Spätestens ab 1.9.2016 bis 31.12.2018 sollen, auf mehrere Lose verteilt, verschiedene Archivalientypen aus dem Aktenbestand des Politischen Archivs des Auswärtigen Amts aus dem 19. und 20. Jahrhundert digitalisiert (Datei-Formate TIFF, JPG, TXT und PDF/A) und einer OCR-Erkennung unterzogen werden. Auf Aufforderung des Auswärtigen Amts müssen die Archivalien innerhalb einer definierten Zeit temporär zurückübergeben werden können. Grund hierfür ist, dass das Auswärtige Amt Akten, Verträge oder andere Archivalien für die aktuelle Gestaltung der Außenpolitik verwendet und diese kurzfristig vorlegen muss. Aufgrund der begrenzten räumlichen Kapazitäten des Auswärtigen Amts ist es allerdings nicht möglich, den Auftragnehmern für die Digitalisierungsleistungen Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen. Es wird für die Digitalisierungsleistungen daher eine räumliche Distanz zum Auswärtigen Amt, Kurstraße 36, 10117 Berlin von maximal 70 Kilometern Entfernung auf deutschem Staatsgebiet zugelassen. Die Archivleistungen hingegen sollen vor Ort in den Räumlichkeiten des Politischen Archivs des Auswärtigen Amtsin der Kurstr. 36, 10117 Berlin erbracht werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-04-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-03-03.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-03-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Datenarchivierung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Datenarchivierung📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Auswärtiges Amt
Postanschrift: Werderscher Markt 1
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.diplo.de🌏
E-Mail: 118-0@auswaertiges-amt.de📧
Telefon: +49 301817-3159📞
Fax: +49 301817-53159 📠
Frist zur Angebotsabgabe: 3.6.2016, 10:00 Uhr.
In Ergänzung zu II.1.8:
Im Hinblick auf die Digitalisierungsleistungen (Lose 1 bis 4, zusammen die „Digitalisierungslose“) ist die Vergabe mehrerer Lose an ein Unternehmen möglich. Dagegen darf der Auftragnehmer der Archivleistungen (Los 5) keines der Lose 1 bis 4 übernehmen, da im Los 5 u.a. die Leistungen der Auftragnehmer aus den Digitalisierungslosen zu prüfen sind. Selbst wenn sich also ein Bewerber sowohl auf Los 5 als auch auf eines oder mehrere der Digitalisierungslose bewirbt, können nur Angebotsaufforderungen entweder bezüglich Los 5 oder bezüglich der Digitalisierungslose erfolgen. Im Falle einer solchen Bewerbung ist daher im Teilnahmeantrag verbindlich anzugeben, ob bei entsprechender Platzierung im Teilnahmewettbewerb Angebotsaufforderungen entweder für das Los 5 oder für das oder die Digitalisierungslos(e), um die der Bewerber sich beworben hat, erfolgen sollen. Anderenfalls wird der Bewerber bezüglich aller Lose ausgeschlossen.
Losübergreifende Rabatte sind nicht zugelassen.
Die künftigen Auftragnehmer sollen spätestens am 1.9.2016 mit der Leistungserbringung beginnen.
Für das AA vorübergehend tätige Personen müssen einer einfachen Sicherheitsüberprüfung (SÜ 1, gemäß SÜG) unterzogen werden. Daher muss der Anbieter zusichern, dass dieser im Falle einer Auftragserteilung innerhalb von sieben Tagen nach Zuschlagserteilung die Mitarbeiter namentlich benennt, welche mit Projektaufgaben betraut werden.
Weitere Informationen ergeben sich aus den Teilnahmeunterlagen, dort insbesondere aus Anlage 0.
Im Hinblick auf die Digitalisierungsleistungen (Lose 1 bis 4, zusammen die „Digitalisierungslose“) ist die Vergabe mehrerer Lose an ein Unternehmen möglich. Dagegen darf der Auftragnehmer der Archivleistungen (Los 5) keines der Lose 1 bis 4 übernehmen, da im Los 5 u.a. die Leistungen der Auftragnehmer aus den Digitalisierungslosen zu prüfen sind. Selbst wenn sich also ein Bewerber sowohl auf Los 5 als auch auf eines oder mehrere der Digitalisierungslose bewirbt, können nur Angebotsaufforderungen entweder bezüglich Los 5 oder bezüglich der Digitalisierungslose erfolgen. Im Falle einer solchen Bewerbung ist daher im Teilnahmeantrag verbindlich anzugeben, ob bei entsprechender Platzierung im Teilnahmewettbewerb Angebotsaufforderungen entweder für das Los 5 oder für das oder die Digitalisierungslos(e), um die der Bewerber sich beworben hat, erfolgen sollen. Anderenfalls wird der Bewerber bezüglich aller Lose ausgeschlossen.
Losübergreifende Rabatte sind nicht zugelassen.
Die künftigen Auftragnehmer sollen spätestens am 1.9.2016 mit der Leistungserbringung beginnen.
