Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der Eignung haben die Bieter die nachfolgend aufgeführten Unterlagen einzureichen:
Eigenerklärung zur Eignung
Hierzu ist der von der Auftraggeberin mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung" (Anlage 2) einzureichen.
Bietergemeinschaften
Sofern eine Bietergemeinschaft als Anbieter auftritt, ist die Anlage 8 "Bietergemeinschaftserklärung" mit dem Angebot einzureichen.
Unterauftragnehmer
Sofern beabsichtigt ist, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, sind die entsprechenden Teile des Auftrags mit Angebotsabgabe zu benennen. Hierzu ist die Anlage 9 "Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe" sowie die entsprechende "Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleihe" (Anlage 10) zu füllen und mit dem Angebot einzureichen. Sämtliche im Rahmen der Vertragsausführung niedergelegten Pflichten treffen den Anbieter und dessen Erfüllungsgehilfen (Nachunternehmer, kooperierende Unternehmer, eingesetzte Drittunternehmer etc.) gleichermaßen. Der Anbieter hat sicherzustellen, dass die für die Leistungserbringung eingesetzten Erfüllungsgehilfen über diese Leistungsbeschreibung, den Anlagen sowie der ggfls. während der Angebotsphase erfolgten Bieterkommunikation informiert sind. Vor Zuschlagserteilung wird von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangt, die Unterauftragnehmer zu benennen, sofern dies nicht bereits bei Angebotsabgabe erfolgt ist, und deren Eignung nachzuweisen.
Eignungsleihe
Beabsichtigt ein Bieter sich bei der Erfüllung des Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen (Eignungsleihe), so sind die entsprechenden Anlagen bei Angebotsabgabe die Anlage 9 "Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe" sowie die Anlage 10 "Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleihe" einzureichen.
Eigenerklärung "eingesetztes Personal"
Hierzu ist die von der Auftraggeberin mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Anlage 3 "Eingesetztes Personal" ausgefüllt einzureichen. Die Anlage umfasst folgende Bereiche:
- Angebotene Sprachen
Es wird versichert, dass der Bieter alle Sprachen anbieten kann. Die Liste als Anlage dient nur zur Orientierung (Anhang A: Sprachen Übersicht). Der Bieter ist verpflichtet für jede angeforderte Sprache eine(n) Sprach- und Integrationsmittler*in zur Verfügung zu stellen.
- Sprachniveau
Der Bieter versichert, dass lediglich entsprechend geeignete Sprach- und Integrationsmittler*innen zum Einsatz kommen. Sprach- und Integrationsmittler*innen gelten als ausreichend qualifiziert, wenn sie mindestens des Sprachniveaus C1 mächtig sind (nicht nur für die zu übersetzende Sprache, sondern auch für Deutsch) bzw. über vergleichbare Sprachkenntnisse verfügen.
Vergleichbare Sprachkenntnisse liegen vor, wenn:
- ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstanden und auch implizite
- Bedeutungen erfasst werden können.
- spontanes und fließendes Ausdrücken möglich ist, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen.
- die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und
- Studium wirksam und flexibel gebraucht werden kann.
- klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten Äußerungen getroffen und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwendet werden können.
- Führungszeugnis
Der Bieter versichert, dass keine Einträge im polizeilichen Führungszeugnis der eingesetzten Dolmetscher- und Sprachmittler*innen vorliegen. Der Bieter hat diese der Auftraggeberin auf Verlangen jederzeit vorzulegen.
- Auswahl des Personals
Der Personaleinsatz muss quantitativ und qualitativ den Anforderungen der Leistungsbeschreibung entsprechen. Die Arbeitsbedingungen des Personals unterliegen den arbeitsrechtlichen Anforderungen. Die Auftraggeberin behält sich vor, während der Vertragslaufzeit ohne Vorankündigung jederzeit die Einhaltung der Anforderungen zu überprüfen und die Einsicht in Arbeitsverträge, Qualifikationsnachweise und Zeugnisse vorzunehmen. Die Auftraggeberin behält sich vor, den Einsatz des Personals abzulehnen, sofern hinsichtlich der Eignung Bedenken bestehen. Vertretungsregelungen im Urlaubs- oder Krankheitsfall sind vom Auftragnehmer sicherzustellen. Bei der Auswahl des Personals sollte insbesondere auf personelle und soziale Kompetenzen (z.B. Empathie, Motivationsfähigkeit, Kontaktfreude, Kreativität und Teamfähigkeit, etc.) geachtet werden. Die Auswahl der eingesetzten Dolmetscher- und Sprachmittler*innen erfolgt durch den Anbieter unter Berücksichtigung des jeweiligen Anliegens der Aufraggeberin. Es besteht die Option, durch die Auftraggeberin gezielte Dolmetscher- und Sprachmittler*innen anzufordern.