Das JobCenter Essen benötigt für Termine im Neukundenbereich und im Integration Point mit neu zugewanderten SGB II Antragstellenden Unterstützung von ausgebildeten und zertifizierten Sprach- und Integrationsmittlern, die über eine reine Dolmetschertätigkeit hinausgeht. Die Klärung komplexer Sachverhalte, das Treffen verbindlicher Absprachen, das Führen von konfliktreichen und/oder besonders (kultur-) sensiblen und soziokulturellen Gesprächen sowie fehlende gemeinsame Sprachkenntnisse erfordern professionelle Unterstützung. Die Sprach- und Integrationsmittler sollen den Mitarbeitenden des JobCenters in ihrer fachlichen Arbeit helfen und Konfliktsituationen ausräumen. Bei der Art der Sprachmittlerleistung handelt es sich um Konsekutiv- und Verhandlungsdolmetschen. Dies ist eine zeitversetzte, mündliche Übersetzung von Gesprächen mit Kundinnen und Kunden aus der jeweiligen Fremdsprache in die deutsche Sprache und umgekehrt. Es wird vorausgesetzt, dass auch Texte (Formulare, Schreiben etc.) mündlich übersetzt werden, wenn der Anlass des Einsatzes dies erfordert oder den Einsatz erleichtert. Die Sprachmittler nehmen direkt am Gespräch teil und übersetzen die Sprache unter Berücksichtigung soziokultureller Hintergründe.
Auftragsbekanntmachung (2026-06-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Sprachmittlung im Festeinsatz
Referenznummer: 34348/FB56/16-2026
Kurze Beschreibung:
Das JobCenter Essen benötigt für Termine im Neukundenbereich und im Integration Point mit neu zugewanderten SGB II Antragstellenden Unterstützung von ausgebildeten und zertifizierten Sprach- und Integrationsmittlern, die über eine reine Dolmetschertätigkeit hinausgeht. Die Klärung komplexer Sachverhalte, das Treffen verbindlicher Absprachen, das Führen von konfliktreichen und/oder besonders (kultur-) sensiblen und soziokulturellen Gesprächen sowie fehlende gemeinsame Sprachkenntnisse erfordern professionelle Unterstützung.
Die Sprach- und Integrationsmittler sollen den Mitarbeitenden des JobCenters in ihrer fachlichen Arbeit helfen und Konfliktsituationen ausräumen.
Bei der Art der Sprachmittlerleistung handelt es sich um Konsekutiv- und Verhandlungsdolmetschen. Dies ist eine zeitversetzte, mündliche Übersetzung von Gesprächen mit Kundinnen und Kunden aus der jeweiligen Fremdsprache in die deutsche Sprache und umgekehrt. Es wird vorausgesetzt, dass auch Texte (Formulare, Schreiben etc.) mündlich übersetzt werden, wenn der Anlass des Einsatzes dies erfordert oder den Einsatz erleichtert. Die Sprachmittler nehmen direkt am Gespräch teil und übersetzen die Sprache unter Berücksichtigung soziokultureller Hintergründe.
Das JobCenter Essen benötigt für Termine im Neukundenbereich und im Integration Point mit neu zugewanderten SGB II Antragstellenden Unterstützung von ausgebildeten und zertifizierten Sprach- und Integrationsmittlern, die über eine reine Dolmetschertätigkeit hinausgeht. Die Klärung komplexer Sachverhalte, das Treffen verbindlicher Absprachen, das Führen von konfliktreichen und/oder besonders (kultur-) sensiblen und soziokulturellen Gesprächen sowie fehlende gemeinsame Sprachkenntnisse erfordern professionelle Unterstützung.
Die Sprach- und Integrationsmittler sollen den Mitarbeitenden des JobCenters in ihrer fachlichen Arbeit helfen und Konfliktsituationen ausräumen.
Bei der Art der Sprachmittlerleistung handelt es sich um Konsekutiv- und Verhandlungsdolmetschen. Dies ist eine zeitversetzte, mündliche Übersetzung von Gesprächen mit Kundinnen und Kunden aus der jeweiligen Fremdsprache in die deutsche Sprache und umgekehrt. Es wird vorausgesetzt, dass auch Texte (Formulare, Schreiben etc.) mündlich übersetzt werden, wenn der Anlass des Einsatzes dies erfordert oder den Einsatz erleichtert. Die Sprachmittler nehmen direkt am Gespräch teil und übersetzen die Sprache unter Berücksichtigung soziokultureller Hintergründe.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dolmetscherdienste📦 Beschreibung
Interne Kennung: 34348/FB56/16-2026
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Es handelt sich um einen Dienstleistungsauftrag für 8 Sprachmittler (3 Sprachmittler für arabisch/ kurdisch; 3 Sprachmittler für
ukrainisch/russisch und 2 Sprachmittler für
russisch.