Für das AA vorübergehend tätige Personen müssen einer einfachen Sicherheitsüberprüfung (SÜ 1, gemäß SÜG) unterzogen werden. Daher muss der Anbieter zusichern, dass dieser im Falle einer Auftragserteilung innerhalb von sieben Tagen nach Zuschlagserteilung die Mitarbeiter namentlich benennt, welche mit Projektaufgaben betraut werden.
Weitere Informationen ergeben sich aus den Teilnahmeunterlagen, dort insbesondere aus Anlage 0.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Spätestens ab 1.9.2016 bis 31.12.2018 sollen, auf mehrere Lose verteilt, verschiedene Archivalientypen aus dem Aktenbestand des Politischen Archivs des Auswärtigen Amts aus dem 19. und 20. Jahrhundert digitalisiert (Datei-Formate TIFF, JPG, TXT und PDF/A) und einer OCR-Erkennung unterzogen werden.
Spätestens ab 1.9.2016 bis 31.12.2018 sollen, auf mehrere Lose verteilt, verschiedene Archivalientypen aus dem Aktenbestand des Politischen Archivs des Auswärtigen Amts aus dem 19. und 20. Jahrhundert digitalisiert (Datei-Formate TIFF, JPG, TXT und PDF/A) und einer OCR-Erkennung unterzogen werden.
Auf Aufforderung des Auswärtigen Amts müssen die Archivalien innerhalb einer definierten Zeit temporär zurückübergeben werden können. Grund hierfür ist, dass das Auswärtige Amt Akten, Verträge oder andere Archivalien für die aktuelle Gestaltung der Außenpolitik verwendet und diese kurzfristig vorlegen muss. Aufgrund der begrenzten räumlichen Kapazitäten des Auswärtigen Amts ist es allerdings nicht möglich, den Auftragnehmern für die Digitalisierungsleistungen Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen. Es wird für die Digitalisierungsleistungen daher eine räumliche Distanz zum Auswärtigen Amt, Kurstraße 36, 10117 Berlin von maximal 70 Kilometern Entfernung auf deutschem Staatsgebiet zugelassen. Die Archivleistungen hingegen sollen vor Ort in den Räumlichkeiten des Politischen Archivs des Auswärtigen Amtsin der Kurstr. 36, 10117 Berlin erbracht werden.
Auf Aufforderung des Auswärtigen Amts müssen die Archivalien innerhalb einer definierten Zeit temporär zurückübergeben werden können. Grund hierfür ist, dass das Auswärtige Amt Akten, Verträge oder andere Archivalien für die aktuelle Gestaltung der Außenpolitik verwendet und diese kurzfristig vorlegen muss. Aufgrund der begrenzten räumlichen Kapazitäten des Auswärtigen Amts ist es allerdings nicht möglich, den Auftragnehmern für die Digitalisierungsleistungen Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen. Es wird für die Digitalisierungsleistungen daher eine räumliche Distanz zum Auswärtigen Amt, Kurstraße 36, 10117 Berlin von maximal 70 Kilometern Entfernung auf deutschem Staatsgebiet zugelassen. Die Archivleistungen hingegen sollen vor Ort in den Räumlichkeiten des Politischen Archivs des Auswärtigen Amtsin der Kurstr. 36, 10117 Berlin erbracht werden.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Digitalisierung gebundener oder gelumbeckter Akten aus dem 19. und 20. Jahrhundert aus dem Bestand des Politischen Archivs des Auswärtigen Amts
Kurze Beschreibung:
Spätestens ab 1.9.2016 bis 31.12.2018 sollen, auf mehrere Lose verteilt, verschiedene Archivalientypen aus dem Aktenbestand des Politischen Archivs des Auswärtigen Amts aus dem 19. und 20. Jahrhundert digitalisiert (Datei-Formate TIFF, JPG, TXT und PDF/A) und einer OCR-Erkennung unterzogen werden. In Los 1 sind gebundene oder gelumbeckte Akten (ca. 34 500 Bände und 527 Amtsbücher) zu…
… digitalisieren.Auf Aufforderung des Auswärtigen Amts müssen die Archivalien innerhalb einer definierten Zeit temporär zurückübergeben werden können. Grund hierfür ist, dass das Auswärtige Amt Akten, Verträge oder andere Archivalien für die aktuelle Gestaltung der Außenpolitik verwendet und diese kurzfristig vorlegen muss. Aufgrund der begrenzten räumlichen Kapazitäten des Auswärtigen Amts ist es allerdings nicht möglich, den Auftragnehmern für die Digitalisierungsleistungen Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen. Es wird daher für die Digitalisierungsleistungen eine räumliche Distanz zum Auswärtigen Amt, Kurstraße 36, 10117 Berlin von maximal 70 Kilometern Entfernung auf deutschem Staatsgebiet zugelassen.Nähere Informationen ergeben sich aus den Teilnahmeunterlagen.
… digitalisieren.
Auf Aufforderung des Auswärtigen Amts müssen die Archivalien innerhalb einer definierten Zeit temporär zurückübergeben werden können. Grund hierfür ist, dass das Auswärtige Amt Akten, Verträge oder andere Archivalien für die aktuelle Gestaltung der Außenpolitik verwendet und diese kurzfristig vorlegen muss. Aufgrund der begrenzten räumlichen Kapazitäten des Auswärtigen Amts ist es allerdings nicht möglich, den Auftragnehmern für die Digitalisierungsleistungen Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen. Es wird daher für die Digitalisierungsleistungen eine räumliche Distanz zum Auswärtigen Amt, Kurstraße 36, 10117 Berlin von maximal 70 Kilometern Entfernung auf deutschem Staatsgebiet zugelassen.
