Der Staatsbetrieb SID fungiert als zentraler IT-Dienstleister für die Ministerien und Behörden des Freistaates. Die Bandbreite der Aufgaben reicht von der Entwicklung über die Einführung und den Betrieb von IT-Verfahren bis hin zur Planung, den Betrieb und die Pflege der IT-Infrastruktur. Eine wesentliche Aufgabe des SID ist der Betrieb und die Weiterentwicklung der E-Government-Plattform des Freistaates Sachsen mit ihren über das Internet nutzbaren Diensten (z. B. Amt24, Formularservice, Zahlungsverkehr, Zentrales Content-Management-System, Elektronische Signatur und Verschlüsselung) sowie die Anwendungs- und Anwenderbetreuung aber auch den Test und die Qualitätssicherung von E-Government-Anwendungen und Diensten. Der SID sucht Dienstleister zur vollständigen oder teilweisen Unterstützung einzelner dieser Aufgabenbereiche.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-01-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-12-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-12-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Referenznummer: SID 2016-35 DR
Kurze Beschreibung:
Der Staatsbetrieb SID fungiert als zentraler IT-Dienstleister für die Ministerien und Behörden des Freistaates. Die Bandbreite der Aufgaben reicht von der Entwicklung über die Einführung und den Betrieb von IT-Verfahren bis hin zur Planung, den Betrieb und die Pflege der IT-Infrastruktur. Eine wesentliche Aufgabe des SID ist der Betrieb und die Weiterentwicklung der E-Government-Plattform des Freistaates Sachsen mit ihren über das Internet nutzbaren Diensten (z. B. Amt24, Formularservice, Zahlungsverkehr, Zentrales Content-Management-System, Elektronische Signatur und Verschlüsselung) sowie die Anwendungs- und Anwenderbetreuung aber auch den Test und die Qualitätssicherung von E-Government-Anwendungen und Diensten. Der SID sucht Dienstleister zur vollständigen oder teilweisen Unterstützung einzelner dieser Aufgabenbereiche.
Der Staatsbetrieb SID fungiert als zentraler IT-Dienstleister für die Ministerien und Behörden des Freistaates. Die Bandbreite der Aufgaben reicht von der Entwicklung über die Einführung und den Betrieb von IT-Verfahren bis hin zur Planung, den Betrieb und die Pflege der IT-Infrastruktur. Eine wesentliche Aufgabe des SID ist der Betrieb und die Weiterentwicklung der E-Government-Plattform des Freistaates Sachsen mit ihren über das Internet nutzbaren Diensten (z. B. Amt24, Formularservice, Zahlungsverkehr, Zentrales Content-Management-System, Elektronische Signatur und Verschlüsselung) sowie die Anwendungs- und Anwenderbetreuung aber auch den Test und die Qualitätssicherung von E-Government-Anwendungen und Diensten. Der SID sucht Dienstleister zur vollständigen oder teilweisen Unterstützung einzelner dieser Aufgabenbereiche.
Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freistaat Sachsen, vertreten durch den Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste
Postanschrift: Riesaer Str. 7
Postleitzahl: 01129
Postort: Dresden
Kontakt
Internetadresse: http://www.sid.sachsen.de🌏
E-Mail: vergabestelle@sid.sachsen.de📧
Telefon: +49 3513264-5101📞
Fax: +49 3513264-9909 📠
URL der Dokumente: http://www.sid.sachsen.de/vergabe.htm🌏
Es wird je Los eine Rahmenvereinbarung mit max. 3 Wirtschaftsteilnehmern (vgl. Abschnitt IV.1.3) dieser Bekanntmachung) abgeschlossen.
Das Abrufverfahren ist für alle Lose einheitlich: Abrufberechtigt ist ausschließlich der Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste. Das Abrufverfahren erfolgt gem. § 21 Abs. 4 Nr. 1 VgV. Maßgebend für die Zuschlagserteilung für Einzelabrufe ist ausschließlich der jeweilige Gesamtpreis brutto. Dafür wird der im Rahmen der Angebotsabgabe für den Rahmenvertrag angebotene Tagessatz mit den angebotenen bzw. den vom Auftraggeber für einen Einzelabruf fest vorgegebenen Personentagen des Einzelabruf multipliziert.
Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, bereits im Rahmen dieses Teilnahmewettbewerbs zum Nachweis seiner Eignung der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe im Sinne von § 47 VgV 2016), ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (in der Regel zugleich Unterauftragnehmer). Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft haben hierzu im Teilnahmeantrag entsprechende Angaben zu machen.
Jedes Unternehmen, auf dessen Eignung sich der Bewerber oder das Mitglied einer Bewerbergemeinschaft bezieht, muss die „Erklärung bei Berufung auf die Eignung anderer Unternehmen“ ausfüllen und unterschreiben. Zudem muss dieses Unternehmen seine Eignung nach Maßgabe dieser Bekanntmachung mittels Eigenerklärungen bzw. unter Verwendung des Standardformulars der EEE nachweisen, soweit sich der Bewerber auf seine Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, wirtschaftliche und finanzielle oder technische und berufliche Leistungsfähigkeit beruft (vgl. Teil IV, Abschnitte A bis C). Ferner sind für das/die andere(n) Unternehmen die Angaben entsprechend Teil II, Abschnitte A bis C, sowie Teil III des Standardformulars der EEE (ggf. jeweils gesondert) auszufüllen.
Sofern der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft die Kapazitäten der anderen Unternehmen nicht zum Nachweis der Eignung in Anspruch nehmen (sonstige Unterauftragnehmer), sind für diese anderen Unternehmen gleichwohl die Angaben entsprechend Teil II, Abschnitte A und B und D, sowie Teil III des Standardformulars der EEE (ggf. jeweils gesondert) zu machen.
Bei Verwendung der EEE ist diese online (unter https://ec.europa.eu/growth/tools-databases/espd) auszufüllen, auszudrucken und eigenhändig zu unterschreiben und zusammen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Eigenerklärungen hinsichtlich der Eignung bzw. das Standardformular der EEE für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Bei der Berufung auf die Eignung anderer Unternehmen (Eignungsleihe im Sinne von § 47 VgV 2016) sowie dem Einschalten sonstiger Unterauftragnehmer (ohne Eignungsleihe) sind hinsichtlich dieser Unternehmen / Unterauftragnehmer ebenfalls (ggf. jeweils gesondert) Eigenerklärungen hinsichtlich der Eignungsanforderungen bzw. EEEs beizufügen.
Gemäß § 47 Abs. 2 S. 3 VgV muss eine Bewerber ein Unternehmen, dessen Kapazitäten er für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will (Eignungsleihe), binnen einer vom Auftraggeber gesetzten Frist ersetzen, wenn dieses Unternehmen ein Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem Unternehmen zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen.
Der Bewerber hat sich im Zeitraum der Teilnahmefrist regelmäßig selbstständig auf http://sid.sachsen.de/vergabe.htm über Änderungen/Ergänzungen zu informieren, insbesondere über ggf. veröffentlichte Bewerberfragen und deren Antworten.
Es wird je Los eine Rahmenvereinbarung mit max. 3 Wirtschaftsteilnehmern (vgl. Abschnitt IV.1.3) dieser Bekanntmachung) abgeschlossen.
Das Abrufverfahren ist für alle Lose einheitlich: Abrufberechtigt ist ausschließlich der Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste. Das Abrufverfahren erfolgt gem. § 21 Abs. 4 Nr. 1 VgV. Maßgebend für die Zuschlagserteilung für Einzelabrufe ist ausschließlich der jeweilige Gesamtpreis brutto. Dafür wird der im Rahmen der Angebotsabgabe für den Rahmenvertrag angebotene Tagessatz mit den angebotenen bzw. den vom Auftraggeber für einen Einzelabruf fest vorgegebenen Personentagen des Einzelabruf multipliziert.
Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, bereits im Rahmen dieses Teilnahmewettbewerbs zum Nachweis seiner Eignung der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe im Sinne von § 47 VgV 2016), ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (in der Regel zugleich Unterauftragnehmer). Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft haben hierzu im Teilnahmeantrag entsprechende Angaben zu machen.
