2023-03-22Deadline 2025-05-10Abschluss von nicht-exklusiven Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem Wirkstoff... (GWQ ServicePlus AG)
§130a Abs. 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen (KK) und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zulasten der gesetzlichen KK abzugebenden Arzneimittel zu schließen. Die GWQ wird als Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei KK gem. § 130a Abs. 8 S. 5 SGB V für ihre Aktionärs- und Kundenkassen tätig. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher …
Ansicht der Beschaffung » Erwähnte Lieferanten:Kohlpharma GmbH