Die Stadtwerke Soest plant den Neubau eines Bürogebäudes mit der Unterbringung folgender Nutzungseinheiten: 1. Stadtwerke 2. VHS 3. Digitales Lern- und Arbeitszentrum 4. Stadtlabor 5. Abwasserabteilung Es handelt sich um ein teilunterkellertes, zweigeschossiges Gebäude mit Flachdach. Das Gebäude wird mit einer Möglichkeit zur Aufstockung von weiteren 2 Geschossen gebaut. Ein nicht überdachter Innenhof sorgt für die Belichtung der nach innen geplanten Räume. Des Weiteren wird ein Vorplatz mit Parkplätzen für PKW und Fahrräder entstehen.
Auftragsbekanntmachung (2026-04-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: VE556_PV-Anlage
Reference number: ZV_Soest_Dilas
Kurze Beschreibung:
“Die Stadtwerke Soest plant den Neubau eines Bürogebäudes mit der Unterbringung folgender Nutzungseinheiten: 1. Stadtwerke 2. VHS 3. Digitales Lern- und...”
Kurze Beschreibung
Die Stadtwerke Soest plant den Neubau eines Bürogebäudes mit der Unterbringung folgender Nutzungseinheiten: 1. Stadtwerke 2. VHS 3. Digitales Lern- und Arbeitszentrum 4. Stadtlabor 5. Abwasserabteilung Es handelt sich um ein teilunterkellertes, zweigeschossiges Gebäude mit Flachdach. Das Gebäude wird mit einer Möglichkeit zur Aufstockung von weiteren 2 Geschossen gebaut. Ein nicht überdachter Innenhof sorgt für die Belichtung der nach innen geplanten Räume. Des Weiteren wird ein Vorplatz mit Parkplätzen für PKW und Fahrräder entstehen.
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Art des Vertrags: works
Produkte/Dienstleistungen: Installation von Elektroanlagen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“hier: Errichtung einer Photovoltaik (PV)- Anlage für den Neubau der VHS, DiLAS und der SWS”
Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Ergänzende Angaben zu "Ausführungsfristen": Baubeginn: 12 Werktage nach...”
Zusätzliche Informationen
#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Ergänzende Angaben zu "Ausführungsfristen": Baubeginn: 12 Werktage nach Zugang der Aufforderung durch den AG - voraussichtlich am 15.08.2026 (verbindlicher Termin wird nach Abruf als eindeutige Vertragsfrist festgelegt) Fertigstellung: voraussichtlich am 06.11.2026 (verbindlicher Termin wird nach Abruf als eindeutige Vertragsfrist festgelegt)
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Solarzellendachdeckarbeiten📦
Ort der Leistung: Soest🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-08-15 📅
Datum des Endes: 2026-11-06 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-26 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-05-26 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Digital über die Vergabeplattform.
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Bieter sind bei der Angebotseröffnung nicht zugelassen. Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern der Zentralen Vergabestelle des...”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Bieter sind bei der Angebotseröffnung nicht zugelassen. Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern der Zentralen Vergabestelle des öffentlichen Auftraggebers unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt.
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Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eignung zur Berufsausübung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eignung zur Berufsausübung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot - Entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung", ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise - Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" angegebenen Bescheinigungen innerhalb der geforderten Frist, spätestens innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs oder Handelsregister: Ist der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen, müssen präqualifizierte Unternehmen der engeren Wahl auf gesondertes Verlangen nachweisen, dass die von ihnen vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifizierung erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot nicht präqualifizierter Unternehmen in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen die in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen vorzulegen. Ist der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen, müssen die Eigenerklärungen und Bescheinigungen auch für die benannten Nachunternehmen vorgelegt bzw. die Nummern angegeben werden, unter denen die benannten Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt, soweit die Eignung (Bieter und benannte Nachunternehmen) bereits im Teilnahmewettbewerb nachgewiesen ist.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit/Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit/Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot - entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung", ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise - oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" angegebenen Bescheinigungen innerhalb der geforderten Frist, spätestens innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch mit bevollmächtigtem Vertreter”
“#Bekanntmachungs-ID: CXP4YMRMAJR#” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Nordrhein-Westfalen Bezirksregierung Münster
Nationale Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de📧
Telefon: 0251 411-2165📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung. Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: - der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Auskünfte werden grundsätzlich nur in Textform und nur auf Anfrage in Textform über die Vergabeplattform erteilt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 081-284839 (2026-04-24)