Beschreibung der Beschaffung
Übersetzungsdienstleistungen im Sinne der DIN EN ISO 17100:2016-05.
Ziel der Leistungen dieses Rahmenvertrages und der auf dessen Basis abzuschließender Einzelverträge ist, der Auftraggeberin in der fachlichen Kommunikation mit Bürgern, Verbänden, Vertragspartnern, anderen Staaten, staatlichen und zwischenstaatlichen Organisationen sowie bei der Öffentlichkeitsarbeit fachlich und sprachlich korrekte, verständliche Texte in anderen Sprachen in einem einheitlichen Stil zur Verfügung zu stellen.
Der wesentliche Teil der Aufgaben ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung, welche die Leistungen für die Referate O1 und O2 beschreibt. Daneben sind weitere Leistungen für andere Referate des BSH möglich. Die Texte stammen aus den verschiedenen Fachbereichen des BSH (vgl.
https://www.bsh.de/DE/THEMEN/themen_node.html); fachlich stammen sie insbesondere aus den Bereichen:
Nautik/Seeschifffahrt, Ozeanographie, Hydrographie, Meteorologie, Geologie, Vermessungswesen und Kartographie, Biologie, Physik, Chemie, Meeresbiologie, Umwelt und Umweltforensik, Mathematik, Mechanik, Elektrotechnik, Zivil-, Staats- und Verwaltungs-, Umwelt- Datenschutz- sowie Strafrecht (auch Gutachten, Vertrags- und Gesetzestexte).
Die Rahmenvereinbarung bildet die Grundlage der Geschäftsbeziehung und Auftragsabwicklung mit dem/der Auftragnehmerin.
Den Leistungen sind zugrunde zu legen:
— EU Guidelines for translation contractors,
— FIG-Fachwörterbuch des Bundesamts für Kartographie und Geodäsie (BKG),
— Für Leistungen für die Referate O1 und O2 die Leistungsbeschreibung,
— Deutsches Recht (insbesondere: Bürgerliches Gesetzbuch, Windenergie-auf-See-Gesetz, Raumordnungsgesetz, Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung, Gesetz zu dem Übereinkommen vom 25. Februar 1991 über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen sowie zu der auf der zweiten Konferenz der Parteien in Sofia am 27. Februar 2001 beschlossenen Änderung des Übereinkommens (Espoo-Vertragsgesetz,
— Vereinbarung zwischen Deutschland und Polen über Umweltverträglichkeitsprüfungen und Strategische Umweltprüfungen im grenzüberschreitenden Rahmen, 10.10.2018 zu finden unter:
https://www.bmu.de/gesetz/gesetzesentwurf-zu-der-vereinbarung-vom-10-oktober-2018-zwischen-deutschland-und-polen-ueber-umweltv/
— „Gemeinsame Erklärung über die Zusammenarbeit bei der Durchführung grenzüberschreitender Umweltverträglichkeitsprüfungen sowie grenzüberschreitender Strategischer Umweltprüfungen im deutsch-niederländischen Grenzbereich zwischen dem Ministerium für Infrastruktur und Umwelt der Niederlande und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit der Bundesrepublik Deutschland“ (Ministerialblatt für das Land Nordrhein–Westfalen – Nr. 12 vom 30. April 2014)
Hauptanwendungsfälle für den Rahmenvertrag sind Leistungen für die Referate O1 und O2 für folgende Themen:
— Änderungen und Fortschreibungen des Flächenentwicklungsplans,
— Raumordnung,
— Voruntersuchung,
— Eignungsfeststellung von Flächen,
— Texte für Vergaben, insbesondere Leistungsbeschreibungen.
Hauptübersetzungssprachen sind:
— Englisch,
— Niederländisch,
— Dänisch,
— Polnisch,
— Französisch,
— Spanisch.
Seltene Übersetzungssprachen sind:
— Norwegisch,
— Schwedisch,
— Litauisch,
— Estnisch,
— Lettisch,
— Italienisch,
— Russisch.