Die Bieter werden darauf hingewiesen, dass nur bei Registrierung auf der Ausschreibungsplattform eine regelmäßige Information über etwaige Änderungen am Vergabeverfahren oder an einzelnen Unterlagen gewährleistet ist. Die Bieter werden dann von der Ausschreibungsplattform über jede Änderung per E-Mail informiert. Sollte sich ein Bieter nicht registrieren und die Vergabeunterlagen anonym einsehen, wird dieser nicht über etwaige Änderungen informiert. Er ist im Teilnahmefall verpflichtet, sich engmaschig über die Ausschreibungsplattform zu informieren, ob etwaige Änderungen vorliegen (Hol-Schuld).