Auf Aufforderung des Auswärtigen Amts müssen die Archivalien innerhalb einer definierten Zeit temporär zurückübergeben werden können. Grund hierfür ist, dass das Auswärtige Amt Akten, Verträge oder andere Archivalien für die aktuelle Gestaltung der Außenpolitik verwendet und diese kurzfristig vorlegen muss. Aufgrund der begrenzten räumlichen Kapazitäten des Auswärtigen Amts ist es allerdings nicht möglich, den Auftragnehmern für die Digitalisierungsleistungen Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen. Es wird daher für die Digitalisierungsleistungen eine räumliche Distanz zum Auswärtigen Amt, Kurstraße 36, 10117 Berlin von maximal 70 Kilometern Entfernung auf deutschem Staatsgebiet zugelassen.
Nähere Informationen ergeben sich aus den Teilnahmeunterlagen.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Digitalisierung fadengehefteter Akten aus dem 19. und 20. Jahrhundert aus dem Bestand des Politischen Archivs des Auswärtigen Amts
Kurze Beschreibung:
Spätestens ab 1.9.2016 bis 31.12.2018 sollen, auf mehrere Lose verteilt, verschiedene Archivalientypen aus dem Aktenbestand des Politischen Archivs des Auswärtigen Amts aus dem 19. und 20. Jahrhundert digitalisiert (Datei-Formate TIFF, JPG, TXT und PDF/A) und einer OCR-Erkennung unterzogen werden. In Los 2 sind fadengeheftete Akten (ca. 18 000 Bände) zu…
… digitalisieren.Auf Aufforderung des Auswärtigen Amts müssen die Archivalien innerhalb einer definierten Zeit temporär zurückübergeben werden können. Grund hierfür ist, dass das Auswärtige Amt Akten, Verträge oder andere Archivalien für die aktuelle Gestaltung der Außenpolitik verwendet und diese kurzfristig vorlegen muss. Aufgrund der begrenzten räumlichen Kapazitäten des Auswärtigen Amts ist es allerdings nicht möglich, den Auftragnehmern für die Digitalisierungsleistungen Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen. Es wird daher für die Digitalisierungsleistungen eine räumliche Distanz zum Auswärtigen Amt, Kurstraße 36, 10117 Berlin von maximal 70 Kilometern Entfernung auf deutschem Staatsgebiet zugelassen.Nähere Informationen ergeben sich aus den Teilnahmeunterlagen.
… digitalisieren.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Digitalisierung von losen Akten aus dem 19. und 20. Jahrhundert aus dem Bestand des Politischen Archivs des Auswärtigen Amts
Kurze Beschreibung:
Spätestens ab 1.9.2016 bis 31.12.2018 sollen, auf mehrere Lose verteilt, verschiedene Archivalientypen aus dem Aktenbestand des Politischen Archivs des Auswärtigen Amts aus dem 19. und 20. Jahrhundert digitalisiert (Datei-Formate TIFF, JPG, TXT und PDF/A) und einer OCR-Erkennung unterzogen werden. In Los 3 sind lose Akten (ca. 51 000 Bände) zu…
… digitalisieren.Auf Aufforderung des Auswärtigen Amts müssen die Archivalien innerhalb einer definierten Zeit temporär zurückübergeben werden können. Grund hierfür ist, dass das Auswärtige Amt Akten, Verträge oder andere Archivalien für die aktuelle Gestaltung der Außenpolitik verwendet und diese kurzfristig vorlegen muss. Aufgrund der begrenzten räumlichen Kapazitäten des Auswärtigen Amts ist es allerdings nicht möglich, den Auftragnehmern für die Digitalisierungsleistungen Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen. Es wird daher für die Digitalisierungsleistungen eine räumliche Distanz zum Auswärtigen Amt, Kurstraße 36, 10117 Berlin von maximal 70 Kilometern Entfernung auf deutschem Staatsgebiet zugelassen.Nähere Informationen ergeben sich aus den Teilnahmeunterlagen.
… digitalisieren.
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Digitalisierung (Ausbelichtung) von Mikrofiches und Rollfilmen aus dem Bestand des Politischen Archivs des Auswärtigen Amts
Kurze Beschreibung:
Spätestens ab 1.9.2016 bis 31.12.2018 sollen, auf mehrere Lose verteilt, verschiedene Archivalientypen aus dem Aktenbestand des Politischen Archivs des Auswärtigen Amts aus dem 19. und 20. Jahrhundert digitalisiert (Datei-Formate TIFF, JPG, TXT und PDF/A) und einer OCR-Erkennung unterzogen werden. In Los 4 sind 44 000 Mikrofiches und ca. 320 Rollfilme…
… auszubelichten.Auf Aufforderung des Auswärtigen Amts müssen die Archivalien innerhalb einer definierten Zeit temporär zurückübergeben werden können. Grund hierfür ist, dass das Auswärtige Amt Akten, Verträge oder andere Archivalien für die aktuelle Gestaltung der Außenpolitik verwendet und diese kurzfristig vorlegen muss. Aufgrund der begrenzten räumlichen Kapazitäten des Auswärtigen Amts ist es allerdings nicht möglich, den Auftragnehmern für die Digitalisierungsleistungen Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen. Es wird daher für die Digitalisierungsleistungen eine räumliche Distanz zum Auswärtigen Amt, Kurstraße 36, 10117 Berlin von maximal 70 Kilometern Entfernung auf deutschem Staatsgebiet zugelassen.Nähere Informationen ergeben sich aus den Teilnahmeunterlagen.
