgenommen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Aus technischen Gründen hier
dargestellt: Kriterium: "Eignung zur Berufsausübung -Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der
Eintragung
in einem Berufs- oder Handelsregister"; Kriterium " Wirtschaftliche und
finanzielle
Leistungsfähigkeit" und Kriterium: "Technische und berufliche
Leistungsfähigkeit":
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den
Eintrag in
die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis)
und geben hierzu die PQ-Nummer mit dem Teilnahmeantrag/ dem Angebot
an. Beruft sich der Bewerber/ Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten
anderer Unternehmen,
oder bewirbt sich eine Bewerber-/ Bietergemeinschaft, ist die jeweilige
Nummer im
Präqualifikationsverzeichnis auch für diese Unternehmen bzw. alle
Mitglieder einer
Bewerber-/ Bietergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag/ dem Angebot
anzugeben.
Wir weisen darauf hin, dass die im PQ Verzeichnis hinterlegten Referenzen
und Dokumente
auf Aktualität und Vergleichbarkeit mit der hier zu vergebende Leistung
geprüft werden.
Unterlagen und Referenzen die nicht aktuell und vergleichbar sind führen
zum Ausschluss
des Angebotes. Auftragsspezifische Einzelnachweise (von präqualifizierten
und nicht
präqualifizierten Unternehmen vorzulegen): Mit dem Angebot sind die Teile
des Auftrags,
die als Unteraufträge an andere Unternehmen vergeben werden sollen, zu
benennen (Formblatt
235).
Mit dem Angebot sind 3 Referenzen aus den letzten 5 Jahren über nach Art
und Umfang
vergleichbare Leistungen einzureichen (gilt für alle Bieter, auch für
präqualifizierte
Bieter). Das den Vergabeunterlagen beigefügte VHB-Formblatt 444 ist
hierfür jeweils
verbindlich zu verwenden. Eine Bestätigung des Referenzgebers über die
jeweils benannte
Referenz ist hierbei nicht zwingend erforderlich.
Bei präqualifizierten Bietern ist es ausreichend, wenn Sie mit der
Angebotsabgabe
bestätigen, dass wir die geforderten vorgenannten 3 vergleichbaren
Referenzen aus
dem PQ-Verzeichnis der weiteren Prüfung unterziehen können.
Nicht präqualifizierte Unternehmen geben über das Formblatt 124 mit ihrem
Teilnahmeantrag
/ Angebot eine entsprechende Eigenerklärung ab. Beruft sich der Bewerber/
Bieter zur
Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, oder
bewirbt sich
eine Bewerber-/ Bietergemeinschaft, ist die Eigenerklärung über das
Formblatt 124
auch von diesen Unternehmen bzw. von jedem Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft
mit Teilnahmeantrag/ Angebot abzugeben.
https://www.mpg.de/de/einkauf/eigenerklaerung-zur-eignung-vhb-124
Für nicht präqualifizierte Unternehmen gilt: Der Auftraggeber behält sich
vor, von
den Bietern der engeren Wahl zu den Eigenerklärungen die entsprechenden,
im Formblatt
124 genannten Nachweise und Belege anzufordern.
https://www.mpg.de/de/einkauf/eigenerklaerung-zur-eignung-vhb-124
Auf gesondertes Verlangen sind für Nachunternehmer/andere Unternehmen
außerhalb einer
Eignungsleihe Nachweise zur Eignung (PQ-Nummer oder Eigenerklärung
nach 124 sowie
entsprechende Nachweise) sowie eine Verpflichtungserklärung (Formblatt
236) abzugeben.
Der Auftraggeber behält sich vor, Bescheinigungen zum Beleg der Angaben
innerhalb
angemessener Fristsetzung nach Aufforderung anzufordern.
Nimmt der Bieter/Bewerber bzw. die Bieter-/ Bewerbergemeinschaft im
Hinblick auf die
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im
Rahmen einer
Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen
diese gemeinsam
mit dem Bieter/Bewerber bzw. der Bieter-/ Bewerbergemeinschaft für die
Auftragsausführung
haften; von Bewerbern /Bewerbergemeinschaften ist die Haftungserklärung
gleichzeitig
mit der „Verpflichtungserklärung“ (Formblatt 236) mit dem Teilnahmeantrag
abzugeben,
von Bietern/ Bietergemeinschaften mit dem Angebot. Wertungsrelevante
Unterlagen sind
von der Nachforderung ausgenommen.
