Servicestelle Familienpakt Bayern

Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (StMAS)

Die Bayerische Staatsregierung und die bayerischen Wirtschaftsverbände haben den „Familienpakt Bayern“ geschlossen, mit dem Ziel, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Bayern gemeinsam kontinuierlich zu verbessern. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Einrichtung einer gemeinsamen Servicestelle durch die Bayerische Staatsregierung, die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V.,den Bayerischen Industrie- und Handelskammertag e. V. und den Bayerischen Handwerkstag e. V. Die Servicestelle soll als Erstberatung und Ansprechpartner für Unternehmen zum Thema Familienfreundlichkeit dienen und übernimmt Vernetzungsarbeit. Sie begleitet zudem die Träger bei der Umsetzung des „Familienpakt Bayern“. Ergänzend soll der Auftragnehmer, der die Servicestelle betreibt, mit einem Online-Informationsportal die zahlreichen, existierenden Informationen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf zur Verfügung stellen. Zudem soll das Onlineportal konkrete Maßnahmen und Hilfestellungen für Unternehmen hierzu sowie vorbildhafte familienfreundliche Angebote („best practice“) von Unternehmen und Netzwerkpartnern sichtbar machen.
Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte unserer Website www.stmas.bayern.de/wir/vergabe.htm.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-05-29. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-04-24.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-04-24 Auftragsbekanntmachung
2015-08-27 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-04-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste
Menge oder Umfang:
1. Ausgangslage:Familie und Beruf nach den eigenen Vorstellungen leben zu können, ist für immer mehr Beschäftigte Wunsch und Herausforderung zugleich. Das Leben mit Familie ist nach wie vor zentraler Wunsch junger Menschen. Immer mehr Männer und Frauen möchten eine Familie gründen und trotzdem – oder gerade deswegen – gemeinsam erfolgreich im Beruf sein. Noch zu wenigen gelingt es allerdings, dies auch umzusetzen und zu oft bleibt der ursprüngliche Kinderwunsch ganz auf der Strecke. Bereits heute hat Bayern die historisch und bundesweit höchste allgemeine Beschäftigungsquote und eine der höchsten Frauenerwerbsquoten. Die hervorragenden bayerischen Rahmenbedingungen ermöglichen erfolgreiche Berufsbiographien und attraktive Jobs. Gerade die Fachkräfte der Zukunft aber wollen mehr. Der Wunsch nach partnerschaftlicher Aufteilung von Familienverantwortung und beruflichem Engagement nimmt stark zu.Es zeichnet Bayern aus, dass wichtige Zukunftsfragen im Konsens von Wirtschaft und Staatsregierung angegangen werden. Nun haben sich die Bayerische Staatsregierung, die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V., der Bayerische Industrie- und Handelskammertag e. V. (BIHK) und der Bayerische Handwerkstag e. V. (BHT) zum Ziel gesetzt, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Bayern gemeinsam kontinuierlich zu verbessern und sind Paktpartner des „Familienpakt Bayern“.Für den Familienpakt Bayern wird eine gemeinsame Servicestelle eingerichtet. Sie dient als Erstberatung, Ansprechpartner und Lotse für Unternehmen. Sie wird weitere Ansprechpartner vermitteln und die Mitgliedschaften verwalten. Sie trifft keine Entscheidung über die Aufnahme als Mitglied, es findet keine inhaltliche Prüfung statt. Ihre Aufgabe wird auch sein, die Unternehmen dabei zu unterstützen, sich untereinander sowie z. B. mit den Wirtschafts- und Sozialverbänden, Wohlfahrtsorganisationen, Kommunen, Familienbündnissen zu vernetzen.Ergänzend werden mit einem Online-Informationsportal die zahlreichen, existierenden Informationen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf zur Verfügung gestellt. Zudem soll das Onlineportal konkrete Maßnahmen und Hilfestellungen für Unternehmen hierzu sowie vorbildhafte familienfreundliche Angebote („best practice“) von Unternehmen und Netz-werkpartnern sichtbar machen. Das Portal wird von der Servicestelle des „Familienpakt Bayern“ betreut.Vor diesem Hintergrund schreibt das StMAS die Servicestelle und die Erstellung des Online-Informationsportals aus.2. Vorhaben:2.1. Vorhaben im AllgemeinenDie Bayerische Staatsregierung, vbw, BIHK und BHT (im Folgenden: Träger) beabsichtigen, eine gemeinsame Servicestelle als Ansprechpartner für Unternehmen einzurichten.Ergänzend soll der Auftragnehmer, der die Servicestelle betreibt, mit einem Online-Informationsportal die zahlreichen, existierenden Informationen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf zur Verfügung stellen. Zudem soll das Onlineportal konkrete Maßnahmen und Hilfestellungen für Unternehmen hierzu sowie vorbildhafte familienfreundliche Angebote („best practice“) von Unternehmen und Netzwerkpartnern sichtbar machen.2.2. Vorhaben im Einzelnen:a) Gemeinsame Servicestelle:Die Grundaufgaben der Servicestelle werden im Folgenden definiert. Die Vorschläge für die detaillierte Umsetzung sollen jedoch dann von den Bietern in ihren Angeboten dargestellt werden. Die Konkretisierung der Umsetzung erfolgt dann im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens in den Verhandlungsgesprächen gemeinsam mit den Trägern.Die Servicestelle begleitet die Träger bei der Umsetzung des „Familienpakts Bayern“. Sie arbeitet eng mit den Trägern zusammen. Die Servicestelle koordiniert und unterstützt die Maßnahmen der Träger im Rahmen des „Familienpakts Bayern“. Der Betrieb der Servicestelle erfolgt in Zusammenarbeit mit bestehenden Netzwerken, z.B. Netzwerkbüro „Erfolgsfaktor Familie“ in Berlin und „eff – effizient familienbewusst führen“.Die Servicestelle soll mit ca. drei Mitarbeitern besetzt sein.Die Servicestelle nimmt folgende Aufgaben wahr:— Erstberatung, Ansprechpartner und Lotsenfunktion für Unternehmen des „Familienpakt Bayern“ bei der Umsetzung einer familienfreundlichen Personalpolitik (z. B. Hinweis auf bestehende Beratungs- und Unterstützungsangebote, Vermittlung von Ansprechpartnern);— Verwaltung der Mitgliedschaften und Netzwerkpartnerschaften im „Familienpakt Bayern“ (z.B. Entgegennahme und Bearbeitung von Mitgliedsanträgen und der Anträge auf Netzwerkpartnerschaft; Einpflegen von guten Beispielen in das Online-Informationsportal). Die Servicestelle trifft keine Entscheidung über die Aufnahme als Mitglied, es findet keine inhaltliche Prüfung statt;— Koordination und Unterstützung der Träger bei der Öffentlichkeitsarbeit zum „Familienpakt Bayern“. Die Servicestelle erstellt in diesem Zusammenhang gemeinsam mit allen Trägern Informationsmaterialien (z. B. Broschüren), bereitet inhaltlich ein Schwerpunktjahresthema auf, auf das sich die Vertragspartner einigen, führt Veranstaltungen gemeinsam mit den Vertragspartnern durch und unterstützt die Träger mit ihrem Know-how. Sie ist verantwortlich, mit geeigneten Mitteln die Servicestelle bekannt zu machen;— Vernetzung der Unternehmen und Netzwerkpartner sowohl untereinander, als auch mit Akteuren wie Wirtschafts- und Sozialverbänden, Wohlfahrtsorganisationen, Kommunen, Familienbündnissen;— Laufende Betreuung und Aktualisierung des Online-Informationsportals zum „Familienpakt Bayern“, insbesondere auch das Sammeln und Aktualisieren von Informationen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, das Einpflegen neuer Mitglieder und Netzwerkpartner etc.;— Repräsentation des „Familienpakts Bayern“ nach außen;— Vorbereitung und Organisation der Sitzungen der Steuergruppe. Die Steuergruppe ist paritätisch mit Vertretern der Träger besetzt. Ihr obliegt die Beratung und Abstimmung über die unter 2.3 genannten Berichte und Planungen. Die Steuergruppe wird mindestens einmal jährlich oder auf Anforderung eines Trägers einberufen.Nicht zu den Aufgaben der gemeinsamen Servicestelle gehören insbesondere die Beratung zu arbeitsrechtlichen Fragen und zu Fragestellungen der Tarifvertragsparteien sowie die Vermittlung von konkreten Betreuungs- und Pflegeangeboten.Die Servicestelle soll als eigene organisatorische Einheit zunächst bis Ende 2016 befristet sein. Es wird jedoch eine zweijährige Verlängerungsoption (entsprechend der Laufzeit des „Familienpakt Bayern“) bis zum Ende der 17. Legislaturperiode des Bayerischen Landtages – bis Herbst 2018 – vertraglich vereinbart.b) Online-Informationsportal:Der mit der Errichtung und dem Betrieb der Servicestelle beauftragte Auftragnehmer soll ein Online-Informationsportal erstellen. Auf dieser Onlineplattform sollen bestehende Informationen und Angebote zum Thema Familienfreundlichkeit für die Wirtschaft gebündelt sowie vorbildhafte Projekte und