… auszubelichten.
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Vor- und nachbereitende Archivdienstleistungen incl. Qualitätssicherung der Tätigkeit der Digitalisierungsanbieter
Kurze Beschreibung:
Vor- und nachbereitenden Tätigkeiten zur Durchführung der Digitalisierung von ausgewählten Archivalien aus dem 19. und 20. Jahrhundert aus dem Bestand des Politischen Archivs des Auswärtigen Amts. Die Tätigkeitumfaßt auch…
… Qualitätssicherungsmaßnahmen.Die Leistung ist im Auswärtigen Amt, Kurstr. 36, 10117 Berlin zu erbringen.
… Qualitätssicherungsmaßnahmen.
Die Leistung ist im Auswärtigen Amt, Kurstr. 36, 10117 Berlin zu erbringen.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 6 Monate
Referenznummer: 118-0 - 212.04/1 - 00378/2015
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Es wird für die Digitalisierungsleistungen eine räumliche Distanz zum Auswärtigen Amt, Kurstraße 36, 10117 Berlin von maximal 70 Kilometern Entfernung auf deutschem Staatsgebiet zugelassen. Die Archivleistung ist im Auswärtigen Amt (siehe o. g. Anschrift ) zu erbringen.
Es wird für die Digitalisierungsleistungen eine räumliche Distanz zum Auswärtigen Amt, Kurstraße 36, 10117 Berlin von maximal 70 Kilometern Entfernung auf deutschem Staatsgebiet zugelassen. Die Archivleistung ist im Auswärtigen Amt (siehe o. g. Anschrift ) zu erbringen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Eigenerklärung gemäß VOL/A § 7 EG (1) (gemäß Formblatt Anlage 4-TW-Eigenerklärung aus den Teilnahmeunterlagen) darüber einzureichen, dass
— über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
— dass er sich nicht in Liquidation befindet,
— dass keine schwere Verfehlung begangen wurde, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellt,
— dass er seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,
— dass er in den letzten zwei Jahren weder gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 i.V.m. § 8 Abs. 1 Nr.2, §§ 9 bis 11 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a 16 Ab s. 1 Nr. 1, 1b oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes oder gemäß § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist noch gem. § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 des Arbeitnehmerentsendegesetzes, § 21 Mindestlohngesetz oder gem. § 18 Mindestarbeitsbedingungsgesetz mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist.
— dass er in den letzten zwei Jahren weder gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 i.V.m. § 8 Abs. 1 Nr.2, §§ 9 bis 11 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a 16 Ab s. 1 Nr. 1, 1b oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes oder gemäß § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist noch gem. § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 des Arbeitnehmerentsendegesetzes, § 21 Mindestlohngesetz oder gem. § 18 Mindestarbeitsbedingungsgesetz mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist.
— dass er die gewerblichen Voraussetzungen für die Ausführung der anzubietenden Leistung erfüllt.
Dem Teilnahmeantrag ist
— im Falle des Einsatzes von Nachunternehmern die Anlage 2 TW-Bieterstruktur einschließlich der einzusetzenden Nachunternehmer und deren Anteil am Auftrag und
— im Falle der Bewerbung durch eine Teilnehmer-/Bietergemeinschaft die Bevollmächtigung gemäß Anlage 3 TW-Bietergemeinschaft
beizufügen.
Weiterhin sind dem Teilnahmeantrag die Anlage 5a (Lose 1 bis 4) bzw. 5 b (Los 5) TW Firmenbogen beizufügen, in denen u.a. das Gründungsdatum zu nennen sowie Angaben zum Sitz, zur Eintragung in ein Handels-, Gewerbe- oder sonstiges Register und sowie Kontaktdaten anzugeben sind.
Weiterhin sind dem Teilnahmeantrag die Anlage 5a (Lose 1 bis 4) bzw. 5 b (Los 5) TW Firmenbogen beizufügen, in denen u.a. das Gründungsdatum zu nennen sowie Angaben zum Sitz, zur Eintragung in ein Handels-, Gewerbe- oder sonstiges Register und sowie Kontaktdaten anzugeben sind.
Dem Teilnahmeantrag sind zudem Erklärungen
— zur Kenntlichmachung der Fabrikations-, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse in den Angebotsunterlagen (Anlage 6 TW-Betriebsgeheimnis)
— zur Verschwiegenheit über Vorgänge und Informationen im Auswärtigen Amt (Anlage 7 TW Verschwiegenheit),
— zum Einverständnis zur Sicherheitsüberprüfung von für das Auswärtige Amt vorübergehend tätige Personen (Anlage 9 TW-Sicherheitsüberprüfung)
— und zur Einhaltung der Vertraulichkeit (Anlage 11 TW-Vertraulichkeit)
jeweils vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben, beizufügen.
