Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Zum Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sind folgende Angaben, Er-klärungen und Nachweise zu machen, abzugeben bzw. einzureichen:
1. Eigenerklärung (Anlage A07) des Bewerbers/jedes Mitglieds der Bewerbergemein-schaft sowie jedes Unterauftragnehmers, dass die Ausschlussgründe nach §§ 123, 124, 142 GWB nicht vorliegen. Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschrif-ten bei dem Bewerber vorliegen, sind dazu nähere Angaben zu machen, um dem Auf-traggeber die Prüfung der Ausnahmetatbestände des § 123 Abs. 5 GWB, § 124 GWB sowie nach §§ 125 und 126 GWB zu ermöglichen.
2. Eigenerklärung (Anlage A07) des Bewerbers/jedes Mitglieds der Bewerbergemein-schaft sowie jedes Unterauftragnehmers, dass die Ausschlussgründe nach § 21 A-EntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG sowie § 21 SchwarzArbG nicht vorliegen.
Der Auftraggeber behält sich die weitere Aufklärung und das Verlangen weiterer Unterlagen für den Fall vor, dass Ausschlusstatbestände beim Bewerber vorliegen.
Zum Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung sind folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise zu machen, abzugeben bzw. einzureichen:
1. Eigenerklärung des Bewerbers, im Falle einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu: Name, Rechtsform, Anschrift, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, Name der vertretungsberechtigten und geschäftsführenden Personen sowie Namen und Erreichbarkeit des Ansprechpartners für dieses Vergabeverfahren und dessen Stellvertreter (Anlage A05).
2. Aktuelle Kopie über die Eintragung in ein Berufsregister und/oder Handelsregister des Bewerbers, im Falle einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerberge-meinschaft (am Ende der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als drei Monate), soweit eine solche Eintragung nach den jeweiligen Bestimmungen des Staates am Sitz des Unter-nehmens verpflichtend vorgesehen ist. Soweit keine zur Eintragung in ein Berufsregister und/oder Handelsregister besteht, ist ein vergleichbarer Nachweis über die Existenz und sonstige wichtige Rechts- und Vertretungsverhältnisse des betreffenden Unternehmens einzureichen. Für nicht deutschsprachige Dokumente sind ergänzend zu diesen jeweils amtlich anerkannte Übersetzungen in deutscher Sprache beizufügen.
3. Aktuelle Kopie aus dem Gewerbezentralregister zur Person des Bewerbers, im Falle einer Bewerbergemeinschaft zu jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft (am Ende der Teil-nahmeantragsfrist nicht älter als drei Monate). Ausländische Bewerber/ Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft legen eine gleichwertige Bescheinigung eines Gerichts oder einer Verwaltungsbehörde am Sitz des Unternehmens vor. Für nicht deutschsprachige Doku-mente sind ergänzend zu diesen jeweils amtlich anerkannte Übersetzungen in deutscher Sprache beizufügen.
4. Eigenerklärung, ob und auf welche Art der Bewerber, im Falle einer Bewerbergemein-schaft jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft mit anderen Unternehmen wirtschaftlich verbunden ist (Anlage A06).
5. Eigenerklärung des Bewerbers, im Falle einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft über wettbewerbskonformes Verhalten (Anlage A06).
6. Eigenerklärung des Bewerbers, im Falle einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft über die Fähigkeit, im Falle einer Beauftragung sämtliche Pro-jektmodalitäten, insbesondere mündliche/telefonische/schriftliche Abstimmungen mit dem Auftraggeber in deutscher Sprache mindestens auf dem Sprachniveau C1 des Gemein-samen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen abwickeln und dem Auftraggeber je-derzeit ein Mitarbeiter für Abstimmungsfragen zur Verfügung stellen zu können, der die deutsche Sprache mindestens auf dem Sprachniveau C1 des Gemeinsamen Europäi-schen Referenzrahmens für Sprachen beherrscht (Anlage A09).
7. Eigenerklärung des Bewerbers, im Falle einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft, dass im Falle einer Beauftragung die eingesetzten Mitarbeiter die deutsche Sprache mindestens auf dem Sprachniveau C1 des Gemeinsamen Europäi-schen Referenzrahmens für Sprachen beherrschen(Anlage A09). Mindestanforderung: Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft gilt für den Auftrag nur dann als geeignet, wenn die eingesetzten Mitarbeiter die deutsche Sprache mindestens auf dem Sprachniveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen beherrschen.
8. Für Bewerbergemeinschaften: Es ist eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft abgegebene Erklärung vorzulegen, dass die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft ge-samtschuldnerisch haften. Darüber hinaus muss ein bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der durch eine Erklärung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft legitimiert ist, diese im Vergabeverfahren und darüber hinaus zu vertreten (Anlage A06). Soweit eine Beteiligung als Bewerbergemeinschaft vorgesehen ist, sind durch jedes Mitglied die unter Ziffer 2 bis 7 genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Weiter haben sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Rahmen der Erklärung der Bewerbergemein-schaft darzulegen, dass die Bildung einer Bewerbergemeinschaft keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewer-ben.
9. Für den Fall der Eignungsleihe: Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrags im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Inanspruchnah-me von Kapazitäten anderer Unternehmen (sog. "Eignungsleihe" i. S. d. § 47 SektVO), ist nachzuweisen, dass die zur Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrags erforderlichen Mittel tatsächlich und in geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Anlage A11). Zum Nachweis ist eine Verpflichtungserklärung dieses Unternehmern vorzulegen.
10. Für den Fall von Unteraufträgen: Die Erklärungen zur Zuverlässigkeit nach §§ 123 f. GWB sind erst mit Angebotsabgabe von allen Nachunternehmen vorzulegen, auch außerhalb der Eignungsleihe.