Das JobCenter Essen verfügt über einen Neukundenbereich (NKB) sowie einen Integration Point (IP) am Berliner Platz in Essen. Der Einsatzort ist dementsprechend der Berliner Platz, Essen.
Über eine verfügbare Buchungsliste können zu verschiedenen Terminen von den Fachkräften des NKB/ IP die benötigten Sprachmittler frei gebucht werden. Die Gespräche finden in den Einzel- und Beratungsbüros des NKB/ IP statt.
Es handelt sich hierbei um die Unterstützung bei Kundengesprächen im Bereich der Antragstellung von SGB II Leistungen, von Leistungsangelegenheiten oder auch allgemeinen Angelegenheiten im Bereich der Arbeitsvermittlung. Die Sprachmittler unterstützen die Mitarbeitenden des JobCenters bei der Kommunikation mit Menschen mit Migrationshintergrund durch fachkundiges Dolmetschen und Vermittlung von soziokulturellen Fragen vor Ort.
Während freier Kapazitäten hält sich der Sprachmittler in der Eingangszone des Neukundenbereichs auf um dort ggfls. sprachlich zu unterstützen.
Während der Anwesenheit steht den Sprachmittlern eine Aufenthaltsmöglichkeit vor Ort zur Verfügung.
Eine Sicherstellung der Dienstleistung durch den Auftragnehmer ist auch während geplanter oder auch ungeplanter Abwesenheit der Sprachmittler sicherzustellen.
Der zum Einsatz kommende Sprachmittler hat sich pünktlich am geforderten Einsatzort einzufinden.
Der Nachweis über die Anwesenheit der Sprachmittler wird täglich von einer befugten Person des JobCenter im NKB/ IP gegengezeichnet. Die Sprachmittler werden täglich innerhalb der Öffnungszeit vor Ort sein und können im Rahmen einer Buchungsliste vom NKB sowie vom IP frei gebucht werden. Die Anwesenheitszeiten in der Woche sind jeweils 6 Stunden in der Zeit von 9 Uhr bis 15 Uhr (Montag bis Donnerstag) und jeweils 4 Stunden in der Zeit von 9 Uhr bis 13 Uhr (Freitag). Sollten freie Zeiten verfügbar sein, hat sich der Sprachmittler im Bereich der Eingangszone aufzuhalten um dort zu unterstützen.
Die Vertragslaufzeit ist vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2027. Die Arbeitstage sind dem Los- und Preisblatt zu entnehmen.
Es handelt sich um einen Dienstleistungsauftrag für 8 Sprachmittler (3 Sprachmittler für arabisch/ kurdisch; 3 Sprachmittler für
ukrainisch/russisch und 2 Sprachmittler für
russisch.
Das JobCenter Essen verfügt über einen Neukundenbereich (NKB) sowie einen Integration Point (IP) am Berliner Platz in Essen. Der Einsatzort ist dementsprechend der Berliner Platz, Essen.
Über eine verfügbare Buchungsliste können zu verschiedenen Terminen von den Fachkräften des NKB/ IP die benötigten Sprachmittler frei gebucht werden. Die Gespräche finden in den Einzel- und Beratungsbüros des NKB/ IP statt.
Es handelt sich hierbei um die Unterstützung bei Kundengesprächen im Bereich der Antragstellung von SGB II Leistungen, von Leistungsangelegenheiten oder auch allgemeinen Angelegenheiten im Bereich der Arbeitsvermittlung. Die Sprachmittler unterstützen die Mitarbeitenden des JobCenters bei der Kommunikation mit Menschen mit Migrationshintergrund durch fachkundiges Dolmetschen und Vermittlung von soziokulturellen Fragen vor Ort.
Während freier Kapazitäten hält sich der Sprachmittler in der Eingangszone des Neukundenbereichs auf um dort ggfls. sprachlich zu unterstützen.
Während der Anwesenheit steht den Sprachmittlern eine Aufenthaltsmöglichkeit vor Ort zur Verfügung.