Jedes Unternehmen, auf dessen Eignung sich der Bewerber oder das Mitglied einer Bewerbergemeinschaft bezieht, muss die „Erklärung bei Berufung auf die Eignung anderer Unternehmen“ ausfüllen und unterschreiben. Zudem muss dieses Unternehmen seine Eignung nach Maßgabe dieser Bekanntmachung mittels Eigenerklärungen bzw. unter Verwendung des Standardformulars der EEE nachweisen, soweit sich der Bewerber auf seine Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, wirtschaftliche und finanzielle oder technische und berufliche Leistungsfähigkeit beruft (vgl. Teil IV, Abschnitte A bis C). Ferner sind für das/die andere(n) Unternehmen die Angaben entsprechend Teil II, Abschnitte A bis C, sowie Teil III des Standardformulars der EEE (ggf. jeweils gesondert) auszufüllen.
Sofern der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft die Kapazitäten der anderen Unternehmen nicht zum Nachweis der Eignung in Anspruch nehmen (sonstige Unterauftragnehmer), sind für diese anderen Unternehmen gleichwohl die Angaben entsprechend Teil II, Abschnitte A und B und D, sowie Teil III des Standardformulars der EEE (ggf. jeweils gesondert) zu machen.
Bei Verwendung der EEE ist diese online (unter https://ec.europa.eu/growth/tools-databases/espd) auszufüllen, auszudrucken und eigenhändig zu unterschreiben und zusammen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Eigenerklärungen hinsichtlich der Eignung bzw. das Standardformular der EEE für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Bei der Berufung auf die Eignung anderer Unternehmen (Eignungsleihe im Sinne von § 47 VgV 2016) sowie dem Einschalten sonstiger Unterauftragnehmer (ohne Eignungsleihe) sind hinsichtlich dieser Unternehmen / Unterauftragnehmer ebenfalls (ggf. jeweils gesondert) Eigenerklärungen hinsichtlich der Eignungsanforderungen bzw. EEEs beizufügen.
Gemäß § 47 Abs. 2 S. 3 VgV muss eine Bewerber ein Unternehmen, dessen Kapazitäten er für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will (Eignungsleihe), binnen einer vom Auftraggeber gesetzten Frist ersetzen, wenn dieses Unternehmen ein Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem Unternehmen zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen.
Der Bewerber hat sich im Zeitraum der Teilnahmefrist regelmäßig selbstständig auf http://sid.sachsen.de/vergabe.htm über Änderungen/Ergänzungen zu informieren, insbesondere über ggf. veröffentlichte Bewerberfragen und deren Antworten.
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 4 550 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Anwenderbetreuung / Anwendungsbetreuung
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Der Auftragnehmer hat die zu betreuenden Anwendungen und die Endanwender zu begleiten. Hierzu gehören insbesondere folgende Leistungen:
— Fachliche Unterstützung bei der Fortschreibung existierender sowie Erarbeitung weiterer allgemeingültiger organisatorischer Regelungen zur jeweiligen Anwendung;
— Weiterentwicklung eines allgemeingültigen Veränderungs- und Akzeptanzmanagementkonzeptes sowie Durchführung von Einzelmaßnahmen;
— Unterstützung des Anforderungsmanagement zur Weiterentwicklung der betreuten Anwendungen;
— Fachliche Unterstützung bei der Konzeption und dem Aufbau eines IT-Service-Managements (z. B. Service Desk, Service-Level-Management);
— Koordinierung von Maßnahmen für einen effizienten, störungsfreien Betrieb der jeweiligen Anwendung;
— Unterstützung neuer und bestehender Anwender beim Einsatz der Anwendungen.
Zur Erfüllung dieser Leistungen gehört insbesondere auch:
— Einbindung und Unterstützung bei der Projektorganisation;
— laufende Abstimmung der Projektplanung und -durchführung;
— Mitarbeit bei Projektgruppensitzungen;
— Mitarbeit bei der Erstellung von Meilensteinberichten und Dokumentation von Arbeitsergebnissen;
— Projektcontrolling.
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Zweimalige Verlängerung des Vertrages um jeweils 12 Monate.