Teilnehmer/Bietergemeinschaften haben die vorgenannten Erklärungen/Nachweise mit Ausnahme der Anlage 3 TW-Bietergemeinschaft für jedes Mitglied der Teilnehmergemeinschaft einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Lose 1 bis 4:
Dem Teilnahmeantrag ist eine Eigenerklärung zur finanziellen Leistungsfähigkeit beizufügen (Anlage 5a TW- Firmenbogen), wonach der Umsatz des Bewerbers pro Geschäftsjahr in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der aufgrund des Loses zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen nur hinsichtlich seines Anteils), 2 000 000 EUR netto (bei Bewerber-/Bietergemeinschaften kumulativ) nicht unterschreiten darf.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Dem Teilnahmeantrag ist eine Eigenerklärung zur finanziellen Leistungsfähigkeit beizufügen (Anlage 5a TW- Firmenbogen), wonach der Umsatz des Bewerbers pro Geschäftsjahr in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der aufgrund des Loses zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen nur hinsichtlich seines Anteils), 2 000 000 EUR netto (bei Bewerber-/Bietergemeinschaften kumulativ) nicht unterschreiten darf.
Alle Lose:
Dem Teilnahmeantrag ist ein Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung beizufügen.
Teilnehmergemeinschaften haben die vorgenannten Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied der Teilnehmergemeinschaft abzugeben/einzureichen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mitarbeiteranzahl
Lose 1 bis 4:
Dem Teilnahmeantrag ist eine Eigenerklärung beizufügen (Anlage 5a TW- Firmenbogen), wonach die Anzahl an Festangestellten die Anzahl von 10 Mitarbeitern im Jahresdurchschnitt (bei Bewerber-/Bietergemeinschaften kumulativ) in den Jahren 2013, 2014 und 2015 bezogen auf den jeweiligen Leistungsgegenstand jeweils nicht unterschreiten darf.
Dem Teilnahmeantrag ist eine Eigenerklärung beizufügen (Anlage 5a TW- Firmenbogen), wonach die Anzahl an Festangestellten die Anzahl von 10 Mitarbeitern im Jahresdurchschnitt (bei Bewerber-/Bietergemeinschaften kumulativ) in den Jahren 2013, 2014 und 2015 bezogen auf den jeweiligen Leistungsgegenstand jeweils nicht unterschreiten darf.
Los 5:
Dem Teilnahmeantrag ist eine Eigenerklärung zur technischen Leistungsfähigkeit beizufügen (Anlage 5b TW- Firmenbogen), wonach die Anzahl von 5 Mitarbeitern im Jahresdurchschnitt (bei Bewerber-/Bietergemeinschaften kumulativ) in den Jahren 2013, 2014 und 2015 bezogen auf den Leistungsgegenstand jeweils nicht unterschreiten darf.
Dem Teilnahmeantrag ist eine Eigenerklärung zur technischen Leistungsfähigkeit beizufügen (Anlage 5b TW- Firmenbogen), wonach die Anzahl von 5 Mitarbeitern im Jahresdurchschnitt (bei Bewerber-/Bietergemeinschaften kumulativ) in den Jahren 2013, 2014 und 2015 bezogen auf den Leistungsgegenstand jeweils nicht unterschreiten darf.
Referenzen:
Alle Lose:
Dem Teilnahmeantrag sind in Bezug auf das jeweilige Los für das eine Bewerbung erfolgt, jeweils mindestens 3 Referenzen beizufügen. Dazu sind die nachfolgend genannten Formulare zu verwenden. Die Referenz darf nicht älter als 3 Jahre sein. Die Mindestlaufzeit des Projektes darf weiterhin zum Eingang in die Wertung vier Monate nicht unterschreiten. Das Auswärtige Amt behält sich vor, die Ansprechpartner zu kontaktieren.
Dem Teilnahmeantrag sind in Bezug auf das jeweilige Los für das eine Bewerbung erfolgt, jeweils mindestens 3 Referenzen beizufügen. Dazu sind die nachfolgend genannten Formulare zu verwenden. Die Referenz darf nicht älter als 3 Jahre sein. Die Mindestlaufzeit des Projektes darf weiterhin zum Eingang in die Wertung vier Monate nicht unterschreiten. Das Auswärtige Amt behält sich vor, die Ansprechpartner zu kontaktieren.
