Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Abgabe des Teilnahmeantrags:
Die Abgabe der Teilnahmeanträge darf ausschließlich über die Vergabeplattform erfolgen. Jegliche auf anderem Wege abgegebene Teilnahmeanträge werden von der Wertung ausgeschlossen. Dies gilt auch, wenn sie zusätzlich zur Abgabe im Vergabeportal übermittelt werden.
Die über die Vergabeplattform abgegebenen Teilnahmeanträge werden entsprechend der gesetzlichen Vorgaben Ende-zu-Ende verschlüsselt transportiert und mit qualifizierten Zeitstempeln versehen. Die Vergabeplattform verwahrt die elektronischen Teilnahmeanträge bis zu deren Öffnung. Erst mit Ablauf der Teilnahmeantragsfrist kann die Vergabestelle im Rahmen der Öffnung der Teilnahmeanträge auf die elektronischen Teilnahmeanträge zugreifen.
Form des Teilnahmeantrages (siehe Anlage Teil A Ausschreibungsbedingungen Punkt 5.1.)
Für die Teilnahmeanträge und die damit im Zusammenhang stehenden Erklärungen gilt die Textform gemäß § 126b BGB als ausreichend. Eine Unterzeichnung der Teilnahmeanträge im Original ist nicht erforderlich, an entsprechenden Stellen ist der Name der ausfüllenden Person einzutragen, diese muss über Handlungsvollmacht zur Abgabe von Erklärungen im Namen des Bieters verfügen. Aufgrund der fehlenden rechtlichen Relevanz brauchen die jeweiligen Dokumente und Erklärungen weder mit einer Originalunterschrift oder einem Abbild der Unterschrift bzw. des Firmenstempels ergänzt zu werden.
Abweichend hiervon gilt für etwaig geforderte Eigenerklärungen von Nachunternehmern, dass diese unterschrieben sein müssen. Teilnahmeanträge, die die vorstehenden Voraussetzungen nicht erfüllen, werden von der Wertung ausgeschlossen. Zusätzlich sind in allen geforderten Anlagen, die jeweils geforderten Angaben vom Bieter zu vervollständigen.
Die Teilnahmeanträge müssen vollständig sein. In seinen Teilnahmeanträgen hat der Bieter exakt die Angaben zu machen, wie sie in diesen Vergabeunterlagen verlangt werden. Vorbehalte und/oder Bedingungen zu einem Teilnahmeantrag sind grundsätzlich nicht zulässig und führen zu dessen Ausschluss.
Für die Teilnahmeanträge sind, soweit vorhanden, die von der Vergabestelle überlassenen Unterlagen/Vordrucke zu verwenden.
Die Bereitstellung der Unterlagen für die Teilnahmeanträge soll gegliedert nach Dokumenten erfolgen. Sind Anlagen gefordert, so sind diese als eigenständige Datei, gekennzeichnet mit dem in den Vergabeunterlagen vorgegebenen Namen zu versehen.
Eine vollständige Aufstellung der mit den Teilnahmeanträgen einzureichenden Unterlagen befindet sich im Kapitel 10 dieses Dokumentes.
Veränderung der Vergabeunterlagen durch den Bieter (siehe Anlage Teil A Ausschreibungsbedingungen Punkt 5.2.)
Die Vornahme von Änderungen, Ergänzungen oder Streichungen in den Vergabeunterlagen oder den Vertragsbestimmungen, auch bezüglich deren Geltungshierarchie, ist unzulässig, es sei denn, dies ist an den betreffenden Stellen ausdrücklich vorgesehen. Ein Verstoß führt zum Ausschluss des Angebots bei der Wertung.
Änderungen der Vergabeunterlagen stellen auch solche Änderungen dar, die in den zu den Vergabeunterlagen gehörenden Microsoft-Excel basierenden Dokumenten in deren Formeln oder anderweitigen nicht für die Eingabe von Angaben des Bieters vorgesehenen Zellen erfolgen.
Berichtigung, Ergänzungen, Änderungen des Teilnahmeantrages (siehe Anlage Teil A Ausschreibungsbedingungen Punkt 5.3.)
Berichtigungen, Ergänzungen oder Änderungen, die der Bieter innerhalb der Abgabefrist der Teilnahmeanträge an seinen bereits abgegebenen Teilnahmeanträgen vornehmen möchte, sind zulässig und über das Vergabeportal vorzunehmen.
Berichtigungen, Ergänzungen oder Änderungen nach Ablauf der Abgabefrist der Teilnahmeanträge sind unzulässig.
Vergütung (siehe Anlage Teil A Ausschreibungsbedingungen Punkt 5.4.)
Für die Erstellung der Teilnahmeanträge und Anlagen, unabhängig davon, ob vom Bieter gefordert oder aus freien Stücken den Teilnahmeanträgen beigefügt, sowie für die Teilnahme an Verhandlungsrunden wird weder eine Vergütung noch irgendeine andere Art der Kostenerstattung gewährt.
Zusätzliche formale Bestimmungen (siehe Anlage Teil A Ausschreibungsbedingungen Punkt 5.5.)
Um den Vergleich der Teilnahmeanträge zu erleichtern, müssen Antworten und Erläuterungen direkt auf die Anforderungen aus den Leistungsbeschreibungen Bezug nehmen und entsprechend gegliedert sein. Geforderte, vom Bieter zu erstellende Anlagen, sind formfrei, aber in möglichst konkreter Form abzufassen.
Bewertungsschema Teilnahmewettbewerb (siehe Anlage Teil A Ausschreibungsbedingungen Punkt 5.6.)
Zur Abgabe eines Angebotes werden nur solche Bewerber aufgefordert, deren Eignung gegeben ist und deren Leistungsfähigkeit eine erfolgreiche und vertragsgemäße Erbringung der geforderten Leistungen erwarten lassen. Es werden gemäß Abschnitt 6.7 höchstens sieben (7) Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Bewerben sich mehr als sieben Unternehmen bzw. Bietergemeinschaften zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren, die alle Eignungskriterien erfüllt haben, werden nur die führenden sieben Bewerber zum weiteren Verfahren zugelassen.
Die Ermittlung der führenden sieben Bewerber erfolgt anhand des Bewertungsschema der Anlage „Bewertungsschema Teilnahmeanträge“.
Anerkennung der Teilnahmebedingungen (siehe Anlage Teil A Ausschreibungsbedingungen Punkt 5.7.)
Mit der Abgabe des Teilnahmeantrages werden die vorliegenden Bedingungen des Teilnahmewettbewerbs ausdrücklich anerkannt.