Bezeichnung des Loses: Begleitung in Projektarbeiten
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Der Auftragnehmer hat in verschiedenen Projekten folgende Leistung zu erbringen:
— Fachliche Unterstützung der internen Auftraggeber bei der Umsetzung von Teilprojekten.
Zur Erfüllung dieser Leistung gehört insbesondere auch:
Bezeichnung des Loses: Begleitung und Erstellung von Konzepten zur Anwendungsbetreuung
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Hierzu sind insbesondere folgende Leistungen zu erbringen:
— Fachliche Unterstützung und Erarbeitung der behördenspezifischen Fachkonzepte (IST-Analyse und SOLL-Konzeption);
— Fachliche Unterstützung bei der Erarbeitung von…
… Konzepten für die Integration von Fachverfahren;
… Datenmigrationskonzepten;
… Testkonzepten (inkl. Testszenarien, Begleitung der Teststellung, Auswertung der Teststellung);
— Durchführung von Präsentationsveranstaltungen und Einführungsworkshops;
— Unterstützung bei der Auswahl sowie Umsetzung der Maßnahmen zum behördenspezifischen Veränderungsmanagement;
— Abstimmungen mit weiteren Projektpartnern (z. B. Einführungsdienstleister).
Bezeichnung des Loses: Einfach Tätigkeiten
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
— Erfassung von Daten in bestimmten Anwendungen;
— Extraktion und Umwandlung von Daten in vorgegebene Zielformate;
— Kontrolle der Datenerfassung;
— Korrektur von fehlerhaft erfassten Daten anhand von Vorlagen;
— Auswertung von Daten (einfache Zählung bzw. Sortierung anhand vorgegebener Kriterien);
— Pflege von Artikeln in Webshops (u. a. Preise, Text und Bilder nach Vorgaben);
— sonstige einfache und Hilfstätigkeiten (z. B. Beschriftungen, Sortier- und Ablagearbeiten).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Dresden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB hat der Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder – sofern zutreffend – das/die andere(n) Unternehmen und/oder der/die sonstige(n) Unterauftragnehmer, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil III), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben:
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB hat der Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder – sofern zutreffend – das/die andere(n) Unternehmen und/oder der/die sonstige(n) Unterauftragnehmer, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil III), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben:
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB (vgl. § 42 Absatz 1 VgV 2016).
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder – sofern zutreffend – das/die andere(n) Unternehmen, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV, Abschnitt A), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder – sofern zutreffend – das/die andere(n) Unternehmen, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV, Abschnitt A), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:
— Nachweis über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriftendes Landes, in dem der Bewerber niedergelassen ist (vgl. § 44 Absatz 1 VgV 2016).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder – sofern zutreffend – das/die andere(n) Unternehmen, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV, Abschnitt B), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder – sofern zutreffend – das/die andere(n) Unternehmen, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV, Abschnitt B), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:
— Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung über mindestens 500 000 EUR je Schadensfall und Versicherungsjahr (vgl. § 45 Absatz 4 Nr. 4 VgV 2016);
— Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (vgl. § 45 Absatz 4 Nr. 4 VgV 2016).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder – sofern zutreffend – das/die andere(n) Unternehmen, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV, Abschnitt C), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder – sofern zutreffend – das/die andere(n) Unternehmen, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV, Abschnitt C), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:
a) Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (vgl. § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV 2016). Die Angaben zu jeder Referenz sollen über die Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers hinaus mindestens noch folgende Informationen enthalten:
a) Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (vgl. § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV 2016). Die Angaben zu jeder Referenz sollen über die Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers hinaus mindestens noch folgende Informationen enthalten:
— Art und Inhalt der Leistung;
— erforderliche technische Kenntnisse und Voraussetzungen.
Bei der Verwendung der EEE ist für die Darstellung der Referenzen das Standardformular der EEE (Teil IV,Abschnitt C, Ziffer 1b)) zu nutzen. Es soll um weitere eigene Anlagen mit einer detaillierten Beschreibung der Referenz ergänzt werden.
b) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren ersichtlich ist (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV 2016);
c) ausgefüllte und unterzeichnete Vertraulichkeitsvereinbarung;
d) Bestätigung, dass die für die Leistungserbringung eingesetzten Mitarbeiter ein Vertraulichkeitsverpflichtung (vgl. Muster Vertraulichkeitsverpflichtung) abgeben werden.