Eine Sicherstellung der Dienstleistung durch den Auftragnehmer ist auch während geplanter oder auch ungeplanter Abwesenheit der Sprachmittler sicherzustellen.
Der zum Einsatz kommende Sprachmittler hat sich pünktlich am geforderten Einsatzort einzufinden.
Der Nachweis über die Anwesenheit der Sprachmittler wird täglich von einer befugten Person des JobCenter im NKB/ IP gegengezeichnet. Die Sprachmittler werden täglich innerhalb der Öffnungszeit vor Ort sein und können im Rahmen einer Buchungsliste vom NKB sowie vom IP frei gebucht werden. Die Anwesenheitszeiten in der Woche sind jeweils 6 Stunden in der Zeit von 9 Uhr bis 15 Uhr (Montag bis Donnerstag) und jeweils 4 Stunden in der Zeit von 9 Uhr bis 13 Uhr (Freitag). Sollten freie Zeiten verfügbar sein, hat sich der Sprachmittler im Bereich der Eingangszone aufzuhalten um dort zu unterstützen.
Die Vertragslaufzeit ist vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2027. Die Arbeitstage sind dem Los- und Preisblatt zu entnehmen.
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:selbst#
Spätestens zwei Wochen vor Maßnahmebeginn ist die postalische und telefonische Erreichbarkeit des für die Dienstleistung verantwortlichen Ansprechpartners sicherzustellen und dem Auftraggeber schriftlich mitzuteilen. Änderungen sind unverzüglich mitzuteilen.
Der Auftragnehmer muss mindestens zu den üblichen Geschäftszeiten montags bis donnerstags von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 8:00 bis 15:00 Uhr persönlich oder telefonisch gesprächsbereit sein. Darüber hinaus muss eine Kontaktaufnahme während der o.g. Gesprächszeiten mit den üblichen Kommunikationsmitteln (Fax, E-Mail sowie postalisch) sichergestellt sein.
Eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg der Dienstleistung ist fachlich qualifiziertes und erfahrenes Personal. Der Personaleinsatz muss quantitativ und qualitativ den Anforderungen der Leistungsbeschreibung entsprechen. Die Arbeitsbedingungen des Personals unterliegen den arbeitsrechtlichen Anforderungen. Der Auftraggeber behält sich vor, während der Vertragslaufzeit ohne Vorankündigung jederzeit die Einhaltung der Anforderungen zu überprüfen und die Einsicht in Arbeitsverträge, Qualifikationsnachweise und Zeugnisse vorzunehmen.
Die eingesetzten Fachkräfte müssen über eine entsprechende berufliche Qualifikation und Berufserfahrung verfügen. Die Sprachmittler im Festeinsatz müssen mindestens im Rahmen einer betrieblichen Fortbildung mit theoretischen und praktischen Anteilen ausgebildet sein.
Die eingesetzten Sprachmittler müssen mindestens folgendes vorweisen:
- Nachweis Deutschkenntnisse (mind. Sprachniveau B2 des GER)
- Nachweis über die im Los- und Preisblatt geforderten Sprachen (mind. Sprachniveau C1 GER)
- Erfahrungen oder Kenntnisse im Bildungs- und Sozialwesen
- Kenntnisse über gesellschaftliche und administrative Strukturen eines anderen Landes (Herkunftsland, Land des Auslandsaufenthaltes, etc.)
- Keine Einträge im polizeilichen Führungszeugnis
Anbieter, deren Mitarbeitende eine qualifizierte Fortbildung nachweisen können (z. B. mehrmonatige Qualifizierung zum Sprach- und Integrationsmittler nach Sprint curriculum), erfüllen ebenfalls die fachlichen Voraussetzungen.
Ein Nachweis über die Qualifizierung ist für jeden eingesetzten Mitarbeiter dem Team Qualitätssicherung vor Einsatz vorzulegen. Dafür ist der Personalbogen F.1 zu nutzen.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Einsatz des Personals abzulehnen, sofern hinsichtlich der Eignung Bedenken bestehen. Gleiches gilt für einen Personalzuwachs oder -wechsel während der Vertragslaufzeit. Eine Vertretungsregelung im Urlaubs- oder Krankheitsfall ist vom Auftragnehmer sicherzustellen. Hierfür ist die Gesamtübersicht Personaleinsatz F.1.2 zwei Wochen vor Beginn der Dienstleistung auszufüllen und bei der Qualitätssicherung des JobCenter Essen einzureichen.
