m Zuge der Reform zum Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS) sollen künftig Dolmetscherleistungen im Land zur Verfügung gestellt werden. Um diese Leistung rasch verfügbar zu machen und auf schnell und professionelle Weise die Kommunikation mit Personen, die über keine oder nicht ausreichende deutsche Sprachkenntnis verfügen zu ermöglichen, soll eine IT-Anwendung zum „Video- und Audiodolmetschens“ eingeführt werden. Gegenstand der Ausschreibung ist die Bereitstellung der IT-Leistung „Video- und Audiodolmetschen“ nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung. Die Anforderungen der Leistungsbeschreibung und die weiteren Bedingungen des Vergabeverfahrens zur Leistungsausführung werden zur Umsetzung des Auftrags Gegenstand eines Vertrages mit dem künftigen Auftragnehmer.
Auftragsbekanntmachung (2026-10-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Video- und Audiodolmetschen für Aufgaben des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) durch saarländische Behörden ab 2027
Referenznummer: 2026-I-099
Kurze Beschreibung:
m Zuge der Reform zum Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS) sollen künftig Dolmetscherleistungen im Land zur Verfügung gestellt werden. Um diese Leistung rasch verfügbar zu machen und auf schnell und professionelle Weise die Kommunikation mit Personen, die über keine oder nicht ausreichende deutsche Sprachkenntnis verfügen zu ermöglichen, soll eine IT-Anwendung zum „Video- und Audiodolmetschens“ eingeführt werden.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Bereitstellung der IT-Leistung „Video- und Audiodolmetschen“ nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung. Die Anforderungen der Leistungsbeschreibung und die weiteren Bedingungen des Vergabeverfahrens zur Leistungsausführung werden zur Umsetzung des Auftrags Gegenstand eines Vertrages mit dem künftigen Auftragnehmer.
m Zuge der Reform zum Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS) sollen künftig Dolmetscherleistungen im Land zur Verfügung gestellt werden. Um diese Leistung rasch verfügbar zu machen und auf schnell und professionelle Weise die Kommunikation mit Personen, die über keine oder nicht ausreichende deutsche Sprachkenntnis verfügen zu ermöglichen, soll eine IT-Anwendung zum „Video- und Audiodolmetschens“ eingeführt werden.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Bereitstellung der IT-Leistung „Video- und Audiodolmetschen“ nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung. Die Anforderungen der Leistungsbeschreibung und die weiteren Bedingungen des Vergabeverfahrens zur Leistungsausführung werden zur Umsetzung des Auftrags Gegenstand eines Vertrages mit dem künftigen Auftragnehmer.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dolmetscherdienste📦 Beschreibung
Interne Kennung: 1
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:freelance##Besonders auch geeignet für:selbst##Besonders auch geeignet für:startup#
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Saarbrücken
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Regionalverband Saarbrücken
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2027-01-01 📅
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 3
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Für den Auftraggeber besteht die Option einer dreimaligen Verlängerung der Laufzeit um jeweils ein Jahr. Diese steht jedoch unter Haushaltsvorbehalt und muss spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragszeitraums gegenüber dem Auftragnehmer erklärt werden.
Für den Auftraggeber besteht die Option einer dreimaligen Verlängerung der Laufzeit um jeweils ein Jahr. Diese steht jedoch unter Haushaltsvorbehalt und muss spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragszeitraums gegenüber dem Auftragnehmer erklärt werden.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 70
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Verfügbarkeit von Zusatzsprachen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Reaktionszeit
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-11-26 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-11-26 13:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 65 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-11-26 13:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen: Siehe Verfahrensbedingungen
Platzierung des Preisempfängers in der Rangliste: 1
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Abgabe einer Eigenerklärung vom Bewerber/jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB
(Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A4, Ziffer 1.1). Die Abgabe der Eigenerklärung ist eine
Mindestanforderung.
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Abgabe einer Eigenerklärung vom Bewerber/jedem Mitglied einer…
… Bewerbergemeinschaft zur Einhaltung der Pflicht zur Zahlung des Mindestlohns und zur Tariftreue
(Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A4, Ziffer 1.2 und Ziffer 1.3). Die Abgabe der Eigenerklärung ist eine
Mindestanforderung.
… Bewerbergemeinschaft, dass die Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 genannten Sachverhalte zu Russlandsanktionen
eingehalten werden
(Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A4, Ziffer 1.4). Die Abgabe der Eigenerklärung ist eine
Mindestanforderung.
Abgabe einer Eigenerklärung, dass alle Dolmetscher:innen, die im Auftrag des Bieters tätig sind, den Berufskodex gemäß Anlage B2 einhalten.
(Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage B2) Die Abgabe der Eigenerklärung ist eine
Mindestanforderung.
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Abgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers, dass eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung vorhanden ist, bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird und
diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird
(Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A4, Ziffer 2.1),
Im Fall einer Bewerbergemeinschaft muss eine entsprechende Versicherung von mindestens einem Mitglied oder alternativ von der Bewerbergemeinschaft selbst vorhanden sein. Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden
Mindestversicherungssummen abzudecken:
Für Personen- und Sach- und Vermögensschäden
mindestens 1 Mio. EUR pauschal je Schadensfall
zweifach maximiert pro Jahr
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Abgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers, dass eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung vorhanden ist, bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird und
diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird
(Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A4, Ziffer 2.1),
Im Fall einer Bewerbergemeinschaft muss eine entsprechende Versicherung von mindestens einem Mitglied oder alternativ von der Bewerbergemeinschaft selbst vorhanden sein. Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden
Mindestversicherungssummen abzudecken:
Für Personen- und Sach- und Vermögensschäden
mindestens 1 Mio. EUR pauschal je Schadensfall
zweifach maximiert pro Jahr
Eignungskriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Abgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers/von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft über seine Gesamt- sowie tätigkeitsbezogenen Umsatzerlöse der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Tätigkeitsbezogene Umsätze sind solche, die mit Dolmetscherleistungen erzielt wurden.
(Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A4, Ziffer 2.2). Die Umsatzerlöse Gesamtumsatz/tätigkeitsbezogene
Umsätze müssen in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens 800.000 €
netto pro Geschäftsjahr betragen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Abgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers/von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft über seine Gesamt- sowie tätigkeitsbezogenen Umsatzerlöse der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Tätigkeitsbezogene Umsätze sind solche, die mit Dolmetscherleistungen erzielt wurden.
(Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A4, Ziffer 2.2). Die Umsatzerlöse Gesamtumsatz/tätigkeitsbezogene
Umsätze müssen in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens 800.000 €
netto pro Geschäftsjahr betragen.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Abgabe einer Eigenerklärung über eine geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge im Kontext von Dolmetscherleistungen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind.
Eine Referenz ist vergleichbar, wenn sie die nachfolgenden Bedingungen erfüllt:
- Projektbeginn und -ende nicht länger als 3 Kalenderjahre zurückliegend
- Themengebiet: Video- und Audiodolmetscherleistungen
- Umfang: mind. 2.000 Stunden
(Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Dokument des Bieters). Es ist mindestens eine vergleichbare Referenzprojekte
nachzuweisen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Abgabe einer Eigenerklärung über eine geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge im Kontext von Dolmetscherleistungen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind.
Eine Referenz ist vergleichbar, wenn sie die nachfolgenden Bedingungen erfüllt:
- Projektbeginn und -ende nicht länger als 3 Kalenderjahre zurückliegend
- Themengebiet: Video- und Audiodolmetscherleistungen
- Umfang: mind. 2.000 Stunden
(Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Dokument des Bieters). Es ist mindestens eine vergleichbare Referenzprojekte
nachzuweisen.
Eignungskriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Bieter weist durch Vorlage einer Zertifizierung nach, dass er über ein nach ISO/IEC 27001:2022 bzw. der inhaltsgleichen deutschen Fassung DIN EN ISO/IEC 27001:2024-01
zertifiziertes Informationssicherheitsmanagementsystem verfügt.
(Nachzuweisen durch Abgabe eines Zertifikats als Anlage B7 Anhang zu Ziffer 10) Die Abgabe des Nachweises ist eine
Mindestanforderung.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter weist durch Vorlage einer Zertifizierung nach, dass er über ein nach ISO/IEC 27001:2022 bzw. der inhaltsgleichen deutschen Fassung DIN EN ISO/IEC 27001:2024-01
zertifiziertes Informationssicherheitsmanagementsystem verfügt.
(Nachzuweisen durch Abgabe eines Zertifikats als Anlage B7 Anhang zu Ziffer 10) Die Abgabe des Nachweises ist eine
Mindestanforderung.
Eignungskriterium: Informationssicherheit
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Bieter erfüllt die Anforderungen des NIS 2-Umsetzungsrechtsakts der EU (2024/2690). Diese beinhalten unter anderem die Umsetzung von Risiko- und Notfallmanagementmaßnahmen.
(Nachzuweisen durch Abgabe eines Konzeptes als Anlage B7 Ziffer 11) Die Abgabe des Nachweises ist eine
Mindestanforderung.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter erfüllt die Anforderungen des NIS 2-Umsetzungsrechtsakts der EU (2024/2690). Diese beinhalten unter anderem die Umsetzung von Risiko- und Notfallmanagementmaßnahmen.
(Nachzuweisen durch Abgabe eines Konzeptes als Anlage B7 Ziffer 11) Die Abgabe des Nachweises ist eine
Mindestanforderung.
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: Siehe Vergabeunterlagen
Von einer Veröffentlichung der Auftragswertschätzungen und Gesamtwerte der Aufträge/Lose wird entsprechend gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 2 bzw. Nr. 3 VgV abgesehen.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Saarlands beim Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie
Nationale Registrierungsnummer: 98137_10006597
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Str. 17
Postleitzahl: 66119
Postort: Saarbrücken
Region: Regionalverband Saarbrücken
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammern@wirtschaft.saarland.de📧
Telefon: +49 00000000📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Der Auftraggeber weist auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen von Vergabevorschriften hin und verweist insbesondere auf die Fristen für die Einlegung von Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Abs. 3 GWB. § 160 GWB lautet insgesamt:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt."
Der Auftraggeber wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 Abs. 1 GWB unterrichten und ihnen die nach § 134 Abs. 1 GWB bestimmten Informationen zur Verfügung stellen. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Absatz 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Auftraggeber weist auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen von Vergabevorschriften hin und verweist insbesondere auf die Fristen für die Einlegung von Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Abs. 3 GWB. § 160 GWB lautet insgesamt:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt."
Der Auftraggeber wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 Abs. 1 GWB unterrichten und ihnen die nach § 134 Abs. 1 GWB bestimmten Informationen zur Verfügung stellen. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Absatz 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-10-25+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 208-741237 (2026-10-23)