Vergabe von Video- und Audiodolmetsch­leistungen in einem offenen Verfahren

Freistaat Thüringen vertreten durch das Ministerium für Justiz, Migration und Verbraucherschutz (TMJMV)

Das Land Thüringen führt die Vergabe von Video- und Audiodolmetschleistungen auf der Grundlage des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Vergabeverordnung (VgV) und dem Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG) durch. Die Video- und Audiodolmetschleistungen sollen eine professionelle Kommunikation mit Menschen, die über keine oder keine ausreichenden deutschen Sprachkenntnisse verfügen, ermöglichen bzw. unterstützen. Es handelt sich dabei um eine Dienstleistung, in deren Rahmen der Auftragnehmer qualifizierte Dolmetschende bereitstellt, die innerhalb bestimmter Reaktionszeiten über das Internet bzw. per Telefon Gespräche zwischen Nutzenden und Gesprächsteilnehmenden im Wege des Konsekutiv­dolmetschens übersetzen.

Deadline

Deadline 2026-10-13

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-09-07 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-09-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Vergabe von Video- und Audiodolmetsch­leistungen in einem offenen Verfahren
Referenznummer: Vergabe_VAD-08.2026
Kurze Beschreibung:
Das Land Thüringen führt die Vergabe von Video- und Audiodolmetschleistungen auf der Grundlage des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Vergabeverordnung (VgV) und dem Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG) durch. Die Video- und Audiodolmetschleistungen sollen eine professionelle Kommunikation mit Menschen, die über keine oder keine ausreichenden deutschen Sprachkenntnisse verfügen, ermöglichen bzw. unterstützen. Es handelt sich dabei um eine Dienstleistung, in deren Rahmen der Auftragnehmer qualifizierte Dolmetschende bereitstellt, die innerhalb bestimmter Reaktionszeiten über das Internet bzw. per Telefon Gespräche zwischen Nutzenden und Gesprächsteilnehmenden im Wege des Konsekutiv­dolmetschens übersetzen.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dolmetscherdienste 📦
Beschreibung
Interne Kennung: Vergabe_VAD-08.2026
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung der Beschaffung:
Im Zuge der vermehrten Zuwanderung von Flüchtlingen und damit verbunden dem steigenden Anteil von ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern hatte sich die Thüringer Landesregierung dazu entschlossen, mit einem Landesprogramm Dolmetschen ab Mai 2019 Dienstleistungen des „Video- und Audiodolmetschens“ zur Verfügung zu stellen. So soll die Kommunikation mit Menschen, die über keine oder nicht ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen, auf schnelle und professionelle Weise ermöglicht bzw. unterstützt werden. Dieses Landesprogramm zur Überwindung der Sprachbarrieren in vielfältigen Bereichen (u. a. in den Bereichen Verwaltung/Kommunen, Asylwesen und Integration, Gesundheit, Justiz) soll nach Ablauf seiner dritten Programmphase am 31.12.2026 weiterhin fortgeführt werden. Gegenstand der Ausschreibung ist die Bereitstellung von Video- und Audiodolmetschleistungen nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung. Die Anforderungen der Leistungsbeschreibung und die weiteren Bedingungen des Vergabeverfahrens zur Leistungsausführung werden zur Umsetzung des Auftrags Gegenstand eines Vertrages mit dem künftigen Auftragnehmer. Die Dienstleistung wird im Rahmen eines Vertrages für die Dauer von 12 Monaten vergeben (Dienstleistungsvertrag) und ist ab dem 01. Januar 2027 geplant. Für den Auftraggeber besteht die Option einer zweimaligen Verlängerung der Laufzeit um jeweils ein Jahr. Diese steht jedoch unter Haushaltsvorbehalt und muss spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragszeitraums gegenüber dem Auftragnehmer erklärt werden. Sollte sich der Vertragsbeginn durch ein vergaberechtliches Nachprüfungsverfahren verschieben, so bleibt es bei der Dauer von 12 Monaten. Eine dadurch bedingte Verschiebung des Leistungszeitraums über 31.12.2027 hinaus steht aber ebenfalls unter Haushaltsvorbehalt. Der Auftragnehmer muss Dolmetschleistungen sowohl in visueller und auditiver Form über eine Internetverbindung als auch über Telefonie anbieten. Die Wahl des Mediums obliegt dem Nutzenden unter Berücksichtigung der technischen Möglichkeiten. Die dafür vom Auftragnehmer gestellte Anwendung muss eine einfache und effiziente Abwicklung in allen Verfahrensschritten ermöglichen (Log-in, Sprachwahl, Terminvereinbarung, Gesprächsdurchführung, Nutzerfeedback usw.).
