Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Der Bieter muss über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie Ausreichende Erfahrungen verfügen, um den Auftrag in angemessener Qualität aus-führen zu können.
Mit Angebotsabgabe erklärt der Bieter, dass er insoweit über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen verfügt. Hinsichtlich des Personals erklärt der Bieter mit Angebotsabgabe, dass die Dolmetscher über Deutschkenntnisse mindestens auf Test DaF-C1-Niveau verfügen, eine Dolmetscher-Ausbildung mit Abschluss Diplom oder vergleichbarem Abschluss in den angebotenen Sprachen absolviert haben bzw. besitzen und ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis (ohne Einträge), das auf Verlangen auch vorgelegt wer-den kann, haben.
Mindestkriterien
Es wurden folgende Mindestkriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Bieters festgelegt:
a) Referenzen:
[Auswertung der Anlage Referenzen]
Der Bieter benennt in der Anlage Referenzen 1 bis 3 vergleichbare Referenzprojekte, die er nach dem 31.12.2016 erfolgreich abgeschlossen hat. Eine Referenz ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar, wenn:
— mindestens 3 000 Calls pro Monat;
— davon ca. 450 Calls mit justizvollzugsbezogenem Inhalt pro Monat;
— 500 Calls mit rechts beratendem Hintergrund pro Monat;
— 850 Calls mit medizinischem Inhalt pro Monat;
— im unter 4.2 der Leistungsbeschreibung definierten Sprachpaket 1 mindestens 10 Calls gleichzeitig;
— in den unter 4.1 der Leistungsbeschreibung geforderten Servicezeiten und
— mit den unter 4.2 der Leistungsbeschreibung geforderten Reaktionszeiten.
Erbracht worden. Dabei können die oben genannten Mindestwerte pro Monat auch in mehreren Projekten erreicht worden sein.
Sollten die eingereichten Referenzen nicht den geforderten Mindestwert erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.
Der Nachweis Anlage Referenzen ist im Falle von Bietergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern für jedes Mitglied bzw. jedes Unternehmen für jede Referenz nur einmal einzureichen.