Verbrauchertelefon der BaFin

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages über die Dienstleistung "Verbrauchertelefon der BaFin".

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-07-02. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-05-31.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-05-31 Auftragsbekanntmachung
2023-08-01 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2023-05-31)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Telefonauftragsdienste
Referenznummer: 2022/0638-000
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages über die Dienstleistung "Verbrauchertelefon der BaFin".
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Telefonauftragsdienste 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Telefonistendienste 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Postanschrift: Graurheindorfer Straße 108
Postleitzahl: 53117
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.bafin.de 🌏
E-Mail: vergabe@bafin.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4G63DF/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4G63DF 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-05-31 📅
Einreichungsfrist: 2023-07-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-06-05 📅
Datum des Beginns: 2023-10-01 📅
Datum des Endes: 2027-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 106-331474
ABl. S-Ausgabe: 106
Zusätzliche Informationen
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB In der Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB (Formblatt B_02) erklärt der Bieter, 1. dass wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB aufgeführten Straftaten keine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem bietenden Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und gegen das bietende Unternehmen keine Geldbuße gemäß § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, 2. dass das bietende Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und dass es demzufolge keine diesbezügliche rechtskräftige Verwaltungsentscheidung gibt, 3. dass im Hinblick auf das bietende Unternehmen keiner der in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 GWB aufgeführten Ausschlussgründe vorliegt. Angaben zum Bieter Es sind vollständige "Angaben zum Bieter" (Formblatt B_03) zu machen, die Ihrem Angebot beizufügen sind. Diese Daten werden zur Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 WRegG zur Vorbereitung von vergaberechtlichen Entscheidungen benötigt. Danach ist die BaFin verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 30 000 Euro ohne Umsatzsteuer bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den sie den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind. Bei den Eintragungen handelt es sich um strafgerichtliche Verurteilungen und Bußgeldentscheidungen nach § 21 Abs. 1 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, § 21 Absatz 1 und 2 des Mindestlohngesetzes, § 5 Absatz 1 oder 2 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes in der bis zum 23. April 2009 geltenden Fassung, § 23 Abs. 1 und 2 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 81 Absatz 1 bis 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und § 22 des Lieferkettengesetzes. Erklärung wegen Art. 5k EU-VO Nr. 833/2014 Sanktionen Nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 sind Auftragsvergaben an die in Art. 5k Abs. 1 der Verordnung genannten Personen, Organisationen oder Einrichtungen ("RUS-Unternehmen") verboten. Des Weiteren sind auch die Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises verboten (soweit mehr als 10% des Auftragswertes auf betroffene Unternehmen entfallen). Jeder Bieter hat daher mit seinem Angebot eine Erklärung (Formblatt_B_04) abzugeben, dass er nicht zu den RUS-Unternehmen i.S.d. Vorschrift gehört bzw. keine Beteiligung i.S.d. Vorschrift vorliegt. Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4G63DF
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 1 538 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung: s. Leistungsbeschreibung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Es ist die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung für die hier geforderte Leistung "Verbraucertelefon der BaFin" durch die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Ihres Landes nachzuweisen. Sofern keine Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister erforderlich ist, ist ersatzweise die Gewerbeanmeldung vorzulegen.
