Menge oder Umfang
1. Ausgangslage:Familie und Beruf nach den eigenen Vorstellungen leben zu können, ist für immer mehr Beschäftigte Wunsch und Herausforderung zugleich. Das Leben mit Familie ist nach wie vor zentraler Wunsch junger Menschen. Immer mehr Männer und Frauen möchten eine Familie gründen und trotzdem – oder gerade deswegen – gemeinsam erfolgreich im Beruf sein. Noch zu wenigen gelingt es allerdings, dies auch umzusetzen und zu oft bleibt der ursprüngliche Kinderwunsch ganz auf der Strecke. Bereits heute hat Bayern die historisch und bundesweit höchste allgemeine Beschäftigungsquote und eine der höchsten Frauenerwerbsquoten. Die hervorragenden bayerischen Rahmenbedingungen ermöglichen erfolgreiche Berufsbiographien und attraktive Jobs. Gerade die Fachkräfte der Zukunft aber wollen mehr. Der Wunsch nach partnerschaftlicher Aufteilung von Familienverantwortung und beruflichem Engagement nimmt stark zu.Es zeichnet Bayern aus, dass wichtige Zukunftsfragen im Konsens von Wirtschaft und Staatsregierung angegangen werden. Nun haben sich die Bayerische Staatsregierung, die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V., der Bayerische Industrie- und Handelskammertag e. V. (BIHK) und der Bayerische Handwerkstag e. V. (BHT) zum Ziel gesetzt, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Bayern gemeinsam kontinuierlich zu verbessern und sind Paktpartner des „Familienpakt Bayern“.Für den Familienpakt Bayern wird eine gemeinsame Servicestelle eingerichtet. Sie dient als Erstberatung, Ansprechpartner und Lotse für Unternehmen. Sie wird weitere Ansprechpartner vermitteln und die Mitgliedschaften verwalten. Sie trifft keine Entscheidung über die Aufnahme als Mitglied, es findet keine inhaltliche Prüfung statt. Ihre Aufgabe wird auch sein, die Unternehmen dabei zu unterstützen, sich untereinander sowie z. B. mit den Wirtschafts- und Sozialverbänden, Wohlfahrtsorganisationen, Kommunen, Familienbündnissen zu vernetzen.Ergänzend werden mit einem Online-Informationsportal die zahlreichen, existierenden Informationen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf zur Verfügung gestellt. Zudem soll das Onlineportal konkrete Maßnahmen und Hilfestellungen für Unternehmen hierzu sowie vorbildhafte familienfreundliche Angebote („best practice“) von Unternehmen und Netz-werkpartnern sichtbar machen. Das Portal wird von der Servicestelle des „Familienpakt Bayern“ betreut.Vor diesem Hintergrund schreibt das StMAS die Servicestelle und die Erstellung des Online-Informationsportals aus.2. Vorhaben:2.1. Vorhaben im AllgemeinenDie Bayerische Staatsregierung, vbw, BIHK und BHT (im Folgenden: Träger) beabsichtigen, eine gemeinsame Servicestelle als Ansprechpartner für Unternehmen einzurichten.Ergänzend soll der Auftragnehmer, der die Servicestelle betreibt, mit einem Online-Informationsportal die zahlreichen, existierenden Informationen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf zur Verfügung stellen. Zudem soll das Onlineportal konkrete Maßnahmen und Hilfestellungen für Unternehmen hierzu sowie vorbildhafte familienfreundliche Angebote („best practice“) von Unternehmen und Netzwerkpartnern sichtbar machen.2.2. Vorhaben im Einzelnen:a) Gemeinsame Servicestelle:Die Grundaufgaben der Servicestelle werden im Folgenden definiert. Die Vorschläge für die detaillierte Umsetzung sollen jedoch dann von den Bietern in ihren Angeboten dargestellt werden. Die Konkretisierung der Umsetzung erfolgt dann im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens in den Verhandlungsgesprächen gemeinsam mit den Trägern.Die Servicestelle begleitet die Träger bei der Umsetzung des „Familienpakts Bayern“. Sie arbeitet eng mit den Trägern zusammen. Die Servicestelle koordiniert und unterstützt die Maßnahmen der Träger im Rahmen des „Familienpakts Bayern“. Der Betrieb der Servicestelle erfolgt in Zusammenarbeit mit bestehenden Netzwerken, z.B. Netzwerkbüro „Erfolgsfaktor Familie“ in Berlin und „eff – effizient familienbewusst führen“.Die Servicestelle soll mit ca. drei Mitarbeitern besetzt sein.Die Servicestelle nimmt folgende Aufgaben wahr:— Erstberatung, Ansprechpartner und Lotsenfunktion für Unternehmen des „Familienpakt Bayern“ bei der Umsetzung einer familienfreundlichen Personalpolitik (z. B. Hinweis auf bestehende Beratungs- und Unterstützungsangebote, Vermittlung von Ansprechpartnern);— Verwaltung der Mitgliedschaften und Netzwerkpartnerschaften im „Familienpakt Bayern“ (z.B. Entgegennahme und Bearbeitung von Mitgliedsanträgen und der Anträge auf Netzwerkpartnerschaft; Einpflegen von guten