Bei den Referenzen sind allgemeine Projektangaben zu machen sowie spezifische Fragestellungen zu beantworten, wobei nachfolgend die jeweiligen Gewichtungspunkte (GP) für die Bewertung angegeben werden:
Es ist Anlage 5a.1-TW – „Unternehmensreferenzen ‚Expertise Digitalisierungsleistungen‘“ auszufüllen. Hier ist insbesondere dazustellen, inwieweit das Referenzprojekt mit dem jeweiligen Los vergleichbar ist (150 GP), welche Volumina (Mengen) in Bezug auf das im Los spezifizierte Archivgut (150 GP), aus welchen Jahrgängen mit welchen Schriftarten (100 GP), welcher Materialbeschaffenheit, insb. Papierart etc. (150 GP) und in welchem Erhaltungszustand (u.a. Beschädigungen etc.) (150 GP) digitalisiert wurden, in welchen Dateiformaten das erfolgt ist (50 GP), ob und wie eine OCR Erkennung vorgenommen und ggf. verbessert wurde (50 GP), ob und wie Logistikleistungen (An- und Abtransport zum Auftraggeber etc.) (150 GP) durchgeführt wurden und welche Hard- und Software (inkl. Versionsangabe) für die Arbeiten verwendet wurde (50 GP). Näheres ergibt sich aus Anlage 1 TW- Kriterienkatalog.
Es ist Anlage 5a.1-TW – „Unternehmensreferenzen ‚Expertise Digitalisierungsleistungen‘“ auszufüllen. Hier ist insbesondere dazustellen, inwieweit das Referenzprojekt mit dem jeweiligen Los vergleichbar ist (150 GP), welche Volumina (Mengen) in Bezug auf das im Los spezifizierte Archivgut (150 GP), aus welchen Jahrgängen mit welchen Schriftarten (100 GP), welcher Materialbeschaffenheit, insb. Papierart etc. (150 GP) und in welchem Erhaltungszustand (u.a. Beschädigungen etc.) (150 GP) digitalisiert wurden, in welchen Dateiformaten das erfolgt ist (50 GP), ob und wie eine OCR Erkennung vorgenommen und ggf. verbessert wurde (50 GP), ob und wie Logistikleistungen (An- und Abtransport zum Auftraggeber etc.) (150 GP) durchgeführt wurden und welche Hard- und Software (inkl. Versionsangabe) für die Arbeiten verwendet wurde (50 GP). Näheres ergibt sich aus Anlage 1 TW- Kriterienkatalog.
Es ist Anlage 5b.1-TW – „Unternehmensreferenzen ‚Expertise Archivleistungen‘“ auszufüllen. Hier ist insbesondere darzustellen, inwieweit das Referenzprojekt mit dem Los 5 vergleichbar ist (300 GP), welche Volumina an Archivgut (150 GP) aus welchen Jahrgängen (100 GP), mit welcher Materialbeschaffenheit, insb. Papierart etc. (100 GP) in welchem Erhaltungszustand (100 GP) im jeweiligen Referenzprojekt bearbeitet wurden, wie die Qualität der Digitalisate bemessen und welche QS-Maßnahmen getroffen wurden (150 GP) und welche Software zur Qualitätssicherung eingesetzt wurde (100 GP). Näheres ergibt sich aus Anlage 1 TW- Kriterienkatalog.
Es ist Anlage 5b.1-TW – „Unternehmensreferenzen ‚Expertise Archivleistungen‘“ auszufüllen. Hier ist insbesondere darzustellen, inwieweit das Referenzprojekt mit dem Los 5 vergleichbar ist (300 GP), welche Volumina an Archivgut (150 GP) aus welchen Jahrgängen (100 GP), mit welcher Materialbeschaffenheit, insb. Papierart etc. (100 GP) in welchem Erhaltungszustand (100 GP) im jeweiligen Referenzprojekt bearbeitet wurden, wie die Qualität der Digitalisate bemessen und welche QS-Maßnahmen getroffen wurden (150 GP) und welche Software zur Qualitätssicherung eingesetzt wurde (100 GP). Näheres ergibt sich aus Anlage 1 TW- Kriterienkatalog.
Die Bewertung einer Unternehmensreferenz erfolgt auf Grundlage der Vergleichbarkeit, insbe-sondere dem Deckungsgrad, zwischen den vom Bewerber nachgewiesenen erbrachten Leistungen mit den innerhalb des jeweiligen Loses des Auftrags geforderten Anforderungen bzw. Leistungen
Die Bewertung einer Unternehmensreferenz erfolgt auf Grundlage der Vergleichbarkeit, insbe-sondere dem Deckungsgrad, zwischen den vom Bewerber nachgewiesenen erbrachten Leistungen mit den innerhalb des jeweiligen Loses des Auftrags geforderten Anforderungen bzw. Leistungen
In einem ersten Schritt werden die einzelnen Kriterien entsprechend je Referenz mit 0, 1, 3 oder 5 Bewertungspunkten (BP) bewertet. Die Punktevergabe erfolgt nach folgenden Abstufungen:
0 BP unzureichende und nicht nachvollziehbare Darstellung bzw. Beantwortung der Anforderungen in der auf wichtige Fragen nicht oder nur unzureichend eingegangen wird – unzureichende Erfüllung
1 BP hinreichende Darstellung bzw. Beantwortung der Anforderungen, die trotz Mängeln den Anforderungen gerade noch entspricht – ausreichende Erfüllung
3 BP zufriedenstellende Darstellung bzw. Beantwortung der Anforderungen, die den Erwartungen des Auftraggebers voll entspricht – den Anforderungen entsprechende Erfüllung
5 BP hervorragende Darstellung bzw. Beantwortung der Anforderungen, die insgesamt den Erwartungen des Auftraggebers in einem besonderen Maß entspricht – sehr gute Erfüllung
In einem zweiten Schritt werden die Ergebnisse bei den einzelnen Auswahlkriterien anhand der vorgegebenen Gewichtung zu einer gewichteten Gesamtpunktzahl für den Bewerber verrechnet:
Anhand der von den Bewerbern erreichten Gesamtpunktzahlen wird eine Rangfolge der Bewerber pro Los erstellt (beginnend mit der höchsten Gesamtpunktzahl pro Los absteigend).