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Der Nachweis darf nicht älter als sechs Monate gerechnet ab dem Trag der Frist zur Abgabe eines Angebotes sein.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Firmenprofil
Es ist ein umfassendes aussagefähiges Firmenprofil einzureichen, aus dem ersichtlich ist, dass das Unternehmen strukturell ausreichend aufgestellt ist, um den Anforderungen des Verbrauchertelefons der BaFin gerecht zu werden. Dazu werden folgende Angaben benötigt (Formblatt_B_05):
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- Unternehmensgröße: Gesamtjahresumsatz/Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Bürger-/Verbrauchertelefonie) der letzten drei Geschäftsjahre 2020-2022),
- Arbeitsplatzkapazitäten
- durchschnittliche jährliche Beschäftigtenanzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren
- Personalbewegung innerhalb der letzten 12 Monate
- betreute Geschäftsfelder
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Referenzen
Referenz 1: Es ist mindestens eine Referenz aus den letzten drei Jahren für Bürger- oder Verbrauchertelefone im Bereich öffentlicher Auftraggeber zu benennen. Hierzu sind folgende Angaben zu machen:
- Referenznehmer (= Bieter, Mitglied der Bietergemeinschaft, Unternehmen, dessen/deren Kapazitäten der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Leistungsfähigkeit gemäß § 47 VgV/§ 36 UVgO (Eignungsleihe) in Anspruch nimmt)
- Angaben zum Referenzgeber (Name, vollständige Anschrift und Ansprechpartner des Referenzgebers mit Telefonnummer)
- Leistungsgegenstand (Kurzbeschreibung)
- Erfüllungsort
- Anzahl der eingesetzten Mitarbeiter
- Leistungszeitraum
- Gesamtauftragswert in EUR netto
- Auftragswert pro Jahr in EUR netto
- Detaillierte Leistungsbeschreibung der durchgeführten Tätigkeiten (max. zwei DIN A4-Seiten, Schriftart Segoe UI, Schriftgröße 11):
- Leistungserbringung durch Unterauftragnehmer (Angaben der durchgeführten Leistungen, Aufgaben und Verwantwortungsbereich Auftragnehmer)
Referenz 2: Des Weiteren ist eine Referenz aus den letzten drei Jahren mit nachstehenden Angaben einzureichen, die die Erfahrung des Bieters mit der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes belegt:
- Leistungsgegenstand (Beschreibung)
Aus den Referenzen muss ersichtlich sein, dass die von der Auftraggeberin ausgeschriebene Leistung tatsächlich von dem Unternehmen, das sich an der Ausschreibung beteiligt, oder dem eingesetzten Unterauftragnehmer, erbracht wurde.
Die Auftraggeberin behält sich vor, sich bei den Referenzgebern über die gemachten Angaben sowie über die Zufriedenheit zu erkundigen.
Zur Einreichung der Referenzen ist das (Formblatt_B_06) zu verwenden, sollte ein Bieter mehr als die geforderten Referenzen einreichen wollen, kann er das Formblatt mehrmals verwenden.
Qualifikation und Erfahrung der eingesetzten Telefonberater/Gebärdensprache
Es ist eine Erklärung (Formblatt B_07) abzugeben, mit der der Bieter erklärt, dass er über mindestens zwölf Telefonberater mit nachfolgenden Qualifikationen und Erfahrungen spätestens zehn Tage vor Leistungsbeginn verfügen wird:
- finanzwirtschaftlicher, wirtschaftswissenschaftlicher oder juristischer Hintergrund (weit auszulegen),
- Basiswissen im Bereich Banken, Versicherungen, Wertpapiere,
- Spezifisches Fachwissen in den Aufgabenbereichen Banken-, Versicherungs- und Wertpapieraufsicht,
- Erfahrungen im Umgang mit Bürgern am Telefon,
- Erfahrungen im Umgang mit Konfliktsituationen am Telefon,
- Erteilen von Auskünften in klarer deutscher Sprache (akzent- und dialektfreies Hochdeutsch).
- Es muss ständig gewährleistet sein, dass mindestens ein eingesetzter Telefonberater in der Lage ist, juristische und wirtschaftliche Sachverhalte verhandlungssicher in englischer Sprache zu vermitteln,
- eine mindestens 3jährige Erfahrung im professionellem Bürger-/Kundendialog (inbound) und
- eine mindestens 2jährige Erfahrung in vergleichbaren Tätigkeiten für Bundes- oder Landesbehörden (inbound/outbound).