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Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:freelance# Hinweis gemäß § 11 Abs. 3 Vergabeverordnung: Die zur Nutzung der e-Vergabe- Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients und Webanwendung AnA-Web sowie die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe- Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Signatur-Client für Bieter für elektronische Signaturen, die e- VergabeApp (Crypto-Client) zur Verschlüsselung von Teilnahmeanträgen und Angeboten. Die zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Webanwendung AnA-Web und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Webanwendung AnA-Web bzw. Clients der e- Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e- Vergabe-Plattform.
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Hauptstandort oder Erfüllungsort: Die Leistung ist thüringenweit zu erbringen.
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Dauer
Datum des Beginns: 2027-01-01 📅
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen
Beschreibung der Optionen:
Für den Auftraggeber besteht die Option der zweimaligen Vertragsverlängerung um jeweils ein Jahr. Die Option muss dem Auftragnehmer gegenüber spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform ausgeübt werden.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Sprachenangebot und Wartezeit für die Sprachen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis
Preis (Gewichtung): 50
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erreichbarkeit und Abruf der Dienstleistungen
Verfügbarkeiten und Sprachenangebot
Dolmetschende
Sicherung der Leistungserbringung
Datenschutz- und Löschkonzept
Qualitätssicherung – Zufriedenheit der Nutzenden
Verbindung
IT-seitige Anforderungen
Datenschutz
Berufskodex Dolmetschende
Haftung
Sicherheitsüberprüfung
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-10-13 14:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-10-13 14:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 55 Tage
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-10-13 14:01:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen:
Unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung kann die Vergabestelle Bieter auffordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen.
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Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Bieter muss im Rahmen der Angebotseinreichung angeben, wie er die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung belegen kann. Zur Verfügung stehen folgende Möglichkeiten: • Handelsregisterauszug • Gewerbean-/ummeldung/Gewerbererlaubnis • Nachweis einer gültigen Präqualifizierung (der vorgenannte Belege beinhaltet) Entfällt bei freiberuflicher Tätigkeit. Auf Anforderung der Vergabestelle sind diese Angaben durch entsprechende(n) Nachweis(e) zu belegen (Kopie Handelsregisterauszug, Gewerbean-/ ummeldung/Gewerbererlaubnis oder Präqualifikationsnachweis welcher die vorgenannten Anforderungen/Nachweise beinhaltet - im pdf-Format oder in einem allgemein üblichen Format bei; entfällt bei freiberuflicher Tätigkeit).
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Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Bieter muss im Rahmen der Angebotseinreichung bestätigen, dass er in den letzten drei Jahren Leistungen erbracht hat, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Gefordert wird das Vorliegen von zwei vergleichbaren Referenzprojekten. Maßstab für die Vergleichbarkeit ist die Erbringung der Dienstleistung Video- und Audiodolmetschen für jeweils mehr als 1.000 Einrichtungen. Dabei müssen in mindestens einem Projekt mit Video- und Audiodolmetschen auch Dolmetschleistungen per Telefon, bei mindestens einem Projekt mindestens 1.000 Nutzerzugänge für Video- und Audiodolmetschen angeschlossen und bei mindestens einem Projekt durchschnittlich mindestens 2.500 Dolmetschleistungen pro Monat über einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten erbracht worden sein. Die Anzahl von Einrichtungen, die den Dienst genutzt haben, die Anzahl der Endgeräte/Endpunkte sowie die Anzahl der Dolmetschungen im Rahmen der Referenzprojekte sind zu benennen. Referenzleistungen dürfen nur angegeben werden, wenn sie in den letzten drei Jahren erbracht und die Leistungen bereits vollständig abgeschlossen wurden oder bei einer Vertragslaufzeit von über einem Jahr mindestens ein Leistungszeitraum von einem Jahr bereits abgeschlossen wurde. Je Referenz sind folgende Angaben zu machen: 1. Bezeichnung und Anschrift des Auftraggebers 2. deutschsprachiger Ansprechpartner des Auftraggebers mit Telefonnummer 3. Datum/Zeitraum der Leistungserbringung 4. Anzahl der Einrichtungen, die den Dienst genutzt haben 5. Anzahl der angebundenen Endgeräte/Endpunkte 6. Anzahl der vorgenommenen Dolmetschungen