Bei der Auswahl des Personals sollte insbesondere auf personelle und soziale Kompetenzen (z.B. Empathie, Motivationsfähigkeit, Kontaktfreude, Kreativität und Teamfähigkeit, etc.) geachtet werden.
Der Auftraggeber ist verpflichtet überwiegend sozialversicherungspflichtige Beschäftige einzusetzen. Im Bedarfsfall können, insbesondere bei seltenen Sprachen und Engpässen, Sprachmittler auf Basis einer geringfügigen Beschäftigung oder auch Honorarkräfte eingesetzt werden. Die entsprechenden Nachweise hierüber (z. B. Anmeldung Minijobzentrale) sind vor Einsatz des Sprachmittlers vorzulegen.
Spätestens zwei Wochen vor Maßnahmebeginn ist die postalische und telefonische Erreichbarkeit des für die Dienstleistung verantwortlichen Ansprechpartners sicherzustellen und dem Auftraggeber schriftlich mitzuteilen. Änderungen sind unverzüglich mitzuteilen.
Der Auftragnehmer muss mindestens zu den üblichen Geschäftszeiten montags bis donnerstags von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 8:00 bis 15:00 Uhr persönlich oder telefonisch gesprächsbereit sein. Darüber hinaus muss eine Kontaktaufnahme während der o.g. Gesprächszeiten mit den üblichen Kommunikationsmitteln (Fax, E-Mail sowie postalisch) sichergestellt sein.
Eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg der Dienstleistung ist fachlich qualifiziertes und erfahrenes Personal. Der Personaleinsatz muss quantitativ und qualitativ den Anforderungen der Leistungsbeschreibung entsprechen. Die Arbeitsbedingungen des Personals unterliegen den arbeitsrechtlichen Anforderungen. Der Auftraggeber behält sich vor, während der Vertragslaufzeit ohne Vorankündigung jederzeit die Einhaltung der Anforderungen zu überprüfen und die Einsicht in Arbeitsverträge, Qualifikationsnachweise und Zeugnisse vorzunehmen.
Die eingesetzten Fachkräfte müssen über eine entsprechende berufliche Qualifikation und Berufserfahrung verfügen. Die Sprachmittler im Festeinsatz müssen mindestens im Rahmen einer betrieblichen Fortbildung mit theoretischen und praktischen Anteilen ausgebildet sein.
Die eingesetzten Sprachmittler müssen mindestens folgendes vorweisen:
- Nachweis Deutschkenntnisse (mind. Sprachniveau B2 des GER)
- Nachweis über die im Los- und Preisblatt geforderten Sprachen (mind. Sprachniveau C1 GER)
- Erfahrungen oder Kenntnisse im Bildungs- und Sozialwesen
- Kenntnisse über gesellschaftliche und administrative Strukturen eines anderen Landes (Herkunftsland, Land des Auslandsaufenthaltes, etc.)
- Keine Einträge im polizeilichen Führungszeugnis
Anbieter, deren Mitarbeitende eine qualifizierte Fortbildung nachweisen können (z. B. mehrmonatige Qualifizierung zum Sprach- und Integrationsmittler nach Sprint curriculum), erfüllen ebenfalls die fachlichen Voraussetzungen.
Ein Nachweis über die Qualifizierung ist für jeden eingesetzten Mitarbeiter dem Team Qualitätssicherung vor Einsatz vorzulegen. Dafür ist der Personalbogen F.1 zu nutzen.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Einsatz des Personals abzulehnen, sofern hinsichtlich der Eignung Bedenken bestehen. Gleiches gilt für einen Personalzuwachs oder -wechsel während der Vertragslaufzeit. Eine Vertretungsregelung im Urlaubs- oder Krankheitsfall ist vom Auftragnehmer sicherzustellen. Hierfür ist die Gesamtübersicht Personaleinsatz F.1.2 zwei Wochen vor Beginn der Dienstleistung auszufüllen und bei der Qualitätssicherung des JobCenter Essen einzureichen.
Bei der Auswahl des Personals sollte insbesondere auf personelle und soziale Kompetenzen (z.B. Empathie, Motivationsfähigkeit, Kontaktfreude, Kreativität und Teamfähigkeit, etc.) geachtet werden.
Der Auftraggeber ist verpflichtet überwiegend sozialversicherungspflichtige Beschäftige einzusetzen. Im Bedarfsfall können, insbesondere bei seltenen Sprachen und Engpässen, Sprachmittler auf Basis einer geringfügigen Beschäftigung oder auch Honorarkräfte eingesetzt werden. Die entsprechenden Nachweise hierüber (z. B. Anmeldung Minijobzentrale) sind vor Einsatz des Sprachmittlers vorzulegen.