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Mit dem Angebot sind außerdem
folgende Nachweise, Erklärungen und Unterlagen einzureichen:
Der Auftraggeber fordert von seinem zukünftigen Vertragspartner, dass er für
das Projekt
eine adäquate Deckung seines Betriebshaftpflichtrisikos über eine
Versicherung sicherstellt.
Mindestens folgende Deckungssummen werden dabei erwartet: - 10 Mio. €
pauschal, 2-fach
maximiert für Personen- und Sachschäden (inkl. Tätigkeitsschäden) –
500.000,00. €für Vermögensschäden. Der Auftraggeber akzeptiert hierfür entweder eine
spezifische
Projektdeckung (Hinweis: bei
Projektversicherung/ Excedentendeckung genügt stets 1-fach
maximiert),alternativ den
Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit
mindestens den genannten
Deckungssummen, jedoch in diesem Fall mit einer 2-fach Maximierung je
Versicherungsjahr.
Das Bestehen einer derartigen Betriebshaftpflichtversicherung bzw. die
Verpflichtung
zum Abschluss einer derartigen Betriebshaftpflichtversicherung vor
Zuschlagserteilung
ist durch Einreichen des Formblatts „Eigenerklärung –
Betriebshaftpflichtversicherung“
(siehe Anlage zu den WBVBs) mit Angebotsabgabe zu bestätigen; es bedarf
keiner gesonderten
Unterschrift. Der Nachweis einer entsprechenden Versicherung bzw.
alternativ die verbindliche
Bestätigung eines Versicherers bzw. seines Versicherungsmaklers über eine
entsprechende
Deckung, ist erst vor Zuschlagserteilung nach Aufforderung durch den
Auftraggeber
vorzulegen jedoch noch nicht mit dem Angebot. Bitte beachten: Bei
Bewerber-/Bietergemeinschaften
fordert der Auftraggeber die vorgenannte Versicherung von jedem Mitglied!
Jedes Mitglied
hat deshalb eine diesbezügliche Erklärung abzugeben. Wertungsrelevante
Unterlagen
sind von der Nachforderung ausgenommen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mit dem Angebot sind außerdem
folgende Nachweise, Erklärungen und Unterlagen einzureichen:
Der Auftraggeber fordert von seinem zukünftigen Vertragspartner, dass er für
das Projekt
eine adäquate Deckung seines Betriebshaftpflichtrisikos über eine
Versicherung sicherstellt.
Mindestens folgende Deckungssummen werden dabei erwartet: - 10 Mio. €
pauschal, 2-fach
maximiert für Personen- und Sachschäden (inkl. Tätigkeitsschäden) –
500.000,00. €für Vermögensschäden. Der Auftraggeber akzeptiert hierfür entweder eine
spezifische
Projektdeckung (Hinweis: bei
Projektversicherung/ Excedentendeckung genügt stets 1-fach
maximiert),alternativ den
Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit
mindestens den genannten
Deckungssummen, jedoch in diesem Fall mit einer 2-fach Maximierung je
Versicherungsjahr.
Das Bestehen einer derartigen Betriebshaftpflichtversicherung bzw. die
Verpflichtung
zum Abschluss einer derartigen Betriebshaftpflichtversicherung vor
Zuschlagserteilung
ist durch Einreichen des Formblatts „Eigenerklärung –
Betriebshaftpflichtversicherung“
(siehe Anlage zu den WBVBs) mit Angebotsabgabe zu bestätigen; es bedarf
keiner gesonderten
Unterschrift. Der Nachweis einer entsprechenden Versicherung bzw.
alternativ die verbindliche
Bestätigung eines Versicherers bzw. seines Versicherungsmaklers über eine
entsprechende
Deckung, ist erst vor Zuschlagserteilung nach Aufforderung durch den
Auftraggeber
vorzulegen jedoch noch nicht mit dem Angebot. Bitte beachten: Bei
Bewerber-/Bietergemeinschaften
fordert der Auftraggeber die vorgenannte Versicherung von jedem Mitglied!
Jedes Mitglied
hat deshalb eine diesbezügliche Erklärung abzugeben. Wertungsrelevante
Unterlagen
sind von der Nachforderung ausgenommen.
Zur Umsetzung des ab 01.01.2023
geltenden Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten
zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten
(Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz;
kurz: LkSG) ist mit dem Angebot von jedem Bieter, Mitglied einer BG oder
Unternehmen,
dessen Eignung herangezogen wird nachfolgende Eigenerklärung
abzugeben.