Beispiele von familienfreundlichen Unternehmen der Wirtschaft und der interessierten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Das Online-Informationsportal soll von der gemeinsamen Servicestelle betreut, gepflegt und aktualisiert werden.Das Online-Informationsportal soll folgende Themen beinhalten:— die Zusammenfassung der zahlreichen, existierenden Informationen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf (Praxisbeispiele, Studien, Ratgeber),— die Darstellung konkreter Maßnahmen und Hilfestellungen hierzu sowie— die Vorstellung vorbildhafter Unternehmen sowie der Netzwerkpartner des „Familienpakts Bayern“.Das Informationsportal ist so zu erstellen, dass die Informationen für den Nutzer leicht zugänglich und nutzbar sind.Insbesondere sollte das Portal eine Datenbank mit Suchfunktion, einen aktuellen Bereich (aktuelle Veranstaltungen, Themen, News etc.) und perspektivisch einen passwortgeschützten internen Bereich beinhalten. Zusätzlich ist ein Webdesign für Mobiltelefone vorzusehen. Das Logo des Familienpakts ist gut sichtbar zu verwenden. Eine Verlinkung mit themenrelevanten Webseiten ist notwendig.Es ist in barrierefreiem Webdesign nach Maßgabe der jeweiligen Fassung der Anlage zur Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie Informationstechnik- Verordnung – BITV) vom 17.7.2002 (BGBl I S. 2654) zu erstellen.2.3 Berichtspflichten:Der mit der Errichtung und dem Betrieb der Servicestelle beauftragte Auftragnehmer wird den Trägern jeweils folgende Berichte vorlegen:— zum 31.1. den Jahresabschlussbericht über die Tätigkeiten im vorausgegangenen Jahr;— zum 30.9. einen Jahres- und Finanzplan für das folgende Jahr.Des Weiteren erstellt der mit der Errichtung und dem Betrieb der Servicestelle beauftragte Auftragnehmer jeweils zum 31.1. des Folgejahres eine Jahresabrechnung für die Träger.Der mit der Errichtung und dem Betrieb der Servicestelle beauftragte Auftragnehmer erstattet ferner monatlich ein Kurzreporting an die Träger des Kooperationsvertrages, das folgende Kenngrößen auflistet: Zahl und Art der Kontakte, Neumitglieder/Austritte, Netzwerkpartner, Durchführung von Veranstaltungen, aktive Teilnahme an Veranstaltungen etc.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (StMAS)
Postanschrift: Winzererstr. 9
Postleitzahl: 80797
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.stmas.bayern.de 🌏
E-Mail: nils.wiese@stmas.bayern.de 📧
Telefon: +49 8912611070 📞
Fax: +49 891261181070 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-04-24 📅
Einreichungsfrist: 2015-05-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-04-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 083-147834
ABl. S-Ausgabe: 83
Zusätzliche Informationen
Für weitere Informationen wird auf die Internetpräsenz des Auftraggebers verwiesen. Dort finden Sie unter http://www.stmas.bayern.de/wir/vergabe.htm alle Vergabeunterlagen im PDF-Format, insbesondere auch alle vorformulierten Eigenerklärungen (Anlage 2 zum Aufforderungsschreiben). Der Auftraggeber bittet, die Anlage 2 vollständig auszudrucken und ausgefüllt dem Teilnahmeantrag beizulegen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Bayerische Staatsregierung und die bayerischen Wirtschaftsverbände haben den „Familienpakt Bayern“ geschlossen, mit dem Ziel, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Bayern gemeinsam kontinuierlich zu verbessern. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Einrichtung einer gemeinsamen Servicestelle durch die Bayerische Staatsregierung, die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V.,den Bayerischen Industrie- und Handelskammertag e. V. und den Bayerischen Handwerkstag e. V. Die Servicestelle soll als Erstberatung und Ansprechpartner für Unternehmen zum Thema Familienfreundlichkeit dienen und übernimmt Vernetzungsarbeit. Sie begleitet zudem die Träger bei der Umsetzung des „Familienpakt Bayern“. Ergänzend soll der Auftragnehmer, der die Servicestelle betreibt, mit einem Online-Informationsportal die zahlreichen, existierenden Informationen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf zur Verfügung stellen. Zudem soll das Onlineportal konkrete Maßnahmen und Hilfestellungen für Unternehmen hierzu sowie vorbildhafte familienfreundliche Angebote („best practice“) von Unternehmen und Netzwerkpartnern sichtbar machen.