Mindeststandards:
Mindestanforderungen an die Referenzprojekte:
Alle Lose:
— Kenntnis und Erfahrung IT-Service-Management (ITIL Prozesse).
Los 1 – Anwenderbetreuung / Anwendungsbetreuung
— Mindestens 1 Jahr Anwenderbetreuung / Anwendungsbetreuung für eine vergleichbare E-Government-Anwendung.
Los 2 – Begleitung in Projektarbeit
— Mindestens 1 Projekt mit mind. 50 PT im Bereich E-Government.
Los 3 – Begleitung und Erstellung von Konzepten zur Anwendungsbetreuung
— Mindestens 1 Konzept zur Anwenderbetreuung / Anwendungsbetreuung für eine vergleichbare E-Government-Anwendung.
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Sollten mehr als 5 Bewerber für ein Los die Eignungsanforderungen (vgl. Abschnitt III dieser Bekanntmachung) erfüllen, werden die vorgestellten Referenzprojekte nach folgendem Schema bewertet:
Kriterium 1: Anzahl der in den letzten 3 Geschäftsjahren durchgeführten Projekte/Aufträge mit einem zur Beschreibung der Beschaffung (siehe II.2.4)) vergleichbaren Art und Inhalt der darüber erbrachten Dienstleistung. Gewertet werden nur aussagekräftig beschriebene Projekte oder Aufträge.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Kriterium 1: Anzahl der in den letzten 3 Geschäftsjahren durchgeführten Projekte/Aufträge mit einem zur Beschreibung der Beschaffung (siehe II.2.4)) vergleichbaren Art und Inhalt der darüber erbrachten Dienstleistung. Gewertet werden nur aussagekräftig beschriebene Projekte oder Aufträge.
weniger als 3: 0 Punkte
3 und mehr als 3: 1 Punkt
mehr als 6: 2 Punkte
mehr als 9: 3 Punkte
mehr als 12: 4 Punkte
mehr als 15: 5 Punkte
Kriterium 2: Grad der fachlichen Abdeckung (Art und Inhalt) der dargestellten Projekte/Aufträge im Vergleich zur Beschreibung der Beschaffung (siehe II.2.4)).
ungenügend – 0 Punkte
mangelhaft – 1 Punkt
unbefriedigend – 2 Punkte
befriedigend – 3 Punkte
gut – 4 Punkte
sehr gut – 5 Punkte
Der Durchschnittswert der beiden Kriterien ergibt die Gesamtpunktzahl. Es werden die 5 Bewerber je Los zur Angebotsabgabe aufgefordert, die nach Bewertung der Referenzprojekte die höchsten Gesamtpunktzahlen erreicht haben. Bei gleicher Gesamtpunktzahl entscheidet die höhere Punktzahl für die Anzahl der Referenzprojekte. Sollte auch diese gleich sein, entscheidet das Los.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Durchschnittswert der beiden Kriterien ergibt die Gesamtpunktzahl. Es werden die 5 Bewerber je Los zur Angebotsabgabe aufgefordert, die nach Bewertung der Referenzprojekte die höchsten Gesamtpunktzahlen erreicht haben. Bei gleicher Gesamtpunktzahl entscheidet die höhere Punktzahl für die Anzahl der Referenzprojekte. Sollte auch diese gleich sein, entscheidet das Los.
Sollten mehr als fünf Bewerber für ein Los die Eignungsanforderungen (vgl. Abschnitt III dieser Bekanntmachung) erfüllen, werden die vorgestellten Referenzprojekte nach folgendem Schema bewertet:
Der Durchschnittswert der beiden Kriterien ergibt die Gesamtpunktzahl. Es werden die fünf Bewerber je Los zur Angebotsabgabe aufgefordert, die nach Bewertung der Referenzprojekte die höchsten Gesamtpunktzahlen erreicht haben. Bei gleicher Gesamtpunktzahl entscheidet die höhere Punktzahl für die Anzahl der Referenzprojekte. Sollte auch diese gleich sein, entscheidet das Los.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Durchschnittswert der beiden Kriterien ergibt die Gesamtpunktzahl. Es werden die fünf Bewerber je Los zur Angebotsabgabe aufgefordert, die nach Bewertung der Referenzprojekte die höchsten Gesamtpunktzahlen erreicht haben. Bei gleicher Gesamtpunktzahl entscheidet die höhere Punktzahl für die Anzahl der Referenzprojekte. Sollte auch diese gleich sein, entscheidet das Los.