Zusätzliche Hinweise: Eine Referenz wird dann als nicht abgegeben gewertet, wenn mindestens eines der Ausschlusskriterien nicht erfüllt ist. Sofern ein Feld nicht ausgefüllt ist, kann die Antwort je nach Fragestellung als „nicht zutreffend“ oder als ohne positiven Einfluss (in beiden Fällen gibt es dafür keine BP) bewertet werden.
Zusätzliche Hinweise: Eine Referenz wird dann als nicht abgegeben gewertet, wenn mindestens eines der Ausschlusskriterien nicht erfüllt ist. Sofern ein Feld nicht ausgefüllt ist, kann die Antwort je nach Fragestellung als „nicht zutreffend“ oder als ohne positiven Einfluss (in beiden Fällen gibt es dafür keine BP) bewertet werden.
weitere Nachweise:
Dem Teilnahmeantrag ist eine Selbstauskunft des Bewerbers/ Bieters zum Qualitätsmanagement ist vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben einzureichen (Anlage 8 TW-Qualitätsmanagement). Der Anlage ist ein entsprechender Nachweis der Zertifizierung/ Validierung des Qualitätsmanagements beizufügen. Dabei darf der Zeitpunkt der letzten Zertifizierung bzw. Validierung nicht länger als 36 Monate in der Vergangenheit liegen. Das Nichtvorliegen eines validierten/ zertifizierten Qualitätsmanagements führt zum Ausschluss des Bewerbers.
Dem Teilnahmeantrag ist eine Selbstauskunft des Bewerbers/ Bieters zum Qualitätsmanagement ist vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben einzureichen (Anlage 8 TW-Qualitätsmanagement). Der Anlage ist ein entsprechender Nachweis der Zertifizierung/ Validierung des Qualitätsmanagements beizufügen. Dabei darf der Zeitpunkt der letzten Zertifizierung bzw. Validierung nicht länger als 36 Monate in der Vergangenheit liegen. Das Nichtvorliegen eines validierten/ zertifizierten Qualitätsmanagements führt zum Ausschluss des Bewerbers.
Für Nachauftragnehmer sind die vorgenannten Erklärungen/Nachweise nur dann mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen, wenn sich der Teilnehmer gemäß § 7 EG Absatz 9 VOL/A zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten des Nachunternehmers bedient. In diesem Fall ist auf Verlangen der Auftraggeberin eine Verpflichtungserklärung nach § 7 EG Absatz 9 VOL/A vorzulegen, in der sich der Nachunternehmer verpflichtet, im Falle der Auftragsvergabe an den Teilnehmer, diesem mit seinen Fähigkeiten zur Verfügung zu stehen.
Für Nachauftragnehmer sind die vorgenannten Erklärungen/Nachweise nur dann mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen, wenn sich der Teilnehmer gemäß § 7 EG Absatz 9 VOL/A zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten des Nachunternehmers bedient. In diesem Fall ist auf Verlangen der Auftraggeberin eine Verpflichtungserklärung nach § 7 EG Absatz 9 VOL/A vorzulegen, in der sich der Nachunternehmer verpflichtet, im Falle der Auftragsvergabe an den Teilnehmer, diesem mit seinen Fähigkeiten zur Verfügung zu stehen.
Auftragsausführung
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Die Auswahl der Teilnehmer ergibt sich aus der Rangfolge, die wie in III.2.3) und in den Teilnahmeunterlagen beschrieben ermittelt wurde, sofern die Teilnehmer den formalen Anforderungen genügen und die Ausschlusskriterien erfüllen. Bei gleicher Punktzahl entscheidet das Los.
Die Auswahl der Teilnehmer ergibt sich aus der Rangfolge, die wie in III.2.3) und in den Teilnahmeunterlagen beschrieben ermittelt wurde, sofern die Teilnehmer den formalen Anforderungen genügen und die Ausschlusskriterien erfüllen. Bei gleicher Punktzahl entscheidet das Los.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2016-05-02 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle des Auswärtigen Amts
Britta Petersohn-Barnhusen
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-09-01 📅
Datum des Endes: 2018-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 118-0 - 212.04/1 - 00378/2015
Zusätzliche Informationen
Frist zur Angebotsabgabe: 3.6.2016, 10:00 Uhr.
