Beschreibung der Beschaffung
Konsekutivdolmetscher/Innen
Zeitversetzte, mündliche Übersetzung von Gesprächen mit Gästen, Kundinnen und Kunden aus
der jeweiligen Fremdsprache in die deutsche Sprache und umgekehrt.
Es wird vorausgesetzt, dass auch Texte (Formulare, Schreiben etc.) mündlich übersetzt werden.
Zusätzlich sollte im Notfall eine telefonbasierte Übersetzung möglich sein.
Übersetzung von Schriftstücken
Eine schriftliche Übersetzung von Schriftstücken in Rechtssprache, wie zum Beispiel
Ordnungsverfügungen und Belehrungen. Die Originaldokumente müssen in den meisten Fällen ins Deutsche übersetzt werden. Es kann allerdings auch vorkommen, dass deutsche Schriftstücke in eine andere Sprache (alle Sprachen - siehe nächsten Punkt "Sprachen") übersetzt werden müssen.
Sprachen
Übersetzung aller Sprachen inkl. Dialekte
Sprachniveau: C1 oder vergleichbar (siehe Eigenerklärung Punkt 4)
Eine Liste mit Sprachen, die in der Vergangenheit häufig gebucht worden sind, befindet sich in der Anlage "Übersicht Sprache". Diese Liste ist nicht abschließend und dient lediglich zur Orientierung.
Sofern mehrere Sprachen die innerhalb eines Einsatzes erforderlich sind, (z.B. in der Sprechstunde werden mehrere arabische Dialekte oder kroatisch und serbisch benötigt) durch eine Person abdecken werden können, ist die dolmetschende Person bevorzugt für den Auftrag einzusetzen. Die Abrechnung für diese Übersetzung umfasst dann in diesem Fall "einen Auftrag".
Aufgabengebiete
In folgenden Bereichen werden Dolmetscherleistungen aktuell benötigt:
Passersatzpapierbeschaffung (PEP), Hafthausbetreuung, Registrierung von Asylbewerbern,
Vorbereitung Rückführung, Begleitung ärztlicher Untersuchungen.
Es müssen hauptsächlich Gespräche übersetzt werden, die zwischen den Mitarbeitern, Ärzten, Botschaften, usw. mit den von der Maßnahme betroffenen Personen geführt werden.
Im Bereich Passersatzpapierbeschaffung handelt es sich um Fragen zur Klärung der Identität im Rahmen einer Anhörung (Einsatzort: Zentrale Ausländerbehörde Essen).
Das Aufgabengebiet Hafthausbetreuung (Einsatzort: diverse JVA) klärt Fragen hinsichtlich der freiwilligen Ausreise.
Zusätzlich finden regelmäßige Sprechstunden in den Zentralen Unterbringungseinrichtungen (unter Regeleinsatzorte zu finden) statt. Bei diesen Sprechstunden geht es hauptsächlich um die Beantwortung von ausländerrechtlichen Fragestellungen und Belehrungen.
Bei Maßnahmen zur Rückführung mit den Außendiensten der kommunalen und zentralen Ausländerbehörde (zum Flughafen, zur Landesgrenze, usw.) kann es vorkommen (entspricht nicht der Regelmäßigkeit und kommt eher selten vor), dass das dolmetschende Personal diese begleiten muss. In diesen Situationen muss nicht durchgehend gedolmetscht werden, die
dauerhafte Anwesenheit des gebuchten Personals ist allerdings erforderlich.
Die beschriebenen Aufgabengebiete sind nicht abschließend. Es können jederzeit weitere hinzukommen.