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 3
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Es wird je Los eine Rahmenvereinbarung mit max. 3 Wirtschaftsteilnehmern (vgl. Abschnitt IV.1.3) dieser Bekanntmachung) abgeschlossen.
Das Abrufverfahren ist für alle Lose einheitlich: Abrufberechtigt ist ausschließlich der Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste. Das Abrufverfahren erfolgt gem. § 21 Abs. 4 Nr. 1 VgV. Maßgebend für die Zuschlagserteilung für Einzelabrufe ist ausschließlich der jeweilige Gesamtpreis brutto. Dafür wird der im Rahmen der Angebotsabgabe für den Rahmenvertrag angebotene Tagessatz mit den angebotenen bzw. den vom Auftraggeber für einen Einzelabruf fest vorgegebenen Personentagen des Einzelabruf multipliziert.
Das Abrufverfahren ist für alle Lose einheitlich: Abrufberechtigt ist ausschließlich der Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste. Das Abrufverfahren erfolgt gem. § 21 Abs. 4 Nr. 1 VgV. Maßgebend für die Zuschlagserteilung für Einzelabrufe ist ausschließlich der jeweilige Gesamtpreis brutto. Dafür wird der im Rahmen der Angebotsabgabe für den Rahmenvertrag angebotene Tagessatz mit den angebotenen bzw. den vom Auftraggeber für einen Einzelabruf fest vorgegebenen Personentagen des Einzelabruf multipliziert.
Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, bereits im Rahmen dieses Teilnahmewettbewerbs zum Nachweis seiner Eignung der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe im Sinne von § 47 VgV 2016), ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (in der Regel zugleich Unterauftragnehmer). Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft haben hierzu im Teilnahmeantrag entsprechende Angaben zu machen.
Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, bereits im Rahmen dieses Teilnahmewettbewerbs zum Nachweis seiner Eignung der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe im Sinne von § 47 VgV 2016), ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (in der Regel zugleich Unterauftragnehmer). Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft haben hierzu im Teilnahmeantrag entsprechende Angaben zu machen.
Jedes Unternehmen, auf dessen Eignung sich der Bewerber oder das Mitglied einer Bewerbergemeinschaft bezieht, muss die „Erklärung bei Berufung auf die Eignung anderer Unternehmen“ ausfüllen und unterschreiben. Zudem muss dieses Unternehmen seine Eignung nach Maßgabe dieser Bekanntmachung mittels Eigenerklärungen bzw. unter Verwendung des Standardformulars der EEE nachweisen, soweit sich der Bewerber auf seine Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, wirtschaftliche und finanzielle oder technische und berufliche Leistungsfähigkeit beruft (vgl. Teil IV, Abschnitte A bis C). Ferner sind für das/die andere(n) Unternehmen die Angaben entsprechend Teil II, Abschnitte A bis C, sowie Teil III des Standardformulars der EEE (ggf. jeweils gesondert) auszufüllen.
Jedes Unternehmen, auf dessen Eignung sich der Bewerber oder das Mitglied einer Bewerbergemeinschaft bezieht, muss die „Erklärung bei Berufung auf die Eignung anderer Unternehmen“ ausfüllen und unterschreiben. Zudem muss dieses Unternehmen seine Eignung nach Maßgabe dieser Bekanntmachung mittels Eigenerklärungen bzw. unter Verwendung des Standardformulars der EEE nachweisen, soweit sich der Bewerber auf seine Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, wirtschaftliche und finanzielle oder technische und berufliche Leistungsfähigkeit beruft (vgl. Teil IV, Abschnitte A bis C). Ferner sind für das/die andere(n) Unternehmen die Angaben entsprechend Teil II, Abschnitte A bis C, sowie Teil III des Standardformulars der EEE (ggf. jeweils gesondert) auszufüllen.
