Zweckverband Wasserversorgung Mittlere Tauber, FA01-Wasserwerk Taubertal: Los 3.1 Elektro-, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (EMSR-Technik) für eine Trinkwasseraufbereitungsanlage für das Wasserwerk Taubertal

Zweckverband Wasserversorgung Mittlere Tauber

Der Zweckverband Wasserversorgung „Mittlere Tauber“, bestehend aus den Kommunen des Mittleren Main-Tauber-Kreises Tauberbischofsheims, Lauda-Königshofen, ZV Grünbachgruppe und Werbach, plant die Errichtung eines neuen Wasserwerkes zur zentralen Aufbereitung der Rohwässer aus den Dargeboten der vorgenannten Kommunen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-03-08. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-02-04.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-02-04 Auftragsbekanntmachung
2016-07-25 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-02-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von Trinkwasseraufbereitungsanlagen
Menge oder Umfang: Siehe unter II.1.5).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von Trinkwasseraufbereitungsanlagen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband Wasserversorgung Mittlere Tauber
Postanschrift: Am Wört 1
Postleitzahl: 97941
Postort: Tauberbischofsheim
Kontakt
Internetadresse: http://wvmt.de 🌏
E-Mail: erich.amrehn@wvmt.de 📧
Telefon: +49 9341/895958-1 📞
Fax: +49 9341/895958-9 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-02-04 📅
Einreichungsfrist: 2016-03-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-02-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 026-042677
ABl. S-Ausgabe: 26
Zusätzliche Informationen
1. Durchgeführt wird ein europaweites nicht offenes Verfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Diese Bekanntmachung leitet den Teilnahmewettbewerb ein. Im Teilnahmewettbewerb werden auf der Grundlage der Teilnahmeanträge diejenigen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften ausgewählt, die zur Teilnahme an dem sich anschließenden nicht offenen Verfahren aufgefordert werden. 2. Für den Teilnahmeantrag sind Formblätter zu verwenden, die unter vergabe.sektvo@wvmt.de angefordert werden können. Die Formblätter sind Bestandteil der dort zur Verfügung gestellten Bewerbungsunterlagen, die weitere Informationen zum Ablauf des Teilnahmewettbewerbs und insbesondere zur Form der Teilnahmeanträge enthalten. Die Bewerbungsunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt. Der Versand der Bewerbungsunterlagen erfolgt automatisch unmittelbar nach Anforderung. Die Teilnahmeanträge sind schriftlich beim Zweckverband Wasserversorgung Mittlere Tauber, Am Wört 1, 97941 Tauberbischofsheim einzureichen. Elektronische Teilnahmeanträge werden nicht akzeptiert. 3. Die Auswahl der Teilnehmer für das nicht offene Verfahren erfolgt zunächst über eine Ausschlussprüfung. Dabei werden die Teilnahmeanträge zunächst formal geprüft. Ferner wird geprüft, ob die Bewerber bzw. Be-werbergemeinschaften die genannten Mindestbedingungen erfüllen. Die Prüfung erfolgt primär anhand der mit den Teilnahmeanträgen eingereichten Eigenerklärungen und Unterlagen. Die Vergabestelle behält sich jedoch vor, kurzfristig die Vorlage geeigneter Nachweise zu den Eigenerklärungen zu fordern. Zum nicht offenen Verfahren werden maximal sechs Bewerber/Bewerbergemeinschaften zugelassen. Haben nur sechs oder weniger Bewerber/Bewerbergemeinschaften einen formal ordnungsgemäßen und den Mindestbedingungen entsprechenden Teilnahmeantrag eingereicht, werden nur diese zur Teilnahme an dem nicht offenen Verfahren zugelassen. Sollten mehr als sechs Bewerber/Bewerbergemeinschaften einen formal ordnungsgemäßen und den Mindestbedingungen entsprechenden Teilnahmeantrag eingereicht haben, werden die sechs Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die zum nicht offenen Verfahren zugelassen werden, anhand folgender Auswahlkriterien ausgewählt: Anzahl der Referenzen über die EMSR-Technik für Trinkwasseraufbereitungsanlagen mit Ultrafiltration oder Anlagen als Kombination aus Ultrafiltration und weiteren Aufbereitungsverfahren, die seit 1.1.2012 fertiggestellt wurden oder Baubeginn hatten und bei denen der Auftragswert der