Stadt: Essen, Ruhr
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Essen, Kreisfreie Stadt
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2027-01-01 📅
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Vertrag kann einmal um den Vertragszeitraum verlängert werden.
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag enthält die Option zur einmaligen Vertragsverlängerung sowie die Möglichkeit zur 30% Aufstockung, aber auch eine Reduzierung des Vertrages um 20% bei Vertragsverlängerung
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-07-14 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 42 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-07-03 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen: Werden nachgefordert wenn dies rechtlich möglich ist.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): D.3.pdf (Erklärung zu Referenzleistungen)
Angabe geeigneter Referenzen über ausgeführte Aufträge des Bieters, von Mitgliedern der BG und/oder Unterauftragnehmern. Nachweis erbracht, wenn die zu vergebende Leistung oder eine vergleichbare Leistung (Beispiele in A.3 der Allgemeinen Hinweise) innerhalb der letzten 6 Jahre (berechnet vom Tag, an dem die Angebotsfrist endet) ausgeführt wurde. Aufstellung der Referenzleistungen in Form einer Liste mit Angabe des Auftragnehmers, der erbrachten Leistung, von Durchführungszeit und -ort, Teilnehmerkapazitäten, des Auftraggebers mit Kontaktperson inkl. Telefonnr.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): D.3.pdf (Erklärung zu Referenzleistungen)
Angabe geeigneter Referenzen über ausgeführte Aufträge des Bieters, von Mitgliedern der BG und/oder Unterauftragnehmern. Nachweis erbracht, wenn die zu vergebende Leistung oder eine vergleichbare Leistung (Beispiele in A.3 der Allgemeinen Hinweise) innerhalb der letzten 6 Jahre (berechnet vom Tag, an dem die Angebotsfrist endet) ausgeführt wurde. Aufstellung der Referenzleistungen in Form einer Liste mit Angabe des Auftragnehmers, der erbrachten Leistung, von Durchführungszeit und -ort, Teilnehmerkapazitäten, des Auftraggebers mit Kontaktperson inkl. Telefonnr.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Für einen Zuschlag kommen nur fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter in Frage, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind.
Zur Beurteilung der Eignung und zur Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind vom Bieter in den Dateien D.2, D.2.1, D.2.2, D.3, D.4 und D.5 Angaben und Erklärungen zu machen und mit dem Angebot abzugeben.
Hierzu gehört auch die Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG- NRW, aktueller Stand). Hierzu ist gesondert der Vordruck T.1 zwingend mit dem Angebot abzugeben.
Bei einer evtl. Umsatzsteuerbefreiung ist ein Nachweis hierüber einzureichen.
Für einen Zuschlag kommen nur fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter in Frage, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind.
Zur Beurteilung der Eignung und zur Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind vom Bieter in den Dateien D.2, D.2.1, D.2.2, D.3, D.4 und D.5 Angaben und Erklärungen zu machen und mit dem Angebot abzugeben.
Hierzu gehört auch die Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG- NRW, aktueller Stand). Hierzu ist gesondert der Vordruck T.1 zwingend mit dem Angebot abzugeben.
Bei einer evtl. Umsatzsteuerbefreiung ist ein Nachweis hierüber einzureichen.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
#Bekanntmachungs-ID: CXS0YH6YT2K6LJET#
Die gesamte Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz Metropole Ruhr. Zur Teilnahme ist dringend erforderlich, dass Einsicht in die dortigen Unterlagen genommen wird. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme wird empfohlen, da dann auch Nachrichten an die Vergabestelle gesendet werden können sowie automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert wird.
Die gesamte Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz Metropole Ruhr. Zur Teilnahme ist dringend erforderlich, dass Einsicht in die dortigen Unterlagen genommen wird. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme wird empfohlen, da dann auch Nachrichten an die Vergabestelle gesendet werden können sowie automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert wird.
Einlegung von Rechtsbehelfen: Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrages ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) gewahrt werden. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt. Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn die Auftraggeberin gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich eine Auftraggeberin über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die öffentliche Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Einlegung von Rechtsbehelfen: Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrages ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) gewahrt werden. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt. Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn die Auftraggeberin gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich eine Auftraggeberin über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die öffentliche Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-06-02+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 105-378659 (2026-06-02)