2018-11-28Auswahlverfahren § 140a Pneumologie (AOK Baden-Württemberg)
Gegenstand der Ausschreibung ist die Verhandlung zu einem Vertrag gem. § 140a SGB V zur Erbringung von ärztlichen Leistungen im Fachgebiet Pneumologie für Versicherte der AOK Baden-Württemberg, die an der hausarztzentrierten Versorgung gem. § 73b SGB V und dem AOK-FacharztProgramm teilnehmen. Versorgungsgebiet ist das Bundesland Baden-Württemberg. Angestrebt wird ein Vertrag ab dem 1.7.2019 mit unbefristeter Laufzeit, mindestens jedoch 4 Jahre. Das gewählte Vergabeverfahren (kasseneigenes …
Ansicht der Beschaffung » Erwähnte Lieferanten:Berufsverband der Pneumologen in...MEDI Baden-Württemberg e.V.Mediverbund AG
2018-11-21Auswahlverfahren § 140a Nephrologie (AOK Baden-Württemberg)
Gegenstand der Ausschreibung ist die Verhandlung zu einem Vertrag gem. § 140a SGB V zur Erbringung von ärztlichen Leistungen im Fachgebiet Nephrologie für Versicherte der AOK Baden-Württemberg, die an der hausarztzentrierten Versorgung gem. § 73b SGB V und dem AOK-FacharztProgramm teilnehmen. Versorgungsgebiet ist das Bundesland Baden-Württemberg. Angestrebt wird ein Vertrag ab dem 1.7.2019 mit unbefristeter Laufzeit, mindestens jedoch 4 Jahre. Das gewählte Vergabeverfahren (kasseneigenes …
Ansicht der Beschaffung » Erwähnte Lieferanten:MEDI Baden-Württemberg e.V.Mediverbund AGVerbund Nephrologischer Praxen in...
2017-01-02Auswahlverfahren § 140a Diabetologie (AOK Baden-Württemberg)
Auf der Grundlage von § 69 Abs. 4 SGB V führt die Auftraggeberin folgendes kasseneigenes Verhandlungsverfahren durch: Verhandlung über einen Vertrag zur Erbringung diabetologischer ärztlicher Leistungen im Rahmen der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung gem. § 140a SGB V. Das Nähere ergibt sich aus den zur Verfügung gestellten Unterlagen.
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2016-09-22Besondere psychotherapeutische Versorgung in Baden-Württemberg gem. § 140a SGB V (Techniker Krankenkasse)
Der ausgeschriebene Vertrag zur besonderen psychotherapeutischen Versorgung im ambulanten Bereich gemäß § 140a SGB V für eine optimierte Behandlung von TK-Versicherten mit psychischen Erkrankungen in Baden-Württemberg soll insbesondere den folgenden Zielen dienen:
— Stärkung der Gruppentherapie und der Kurzzeittherapie;
— Reduktion von Arbeitsunfähigkeit und Krankenhausfällen;
— Reduktion von Wartezeiten, u.a. durch Zeitnahe Zurverfügungstellung freier Therapieplätze;
— Schaffung eines zusätzliches …
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