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Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Bieter muss im Rahmen der Angebotseinreichung mittels Eigenerklärung bestätigen, dass er eine Kapazität von 2.500 Dolmetschungen im Monat abdecken kann.
Der Bieter muss im Rahmen der Angebotseinreichung bestätigen, dass er über die zur Leistungserbringung erforderlichen technischen Fachkräfte oder technischen Stellen verfügt. Als Nachweis ist die Angabe der technischen Fachkräfte oder technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, erforderlich. Insbesondere sollen dabei das vorhandene auftragsrelevante Know-How und Kapazitäten klar herausgearbeitet werden.
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Der Bieter muss im Rahmen der Angebotseinreichung angeben, dass er über die zur Leistungserbringung erforderliche technische Ausstattung verfügt. Die Begrifflichkeit „technische Ausstattung“ umfasst dabei das Vorhandensein der für die Durchführung des konkreten Auftrages erforderlichen Technik (Software etc.). Als Nachweis ist eine Beschreibung der technischen Ausstattung (Software, Technologie, Technische Integration, Systemanforderungen) sowie der Maßnahmen zur Qualitätssicherung erforderlich. Die vorgenannten Erklärungen und Nachweise können alternativ durch den Nachweis einer gültigen Präqualifizierung oder -vorläufig- durch Abgabe der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) erbracht werden, sofern diese die aufgestellten Anforderungen erfüllen. Im Falle von Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Angaben, Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen, soweit nichts Abweichendes geregelt ist.
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Ausschlussgrund:
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Gemäß §§ 123, 124 GWB: - § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), - § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, - § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), - § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), - § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) sowie § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), - den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder - den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Mit dem Angebot ist mittels Eigenerklärung anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen (siehe Formblatt „Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123 ff. GWB“). Das TLVwA fordert für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung von Eigenerklärungen aus dem Formblatt „Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123 ff. GWB“ einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt ab. Es werden Bieter ausgeschlossen, die die Voraussetzungen des § 22 Abs. 1 S. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und § 22 Abs. 2 LkSG erfüllen. Die Verpflichtungen des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG) sind einzuhalten und deren Einhaltung entsprechend § 8 Abs. 1 S. 1 ThürVgG zu erklären. Die Nichterfüllung der Verpflichtungen bzw. die Nichtvorlage der Erklärung gemäß § 8 Abs. 1 S. 1 ThürVgG führen zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
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Von jedem Bieter ist eine Eigenerklärung Russland- Sanktionen abzugeben (Umsetzung von Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 25 der Verordnung (EU) 2025/2033 des Rates v. 23.10.2025). Mit dem Angebot ist daher zu erklären, ob die am Auftrag beteiligten Personen zu dem ausgeschlossenen Personenkreis gehören.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Freistaat Thüringen vertreten durch das Ministerium für Justiz, Migration und Verbraucherschutz (TMJMV)
Nationale Registrierungsnummer: 16900501-0001-79
Postanschrift: Werner-Seelenbinder-Str. 5
Postleitzahl: 99096
Postort: Erfurt
Region: Erfurt, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Thüringer Landesverwaltungsamt - Arbeitsgruppe 4: Zentrale Fördermittelbehörde
E-Mail: vergabestelleagr4@tlvwa.thueringen.de 📧
Telefon: 000 📞
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=885434 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=885434 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 214, Vergabekammer, Vergabeangelegenheiten
Nationale Registrierungsnummer: 16900334-0001-29
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Postleitzahl: 99423
Postort: Weimar
Region: Weimar, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de 📧
Telefon: +49 361 57332 1254 📞
Fax: +49 361 57332 1059 📠
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-09-08+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 173-618639 (2026-09-07)