EMSR-Technik für die Ultrafiltration oder bei einer Kombination für die Ultrafiltration und weiteren Aufbereitungsverfahren jeweils mindestens 100 000 EUR netto beträgt. Jede Referenz mit einem Auftragswert im Bereich von mindestens 100 000 EUR netto bis zu 300 000 EUR netto wird mit einem Punkt bewertet. Jede Referenz mit einem Auftragswert im Bereich von mehr als 300 000 EUR netto bis zu 500 000 EUR netto wird mit zwei Punkten bewertet. Referenzen mit einem Auftragswert von mehr als 500 000 EUR netto werden mit drei Punkten bewertet. Es werden die sechs Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften zum nicht offenen Verfahren zugelassen, die die höchste Punktzahl erreichen. Dabei werden die Referenzen / Punkte aller Unternehmen, die im Teilnahmeantrag namentlich angegeben werden, zusammengerechnet. Sollte es nicht möglich sein, die sechs Bewerber mit den meisten Punkten zu ermitteln, wird ergänzend bewertet, welcher Bewerber die Referenz über die EMSR-Technik für eine Ultrafiltrationsanlage oder eine Anlage als Kombination aus Ultrafiltration und weiteren Aufbereitungsverfahren mit dem größten Auftragswert vorzuweisen hat. Nach der Entscheidung der Vergabestelle über die Auswahl der Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaften erhalten die nicht zum nicht offenen Verfahren zugelassenen Bewerber/Bewerbergemeinschaften ein Absageschreiben. Die zum nicht offenen Verfahren zugelassenen Bewerber/Bewerbergemeinschaften erhalten die Vergabeunterlagen einschließlich des Leistungsverzeichnisses, verbunden mit der Aufforderung, verbindliches Angebot abzugeben.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Zweckverband Wasserversorgung „Mittlere Tauber“, bestehend aus den Kommunen des Mittleren Main-Tauber-Kreises Tauberbischofsheims, Lauda-Königshofen, ZV Grünbachgruppe und Werbach, plant die Errichtung eines neuen Wasserwerkes zur zentralen Aufbereitung der Rohwässer aus den Dargeboten der vorgenannten Kommunen.
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Das daraus gewonnene Reinwasser, welches den Anforderungen der TrinkwV entspricht, wird anschließend in die zentralen Speicherbehälter der Kommunen gefördert.
Die Einbindung der Rohwässer am neuen Wasserwerk erfolgt abschnittsweise mit der Anbindung der jeweiligen Kommune an die Reinwasserschiene. In den Funktionsabschnitten 01 bis 05 erhöht sich damit stufenweise die Rohwassereinspeisung wie folgt:
FA01 16 l/s;
FA02 43 l/s;
FA03 93 l/s;
FA04 141 l/s;
FA05 / 06 / 07 167 – 176 l/s.
Das neue zentrale Wasserwerk wird in der Nähe des bestehenden Wasserwerkes Dittigheim errichtet. Die Aufbereitungskapazität wird auf bis zu 145 l/s Reinwasserbereitstellung ausgelegt. Die erforderliche Rohwasserbereitstellung beträgt im Maximum 176 l/s. Die maximale Aufbereitungsleistung wird für die Versorgung des Getränkeherstellers in Grünsfeld erforderlich.
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Im Normalbetrieb des Wasserwerkes ohne Versorgung des Getränkeherstellers wird eine reduzierte Reinwassermenge von bis zu 136,7 l/s bereitgestellt. Der Rohwasserbedarf liegt in diesem Fall bei 167 l/s.
Für die Aufbereitung des Wassers sind eine sichere Entfernung von Trübstoffen und Mikrobakteriologie, eine Entfernung von Spurenstoffen und eine Reduzierung von Nitrat und Sulfat erforderlich. Im gleichen Zuge soll die Wasserhärte auf den Härtegrad Mittel nach Waschmittelgesetz herabgesenkt werden. Abschließend sind ein neutraler pH-Wert und das Kalk-Kohlensäure-Gleichgewicht einzustellen. Vor der Verteilung in den Ortsnetzen ist eine Desinfektion mit Depotwirkung durchzuführen.
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Es wurden anlehnend an den Ausarbeitungen des TZW folgende Aufbereitungsschritte gewählt:
— Ultrafiltration zur Entfernung von Trübstoffen und mikrobiellen Belastungen;
— Umkehrosmose zur Senkung des Nitrat- und Sulfatgehaltes und der Belastungen durch Spurenstoffe sowie zur Minderung des Härtegrades;
— Aktivkohlefiltration zur Spurenstoffentfernung im Bypass zur Umkehrosmose;
— Entsäuerung nach der Umkehrosmose zum Einstellen des pH-Wertes;
— Transportdesinfektion mittels Chlorbleichlauge.