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Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte unserer Website www.stmas.bayern.de/wir/vergabe.htm.
Es werden Varianten akzeptiert
Menge oder Umfang:
1. Ausgangslage:
Familie und Beruf nach den eigenen Vorstellungen leben zu können, ist für immer mehr Beschäftigte Wunsch und Herausforderung zugleich. Das Leben mit Familie ist nach wie vor zentraler Wunsch junger Menschen. Immer mehr Männer und Frauen möchten eine Familie gründen und trotzdem – oder gerade deswegen – gemeinsam erfolgreich im Beruf sein. Noch zu wenigen gelingt es allerdings, dies auch umzusetzen und zu oft bleibt der ursprüngliche Kinderwunsch ganz auf der Strecke. Bereits heute hat Bayern die historisch und bundesweit höchste allgemeine Beschäftigungsquote und eine der höchsten Frauenerwerbsquoten. Die hervorragenden bayerischen Rahmenbedingungen ermöglichen erfolgreiche Berufsbiographien und attraktive Jobs. Gerade die Fachkräfte der Zukunft aber wollen mehr. Der Wunsch nach partnerschaftlicher Aufteilung von Familienverantwortung und beruflichem Engagement nimmt stark zu.
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Es zeichnet Bayern aus, dass wichtige Zukunftsfragen im Konsens von Wirtschaft und Staatsregierung angegangen werden. Nun haben sich die Bayerische Staatsregierung, die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V., der Bayerische Industrie- und Handelskammertag e. V. (BIHK) und der Bayerische Handwerkstag e. V. (BHT) zum Ziel gesetzt, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Bayern gemeinsam kontinuierlich zu verbessern und sind Paktpartner des „Familienpakt Bayern“.
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Für den Familienpakt Bayern wird eine gemeinsame Servicestelle eingerichtet. Sie dient als Erstberatung, Ansprechpartner und Lotse für Unternehmen. Sie wird weitere Ansprechpartner vermitteln und die Mitgliedschaften verwalten. Sie trifft keine Entscheidung über die Aufnahme als Mitglied, es findet keine inhaltliche Prüfung statt. Ihre Aufgabe wird auch sein, die Unternehmen dabei zu unterstützen, sich untereinander sowie z. B. mit den Wirtschafts- und Sozialverbänden, Wohlfahrtsorganisationen, Kommunen, Familienbündnissen zu vernetzen.
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Ergänzend werden mit einem Online-Informationsportal die zahlreichen, existierenden Informationen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf zur Verfügung gestellt. Zudem soll das Onlineportal konkrete Maßnahmen und Hilfestellungen für Unternehmen hierzu sowie vorbildhafte familienfreundliche Angebote („best practice“) von Unternehmen und Netz-werkpartnern sichtbar machen. Das Portal wird von der Servicestelle des „Familienpakt Bayern“ betreut.
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Vor diesem Hintergrund schreibt das StMAS die Servicestelle und die Erstellung des Online-Informationsportals aus.
2. Vorhaben:
2.1. Vorhaben im Allgemeinen
Die Bayerische Staatsregierung, vbw, BIHK und BHT (im Folgenden: Träger) beabsichtigen, eine gemeinsame Servicestelle als Ansprechpartner für Unternehmen einzurichten.
Ergänzend soll der Auftragnehmer, der die Servicestelle betreibt, mit einem Online-Informationsportal die zahlreichen, existierenden Informationen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf zur Verfügung stellen. Zudem soll das Onlineportal konkrete Maßnahmen und Hilfestellungen für Unternehmen hierzu sowie vorbildhafte familienfreundliche Angebote („best practice“) von Unternehmen und Netzwerkpartnern sichtbar machen.
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2.2. Vorhaben im Einzelnen:
a) Gemeinsame Servicestelle:
Die Grundaufgaben der Servicestelle werden im Folgenden definiert. Die Vorschläge für die detaillierte Umsetzung sollen jedoch dann von den Bietern in ihren Angeboten dargestellt werden. Die Konkretisierung der Umsetzung erfolgt dann im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens in den Verhandlungsgesprächen gemeinsam mit den Trägern.
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Die Servicestelle begleitet die Träger bei der Umsetzung des „Familienpakts Bayern“. Sie arbeitet eng mit den Trägern zusammen. Die Servicestelle koordiniert und unterstützt die Maßnahmen der Träger im Rahmen des „Familienpakts Bayern“. Der Betrieb der Servicestelle erfolgt in Zusammenarbeit mit bestehenden Netzwerken, z.B. Netzwerkbüro „Erfolgsfaktor Familie“ in Berlin und „eff – effizient familienbewusst führen“.
