Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Referenzen
Referenz 1: Es ist mindestens eine Referenz aus den letzten drei Jahren für Bürger- oder Verbrauchertelefone im Bereich öffentlicher Auftraggeber zu benennen. Hierzu sind folgende Angaben zu machen:
- Referenznehmer (= Bieter, Mitglied der Bietergemeinschaft, Unternehmen, dessen/deren Kapazitäten der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Leistungsfähigkeit gemäß § 47 VgV/§ 36 UVgO (Eignungsleihe) in Anspruch nimmt)
- Angaben zum Referenzgeber (Name, vollständige Anschrift und Ansprechpartner des Referenzgebers mit Telefonnummer)
- Leistungsgegenstand (Kurzbeschreibung)
- Erfüllungsort
- Anzahl der eingesetzten Mitarbeiter
- Leistungszeitraum
- Gesamtauftragswert in EUR netto
- Auftragswert pro Jahr in EUR netto
- Detaillierte Leistungsbeschreibung der durchgeführten Tätigkeiten (max. zwei DIN A4-Seiten, Schriftart Segoe UI, Schriftgröße 11):
- Leistungserbringung durch Unterauftragnehmer (Angaben der durchgeführten Leistungen, Aufgaben und Verwantwortungsbereich Auftragnehmer)
Referenz 2: Des Weiteren ist eine Referenz aus den letzten drei Jahren mit nachstehenden Angaben einzureichen, die die Erfahrung des Bieters mit der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes belegt:
- Referenznehmer (= Bieter, Mitglied der Bietergemeinschaft, Unternehmen, dessen/deren Kapazitäten der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Leistungsfähigkeit gemäß § 47 VgV/§ 36 UVgO (Eignungsleihe) in Anspruch nimmt)
- Angaben zum Referenzgeber (Name, vollständige Anschrift und Ansprechpartner des Referenzgebers mit Telefonnummer)
- Leistungsgegenstand (Beschreibung)
- Erfüllungsort
- Leistungszeitraum
Aus den Referenzen muss ersichtlich sein, dass die von der Auftraggeberin ausgeschriebene Leistung tatsächlich von dem Unternehmen, das sich an der Ausschreibung beteiligt, oder dem eingesetzten Unterauftragnehmer, erbracht wurde.
Die Auftraggeberin behält sich vor, sich bei den Referenzgebern über die gemachten Angaben sowie über die Zufriedenheit zu erkundigen.
Zur Einreichung der Referenzen ist das (Formblatt_B_06) zu verwenden, sollte ein Bieter mehr als die geforderten Referenzen einreichen wollen, kann er das Formblatt mehrmals verwenden.
Qualifikation und Erfahrung der eingesetzten Telefonberater/Gebärdensprache
Es ist eine Erklärung (Formblatt B_07) abzugeben, mit der der Bieter erklärt, dass er über mindestens zwölf Telefonberater mit nachfolgenden Qualifikationen und Erfahrungen spätestens zehn Tage vor Leistungsbeginn verfügen wird:
- finanzwirtschaftlicher, wirtschaftswissenschaftlicher oder juristischer Hintergrund (weit auszulegen),
- Basiswissen im Bereich Banken, Versicherungen, Wertpapiere,
- Spezifisches Fachwissen in den Aufgabenbereichen Banken-, Versicherungs- und Wertpapieraufsicht,
- Erfahrungen im Umgang mit Bürgern am Telefon,
- Erfahrungen im Umgang mit Konfliktsituationen am Telefon,
- Erteilen von Auskünften in klarer deutscher Sprache (akzent- und dialektfreies Hochdeutsch).
- Es muss ständig gewährleistet sein, dass mindestens ein eingesetzter Telefonberater in der Lage ist, juristische und wirtschaftliche Sachverhalte verhandlungssicher in englischer Sprache zu vermitteln,
- eine mindestens 3jährige Erfahrung im professionellem Bürger-/Kundendialog (inbound) und
- eine mindestens 2jährige Erfahrung in vergleichbaren Tätigkeiten für Bundes- oder Landesbehörden (inbound/outbound).
Der Bieter bestätigt, dass er Telefonberater mit der oben genannten Qualifikation und Erfahrung über den gesamten Vertragszeitraum für die Durchführung der Dienstleistung einsetzen wird. Zudem wird der Bieter mindestens zehn Tage vor dem geplanten erstmaligen Einsatz eines Telefonberaters (inkl. Nachweise und Erklärungen) diesen benennen. (§§ 10, 11, Vertrag)
Hinweis: Es wird nicht erwartet, dass die zwölf Telefonberater ausschließlich für die Auftraggeberin tätig sind. Der Auftragnehmer kann die Telefonberater parallel auch in anderen Aufträgen einsetzen.
Gleichzeitig erklärt der Bieter, dass er über mindestens einen Telefonberater verfügen und einsetzen wird, der die Deutsche Gebärdensprache beherrscht und über eine mindestens dreijährige Erfahrung in der Kommunikation mit Gehörlosen in der Deutschen Gebärdensprache verfügt.
Keine vergleichbare Dienstleistung für ein von der Auftraggeberin beaufsichtigtes Unternehmen
Es ist eine Erklärung (Formblatt B_08) abzugeben, mit der der Bieter erklärt, dass er keine gleichartige Dienstleistung wie die hier ausgeschriebene Leistung "Bürger-/Verbrauchertelefon" für ein von der BaFin beaufsichtigtes Unternehmen erbringt.