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
a. aufgrund einer Mitarbeiterzahl (innerhalb und außerhalb von
Deutschland), die unterhalb
der einschlägigen gesetzlichen Schwellenwerte liegt (2023: ≥ 3.000, 2024 ≥
1.000)
oder
b. mangels Hauptverwaltung, Hauptniederlassung, Verwaltungssitz,satzungsmäßigem Sitz
oder Zweigniederlassung gemäß § 13d HGB im Inland die Bestimmungen
des Gesetzes über
unternehmerische Pflichten in Lieferketten nicht zu beachten hat
oder
a. aufgrund einer Mitarbeiterzahl (innerhalb und außerhalb von
Deutschland), die oberhalb
der einschlägigen gesetzlichen Schwellenwerte liegt (2023: ≥ 3.000, 2024 ≥
1.000)
die geltenden Bestimmungen des Gesetzes über unternehmerische Pflichten
in Lieferketten
beachtet und umsetzt und
b. gegen unser Unternehmen in den vergangenen 3 Jahren kein Verstoß
gegen § 24 Abs.
1 LkSG rechtskräftig festgestellt und mit einer Geldbuße nach Maßgabe des
§ 22 Abs.
2 LkSG belegt wurde;
Hierfür ist die, in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte
Eigenerklärung ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen.
Wertungsrelevante Unterlagen sind von der Nachforderung ausgenommen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zur Umsetzung des ab 01.01.2023
geltenden Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten
zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten
(Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz;
kurz: LkSG) ist mit dem Angebot von jedem Bieter, Mitglied einer BG oder
Unternehmen,
dessen Eignung herangezogen wird nachfolgende Eigenerklärung
abzugeben.
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
a. aufgrund einer Mitarbeiterzahl (innerhalb und außerhalb von
Deutschland), die unterhalb
der einschlägigen gesetzlichen Schwellenwerte liegt (2023: ≥ 3.000, 2024 ≥
1.000)
oder
b. mangels Hauptverwaltung, Hauptniederlassung, Verwaltungssitz,satzungsmäßigem Sitz
oder Zweigniederlassung gemäß § 13d HGB im Inland die Bestimmungen
des Gesetzes über
unternehmerische Pflichten in Lieferketten nicht zu beachten hat
oder
a. aufgrund einer Mitarbeiterzahl (innerhalb und außerhalb von
Deutschland), die oberhalb
der einschlägigen gesetzlichen Schwellenwerte liegt (2023: ≥ 3.000, 2024 ≥
1.000)
die geltenden Bestimmungen des Gesetzes über unternehmerische Pflichten
in Lieferketten
beachtet und umsetzt und
b. gegen unser Unternehmen in den vergangenen 3 Jahren kein Verstoß
gegen § 24 Abs.
1 LkSG rechtskräftig festgestellt und mit einer Geldbuße nach Maßgabe des
§ 22 Abs.
2 LkSG belegt wurde;
Hierfür ist die, in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte
Eigenerklärung ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen.
Wertungsrelevante Unterlagen sind von der Nachforderung ausgenommen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften sind als Gesellschaft bürgerlichen
Rechts (GbR), als offene Handelsgesellschaft
(oHG) sowie in haftungsrechtlich vergleichbarer Form einer anderen EU-Rechtsordnung
zugelassen. Es ist im Angebot aufzuzeigen, wer an der Bietergemeinschaft
beteiligt
ist. Dem Auftraggeber ist im Angebot ein verantwortlicher Ansprechpartner
aus der
Bietergemeinschaft zu benennen. Die Übernahme der
gesamtschuldnerischen Haftung ist
mit dem Angebot durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären.
Im Angebot
ist außerdem detailliert die aufgabenspezifische Aufteilung der
Leistungserbringung
darzulegen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bietergemeinschaften sind als Gesellschaft bürgerlichen
Rechts (GbR), als offene Handelsgesellschaft
(oHG) sowie in haftungsrechtlich vergleichbarer Form einer anderen EU-Rechtsordnung
zugelassen. Es ist im Angebot aufzuzeigen, wer an der Bietergemeinschaft
beteiligt
ist. Dem Auftraggeber ist im Angebot ein verantwortlicher Ansprechpartner
aus der
Bietergemeinschaft zu benennen. Die Übernahme der
gesamtschuldnerischen Haftung ist
mit dem Angebot durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären.
Im Angebot
ist außerdem detailliert die aufgabenspezifische Aufteilung der
Leistungserbringung
darzulegen.