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Die Servicestelle soll mit ca. drei Mitarbeitern besetzt sein.
Die Servicestelle nimmt folgende Aufgaben wahr:
— Erstberatung, Ansprechpartner und Lotsenfunktion für Unternehmen des „Familienpakt Bayern“ bei der Umsetzung einer familienfreundlichen Personalpolitik (z. B. Hinweis auf bestehende Beratungs- und Unterstützungsangebote, Vermittlung von Ansprechpartnern);
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— Verwaltung der Mitgliedschaften und Netzwerkpartnerschaften im „Familienpakt Bayern“ (z.B. Entgegennahme und Bearbeitung von Mitgliedsanträgen und der Anträge auf Netzwerkpartnerschaft; Einpflegen von guten Beispielen in das Online-Informationsportal). Die Servicestelle trifft keine Entscheidung über die Aufnahme als Mitglied, es findet keine inhaltliche Prüfung statt;
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— Koordination und Unterstützung der Träger bei der Öffentlichkeitsarbeit zum „Familienpakt Bayern“. Die Servicestelle erstellt in diesem Zusammenhang gemeinsam mit allen Trägern Informationsmaterialien (z. B. Broschüren), bereitet inhaltlich ein Schwerpunktjahresthema auf, auf das sich die Vertragspartner einigen, führt Veranstaltungen gemeinsam mit den Vertragspartnern durch und unterstützt die Träger mit ihrem Know-how. Sie ist verantwortlich, mit geeigneten Mitteln die Servicestelle bekannt zu machen;
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— Vernetzung der Unternehmen und Netzwerkpartner sowohl untereinander, als auch mit Akteuren wie Wirtschafts- und Sozialverbänden, Wohlfahrtsorganisationen, Kommunen, Familienbündnissen;
— Laufende Betreuung und Aktualisierung des Online-Informationsportals zum „Familienpakt Bayern“, insbesondere auch das Sammeln und Aktualisieren von Informationen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, das Einpflegen neuer Mitglieder und Netzwerkpartner etc.;
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— Repräsentation des „Familienpakts Bayern“ nach außen;
— Vorbereitung und Organisation der Sitzungen der Steuergruppe. Die Steuergruppe ist paritätisch mit Vertretern der Träger besetzt. Ihr obliegt die Beratung und Abstimmung über die unter 2.3 genannten Berichte und Planungen. Die Steuergruppe wird mindestens einmal jährlich oder auf Anforderung eines Trägers einberufen.
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Nicht zu den Aufgaben der gemeinsamen Servicestelle gehören insbesondere die Beratung zu arbeitsrechtlichen Fragen und zu Fragestellungen der Tarifvertragsparteien sowie die Vermittlung von konkreten Betreuungs- und Pflegeangeboten.
Die Servicestelle soll als eigene organisatorische Einheit zunächst bis Ende 2016 befristet sein. Es wird jedoch eine zweijährige Verlängerungsoption (entsprechend der Laufzeit des „Familienpakt Bayern“) bis zum Ende der 17. Legislaturperiode des Bayerischen Landtages – bis Herbst 2018 – vertraglich vereinbart.
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b) Online-Informationsportal:
Der mit der Errichtung und dem Betrieb der Servicestelle beauftragte Auftragnehmer soll ein Online-Informationsportal erstellen. Auf dieser Onlineplattform sollen bestehende Informationen und Angebote zum Thema Familienfreundlichkeit für die Wirtschaft gebündelt sowie vorbildhafte Projekte und Beispiele von familienfreundlichen Unternehmen der Wirtschaft und der interessierten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Das Online-Informationsportal soll von der gemeinsamen Servicestelle betreut, gepflegt und aktualisiert werden.
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Das Online-Informationsportal soll folgende Themen beinhalten:
— die Zusammenfassung der zahlreichen, existierenden Informationen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf (Praxisbeispiele, Studien, Ratgeber),
— die Darstellung konkreter Maßnahmen und Hilfestellungen hierzu sowie
— die Vorstellung vorbildhafter Unternehmen sowie der Netzwerkpartner des „Familienpakts Bayern“.
Das Informationsportal ist so zu erstellen, dass die Informationen für den Nutzer leicht zugänglich und nutzbar sind.