Sofern der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft die Kapazitäten der anderen Unternehmen nicht zum Nachweis der Eignung in Anspruch nehmen (sonstige Unterauftragnehmer), sind für diese anderen Unternehmen gleichwohl die Angaben entsprechend Teil II, Abschnitte A und B und D, sowie Teil III des Standardformulars der EEE (ggf. jeweils gesondert) zu machen.
Sofern der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft die Kapazitäten der anderen Unternehmen nicht zum Nachweis der Eignung in Anspruch nehmen (sonstige Unterauftragnehmer), sind für diese anderen Unternehmen gleichwohl die Angaben entsprechend Teil II, Abschnitte A und B und D, sowie Teil III des Standardformulars der EEE (ggf. jeweils gesondert) zu machen.
Bei Verwendung der EEE ist diese online (unter https://ec.europa.eu/growth/tools-databases/espd) auszufüllen, auszudrucken und eigenhändig zu unterschreiben und zusammen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Eigenerklärungen hinsichtlich der Eignung bzw. das Standardformular der EEE für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Bei der Berufung auf die Eignung anderer Unternehmen (Eignungsleihe im Sinne von § 47 VgV 2016) sowie dem Einschalten sonstiger Unterauftragnehmer (ohne Eignungsleihe) sind hinsichtlich dieser Unternehmen / Unterauftragnehmer ebenfalls (ggf. jeweils gesondert) Eigenerklärungen hinsichtlich der Eignungsanforderungen bzw. EEEs beizufügen.
Bei Verwendung der EEE ist diese online (unter https://ec.europa.eu/growth/tools-databases/espd) auszufüllen, auszudrucken und eigenhändig zu unterschreiben und zusammen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Eigenerklärungen hinsichtlich der Eignung bzw. das Standardformular der EEE für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Bei der Berufung auf die Eignung anderer Unternehmen (Eignungsleihe im Sinne von § 47 VgV 2016) sowie dem Einschalten sonstiger Unterauftragnehmer (ohne Eignungsleihe) sind hinsichtlich dieser Unternehmen / Unterauftragnehmer ebenfalls (ggf. jeweils gesondert) Eigenerklärungen hinsichtlich der Eignungsanforderungen bzw. EEEs beizufügen.
Gemäß § 47 Abs. 2 S. 3 VgV muss eine Bewerber ein Unternehmen, dessen Kapazitäten er für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will (Eignungsleihe), binnen einer vom Auftraggeber gesetzten Frist ersetzen, wenn dieses Unternehmen ein Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem Unternehmen zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen.
Gemäß § 47 Abs. 2 S. 3 VgV muss eine Bewerber ein Unternehmen, dessen Kapazitäten er für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will (Eignungsleihe), binnen einer vom Auftraggeber gesetzten Frist ersetzen, wenn dieses Unternehmen ein Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem Unternehmen zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen.
Der Bewerber hat sich im Zeitraum der Teilnahmefrist regelmäßig selbstständig auf http://sid.sachsen.de/vergabe.htm über Änderungen/Ergänzungen zu informieren, insbesondere über ggf. veröffentlichte Bewerberfragen und deren Antworten.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419773800📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 3419771049 📠
Internetadresse: www.lds.sachsen.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: – der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, – Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, – Verstöße gegen Vergabevorschriften,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: – der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, – Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, – Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, – mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, – mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste
Postanschrift: Riesaer Str. 7
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01129
Telefon: +49 35132645101📞
E-Mail: vergabestelle@sid.sachsen.de📧
Fax: +49 35132649909 📠
Internetadresse: www.sid.sachsen.de🌏
Quelle: OJS 2016/S 246-449501 (2016-12-16)
Ergänzende Angaben (2017-01-05) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-02-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Staatsbetrieb SID fungiert als zentraler IT-Dienstleister für die Ministerien und Behörden des Freistaates. Die Bandbreite der Aufgaben reicht von der Entwicklung über die Einführung und den Betrieb von IT-Verfahren bis hin zur Planung, den Betrieb und die Pflege der IT-Infrastruktur. Eine wesentliche Aufgabe des SID ist der Betrieb und die Weiterentwicklung der E-Government-Plattform des Freistaates Sachsen mit ihren über das Internet nutzbaren Diensten (z. B. Amt 24, Formularservice, Zahlungsverkehr, Zentrales Content-Management-System, Elektronische Signatur und Verschlüsselung) sowie die Anwendungs- und Anwenderbetreuung aber auch den Test und die Qualitätssicherung von E-Government-Anwendungen und Diensten. Der SID sucht Dienstleister zur vollständigen oder teilweisen Unterstützung einzelner dieser Aufgabenbereiche.