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe: Gemäß § 123, 124 GWB, §§ 6e, 6f, 15, 16, 16a und 16d EU VOB/A
Sie können die Vergabeunterlagen unentgeltlich,
uneingeschränkt, vollständig und direkt
unter https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/f7022156-f904-4d7e-8fa4-dbd5ca82b9c4
abrufen. Dort steht Ihnen stets die aktuellste Fassung der Vergabeunterlagen zur
Verfügung.
Weitere Informationen zu Aktualisierungen, Ergänzungen und Bieterfragen zur
Ausschreibung
erhalten Sie ausschließlich über Ihren Bieterzugang. Für die Angebotslegung ist
ausschließlich
immer die aktuellste Version der Vergabeunterlagen zu verwenden. Bitte beachten
Sie,
dass nicht berücksichtigte Aktualisierungen oder Ergänzungen der
Ausschreibungsunterlagen
zum Angebotsausschluss führen können. Nur die über die e-Vergabe kostenfrei und
elektronisch
abgerufenen Ausschreibungsunterlagen können als alleinverbindlich und autorisiert
betrachtet werden; Aktualisierungen, Ergänzungen und weitergehende
Informationen werden
ebenfalls ausschließlich auf dieser Plattform zur Verfügung gestellt. Nachteile, die
daraus resultieren, dass diese Hinweise nicht beachtet werden, gehen zu Lasten der
Bieter. Die Angebotsabgabe hat ausschließlich auf elektronischem Wege über den
Bieterbereich
der eVergabe zu erfolgen. Hierfür ist eine einmalige kostenfreie Registrierung aufder Plattform erforderlich. Für die Angebotsabgabe ist ausschließlich die Textform
nach §126b BGB zugelassen. Im Bieterassistenten geben Sie hierfür bitte am Ende
beim
Schritt „Angebotseinreichung“ den natürlichen Namen/jur. (Firmen-) Namen in
dem dafür
vorgesehenen Feld an. Die elektronische Angebotsabgabe ist Teil eines Prozesses
der
elektronischen Ausschreibung und Vergabe (E-Vergabe). Durch die
Angebotsabgabe führt
Sie die Ausschreibungsplattform. Die Integrität der Daten und die Vertraulichkeit
der Angebote sind durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung
sichergestellt.
Zur Erleichterung der elektronischen Angebotsabgabe empfehlen wir, das den
Vergabeunterlagen
beiliegende Handbuch zu verwenden. Das Datenvolumen ist pro Datei auf 50 MB
begrenzt.
Für technische Fragen steht Ihnen der Support von Healy Hudson per E-Mail unter
support@deutsche-evergabe.de
zur Verfügung. Die Abgabe von Angeboten per Fax, per Email oder schriftlich auf
dem
Postweg ist nicht zugelassen und führt zum Angebotsausschluss. Bieterfragen sind
ausschließlich
über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen.
Besonderer Hinweis betr. Bieterfragen aufgrund besonderer äußerer Ereignisse
(z.B.
Sars-COV-2 oder Ukraine Krieg): Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer
Angebotserstellung
etwaige mögliche bzw. erkennbare Beeinträchtigungen, z.B. in Bezug auf die
Verfügbarkeit
von Materialien und Produkten, Arbeitskräften, eine evtl. verzögerte Beibringung
von
geforderten Nachweisen, Auswirkungen auf etwaige Nachunternehmer etc. Fragen,
die
in diesem Zusammenhang auftreten, bitten wir rechtzeitig vor Angebotsfrist über
das
Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen. Der verbindliche Schlusstermin für den
Eingang der Angebote ist der unter 5.1.12 genannte Termin/ Uhrzeit. Angebote, die
nach dem unter 5.1.12 genannten Termin/ Uhrzeit eingehen, werden vom weiteren
Verfahren
ausgeschlossen.
Bitte beachten Sie zum Datenschutz/ Datenverarbeitung die Informationen unter
nachfolgendem
Link https://www.mpg.de/datenschutzinformation.
Sie können die Vergabeunterlagen unentgeltlich,
uneingeschränkt, vollständig und direkt
unter https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/f7022156-f904-4d7e-8fa4-dbd5ca82b9c4
abrufen. Dort steht Ihnen stets die aktuellste Fassung der Vergabeunterlagen zur
Verfügung.