Der Bieter bestätigt, dass er Telefonberater mit der oben genannten Qualifikation und Erfahrung über den gesamten Vertragszeitraum für die Durchführung der Dienstleistung einsetzen wird. Zudem wird der Bieter mindestens zehn Tage vor dem geplanten erstmaligen Einsatz eines Telefonberaters (inkl. Nachweise und Erklärungen) diesen benennen. (§§ 10, 11, Vertrag)
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Hinweis: Es wird nicht erwartet, dass die zwölf Telefonberater ausschließlich für die Auftraggeberin tätig sind. Der Auftragnehmer kann die Telefonberater parallel auch in anderen Aufträgen einsetzen.
Gleichzeitig erklärt der Bieter, dass er über mindestens einen Telefonberater verfügen und einsetzen wird, der die Deutsche Gebärdensprache beherrscht und über eine mindestens dreijährige Erfahrung in der Kommunikation mit Gehörlosen in der Deutschen Gebärdensprache verfügt.
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Keine vergleichbare Dienstleistung für ein von der Auftraggeberin beaufsichtigtes Unternehmen
Es ist eine Erklärung (Formblatt B_08) abzugeben, mit der der Bieter erklärt, dass er keine gleichartige Dienstleistung wie die hier ausgeschriebene Leistung "Bürger-/Verbrauchertelefon" für ein von der BaFin beaufsichtigtes Unternehmen erbringt.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-09-01 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-07-03 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der eingereichten Konzepte (Flexibilitäts-,Qualitätskontroll-, Schulungskonzept)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70%
Preis (Gewichtung): 30%

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Referat ZII 6
Internetadresse: www.bafin.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4G63DF/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB
In der Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB (Formblatt B_02) erklärt der Bieter,
1. dass wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB aufgeführten Straftaten keine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem bietenden Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und gegen das bietende Unternehmen keine Geldbuße gemäß § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist,
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2. dass das bietende Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und dass es demzufolge keine diesbezügliche rechtskräftige Verwaltungsentscheidung gibt,
3. dass im Hinblick auf das bietende Unternehmen keiner der in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 GWB aufgeführten Ausschlussgründe vorliegt.
Angaben zum Bieter
Es sind vollständige "Angaben zum Bieter" (Formblatt B_03) zu machen, die Ihrem Angebot beizufügen sind.
Diese Daten werden zur Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 WRegG zur Vorbereitung von vergaberechtlichen Entscheidungen benötigt. Danach ist die BaFin verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 30 000 Euro ohne Umsatzsteuer bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den sie den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind.
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Bei den Eintragungen handelt es sich um strafgerichtliche Verurteilungen und Bußgeldentscheidungen nach § 21 Abs. 1 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, § 21 Absatz 1 und 2 des Mindestlohngesetzes, § 5 Absatz 1 oder 2 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes in der bis zum 23. April 2009 geltenden Fassung, § 23 Abs. 1 und 2 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 81 Absatz 1 bis 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und § 22 des Lieferkettengesetzes.
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Erklärung wegen Art. 5k EU-VO Nr. 833/2014 Sanktionen
Nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 sind Auftragsvergaben an die in Art. 5k Abs. 1 der Verordnung genannten Personen, Organisationen oder Einrichtungen ("RUS-Unternehmen") verboten. Des Weiteren sind auch die Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises verboten (soweit mehr als 10% des Auftragswertes auf betroffene Unternehmen entfallen).
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Jeder Bieter hat daher mit seinem Angebot eine Erklärung (Formblatt_B_04) abzugeben, dass er nicht zu den RUS-Unternehmen i.S.d. Vorschrift gehört bzw. keine Beteiligung i.S.d. Vorschrift vorliegt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4G63DF

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0 📞
Fax: +49 2289499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabe öffentlicher Aufträge unterliegt der Nachprüfung durch die Vergabekammer. Ein Antrag auf Nachprüfung nach §§ 155 ff. GWB ist an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt zu stellen.