Insbesondere sollte das Portal eine Datenbank mit Suchfunktion, einen aktuellen Bereich (aktuelle Veranstaltungen, Themen, News etc.) und perspektivisch einen passwortgeschützten internen Bereich beinhalten. Zusätzlich ist ein Webdesign für Mobiltelefone vorzusehen. Das Logo des Familienpakts ist gut sichtbar zu verwenden. Eine Verlinkung mit themenrelevanten Webseiten ist notwendig.
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Es ist in barrierefreiem Webdesign nach Maßgabe der jeweiligen Fassung der Anlage zur Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie Informationstechnik- Verordnung – BITV) vom 17.7.2002 (BGBl I S. 2654) zu erstellen.
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2.3 Berichtspflichten:
Der mit der Errichtung und dem Betrieb der Servicestelle beauftragte Auftragnehmer wird den Trägern jeweils folgende Berichte vorlegen:
— zum 31.1. den Jahresabschlussbericht über die Tätigkeiten im vorausgegangenen Jahr;
— zum 30.9. einen Jahres- und Finanzplan für das folgende Jahr.
Des Weiteren erstellt der mit der Errichtung und dem Betrieb der Servicestelle beauftragte Auftragnehmer jeweils zum 31.1. des Folgejahres eine Jahresabrechnung für die Träger.
Der mit der Errichtung und dem Betrieb der Servicestelle beauftragte Auftragnehmer erstattet ferner monatlich ein Kurzreporting an die Träger des Kooperationsvertrages, das folgende Kenngrößen auflistet: Zahl und Art der Kontakte, Neumitglieder/Austritte, Netzwerkpartner, Durchführung von Veranstaltungen, aktive Teilnahme an Veranstaltungen etc.
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Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag läuft zunächst bis Ende 2016. Es ist eine Verlängerungsoption bis zum 15.10.2018 vorgesehen. Die Ausübung der Option ist einerseits abhängig von der Zuweisung der nötigen Haushaltsmittel und andererseits von der Qualität der erbrachten Leistung durch den Auftragnehmer. Die Ausübung erfolgt durch einseitige schriftliche Erklärung des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer (unterschriebenes Telefax reicht). Die Erklärung erfolgt zur besseren Planbarkeit für den Auftragnehmer so rasch als möglich nach der Entscheidung über die haushaltsrechtliche Situation der entsprechenden Mittel.
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Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 22 Monate
Referenznummer: S5/0271.01-1/128

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Alle Eignungsunterlagen sind online verfügbar unter www.stmas.bayern.de/wir/vergabe.htm.
Die Erklärungen 10 a bis j sind immer auszufüllen.
Im Fall einer kartellrechtlich zulässigen Bewerbergemeinschaft sowie im Fall des Einsatzes von Subunternehmen durch den Auftragnehmer sind die Unterlagen 10 a bis f für jeden einzelnen Mitbewerber und Subunternehmer vorzulegen. Im Rahmen der Unterlagen und Erklärungen 10 g bis j (finanzielle und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie technische Leistungsfähigkeit) sind inhaltliche Ergänzungen möglich.
Mehr anzeigen
Im Fall einer Bewerbergemeinschaft sind zusätzlich die Erklärungen 10 k bis n vorzulegen.
Im Fall des Einsatzes von Subunternehmern sind zusätzlich die Erklärungen 10 o und p vorzulegen. Die Erklärung 10 p ist dabei von jedem Subunternehmer abzugeben. Setzt ein Subunternehmer seinerseits zur Auftragsdurchführung ein Subunternehmen (Sub-Subunternehmen) ein, so sind für das Sub-Subunternehmen nur die Erklärungen 10 o und p und nicht mehr die 10 a bis f vorzulegen. Soweit noch kein konkreter Subunternehmer benannt werden kann, ist eine frei formulierte Erklärung abzugeben, für welche Teilbereiche der Leistung der Subunternehmereinsatz geplant ist. Der Auftraggeber behält sich für diesen Fall vor, weitere Eignungsnachweise des Subunternehmers und anderweitige Erklärungen zur Ressourcenzurverfügungstellung o. ä. bis zur Zuschlagserteilung zu fordern.
Mehr anzeigen
Bei konzernverbundenen Unternehmen gilt: Für den Fall, dass Tochter-/Enkel-Unternehmen bzw. Schwesterunternehmen eine Bewerbergemeinschaft bilden oder als Subunternehmen zur Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, wird auf die Vorlage von Eignungserklärungen (10 a bis f) des Tochter-/Enkel-/Schwester-Unternehmens verzichtet.