Weitere Informationen zu Aktualisierungen, Ergänzungen und Bieterfragen zur
Ausschreibung
erhalten Sie ausschließlich über Ihren Bieterzugang. Für die Angebotslegung ist
ausschließlich
immer die aktuellste Version der Vergabeunterlagen zu verwenden. Bitte beachten
Sie,
dass nicht berücksichtigte Aktualisierungen oder Ergänzungen der
Ausschreibungsunterlagen
zum Angebotsausschluss führen können. Nur die über die e-Vergabe kostenfrei und
elektronisch
abgerufenen Ausschreibungsunterlagen können als alleinverbindlich und autorisiert
betrachtet werden; Aktualisierungen, Ergänzungen und weitergehende
Informationen werden
ebenfalls ausschließlich auf dieser Plattform zur Verfügung gestellt. Nachteile, die
daraus resultieren, dass diese Hinweise nicht beachtet werden, gehen zu Lasten der
Bieter. Die Angebotsabgabe hat ausschließlich auf elektronischem Wege über den
Bieterbereich
der eVergabe zu erfolgen. Hierfür ist eine einmalige kostenfreie Registrierung aufder Plattform erforderlich. Für die Angebotsabgabe ist ausschließlich die Textform
nach §126b BGB zugelassen. Im Bieterassistenten geben Sie hierfür bitte am Ende
beim
Schritt „Angebotseinreichung“ den natürlichen Namen/jur. (Firmen-) Namen in
dem dafür
vorgesehenen Feld an. Die elektronische Angebotsabgabe ist Teil eines Prozesses
der
elektronischen Ausschreibung und Vergabe (E-Vergabe). Durch die
Angebotsabgabe führt
Sie die Ausschreibungsplattform. Die Integrität der Daten und die Vertraulichkeit
der Angebote sind durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung
sichergestellt.
Zur Erleichterung der elektronischen Angebotsabgabe empfehlen wir, das den
Vergabeunterlagen
beiliegende Handbuch zu verwenden. Das Datenvolumen ist pro Datei auf 50 MB
begrenzt.
Für technische Fragen steht Ihnen der Support von Healy Hudson per E-Mail unter
support@deutsche-evergabe.de
zur Verfügung. Die Abgabe von Angeboten per Fax, per Email oder schriftlich auf
dem
Postweg ist nicht zugelassen und führt zum Angebotsausschluss. Bieterfragen sind
ausschließlich
über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen.
Besonderer Hinweis betr. Bieterfragen aufgrund besonderer äußerer Ereignisse
(z.B.
Sars-COV-2 oder Ukraine Krieg): Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer
Angebotserstellung
etwaige mögliche bzw. erkennbare Beeinträchtigungen, z.B. in Bezug auf die
Verfügbarkeit
von Materialien und Produkten, Arbeitskräften, eine evtl. verzögerte Beibringung
von
geforderten Nachweisen, Auswirkungen auf etwaige Nachunternehmer etc. Fragen,
die
in diesem Zusammenhang auftreten, bitten wir rechtzeitig vor Angebotsfrist über
das
Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen. Der verbindliche Schlusstermin für den
Eingang der Angebote ist der unter 5.1.12 genannte Termin/ Uhrzeit. Angebote, die
nach dem unter 5.1.12 genannten Termin/ Uhrzeit eingehen, werden vom weiteren
Verfahren
ausgeschlossen.
Bitte beachten Sie zum Datenschutz/ Datenverarbeitung die Informationen unter
nachfolgendem
Link https://www.mpg.de/datenschutzinformation.
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer: aa8b0828-c81b-4559-8d50-a3c97e41455c
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postleitzahl: 80538
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 8921762411📞
URL: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist
unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang
der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind
(§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig,
wenn
der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den
Antrag
auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die
Zuschlagserteilung
ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134
Abs. 1
GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
verkürzt
sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag
nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des
Zugangs
beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines
Nachprüfungsantragssetzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage
nach
Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen
Vergabevorschriften,
die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum
Ablauf der
in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen
Vergabevorschriften,
die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum
Ablauf
der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt
werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist
unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang
der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind
(§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig,
wenn
der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den
Antrag
auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die
Zuschlagserteilung
ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134
Abs. 1
GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
verkürzt
sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag
nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des
Zugangs
beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines
Nachprüfungsantragssetzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage
nach
Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen
Vergabevorschriften,
die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum
Ablauf der
in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen
Vergabevorschriften,
die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum
Ablauf
der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt
werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-09-02+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 171-612090 (2026-09-02)