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Tel.: 0228 / 9499-0
Fax: 0228 / 9499-163
Für Amtshandlungen der Vergabekammer werden Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben (§ 182 GWB).
Rechtsbehelfsbelehrung:
Rügen der Bieter, in denen diese einen Verstoß gegen die Vorschriften im Vergabeverfahren vortragen, sind ausnahmslos an folgende Adresse zu richten:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Referat ZII 6 - Zentrale Beschaffung
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
oder über den Kommunikationskanal zu dieser Ausschreibung im Deutschen Vergabeportal (DTVP)
oder per E-Mail: vergabe@bafin.de
oder per Fax: 0228/4108-63580
Hilft die BaFin der Rüge nicht ab, wird mit Eingang des entsprechenden Antwortschreibens eine Frist von 15 Kalendertagen in Gang gesetzt (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB), innerhalb derer der Bieter einen etwaigen Nachprüfungsantrage bei der Vergabekammer einreichen kann.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Postanschrift: Graurheindorfer Straße 108
Postleitzahl: 53117
E-Mail: vergabe@bafin.de 📧
Internetadresse: www.bafin.de 🌏
Quelle: OJS 2023/S 106-331474 (2023-05-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-08-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 538 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-08-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-08-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 149-475352
Verweist auf Bekanntmachung: 2023/S 106-331474
ABl. S-Ausgabe: 149
Zusätzliche Informationen
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB In der Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB (Formblatt B_02) erklärt der Bieter, 1. dass wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB aufgeführten Straftaten keine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem bietenden Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und gegen das bietende Unternehmen keine Geldbuße gemäß § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, 2. dass das bietende Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und dass es demzufolge keine diesbezügliche rechtskräftige Verwaltungsentscheidung gibt, 3. dass im Hinblick auf das bietende Unternehmen keiner der in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 GWB aufgeführten Ausschlussgründe vorliegt. Angaben zum Bieter Es sind vollständige "Angaben zum Bieter" (Formblatt B_03) zu machen, die Ihrem Angebot beizufügen sind. Diese Daten werden zur Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 WRegG zur Vorbereitung von vergaberechtlichen Entscheidungen benötigt. Danach ist die BaFin verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 30 000 Euro ohne Umsatzsteuer bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den sie den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind. Bei den Eintragungen handelt es sich um strafgerichtliche Verurteilungen und Bußgeldentscheidungen nach § 21 Abs. 1 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, § 21 Absatz 1 und 2 des Mindestlohngesetzes, § 5 Absatz 1 oder 2 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes in der bis zum 23. April 2009 geltenden Fassung, § 23 Abs. 1 und 2 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 81 Absatz 1 bis 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und § 22 des Lieferkettengesetzes. Erklärung wegen Art. 5k EU-VO Nr. 833/2014 Sanktionen Nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 sind Auftragsvergaben an die in Art. 5k Abs. 1 der Verordnung genannten Personen, Organisationen oder Einrichtungen ("RUS-Unternehmen") verboten. Des Weiteren sind auch die Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises verboten (soweit mehr als 10% des Auftragswertes auf betroffene Unternehmen entfallen). Jeder Bieter hat daher mit seinem Angebot eine Erklärung (Formblatt_B_04) abzugeben, dass er nicht zu den RUS-Unternehmen i.S.d. Vorschrift gehört bzw. keine Beteiligung i.S.d. Vorschrift vorliegt. Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4G689S
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-08-01 📅
Name: Telemark Rostock Kommunikations- und Marketinggesellschaft mbH
Postanschrift: Am Hechtgraben 1 b
Postort: Rostock
Postleitzahl: 18147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3816303-300 📞
E-Mail: info@telemark-rostock.de 📧
Land: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Internetadresse: https://telemark-rostock.de/ 🌏
Gesamtwert des Auftrags: 1168915.20 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4G689S
Quelle: OJS 2023/S 149-475352 (2023-08-01)