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Die mit „A“ gekennzeichneten Kriterien sind Ausschlusskriterien. Kriterien, die mit „A“ und „B“ versehen sind, sind sowohl Ausschluss- als auch Bewertungskriterien. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen bzw. Nachweise gem. § 19 EG Abs. 2 VOL/A nachzufordern.
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Nr. 10 a) Erklärung zum SchwarzArbG, Arbeitnehmer-Entsendegesetz und MiLoG (A)
Nr. 10 b) Scientology-Schutzeigenerklärung (A)
Nr. 10 d) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des § 6 EG Abs. 4 VOL/A (A)
Nr. 10 e) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des § 6 EG Abs. 6 VOL/A (A)
Nr. 10 k) Verzeichnis der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sowie Beschreibung, welchen Teilbereich des Auftrags welches Mitglied der Bewerbergemeinschaft ausführt und wie sichergestellt wird, dass sich der Bewerber der Mittel und Fähigkeiten der anderen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bedienen kann (A)
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Nr. 10 l) Erklärung über die/den bevollmächtigte/n Vertreter/in der Bewerbergemeinschaft (A)
Nr. 10 m) Erklärung über die gesamtschuldnerische Haftung der Bewerbergemeinschaft (A)
Nr. 10 n) Erklärung über die Abgabe eines selbständigen Angebots durch ein beteiligtes Unternehmen (A)
Nr. 10 o) Erklärung zum Einsatz von Subunternehmen (A)
Nr. 10 p) Auskunft des Subunternehmens (A).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Alle Eignungsunterlagen sind online verfügbar unter www.stmas.bayern.de/wir/vergabe.htm.
Die Erklärungen 10 a bis j sind immer auszufüllen.
Im Fall einer kartellrechtlich zulässigen Bewerbergemeinschaft sowie im Fall des Einsatzes von Subunternehmen durch den Auftragnehmer sind die Unterlagen 10 a bis f für jeden einzelnen Mitbewerber und Subunternehmer vorzulegen. Im Rahmen der Unterlagen und Erklärungen 10 g bis j (finanzielle und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie technische Leistungsfähigkeit) sind inhaltliche Ergänzungen möglich.
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Im Fall einer Bewerbergemeinschaft sind zusätzlich die Erklärungen 10 k bis n vorzulegen.
Im Fall des Einsatzes von Subunternehmern sind zusätzlich die Erklärungen 10 o und p vorzulegen. Die Erklärung 10 p ist dabei von jedem Subunternehmer abzugeben. Setzt ein Subunternehmer seinerseits zur Auftragsdurchführung ein Subunternehmen (Sub-Subunternehmen) ein, so sind für das Sub-Subunternehmen nur die Erklärungen 10 o und p und nicht mehr die 10 a bis f vorzulegen. Soweit noch kein konkreter Subunternehmer benannt werden kann, ist eine frei formulierte Erklärung abzugeben, für welche Teilbereiche der Leistung der Subunternehmereinsatz geplant ist. Der Auftraggeber behält sich für diesen Fall vor, weitere Eignungsnachweise des Subunternehmers und anderweitige Erklärungen zur Ressourcenzurverfügungstellung o. ä. bis zur Zuschlagserteilung zu fordern.
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Bei konzernverbundenen Unternehmen gilt: Für den Fall, dass Tochter-/Enkel-Unternehmen bzw. Schwesterunternehmen eine Bewerbergemeinschaft bilden oder als Subunternehmen zur Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, wird auf die Vorlage von Eignungserklärungen (10 a bis f) des Tochter-/Enkel-/Schwester-Unternehmens verzichtet.
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Die mit „A“ gekennzeichneten Kriterien sind Ausschlusskriterien. Kriterien, die mit „A“ und „B“ versehen sind, sind sowohl Ausschluss- als auch Bewertungskriterien. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen bzw. Nachweise gem. § 19 EG Abs. 2 VOL/A nachzufordern.
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Nr. 10 c) Erklärung zur finanziellen Situation (A)
Nr. 10 f) Erklärung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (A)
Nr. 10 g) Erklärung, eine Betriebshaftpflichtversicherung spätestens bei Zuschlagserteilung abzuschließen (A).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Alle Eignungsunterlagen sind online verfügbar unter www.stmas.bayern.de/wir/vergabe.htm.
Die Erklärungen 10 a bis j sind immer auszufüllen.
Im Fall einer kartellrechtlich zulässigen Bewerbergemeinschaft sowie im Fall des Einsatzes von Subunternehmen durch den Auftragnehmer sind die Unterlagen 10 a bis f für jeden einzelnen Mitbewerber und Subunternehmer vorzulegen. Im Rahmen der Unterlagen und Erklärungen 10 g bis j (finanzielle und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie technische Leistungsfähigkeit) sind inhaltliche Ergänzungen möglich.