Für einen reibungslosen Ablauf der Verfahrensschritte werden Roh-, Zwischen- und Reinwasserbehälter vorgesehen.
Im Wasserwerk wird eine Hauptförderstufe mit mehreren Pumpensätzen vorgesehen. Jeder Pumpensatz saugt dabei aus dem Reinwasserbehälter an und fördert das Wasser zu den Übergabepunkten der Kommunen.
Zielpunkte der Reinwasserförderung sind:
— HB Kaserne (neu) – Stadt Tauberbischofsheim;
— Zentralbehälter Lauda-Königshofen – Stadt Lauda-Königshofen;
— HB Grünbachgruppe – ZV Grünbachgruppe.
Lediglich die Förderungen zur Gemeinde Werbach und Teilmengen für die Stadt Tauberbischofsheim erfolgen mit Vordruck vom Reinwasserbehälter des WW Taubertal über Pumpen im WW Impfinger Grund.
Zu vergebende Leistungen:
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die nachstehend beschriebenen Leistungen der Elektro-, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (EMSR-Technik):
Art und Umfang der EMSR-Technik:
— ca. 35 Schaltschränke 1250 A bis 250 A Sammelschienen;
— ca. 30 Antriebe mit FU 55 KW bis 5,5 KW;
— Kompressoranlage mit 9 Ventilinseln;
— ca. 1 300 m
— 10 Maste mit Leuchten;
— mobiles Notstromaggregat 630 KVA;
— 2 SPS Linien mit ca. 900 DE, 600 DA, 120 AE, 30 AA, Profibusanschaltung (mit Software);
— 3 unter SPSen (mit Software);
— 1 Visualisierungssystem mit 5 Panel PC mit Grund-, Protokoll- und Bilddarstellungssoftware;
— Objektschutz;
— Messtechnik für 4-straßige MF, 4-straßige Umkehrosmose, 3 Aktivkohlefilter, 2 Flachbettbelüfter, 4 Förderpumpensätze à 2 Pumpen, die Dosierstation (MF und RO);
— 2 Batterieanlagen.
Die Trinkwasseraufbereitungsanlage soll im Juni 2017 in Betrieb genommen werden. Dieser Zeitplan ist ambitioniert und setzt voraus, dass das Vergabeverfahren zur Vergabe der EMSR-Technik zügig durchgeführt wird. Es ist beabsichtigt, den im Rahmen dieses Vergabeverfahrens ausgewählten Bieter bzw. die ausgewählte Bietergemeinschaft am 5.7.2016 zu beauftragen. Aufgrund des engen Zeitplans erfolgt am 12.7.2016 die Baueinweisung. Mit der Werkstatt- und Montageplanung ist am 25.7.2016 zu beginnen. Der Montagebeginn auf der Baustelle muss bis spätestens 23.1.2017 erfolgen.
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Näheres ist in den Bewerbungsunterlagen geregelt, die unter vergabe.sektvo@wvmt.de angefordert werden können.
Es werden Varianten akzeptiert
Referenznummer: FA01: Los 3.1
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Tauberbischofsheim, OT Dittigheim.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Im Teilnahmeantrag sind die für die EMSR-Technik zuständigen Unternehmen namentlich zu benennen. Nachunternehmer für Teilleistungen müssen nicht zwingend im Teilnahmeantrag angegeben werden, sie können auch später benannt werden.
Von jedem im Teilnahmeantrag namentlich angegebenen Unternehmen sind folgende Eigenerklärungen abzugeben:
1. Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung; jedes im Teilnahmeantrag namentlich angegebene Unternehmen muss über eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von jeweils mindestens 1 000 000 EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden verfügen. Im Falle der Auftragserteilung muss jedes im Teilnahmeantrag namentlich angegebene Unternehmen eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von jeweils mindestens 3 000 000 EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden nachweisen.
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2. Eigenerklärung, dass für jedes im Teilnahmeantrag namentlich angegebene Unternehmen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtkräftig bestätigt wurde; dass sich jedes im Teilnahmeantrag namentlich angegebene Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
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3. Eigenerklärung, dass für jedes im Teilnahmeantrag namentlich angegebene Unternehmen keine Ausschlussgründe nach § 21 Sektorenverordnung, nach § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz, nach § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz vorliegen.
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4. Eigenerklärung jedes im Teilnahmeantrag namentlich angegebenen Unternehmens zum Berufs-/Handelsregister und zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
5. Eigenerklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung von jedem im Teilnahmeantrag namentlich angegebenen Unternehmen ordnungsgemäß erfüllt werden.