In Ergänzung zu II.1.8:
Im Hinblick auf die Digitalisierungsleistungen (Lose 1 bis 4, zusammen die „Digitalisierungslose“) ist die Vergabe mehrerer Lose an ein Unternehmen möglich. Dagegen darf der Auftragnehmer der Archivleistungen (Los 5) keines der Lose 1 bis 4 übernehmen, da im Los 5 u.a. die Leistungen der Auftragnehmer aus den Digitalisierungslosen zu prüfen sind. Selbst wenn sich also ein Bewerber sowohl auf Los 5 als auch auf eines oder mehrere der Digitalisierungslose bewirbt, können nur Angebotsaufforderungen entweder bezüglich Los 5 oder bezüglich der Digitalisierungslose erfolgen. Im Falle einer solchen Bewerbung ist daher im Teilnahmeantrag verbindlich anzugeben, ob bei entsprechender Platzierung im Teilnahmewettbewerb Angebotsaufforderungen entweder für das Los 5 oder für das oder die Digitalisierungslos(e), um die der Bewerber sich beworben hat, erfolgen sollen. Anderenfalls wird der Bewerber bezüglich aller Lose ausgeschlossen.
Im Hinblick auf die Digitalisierungsleistungen (Lose 1 bis 4, zusammen die „Digitalisierungslose“) ist die Vergabe mehrerer Lose an ein Unternehmen möglich. Dagegen darf der Auftragnehmer der Archivleistungen (Los 5) keines der Lose 1 bis 4 übernehmen, da im Los 5 u.a. die Leistungen der Auftragnehmer aus den Digitalisierungslosen zu prüfen sind. Selbst wenn sich also ein Bewerber sowohl auf Los 5 als auch auf eines oder mehrere der Digitalisierungslose bewirbt, können nur Angebotsaufforderungen entweder bezüglich Los 5 oder bezüglich der Digitalisierungslose erfolgen. Im Falle einer solchen Bewerbung ist daher im Teilnahmeantrag verbindlich anzugeben, ob bei entsprechender Platzierung im Teilnahmewettbewerb Angebotsaufforderungen entweder für das Los 5 oder für das oder die Digitalisierungslos(e), um die der Bewerber sich beworben hat, erfolgen sollen. Anderenfalls wird der Bewerber bezüglich aller Lose ausgeschlossen.
Losübergreifende Rabatte sind nicht zugelassen.
Die künftigen Auftragnehmer sollen spätestens am 1.9.2016 mit der Leistungserbringung beginnen.
Für das AA vorübergehend tätige Personen müssen einer einfachen Sicherheitsüberprüfung (SÜ 1, gemäß SÜG) unterzogen werden. Daher muss der Anbieter zusichern, dass dieser im Falle einer Auftragserteilung innerhalb von sieben Tagen nach Zuschlagserteilung die Mitarbeiter namentlich benennt, welche mit Projektaufgaben betraut werden.
Für das AA vorübergehend tätige Personen müssen einer einfachen Sicherheitsüberprüfung (SÜ 1, gemäß SÜG) unterzogen werden. Daher muss der Anbieter zusichern, dass dieser im Falle einer Auftragserteilung innerhalb von sieben Tagen nach Zuschlagserteilung die Mitarbeiter namentlich benennt, welche mit Projektaufgaben betraut werden.
Weitere Informationen ergeben sich aus den Teilnahmeunterlagen, dort insbesondere aus Anlage 0.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Auswärtigen Amt. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechtenverletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim Auswärtigem Amt zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Auswärtigen Amt. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechtenverletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim Auswärtigem Amt zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder den weiteren im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs zugänglich gemachten Unterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auswärtigen Amt geltend gemacht werden. Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen für die Angebotsphase erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auswärtigen Amt geltend gemacht werden. Teilt das Auswärtige Amt dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann das Unternehmen nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 107 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder den weiteren im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs zugänglich gemachten Unterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auswärtigen Amt geltend gemacht werden. Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen für die Angebotsphase erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auswärtigen Amt geltend gemacht werden. Teilt das Auswärtige Amt dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann das Unternehmen nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 107 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischerÜbermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch das Auswärtige Amt geschlossenwerden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das Auswärtige Amt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischerÜbermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch das Auswärtige Amt geschlossenwerden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das Auswärtige Amt.
Die Unwirksamkeit gem. § 101b Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Unwirksamkeit gem. § 101b Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: OJS 2016/S 047-078530 (2016-03-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-10-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Automationsgeräte für Bibliotheken
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Art des Auftrags: Lieferungen
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Automationsgeräte für Bibliotheken📦
Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 118-0 - 212.04/1/00474/2015
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Werderscher Markt 1, 10117 Berlin.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-08-03 📅
Name: mk Solutions GmbH
Postanschrift: Bonner Str. 484-486
Postort: Köln
Postleitzahl: 50969
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2016/S 198-357369 (2016-10-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-10-10) Referenz Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 198-357760
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-07-29 📅
Name: MIK-Center GmbH
Postanschrift: Alt-Blankenburg 1a
Postort: Berlin
Postleitzahl: 13129
2️⃣
Name: MIK-Center
3️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-08-23 📅
Name: Alpha Com Deutschland GmbH
Postanschrift: Kapweg 3-5
Postleitzahl: 13405
4️⃣
5️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-08-01 📅
Name: Das Vergabeverfahren für Los wurde am 1.8.2016 aufgehoben.
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 0
Quelle: OJS 2016/S 198-357760 (2016-10-10)