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Im Fall einer Bewerbergemeinschaft sind zusätzlich die Erklärungen 10 k bis n vorzulegen.
Im Fall des Einsatzes von Subunternehmern sind zusätzlich die Erklärungen 10 o und p vorzulegen. Die Erklärung 10 p ist dabei von jedem Subunternehmer abzugeben. Setzt ein Subunternehmer seinerseits zur Auftragsdurchführung ein Subunternehmen (Sub-Subunternehmen) ein, so sind für das Sub-Subunternehmen nur die Erklärungen 10 o und p und nicht mehr die 10 a bis f vorzulegen. Soweit noch kein konkreter Subunternehmer benannt werden kann, ist eine frei formulierte Erklärung abzugeben, für welche Teilbereiche der Leistung der Subunternehmereinsatz geplant ist. Der Auftraggeber behält sich für diesen Fall vor, weitere Eignungsnachweise des Subunternehmers und anderweitige Erklärungen zur Ressourcenzurverfügungstellung o. ä. bis zur Zuschlagserteilung zu fordern.
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Bei konzernverbundenen Unternehmen gilt: Für den Fall, dass Tochter-/Enkel-Unternehmen bzw. Schwesterunternehmen eine Bewerbergemeinschaft bilden oder als Subunternehmen zur Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, wird auf die Vorlage von Eignungserklärungen (10 a bis f) des Tochter-/Enkel-/Schwester-Unternehmens verzichtet.
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Die mit „A“ gekennzeichneten Kriterien sind Ausschlusskriterien. Kriterien, die mit „A“ und „B“ versehen sind, sind sowohl Ausschluss- als auch Bewertungskriterien. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen bzw. Nachweise gem. § 19 EG Abs. 2 VOL/A nachzufordern.
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Nr. 10 h) Referenzen über ausgeführte Aufträge vergleichbaren Inhalts und Umfangs der Ausschreibung (A/B 35 %)
Nr. 10 i) Qualifikation des für den Auftrag vorgesehenen Personals (A/B 40 %)
Nr. 10 j) Erklärung zum Leistungsspektrum des Unternehmens (A/B 25 %).
Auftragsausführung
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Zur Angebotsabgabe werden nur Bewerber aufgefordert, die insgesamt mindestens 70 % der zu erreichenden Bewertungspunkte erzielt haben. Die Bewertung der unter III.2.3) dargestellten Bewertungskriterien (B-Kriterien) ergibt sich aus dem als Anlage 3 zum Aufforderungsschreiben vom 24.4.2015 („Bewertung der Eignungskriterien“) unter http://www.stmas.bayern.de/wir/vergabe.htm bekannt gemachten Dokument, auf das ausdrücklich verwiesen wird.
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Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration
Herrn Dr. Nils Wiese
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de 📧
URL der Dokumente: http://www.stmas.bayern.de/wir/vergabe.htm 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-08-17 📅
Datum des Endes: 2016-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: S5/0271.01-1/128

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@regob.bayern.de 📧
Telefon: +49 895143647 📞
Fax: +49 895143767 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auskünfte zu den nicht abstrakt bezeichenbaren Fristen für Rechtsbehelfe erteilt unten stehende Stelle. Zudem wird auf § 107 GWB hingewiesen:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101 b Abs. 1 Nr. 2. § 101 a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.“.
Mehr anzeigen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundeskartellamt
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Telefon: +49 22894990 📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Quelle: OJS 2015/S 083-147834 (2015-04-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-08-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 076 688 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (StMAS)

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-08-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-09-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 168-307096
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 83-147834
ABl. S-Ausgabe: 168

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bayern.

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Aufbau und Betrieb der Servicestelle (25)
2. Aufbau und Gestaltung des Online-Informationsportals (25)
3. Zeitplan (10)
4. Angebotspräsentation (5)
5. Preis (35)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-08-25 📅
Name: PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftprüfungsgesellschaft
Postanschrift: Bernhard-Wicki-Straße 8
Postort: München
Postleitzahl: 80672
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Nils Wiese

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auskünfte zu den nicht abstraktbezeichenbaren Fristen für Rechtsbehelfe erteilt unten stehende Stelle. Zudem wird auf § 107 GWB mit dem Wortlaut:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ hingewiesen.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Quelle: OJS 2015/S 168-307096 (2015-08-27)