6. Nur bei Bewerbergemeinschaften: Bewerbergemeinschaftserklärung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Im Teilnahmeantrag sind die für die EMSR-Technik zuständigen Unternehmen namentlich zu benennen. Nachunternehmer für Teilleistungen müssen nicht zwingend im Teilnahmeantrag angegeben werden, sie können auch später benannt werden.
Von jedem im Teilnahmeantrag namentlich angegebenen Unternehmen sind folgende Eigenerklärungen abzugeben:
1. Eigenerklärung zum Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren (2013 bis 2015) in der EMSR-Technik. Der durchschnittliche Gesamtumsatz in der EMSR-Technik aller im Teilnahmeantrag namentlich angegebenen Unternehmen muss in den letzten 3 Geschäftsjahren (2013 bis 2015) mindestens 5 000 000 EUR netto betragen. D. h. der Gesamtumsatz aller im Teilnahmeantrag namentlich angegebenen Unternehmen wird zusammengerechnet.
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2. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl von Leitungs-/Führungskräften und Facharbeitern in der EMSR-Technik aller im Teilnahmeantrag namentlich angegebenen Unternehmen;
Insgesamt müssen in den Jahren 2013 bis 2015 durchschnittlich mindestens 3 Leitungs-/Führungskräfte und mindestens 15 Facharbeiter in der EMSR-Technik beschäftigt worden sein/werden.
Die Leitungs-/Führungskräfte und Facharbeiter aller im Teilnahmeantrag namentlich angegebenen Unternehmen werden zusammengerechnet.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Eigenerklärungen zu Referenzen:
Es müssen mindestens 3 Referenzen über die EMSR-Technik für Trinkwasseraufbereitungsanlagen mit Ultrafiltration, bei denen der Auftragswert der EMSR-Technik für die Ultrafiltration jeweils mindestens 200 000 EUR netto beträgt, angegeben werden, die seit 1.1.2012 fertiggestellt wurden oder zumindest Baubeginn hatten. Referenzen, die eine Anlage als Kombination aus Ultrafiltration und weiteren Aufbereitungsverfahren umfassen, können ebenfalls als Referenz für eine Ultrafiltrationsanlage angegeben werden. In diesem Fall ist es ausreichend, wenn der Gesamtauftragswert der EMSR-Technik dieser Kombination mindestens 200 000 EUR netto beträgt.
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Die Referenzen aller im Teilnahmeantrag namentlich angegebenen Unternehmen werden zusammengerechnet.
2. Eigenerklärung zur Verfügbarkeit:
Alle im Teilnahmeantrag namentlich angegebenen Unternehmen müssen im Falle der Zuschlagserteilung in der Lage sein, am 12.7.2016 an der Baueinweisung teilzunehmen, ab dem 25.7.2016 mit der Werkstatt- und Montageplanung und spätestens ab dem 23.1.2017 mit der Montage auf der Baustelle zu beginnen.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Jedes im Teilnahmeantrag namentlich angegebene Unternehmen muss über eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von jeweils mindestens 1 000 000 EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden verfügen.
Im Falle der Auftragserteilung muss jedes namentlich angegebene Unternehmen eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von jeweils mindestens 3 000 000 EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden nachweisen.
Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von 5 v. H. der Brutto-Auftragssumme (ohne Nachträge) zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 250 000 EUR ohne Umsatzsteuer beträgt. Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 3 v. H. der Auftragssumme einschließlich erteilter Nachträge. Weitere Regelungen siehe Vergabeunterlagen.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Nach § 16 VOB/B; weitere Regelungen siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Verpflichtungserklärung Mindestlohn nach §§ 4 und 5 LTMG mit Vordruck – KEV 179.3 AngErg Mindestlohn.

Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Erich Amrehn, Geschäftsführer
Name: Zweckverband Wasserversorgung Mittlere Tauber
E-Mail: vergabe.sektvo@wvmt.de 📧

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-07-12 📅
Datum des Endes: 2017-06-23 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Telefon: +49 721926-4039 📞
Internetadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx 🌏
Fax: +49 721926-3985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 101 a und 101 b GWB).
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Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht unverzüglich und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2016/S 026-042677 (2016-02-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-07-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 2 556 585,27 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-07-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-07-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 146-265286
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 026-042677
ABl. S-Ausgabe: 146

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Quelle: OJS 2016/S 146-265286 (2016-07-25)