Beispielen in das Online-Informationsportal). Die Servicestelle trifft keine Entscheidung über die Aufnahme als Mitglied, es findet keine inhaltliche Prüfung statt;— Koordination und Unterstützung der Träger bei der Öffentlichkeitsarbeit zum „Familienpakt Bayern“. Die Servicestelle erstellt in diesem Zusammenhang gemeinsam mit allen Trägern Informationsmaterialien (z. B. Broschüren), bereitet inhaltlich ein Schwerpunktjahresthema auf, auf das sich die Vertragspartner einigen, führt Veranstaltungen gemeinsam mit den Vertragspartnern durch und unterstützt die Träger mit ihrem Know-how. Sie ist verantwortlich, mit geeigneten Mitteln die Servicestelle bekannt zu machen;— Vernetzung der Unternehmen und Netzwerkpartner sowohl untereinander, als auch mit Akteuren wie Wirtschafts- und Sozialverbänden, Wohlfahrtsorganisationen, Kommunen, Familienbündnissen;— Laufende Betreuung und Aktualisierung des Online-Informationsportals zum „Familienpakt Bayern“, insbesondere auch das Sammeln und Aktualisieren von Informationen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, das Einpflegen neuer Mitglieder und Netzwerkpartner etc.;— Repräsentation des „Familienpakts Bayern“ nach außen;— Vorbereitung und Organisation der Sitzungen der Steuergruppe. Die Steuergruppe ist paritätisch mit Vertretern der Träger besetzt. Ihr obliegt die Beratung und Abstimmung über die unter 2.3 genannten Berichte und Planungen. Die Steuergruppe wird mindestens einmal jährlich oder auf Anforderung eines Trägers einberufen.Nicht zu den Aufgaben der gemeinsamen Servicestelle gehören insbesondere die Beratung zu arbeitsrechtlichen Fragen und zu Fragestellungen der Tarifvertragsparteien sowie die Vermittlung von konkreten Betreuungs- und Pflegeangeboten.Die Servicestelle soll als eigene organisatorische Einheit zunächst bis Ende 2016 befristet sein. Es wird jedoch eine zweijährige Verlängerungsoption (entsprechend der Laufzeit des „Familienpakt Bayern“) bis zum Ende der 17. Legislaturperiode des Bayerischen Landtages – bis Herbst 2018 – vertraglich vereinbart.b) Online-Informationsportal:Der mit der Errichtung und dem Betrieb der Servicestelle beauftragte Auftragnehmer soll ein Online-Informationsportal erstellen. Auf dieser Onlineplattform sollen bestehende Informationen und Angebote zum Thema Familienfreundlichkeit für die Wirtschaft gebündelt sowie vorbildhafte Projekte und Beispiele von familienfreundlichen Unternehmen der Wirtschaft und der interessierten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Das Online-Informationsportal soll von der gemeinsamen Servicestelle betreut, gepflegt und aktualisiert werden.Das Online-Informationsportal soll folgende Themen beinhalten:— die Zusammenfassung der zahlreichen, existierenden Informationen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf (Praxisbeispiele, Studien, Ratgeber),— die Darstellung konkreter Maßnahmen und Hilfestellungen hierzu sowie— die Vorstellung vorbildhafter Unternehmen sowie der Netzwerkpartner des „Familienpakts Bayern“.Das Informationsportal ist so zu erstellen, dass die Informationen für den Nutzer leicht zugänglich und nutzbar sind.Insbesondere sollte das Portal eine Datenbank mit Suchfunktion, einen aktuellen Bereich (aktuelle Veranstaltungen, Themen, News etc.) und perspektivisch einen passwortgeschützten internen Bereich beinhalten. Zusätzlich ist ein Webdesign für Mobiltelefone vorzusehen. Das Logo des Familienpakts ist gut sichtbar zu verwenden. Eine Verlinkung mit themenrelevanten Webseiten ist notwendig.Es ist in barrierefreiem Webdesign nach Maßgabe der jeweiligen Fassung der Anlage zur Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie Informationstechnik- Verordnung – BITV) vom 17.7.2002 (BGBl I S. 2654) zu erstellen.2.3 Berichtspflichten:Der mit der Errichtung und dem Betrieb der Servicestelle beauftragte Auftragnehmer wird den Trägern jeweils folgende Berichte vorlegen:— zum 31.1. den Jahresabschlussbericht über die Tätigkeiten im vorausgegangenen Jahr;— zum 30.9. einen Jahres- und Finanzplan für das folgende Jahr.Des Weiteren erstellt der mit der Errichtung und dem Betrieb der Servicestelle beauftragte Auftragnehmer jeweils zum 31.1. des Folgejahres eine Jahresabrechnung für die Träger.Der mit der Errichtung und dem Betrieb der Servicestelle beauftragte Auftragnehmer erstattet ferner monatlich ein Kurzreporting an die Träger des Kooperationsvertrages, das folgende Kenngrößen auflistet: Zahl und Art der Kontakte, Neumitglieder/Austritte, Netzwerkpartner, Durchführung von Veranstaltungen, aktive Teilnahme an Veranstaltungen etc.