Der Staatsbetrieb SID fungiert als zentraler IT-Dienstleister für die Ministerien und Behörden des Freistaates. Die Bandbreite der Aufgaben reicht von der Entwicklung über die Einführung und den Betrieb von IT-Verfahren bis hin zur Planung, den Betrieb und die Pflege der IT-Infrastruktur. Eine wesentliche Aufgabe des SID ist der Betrieb und die Weiterentwicklung der E-Government-Plattform des Freistaates Sachsen mit ihren über das Internet nutzbaren Diensten (z. B. Amt 24, Formularservice, Zahlungsverkehr, Zentrales Content-Management-System, Elektronische Signatur und Verschlüsselung) sowie die Anwendungs- und Anwenderbetreuung aber auch den Test und die Qualitätssicherung von E-Government-Anwendungen und Diensten. Der SID sucht Dienstleister zur vollständigen oder teilweisen Unterstützung einzelner dieser Aufgabenbereiche.
Gesamtwert des Auftrags: 7 989 400 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
— fachliche Unterstützung bei der Fortschreibung existierender sowie Erarbeitung weiterer allgemeingültiger organisatorischer Regelungen zur jeweiligen Anwendung,
— Weiterentwicklung eines allgemeingültigen Veränderungs- und Akzeptanzmanagementkonzeptes sowie Durchführung von Einzelmaßnahmen,
— Unterstützung des Anforderungsmanagement zur Weiterentwicklung der betreuten Anwendungen,
— fachliche Unterstützung bei der Konzeption und dem Aufbau eines IT-Service-Managements (z. B. Service Desk, Service-Level-Management),
— Koordinierung von Maßnahmen für einen effizienten, störungsfreien Betrieb der jeweiligen Anwendung,
— Einbindung und Unterstützung bei der Projektorganisation,
— laufende Abstimmung der Projektplanung und -durchführung,
— Mitarbeit bei Projektgruppensitzungen,
— Mitarbeit bei der Erstellung von Meilensteinberichten und Dokumentation von Arbeitsergebnissen,
— fachliche Unterstützung der internen Auftraggeber bei der Umsetzung von Teilprojekten.
— fachliche Unterstützung und Erarbeitung der behördenspezifischen Fachkonzepte (IST-Analyse und SOLLKonzeption),
— fachliche Unterstützung bei der Erarbeitung von…
… Konzepten für die Integration von Fachverfahren,
… Datenmigrationskonzepten,
… Testkonzepten (inkl. Testszenarien, Begleitung der Teststellung, Auswertung der Teststellung),
— Durchführung von Präsentationsveranstaltungen und Einführungsworkshops,
— Unterstützung bei der Auswahl sowie Umsetzung der Maßnahmen zum behördenspezifischen Veränderungsmanagement,
Bezeichnung des Loses: Einfache Tätigkeiten
Kurze Beschreibung:
— Erfassung von Daten in bestimmten Anwendungen,
— Extraktion und Umwandlung von Daten in vorgegebene Zielformate,
— Kontrolle der Datenerfassung,
— Korrektur von fehlerhaft erfassten Daten anhand von Vorlagen,
— Auswertung von Daten (einfache Zählung bzw. Sortierung anhand vorgegebener Kriterien),
— Pflege von Artikeln in Webshops (u. a. Preise, Text und Bilder nach Vorgaben),
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Dresden
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen aufgeführt waren
Qualitätskriterium (Gewichtung): 100
Gewichtung des Preises: siehe Ausschreibung
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-05-29 📅
2017-06-13 📅
2017-06-02 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften,
Die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.